Gemeinderat,
26. Sitzung vom 28.03.2003, Wörtliches Protokoll - Seite 8 von 67
große Differenz – zu beweisen ist
und nicht nur zu vermuten, dass eine allgemeine Behauptung, jemand verhält sich
gegen das Gesetz, nicht ausreicht, sondern dass Zeugen notwendig sind, dass
Richter mehr als nur Gerüchte oder politisch allgemeine Floskel sehen wollen,
sondern präzise Zeugenaussagen notwendig sind, um jemand nachzuweisen, dass er
seine Wohnung untervermietet oder sie anders verwendet, als es das Gesetz oder
der Mietvertrag vorsehen, führt dazu, dass es sich um eine recht aufwändige
Handlung durch die Wohnhäuserverwaltung handelt, wenn wir derartige
gerichtliche Aufkündigungen vornehmen. Aber es gibt sie, und die Zahl wollte
ich Ihnen bekannt geben.
Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Danke.
– Herr Gemeinderat.
GR David Ellensohn (Grüner Klub im Rathaus): Herr Stadtrat! Diese allgemeine Antwort
wäre zufriedenstellend, wenn alles so ablaufen würde und Wiener Wohnen
tatsächlich, wenn ihnen Fälle bekannt werden, auch immer einschreiten würde. Es
scheint aber Ausnahmen zu geben.
In einem konkreten Fall hat
eine Dame aus dem 14. Bezirk, die sich um eine Gemeindewohnung bemüht,
Wiener Wohnen darauf aufmerksam gemacht, dass ein Hausvertrauensmann in einer
Anlage diese Wohnung seit Jahren nicht benützt. Ich nehme an, dass sollte auch
Wiener Wohnen beziehungsweise der Stadt bekannt sein, weil dieser Herr ein
Grundstück von der Stadt Wien begünstigt erstanden hat, übersiedelt ist in
dieses Haus, aber nicht vor einem oder zwei Jahren, sondern vor mehr als einem
Jahrzehnt, und aus diesem Grund die Gemeindewohnung natürlich nicht mehr benötigt
hat.
Diesen Sachverhalt hat
diese Dame Wiener Wohnen kundgetan. Die Antwort war: "Ich bitte um
Verständnis dafür, dass wir zum Thema Hausvertrauensmann nicht Stellung nehmen
können, da in Ihrem Schreiben keine konkreten Angaben enthalten sind."
Die Frau bemüht sich ein
weiteres Mal und macht darauf aufmerksam, dass sie in sehr konkreter Form die
genaue Adresse – den Namen braucht man glaube ich nicht, um zu wissen, um
welche Wohnung es sich handelt – den Mitarbeitern im zuständigen
Kundendienstzentrum bekannt gegeben hat und diese es abgelehnt haben, der Sache
nachzugehen.
Ein böser Mensch könnte
vermuten, dass es Ausnahmeregelungen für einzelne Personen gibt. Das ist ein
Hausvertrauensmann, der macht Wahlkampf in dieser Anlage für die größte Partei
der Stadt Wien.
Die Frage an Sie lautet:
Gibt es Ausnahmeregelungen bei der Möglichkeit, Gemeindewohnungen zu besitzen,
aufzubewahren – in diesem Fall hat der Herr gesagt für seine Nichte,
13 Jahre lang eine unbenützte Wohnung, oder gibt es keine Ausnahmeregelungen
in der Stadt?
Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Bitte.
Amtsf StR Werner Faymann:
Was glauben Sie? Die Ausnahmeregelungen kann es natürlich für niemanden geben,
auch nicht, wenn er die GRÜNEN unterstützen würde im Wahlkampf. Ich hoffe, es enttäuscht
Sie jetzt nicht zu sehr. Also Ausnahmeregelungen gibt es für niemanden.
Wenn Sie einen konkreten
Fall haben, würde ich dem gerne nachgehen. Ich möchte nur als jemand, der aus
der Mietervereinigung kommt, kurz auf das Mietrechtsgesetz und die Frage, was
man beweisen muss, verweisen.
Die Schwäche eines starken
Mietrechtsgesetzes ist natürlich, dass der Vermieter für jemanden, der diese
Schutzbestimmungen missbraucht, in einer wesentlich schwierigeren Situation des
Nachweises ist, als das bei Mietrechtsgesetzen in anderen europäischen Ländern
ist. Wenn das Mietrechtsgesetz in anderen europäischen Ländern den Schutz nicht
so stark ausgeprägt hat wie es in unserem der Fall ist, dann fällt es dem
Vermieter leicht, indem er sagt: Na schauen Sie, Sie haben da ein Grundstück
von uns gekauft, das wird ja wohl reichen, auf Wiedersehen. Das ist bei uns
nicht der Fall, ganz im Gegenteil. Unser Mietrechtsgesetz, das auch
Gemeindemieter genauso schützt und um nichts weniger schützt als Privatmieter,
Mieter von Gemeinnützigen oder anderen Wohnhausanlagen. Es ist möglich, dass
der 25 Grundstücke besitzt, dass der sogar Häuser besitzt,
Eigentumswohnungen und alles mögliche besitzt. Wenn er seinen Mietvertrag
erfüllt und wir ihm nicht nachweisen können, dass er diese Wohnung nicht
benutzt durch konkrete Zeugenaussagen, die natürlich nicht nur die Adresse
beinhalten, sondern dass jemand sagt, ich weiß der wohnt dort nicht, dann kann
der besitzen was er möchte, nach dem Mietrechtsgesetz.
Es muss uns klar sein, dass
jemand nur bei Bezug der Gemeindewohnung die soziale Dringlichkeit nachweisen
muss. Die Schwäche des Mietrechtsgesetzes in diesem Fall ist – wenn es
überhaupt ein Missbrauchsfall ist, ich höre ihn ja jetzt das erste Mal, ich
schaue ihn mir gerne an -, dass ich das sehr genau kennen muss, dass sich der
versteckt hinter der rechtlich korrekten Auffassung: Solange er den Mietvertrag
erfüllt, unterliegt er denselben gesetzlichen Bestimmungen, auch wenn er in
einer Gemeindewohnung wohnt, als würde er in einer Mietwohnung irgendwo in
einem privaten Althaus wohnen. Das heißt, zu beweisen ist von der
Wohnhäuserverwaltung in diesem wie in jedem anderen Fall die Nichtbenutzung
oder Benutzung durch jemand anderen. Und dazu braucht man Zeugen und nicht nur
die Adresse.
Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Danke.
– Die zweite Zusatzfrage: Herr GR Fuchs, bitte.
GR Georg Fuchs (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Herr Stadtrat! Es geht
natürlich um das soziale Handeln der Stadt und um das Verhindern von
Härtefällen. Ich vermisse von Ihnen die Aussage, wie Sie handeln oder gehandelt
haben in vergangener Zeit und handeln werden für jene, die ohne Vormerkschein
in diese Wohnung eingezogen sind. Die haben auch einen Wohnungsbedarf, der aber
natürlich nicht durch den Vormerkschein legitimiert wurde.
Hier gibt es keine klare Aussage.
Ich finde daher, dass man nicht Unrecht tun soll durch neues Unrecht.
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