Gemeinderat,
29. Sitzung vom 24.06.2003, Wörtliches Protokoll - Seite 132 von 133
oder argumentiert, so wie vielleicht der eine oder andere
Mann das tun würde, ist vielleicht ein persönliches Problem, Kollege Prochaska.
Ich will jetzt nicht die Diskussion, die heute am Nachmittag war, noch einmal
anreißen. Aber ich finde es eigentlich schon komisch, dass Sie, ich glaube,
jetzt fünf Stunden Zeit gebraucht haben zum Nachdenken, was Sie zu dem Thema
sagen. Sie hätten sich ja im Zuge der Debatte, wie die Geschäftsgruppe auf der
Tagesordnung war, zu Wort melden können und äußern können. Aber soviel dazu.
Und Ihre Ausführungen zur Frau Frauenstadträtin möchte ich hier natürlich auf
das Schärfste zurückweisen. (Beifall bei
der SPÖ.)
Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren!
118 Prüfungen gab es in der letzten Periode. Ich glaube, die nächste
Periode ab September wird nicht viel weniger Arbeit für die
Kontrollausschussmitglieder und natürlich auch für das Kontrollamt bringen. Ich
wünsche mir, dass wir trotz aller Kritik weiterhin so eine gute Zusammenarbeit
im Ausschuss haben, dass wir weiterhin das Gemeinsame vor das Trennende setzen,
und bitte Sie um Zustimmung zum Bericht. (Beifall
bei der SPÖ.)
Vorsitzende GRin Josefa Tomsik: Danke.
Als Nächster zu Wort gemeldet ist der Herr GR
Pfeiffer. Ich erteile es ihm.
GR Gerhard Pfeiffer (ÖVP-Klub der
Bundeshauptstadt Wien): Frau Vorsitzende! Herr Berichterstatter! Meine sehr
geehrten Damen und Herren!
Einer muss der Letzte sein. Es hat auch den Vorteil,
ein aufmerksames und fast vollzähliges Plenum vorzufinden Und jeder wartet
drauf: Wann ist er denn schon fertig? (GR Harry Kopietz: Zur Sache!) Zur
Sache!
2002 war wiederum ein Jahr großen Arbeitspensums für
das Kontrollamt, denn es wird von Jahr zu Jahr der Umfang größer und es wird laufend
mehr beziehungsweise werden auch die Prüfaufträge allgemeiner gehalten, und
daher ist der Arbeitsumfang auch immer größer.
Zum Beispiel: Überprüfung des Zustandes des Wiener
Gesundheitswesens. Das war natürlich so ein Packen Papier, aber dahinter steckt
eine ungeheure Arbeit, das muss man sehen.
Es gab auch sehr interessante, zum Teil politische,
aber auch ethische Inhalte in den Prüfungen, wie zum Beispiel beim Wiener
Wohnen, das doch eine der sozialsten Einrichtungen unserer Stadt ist, das muss man
auch klar und deutlich sagen, das aber auf der anderen Seite schlimmste
Preistreibergebühren für die Mahnungen bei Zinsrückständen, nämlich
300 Prozent mehr, als es die so verteufelten Hausherren oder Verwalter
tun, aufzuweisen hatte. Das ist ein politisch interessanter Fall gewesen.
Oder ein ethisch interessanter Fall bei der
Überprüfung der Beratungsleistungen für den KAV, dass das System es sogar
zuwege bringt, dass es ethisch hochstehendste Berufe wie Mediziner verleitet,
Nehmerqualitäten zu entwickeln, die in diesem Bericht dann auch zum Ausdruck
gekommen sind.
Das Beispiel Grabnergasse als moralisches, ethisches,
politisches Beispiel hat ja mein Kollege ganz deutlich gezeigt.
Es ist gut, dass es diese Einrichtung des
Kontrollamtes gibt, nämlich deswegen, weil es tiefe Einblicke in die
magistratische Realität vermittelt. Mehr über die tatsächlichen Gegebenheiten
im Magistrat kann man gar nicht erfahren, als wenn man solche
Kontrollamtsberichte liest.
Dazu gibt es jetzt auch noch die Verbesserungen in
der äußeren Form. Da sind wir sehr dankbar, für die homogene Gliederung, für
das Inhaltsverzeichnis zur besseren Wiederauffindbarkeit. Ich möchte in aller
Bescheidenheit sagen, dass das die Vorschläge der Volkspartei waren, die in der
Zeit meines Kollegen Johannes Prochaska als Vorsitzenden durch den Herrn
Kontrollamtsdirektor realisiert wurden, dem ich dafür herzlich Dank sagen
möchte. (Beifall bei der ÖVP.)
Immerhin darf man sich aber noch etwas wünschen, und
das ist der Grund, warum ich eigentlich jetzt noch spreche. Es gibt auch wieder
neue Wünsche. Die stehen ein bisschen im Zusammenhang mit dem, was von nahezu
allen Fraktionen hier gesagt wurde. Es müssen Wünsche sein, denn wir können es
gar nicht in Antragsform machen. Denn laut § 73 Abs. 8 der Wiener
Stadtverfassung ist der Kontrollamtsdirektor – und jetzt sage ich es zitatmäßig
– "an keine Weisung über Umfang und Art der Prüfung gebunden." Also
wir können gar nicht einen Antrag stellen, er soll es so oder so oder anders
machen, denn das ist sogar ein Verfassungsartikel.
Worum geht es? Wie der Herr Magistratsdirektor in
vielen öffentlichen Aussendungen, aber auch in Erlässen kundgetan hat, befindet
sich der Magistrat in der Umwandlung zu einer neuen Unternehmenskultur, zum New
Public Management, und da bedarf es natürlich auch neuer Kontrollinhalte und
Vorgangsweisen.
Nachdem nur zirka 10 Prozent der aufgezeigten
gravierenden Fehler auf tatsächliche Rechtsbrüche zurückzuführen sind, sind
ungefähr zirka 90 Prozent der gravierenden Fehler Führungsfehler, weil
nicht genügend Ziele vorgegeben und festgehalten wurden, weil die Maßnahmen
nicht dementsprechend vorgegeben wurden und weil auch die Kontrolle durch die
leitenden Angestellten nicht in dem Ausmaße durchgeführt werden, wie es eben
notwendig ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Darum muss man
auch ein bisschen den Prüfauftrag ändern, weil sich die gesamte
Unternehmenskultur ändert. Bisher ist in der Wiener Stadtverfassung im
§ 73 genau geklärt, dass das Kontrollamt die Gebarung einerseits und die
Sicherheitskontrolle durchführt, wobei die Gebarung – das wissen wir eh alle –
Sparsamkeit, Angemessenheit, Zweckmäßigkeit darstellt. Und hier könnte man sich
eigentlich anhängen. In der GOM, in der Geschäftsordnung für den Magistrat,
steht im § 13 unter "Pflichten des Dienststellenleiters", dass
er geeignete Controlling- und Kontrollmaßnahmen zu setzen hat. Das steht dort
klar und deutlich drinnen.
Was wir uns wünschen würden, um dieser Veränderung des
Magistrates in Richtung des New Public Management auch im Kontrollwesen
nachzukommen, wäre nunmehr – und jetzt darf ich es als Wunsch aussprechen –,
dass der Herr Kontrollamtsdirektor mit seinen
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