Gemeinderat,
27. Sitzung vom 23.04.2003, Wörtliches Protokoll - Seite 35 von 78
Leasing besonders gesucht, und zwar deshalb, weil Österreich
das Triple-A-Ranking für sich in Anspruch nehmen kann, weil wir eine
gesicherte, stabile Rechtslage haben und weil auch die steuerrechtlichen
Rahmenbedingungen passen und vor allem - was auch wichtig ist – weil sich ein
Großteil der Objekte, die Gegenstand dieses Leasing-Vorgangs sind, im
öffentlichen Eigentum befinden, also das Risiko aus der Sicht des Investors
relativ gering ist.
Ich möchte im Folgenden nur einige Beispiele nennen,
um aufzuzeigen, wie häufig das US Cross Border Leasing bereits in Österreich
anzutreffen ist:
Linz AG: Gegenstand Heizwerk, Fernwärmenetz und
Stromnetz. Oberösterreichische Ferngas AG: das gesamte Gasnetz.
Energie AG Oberösterreich: Stromnetz, Wasserkraftwerke. ÖBB: Bahnhöfe,
Lokomotiven, Waggons, Signalanlagen. Der Verbund: alle acht österreichischen
Donaukraftwerke. – Dies zeigt, als wie "riskant" und wie
"neu" und wie "überraschend" dieses Geschäft einzuschätzen
ist. – Weiters die Wiener Linien - hier im Gemeinderat einstimmig beschlossen
-: U-Bahn- und Straßenbahnzüge. Telekom und Mobilkom Austria:
Übertragungsanlagen. - Also die Bundesregierung scheut sich nicht, solche
Transaktionen zu tätigen. – TIWAG: Wasserkraftwerke. BEWAG: Stromnetz. BEGAS:
Gasnetz. Austro Control: Flugsicherungsanlagen. Connect Austria:
Übertragungsanlagen. Immofinanz: Bürogebäude Wienerberg. Stadtwerke Innsbruck:
die Kläranlagen und Kanäle. Post AG: die Postsortieranlagen. Im Laufen ist
neben unserem Projekt zum Beispiel in Kärnten bei den Kärntner
Entsorgungsverbänden die gemeinsame Cross-Border-Aktion für Kläranlagen und
Kanäle. Ich weiß nichts davon, dass sich dort die Landesregierung vehement
dagegen gewandt hätte.
Es handelt sich bei dieser Transaktion also sozusagen
um eine generelle Vorgangsweise. Wenngleich sie möglicherweise - das räume ich
ein - kein "stinknormales" Finanzgeschäft ist, so ist sie jedenfalls
auf einer guten Tradition, die durch viele Beispiele und viele positive
Erfahrungen geprägt ist, eigentlich abgesichert.
Zur Frage des Risikos: Nichts ist ohne jedes Risiko,
aber dieses bewegt sich nach den Einschätzungen der Experten, die sich auch in
Tageszeitungen wieder finden – so hat etwa die "Presse" vor kurzem
darüber geschrieben -, im Promillebereich. Wir bewegen uns hier mit einer
Risikokomponente, die im Promillebereich anzusiedeln ist. Ich denke, dass es
sich bei dieser Maßnahme, wenn ich sie mit Finanztransaktionen, die unter den
heutigen Budgetbedingungen in anderen Bundesländern eingeleitet worden sind,
vergleiche, um ein absolut nicht riskantes Finanzgeschäft handelt. Ich könnte
jetzt Beispiele von anderen Finanztransaktionen nennen, bezüglich deren die
Meinung, auch jene der Wirtschaftsexperten, eine ganz andere ist.
Ich darf im Folgenden die zentralen Punkte im
Zusammenhang mit dieser Transaktion erläutern und damit auf jene Diskussion eingehen,
wonach diese gesamte Vorgangsweise unsicher und gefährlich sei und wir damit
alles riskieren würden, was unseren Bürgern gehört:
Es ist zunächst einmal so, dass der Umstand, dass
Eigentum und operative Verfügungsgewalt in Wien bleiben, damit zusammenhängt,
dass das europäische Recht und das amerikanische Recht unterschiedliche
Begriffe haben, was das Eigentum anbelangt. Am einfachsten kann man es damit
zum Ausdruck bringen, dass der Besitz im europäischen oder auch im
österreichischen Recht in Wien bleibt, dass wir aber nicht in der Lage sind,
den Gegenstand an jemand anderen zu verkaufen. Das ist im Wesentlichen die
Konsequenz aus dem Eigentumsbegriff und aus der Diskussion, die diesbezüglich
geführt worden ist.
Der US-Investor hat keinen Einfluss auf die
Betriebsführung, auf die Investitionen und auf die Gebührenhöhe.
Es gibt noch etwas, das ich schon erwähnt habe:
Dieses Mindest-Rating-Erfordernis, also der Umstand, dass der Investor Wert
darauf legt, dass es sich um eine qualitativ hochwertige Anlage handelt,
bedeutet, dass umgekehrt das, was von Kollegin Schmalenberg angesprochen worden
ist, nämlich dass die Daseinsvorsorge ein hohes Interesse an der Erhaltung
dieser Anlagen verlangt, gerade aus diesem Rating-Aspekt gewährleistet ist. Ich
denke, dass gerade diese Inanspruchnahme durch amerikanische Investoren
bestätigt, wie wichtig und wertvoll wir diese Anlagen einschätzen und dass wir
auch akzeptiert werden als jemand, der auf neue Technologien einsteigt, der
diese Anlagen modernisiert und sicherlich auch erhält.
Es ist weiters die Frage aufgetaucht, wie sich das
mit dem Risiko aus der amerikanischen Steuergesetzgebung verhalte: Vor dem
Vertragsabschluss trägt das Risiko zunächst einmal der Arranger - das ist
mehrfach gesagt worden, auch in den Diskussionen im Ausschuss -; nach dem
Vertragsabschluss liegt das Risiko beim amerikanischen Partner, nicht bei der
Stadt Wien. Man muss dazusagen, dass die US-Steuergesetzgebung auch unter der
Judikatur der amerikanischen Gerichte keine wie immer geartete Rückwirkung
vorsieht. Das heißt, auf bestehende Geschäfte wirken die Änderungen der
Steuergesetzgebung in Amerika nicht zurück. Das mag manchen in unserem Kreis,
die gelegentlich im Ohr haben, dass jetzt rückwirkende Veränderungen auf die
verschiedensten Bedingungen geplant sind, vielleicht als unwahrscheinlich
erscheinen, aber es ist so. In Amerika gibt es einen festen Grundsatz, welcher
lautet: keine Rückwirkung der Steuergesetzgebung.
Ein weiterer Punkt: Die Gründung des Trusts, die
vorgesehen ist, schützt vor einer Insolvenz des amerikanischen Investors. Die
Antwort auf die hier immer wieder gestellte Frage: Was ist, wenn der Investor
in finanzielle Schwierigkeiten kommt, wenn er ins Schleudern kommt und in ein
Konkursverfahren verwickelt wird?, lautet also: Dann wird der Trust von einem
Treuhänder verwaltet, alle Zahlungen laufen wie bisher, der Trust wird von der
Finanzsituation des Investors entkoppelt.
Weiters wurde die große Frage angesprochen - Margulies hat
das sehr ausführlich dargestellt -, wie das mit der Rechtslage ist: Ich will
nicht oberlehrerhaft darauf hinweisen, dass es so etwas wie ein internationales
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