Gemeinderat,
28. Sitzung vom 23.05.2003, Wörtliches Protokoll - Seite 65 von 80
Nach diesem Zeitpunkt ist die Deponierung von organischem
Abfall ausnahmslos verboten. Die Inanspruchnahme dieser Verordnungsermächtigung
hat allerdings erhebliche finanzielle Mehrbelastungen auf Grund erhöhter
Altlastenbeiträge zur Folge. So steigt der Altlastenbeitrag von derzeit
43,60 EUR auf 65 EUR ab dem 1.1.2004. Ab dem 1.1.2006 wäre bereits
ein Altlastenbeitrag von 87 EUR zu entrichten.
Ziele:" - Jetzt kommen wir, glaube ich, zum
Wesentlichen. – "Im Sinne einer nachhaltigen Abfallwirtschaft ist unter
Beachtung des Grundsatzes der Abfallvermeidung die Aufbereitung, Verwertung
beziehungsweise Behandlung des Mülls im stofflichen und energetischen Kontext
weitestmöglich auszubauen. Insbesondere die biogenen und energiereichen
Fraktionen eignen sich zu CO2-neutralen beziehungsweise primär rohstoffschonenden
Energieproduktionen und bilden damit einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz
und zur Verminderung des Verbrauchs primärer Ressourcen." - Das hätte Wien
und Österreich dringend notwendig. - "Die Gesellschaft soll die
vielfältigen Verwertungstechnologien analysieren und für Wien optimale
Lösungsszenarien entwickeln. Dabei soll der Stand der Technik durch die
innovative Kraft der Gesellschaft, der Universitäten und sonstigen
wissenschaftlichen Einrichtungen sowie der einschlägigen österreichischen
Industrie- und Forschungsinstitute weiterentwickelt und eingesetzt werden. Das
dabei generierte Know-how und die praktischen Erfahrungen können in einem
weiteren Schritt im Sinne einer wirtschaftlichen Verwertung, insbesondere im
Zuge des EU-Erweiterungsprozesses, angeboten werden." - Da steht noch
immer nichts von einer dritten Müllverbrennungsanlage, oder habe ich irgendwas
nicht verstanden? -
"Umsetzung: Als erster Schritt zur Erreichung
der angeführten Ziele soll nunmehr die Wiener Kommunalprojekt Gesellschaft mbH
unter Beteiligung der Entsorgungsbetriebe Simmering GesmbH, der Wienkanal
Abwassertechnologie GesmbH und der Stadt Wien, vertreten durch die MA 48,
gegründet werden. Das Standkapital der Gesellschaft soll 60 000 EUR
betragen, wobei von den beteiligten Gesellschaften jeweils ein Drittel
übernommen wird. Die Mittelaufbringung erfolgt als Bareinlage. Nachdem im
Anhang beigelegten Entwurf des Gesellschaftervertrages ist die Errichtung der
Gesellschaft auf unbestimmte Zeit vorgesehen. Die Gesellschaft unterliegt neben
den üblichen handels- und finanzrechtlichen Kontrollmechanismen auch der
Kontrolle durch das Kontrollamt der Stadt Wien und dem Bundesrechnungshof. Die
MA 48 stellt daher den Antrag, die Errichtung einer Gesellschaft mit
beschränkter Haftung zur Planung, Projektierung und Errichtung von Anlagen zum
Zweck des Umweltschutzes in Form der Sammlung, Behandlung und Verwertung von
Abfällen jeder Art mit einem Stammkapital von 60 000 EUR gemäß
Gesellschaftervertragentwurf vom 22.4.2002 wird genehmigt. Die Gründungskosten
werden von der Gesellschaft übernommen." - Dann steht noch, wo es zu
bedecken ist. -
"Der Abteilungsleiter:" - Diesmal als
Abteilungsleiter der MA 48 - "Dipl Ing Bortenschlager,
OSR."
Dann gibt es einen Gesellschaftsvertrag. Ich hätte
noch zwölf Minuten, wenn Sie wollen, lese ich ihn Ihnen diesen auch vor. In dem
ganzen Gesellschaftsvertrag kommt das Wort "Müllverbrennungsanlage" -
Sie können raten, wie oft es vorkommt - null Mal vor. In diesem ganzen Vertrag
mit der WKU oder mit der Gründung steht kein einziges Mal das Wort
"Müllverbrennungsanlage" oder "MVA III" oder
"Pfaffenau" oder "Simmering" oder sonst irgendetwas,
sondern es ist ausschließlich der Gesellschaftervertrag. (GR Johann Hatzl: Wenn man etwas versteht, dann weiß man es!) -
Kollege Hatzl, wenn man etwas versteht? Man will anscheinend etwas nicht
hineinschreiben, weil man es verschleiern will (GR Johann Hatzl: Wir wollen nichts verschleiern!), weil man der
Bevölkerung nicht die Wahrheit sagen will, weil man den Leuten einen Schmäh
erzählen will, weil sie nicht wissen sollen, dass eine dritte
Müllverbrennungsanlage schon längst beschlossene Sache ist!
Wir können uns die UVP ersparen. So wie wir sie uns
bei der B301 ersparen hätten können, nachdem das Höchstgericht gesagt hat, das
wäre gar nicht notwendig gewesen, wir hätten gar keine zu machen brauchen, weil
das im Bundesstraßengesetz steht. So steht es nämlich im
Abfallwirtschaftsgesetz genauso, würde das Höchstgericht entscheiden, weil die
sagen, das Bundesgesetz steht über den Interessen der Anrainerinnen und
Anrainer, so wie es bei der B301 gewesen ist.
Also schütten Sie die Leute nicht mit dem Tee an, wie
es auf wienerisch heißt, sondern erzählen Sie ihnen die Wahrheit! Frau
Stadträtin, stellen Sie sich hin und sagen Sie: "Es ist längst
beschlossene Sache. In der Pfaffenau wird eine Müllverbrennungsanlage
errichtet. Wir machen zwar eine Umweltverträglichkeitsprüfung und alle
Beteiligten können sich abstrudeln, denn 'Bürgerbeteiligungsverfahren' heißt
es, aber in Wirklichkeit ist es ein Zeitvertreibsverfahren für Leute, die an
einem Bürgerbeteiligungsverfahren teilnehmen, weil wir in unseren Köpfen
bereits beschlossen haben, dass es eine WKU gibt, die das machen wird. Das
haben wir schon alles geregelt. Wir haben schon jemanden, der dort Direktor
ist. Es bleibt alles - unter Anführungszeichen - in der Familie." So
Unrecht haben wir offensichtlich am Montag bei unserer Klausur nicht gehabt,
als wir diese Stadt als "SPÖ GesmbH" betitelt haben. So ist es. Sagen
Sie das den Leuten! Die Leute haben wenigstens die Ehrlichkeit verdient, wenn
Sie schon nicht den Mut haben, sich hinzustellen und zu sagen: "Wir haben
es längst beschlossen." (Beifall bei den GRÜNEN.)
Vorsitzende GRin Mag Heidemarie Unterreiner:
Zum Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Der Herr Berichterstatter hat das Schlusswort.
Berichterstatter GR Erich VALENTIN:
Frau Vorsitzende! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
In einem Zwischenruf hat Herr Präsident Hatzl gemeint: wenn
man etwas nicht sehen oder verstehen will. Ich sehe es, davon abgewandelt,
etwas anders: Es ist so, wenn man etwas nicht registrieren will, Kollege
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