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Gemeinderat, 26. Sitzung vom 28.03.2003, Wörtliches Protokoll  -  Seite 30 von 67

 

18 Jahren, Sozialarbeit mit Erwachsenen, Führung des Wiener Bahnhofsozialdienstes, Vertretung des Landes Wien in Sozialhilfekostenangelegenheiten vor Gericht, Handhabung des Behindertengesetzes, Handhabung des Opferfürsorgegesetzes, Ausstellung von Nachweisen für die Familien- und Einkommensverhältnissen zur Erlangung von Begünstigungen, Grundverwaltung und Erhaltung der Stiftungshäuser et cetera.

 

Mit einem Wort: Hier gibt es eine ganze Menge von Aufgabenstellungen, die auch bei wohlwollendster Betrachtung nicht gerade den Eindruck von Homogenität mit der bestehenden Geschäftsgruppe Gesundheit nahe legen.

 

Damit kommen wir zu zwei gravierenden Punkten, nämlich erstens zu der Frage, ob die amtierende Stadträtin für das Gesundheitswesen den politischen und managementmäßigen Herausforderungen dieser neuen, gewachsenen, umfangreicheren Geschäftsgruppe gewachsen wäre. Ich würde sagen, die Erfahrung zeigt uns, dass diese Frage mit einem schlichten und einfachen "Nein" zu beantworten ist. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Ich darf im Hinblick auf die geplante Integration – es geht ja mehr um eine Integration und weniger um eine Zusammenführung - der MA 12 in die bestehende Geschäftsgruppe Gesundheit vielleicht in Erinnerung rufen, dass, ausgenommen die Mitarbeiter der Seniorenwohnheime, allein die MA 12 etwa 500 Mitarbeiter umfasst und dass der Umsatz der MA 12 - wenn ich das so nennen darf -, also das Budget rund 400 Millionen EUR beträgt. Nimmt man noch die Seniorenwohnheime dazu, dann kommen noch einmal "schlanke" 50 Millionen EUR dazu. Das heißt, wir reden hier von gut und gerne 450 Millionen EUR, und das ist für österreichische Verhältnisse an der Kippe vom Mittel- zum Großbetrieb. Die Integration derartiger Strukturen verlangt extremes fachliches Know-how, und wir wissen, dass über drei Viertel der Mergers und Acquisitions in Österreich scheitern, weil die Integration von integrierten Firmen in bestehende Firmen nicht funktioniert.

 

Aber man versucht sich ja hier mit Auslagerungen zu helfen. Das ist geradezu ein Zauberwort, wobei ich den Eindruck habe, dass hier Auslagerung mit Weglagerung gleichgesetzt wird. Dennoch verbleibt, wie man teilweise auch den heutigen Ausführungen entnehmen konnte, ein ganz erheblicher Bereich an Zuständigkeiten direkt bei Frau StRin Pittermann. Ich darf das im Folgenden zusammenfassen: Es ist davon die Rede, dass die politischen Vorgaben, die Strategie, die Finanzierung und Planung und das Controlling sowie die Festlegung der Standards noch in der hoheitlichen Zuständigkeit der Geschäftsgruppe verbleiben sollen.

 

Wenn ich daran denke, dass selbst bei der jetzt wesentlich homogeneren Geschäftsgruppe diese Aufgaben nicht erfüllt werden und die Stadträtin in den letzten Jahren bei wesentlich einfacheren Dingen kläglich gescheitert ist, dann kann ich nur sagen: Gute Nacht, Wien! - Ich glaube auch nicht, dass eine derartige Maßnahme, wie sie jetzt angedacht ist, erfolgreich dazu dienen kann, einen politischen Sozialfall wieder einzugliedern.

 

Ein zweiter Punkt, der bei dieser angedachten Zusammenführung zu diskutieren sein wird und für den es, jedenfalls aus unserer Sicht, noch keine befriedigende Lösung gibt, ist die Frage der politischen Kontrolle. Es ist schon angeklungen, dass wesentliche Bereiche ausgegliedert werden sollen. Ich habe, wie ich schon gesagt habe, den Eindruck, dass man unter "Auslagern" hier eher das "Weglagern" versteht, nämlich das Weglagern von der politisch legitimierten Kontrolle des Hauses. Es sollen bestimmte Bereiche in die Wiener Holding eingegliedert werden. Ich darf in diesem Zusammenhang daran erinnern, dass es seit 1997 keinen Geschäftsbericht der Wiener Holding gibt. Das ist, so würde ich sagen, das Mindeste dessen, was man als Transparenz bezeichnen kann; ich rede hier gar nicht von einer entsprechenden Kontrolle durch politische Organe.

 

Ein anderer, nicht unwesentlicher Teil soll in den Fonds "Soziales Wien" integriert werden. Zu den Organen des Fonds gehören das Kuratorium, wobei seinerzeit Wert darauf gelegt wurde, dass keine Politiker darin vertreten sind, und das Präsidium, das das wirklich mächtige Organ ist. Diesem Präsidium sind ein Jahresarbeitsplan, der Budgetvoranschlag, die Rechenschaftsberichte sowie alle möglichen weiteren Berichte, abgeschlossene Dienstverträge et cetera vorzulegen, und sie sind von diesem Präsidium zu genehmigen. Es gibt keine Berichtspflicht gegenüber parlamentarischen Gremien. Es gibt jedoch die Pflicht, alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht zu veröffentlichen. Das mag vielleicht in der Frage der sehr eingeschränkten Zuständigkeit in Drogenangelegenheiten gereicht haben – zumal wenn man bedenkt, dass es begleitend dazu die Drogenkommission gibt, wo viele Fragen permanent releviert werden können -, aber bei den angedachten Aufgaben des Fonds - nunmehr "neu" – ist diese Struktur mit diesen Kontrollmöglichkeiten nicht mehr ausreichend.

 

Meine Damen und Herren von der Regierung! Wir stehen aber nicht an, konstruktive Vorschläge zu machen, und es ist ja angeklungen, dass wir diese Frage heute nicht zum letzten Mal diskutieren werden; ich hoffe es jedenfalls. Ich möchte schon jetzt zwei Vorschläge in die Debatte einbringen:

 

Der erste Vorschlag zielt in die Richtung, dass, wenn es in der Tat zu entsprechenden Auslagerungen in den Bereich der Wiener Holding beziehungsweise in den Bereich des Fonds "Soziales Wien" kommt, von Seiten der Regierung entsprechende Vorkehrungen getroffen werden, damit auch die echte politische Kontrolle durch dieses Haus, durch diese Opposition sichergestellt werden kann. Es bietet sich dazu ein Instrument an, das wir schon von den Stadtwerken her kennen, nämlich in Form des Unterausschusses für die Stadtwerke. Im gegenständlichen Fall böte sich die Einrichtung eines entsprechenden Unterausschusses für die Belange der ausgegliederten Aktivitäten im Bereich der sozialen Dienste an.

 

Ich darf daher einen Beschluss- und Resolutionsantrag einbringen, der in diese Richtung geht. Wir ersuchen um eine sofortige Abstimmung dieses Antrags, der sich an den Herrn Bürgermeister richtet und der

 

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