Gemeinderat,
26. Sitzung vom 28.03.2003, Wörtliches Protokoll - Seite 30 von 67
18 Jahren, Sozialarbeit mit Erwachsenen, Führung des
Wiener Bahnhofsozialdienstes, Vertretung des Landes Wien in
Sozialhilfekostenangelegenheiten vor Gericht, Handhabung des Behindertengesetzes,
Handhabung des Opferfürsorgegesetzes, Ausstellung von Nachweisen für die
Familien- und Einkommensverhältnissen zur Erlangung von Begünstigungen,
Grundverwaltung und Erhaltung der Stiftungshäuser et cetera.
Mit einem Wort: Hier gibt es eine ganze Menge von
Aufgabenstellungen, die auch bei wohlwollendster Betrachtung nicht gerade den
Eindruck von Homogenität mit der bestehenden Geschäftsgruppe Gesundheit nahe
legen.
Damit kommen wir zu zwei gravierenden Punkten,
nämlich erstens zu der Frage, ob die amtierende Stadträtin für das
Gesundheitswesen den politischen und managementmäßigen Herausforderungen dieser
neuen, gewachsenen, umfangreicheren Geschäftsgruppe gewachsen wäre. Ich würde
sagen, die Erfahrung zeigt uns, dass diese Frage mit einem schlichten und
einfachen "Nein" zu beantworten ist. (Beifall bei der ÖVP.)
Ich darf im Hinblick auf die geplante Integration –
es geht ja mehr um eine Integration und weniger um eine Zusammenführung - der
MA 12 in die bestehende Geschäftsgruppe Gesundheit vielleicht in
Erinnerung rufen, dass, ausgenommen die Mitarbeiter der Seniorenwohnheime,
allein die MA 12 etwa 500 Mitarbeiter umfasst und dass der Umsatz der
MA 12 - wenn ich das so nennen darf -, also das Budget rund 400 Millionen EUR
beträgt. Nimmt man noch die Seniorenwohnheime dazu, dann kommen noch einmal
"schlanke" 50 Millionen EUR dazu. Das heißt, wir reden hier
von gut und gerne 450 Millionen EUR, und das ist für österreichische
Verhältnisse an der Kippe vom Mittel- zum Großbetrieb. Die Integration
derartiger Strukturen verlangt extremes fachliches Know-how, und wir wissen,
dass über drei Viertel der Mergers und Acquisitions in Österreich scheitern,
weil die Integration von integrierten Firmen in bestehende Firmen nicht
funktioniert.
Aber man versucht sich ja hier mit Auslagerungen zu
helfen. Das ist geradezu ein Zauberwort, wobei ich den Eindruck habe, dass hier
Auslagerung mit Weglagerung gleichgesetzt wird. Dennoch verbleibt, wie man
teilweise auch den heutigen Ausführungen entnehmen konnte, ein ganz erheblicher
Bereich an Zuständigkeiten direkt bei Frau StRin Pittermann. Ich darf das im
Folgenden zusammenfassen: Es ist davon die Rede, dass die politischen Vorgaben,
die Strategie, die Finanzierung und Planung und das Controlling sowie die Festlegung
der Standards noch in der hoheitlichen Zuständigkeit der Geschäftsgruppe
verbleiben sollen.
Wenn ich daran denke, dass selbst bei der jetzt
wesentlich homogeneren Geschäftsgruppe diese Aufgaben nicht erfüllt werden und die
Stadträtin in den letzten Jahren bei wesentlich einfacheren Dingen kläglich
gescheitert ist, dann kann ich nur sagen: Gute Nacht, Wien! - Ich glaube auch
nicht, dass eine derartige Maßnahme, wie sie jetzt angedacht ist, erfolgreich
dazu dienen kann, einen politischen Sozialfall wieder einzugliedern.
Ein zweiter Punkt, der bei dieser angedachten
Zusammenführung zu diskutieren sein wird und für den es, jedenfalls aus unserer
Sicht, noch keine befriedigende Lösung gibt, ist die Frage der politischen Kontrolle.
Es ist schon angeklungen, dass wesentliche Bereiche ausgegliedert werden
sollen. Ich habe, wie ich schon gesagt habe, den Eindruck, dass man unter
"Auslagern" hier eher das "Weglagern" versteht, nämlich das
Weglagern von der politisch legitimierten Kontrolle des Hauses. Es sollen
bestimmte Bereiche in die Wiener Holding eingegliedert werden. Ich darf in
diesem Zusammenhang daran erinnern, dass es seit 1997 keinen Geschäftsbericht
der Wiener Holding gibt. Das ist, so würde ich sagen, das Mindeste dessen, was
man als Transparenz bezeichnen kann; ich rede hier gar nicht von einer
entsprechenden Kontrolle durch politische Organe.
Ein anderer, nicht unwesentlicher Teil soll in den
Fonds "Soziales Wien" integriert werden. Zu den Organen des Fonds
gehören das Kuratorium, wobei seinerzeit Wert darauf gelegt wurde, dass keine
Politiker darin vertreten sind, und das Präsidium, das das wirklich mächtige
Organ ist. Diesem Präsidium sind ein Jahresarbeitsplan, der Budgetvoranschlag,
die Rechenschaftsberichte sowie alle möglichen weiteren Berichte,
abgeschlossene Dienstverträge et cetera vorzulegen, und sie sind von diesem
Präsidium zu genehmigen. Es gibt keine Berichtspflicht gegenüber
parlamentarischen Gremien. Es gibt jedoch die Pflicht, alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht
zu veröffentlichen. Das mag vielleicht in der Frage der sehr eingeschränkten
Zuständigkeit in Drogenangelegenheiten gereicht haben – zumal wenn man bedenkt,
dass es begleitend dazu die Drogenkommission gibt, wo viele Fragen permanent
releviert werden können -, aber bei den angedachten Aufgaben des Fonds -
nunmehr "neu" – ist diese Struktur mit diesen Kontrollmöglichkeiten
nicht mehr ausreichend.
Meine Damen und Herren von der Regierung! Wir stehen
aber nicht an, konstruktive Vorschläge zu machen, und es ist ja angeklungen,
dass wir diese Frage heute nicht zum letzten Mal diskutieren werden; ich hoffe
es jedenfalls. Ich möchte schon jetzt zwei Vorschläge in die Debatte
einbringen:
Der erste Vorschlag zielt in die Richtung, dass, wenn
es in der Tat zu entsprechenden Auslagerungen in den Bereich der Wiener Holding
beziehungsweise in den Bereich des Fonds "Soziales Wien" kommt, von
Seiten der Regierung entsprechende Vorkehrungen getroffen werden, damit auch
die echte politische Kontrolle durch dieses Haus, durch diese Opposition
sichergestellt werden kann. Es bietet sich dazu ein Instrument an, das wir
schon von den Stadtwerken her kennen, nämlich in Form des Unterausschusses für
die Stadtwerke. Im gegenständlichen Fall böte sich die Einrichtung eines
entsprechenden Unterausschusses für die Belange der ausgegliederten Aktivitäten
im Bereich der sozialen Dienste an.
Ich darf daher einen Beschluss- und Resolutionsantrag
einbringen, der in diese Richtung geht. Wir ersuchen um eine sofortige
Abstimmung dieses Antrags, der sich an den Herrn Bürgermeister richtet und der
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