Gemeinderat,
25. Sitzung vom 06.03.2003, Wörtliches Protokoll - Seite 72 von 91
und da behaupte ich: wissentlich, das ist kein Versäumnis,
es wurde unterlassen –, in dem Aktenstück an den Gemeinderat darauf
hinzuweisen, dass diese Änderung gemacht wurde.
Entschuldigen Sie schon, aber das widerspricht
eindeutig den Bestimmungen des § 2 der Bauordnung, weil bei Änderungen die
Dienststelle selbstverständlich verpflichtet ist ... (Zwischenruf von GR Gerhard Pfeiffer.) Ja, Sie geben mir Recht.
Warum ist das unterlassen worden? (GR
Franz Ekkamp: Es ist festgestellt worden!) War das wieder ein Versäumnis
eines einzelnen kleinen Beamten? War das wieder so etwas, wo man hintenherum,
weil schon lange ausgemacht mit Grundeigentümern, mit Bezirkspolitikern, mit
verantwortlichen Stadtpolitikern, versucht hat, das durchzuschwindeln?
Das ist der Grund: Weil Sie wissentlich die
Bevölkerung, die Bezirkspolitiker und auch den Gemeinderat getäuscht haben. Wir
werden daher bei dem konkreten Fall, bei Einreichung einer Baubewilligung, alle
rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um das auch vor den Gerichten
durchziehen zu können. Das ist eine Vorgangweise, die dieses Gemeinderates
nicht würdig ist. (Beifall bei der FPÖ.)
Sehr geehrte Damen und Herren! Da gibt es noch eine
Reihe von Fällen (GR Franz Ekkamp: Denken
Sie an das Plandokument 7020), und Sie werden sich damit abfinden müssen,
dass Ihr heutiger schönfärberischer Bericht, der nichts über die Wahrheit, über
die Ergebnisse, der nichts über die Wahrheit ... (GR Godwin Schuster: Na, geh bitte, Kollege!) Ich zitiere.
Entschuldigung, Sie haben ja heute schon ein paar Mal versucht, hier das
Kontrollamt zu desavouieren, indem Sie sagen: Alles in Ordnung! Was das
Kontrollamt sagt, ist alles nicht wahr. (GR
Godwin Schuster: Nein, das stimmt nicht!) Das tun Sie. Ich zitiere hier das
Kontrollamt: "Zum Vorlageakt ..." (GR Christian Oxonitsch: Jetzt merkt man, dass Sie es nicht einmal
gelesen haben!) Hören Sie mir zu! Ich habe nur noch 30 Sekunden. –
"Zum Vorlageakt an den Gemeinderat war anzumerken, dass diesem keine
Plandarstellung der vorgenommenen Korrekturen, wie sonst üblich und nunmehr
auch im Erlass der Magistratsdirektion vom 25. April vorgesehen ist,
angeschlossen war." (GR Godwin
Schuster: Kollege Wagner! Nur eine Wortspende: Der Kollege Prinz hat nie
interveniert?) Das Kontrollamt stellt das fest. "Die nachträglichen
Änderungen im Plandokument waren nur durch eine sehr aufwendigen Vergleich
möglich." Also widersprechen Sie dem Kontrollamt, Herr Kollege Schuster (GR Godwin Schuster: Nein!), mir zu
widersprechen hat wenig Sinn. (Ironische
Heiterkeit bei der SPÖ.)
So wie Magistratsdirektor Dr Bandion zum
U-Bahn-Bau-Skandal gesagt hat, das war ein Kompromiss mit dem Unanständigen,
sage ich Ihnen, dass Ihr heutiger Bericht kein Kompromiss ist, sondern die
Unanständigkeit ist. Wir treten ihrer Unanständigkeit nicht bei. (Beifall
bei der FPÖ. – GR Godwin Schuster: Unanständig ist es, nicht die Wahrheit zu
sagen!)
Vorsitzende GRin Josefa Tomsik: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau GRin Mag
Wehsely. Ich erteile es ihr.
GRin Mag Sonja Wehsely (Sozialdemokratische
Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Sehr geehrte Frau
Vorsitzende! Herr Berichterstatter! Meine Damen und Herren!
Bevor ich heute zum Bericht der
Untersuchungskommission spreche, ein paar Worte zur Aspernbrückengasse –
Praterstraße. Kollege Wagner, Sie wissen, dass es nicht so ist, wie Sie es hier
gesagt haben, denn Sie waren auch am Dienstag im Kontrollausschuss, wo Herr SR
Vatter ganz klar und eindeutig gesagt hat, dass er dieses Juryprotokoll, in dem
die Bauklasse V vorgesehen ist, nicht unterzeichnet hat, was sonst üblich
ist. Er hat es nicht unterzeichnet. Er hat dem Eigentümer, so ganz normal und
üblich, wie man es einfach tut, wenn die Frage gestellt wird, gesagt, dass es
natürlich diese Möglichkeit auch gibt.
Aus dem Kontrollamtsbericht geht auch ganz, ganz
eindeutig hervor – und Sie kennen die Gegend genauso wie ich, weil wir
politisch beide aus diesem Bezirk kommen –, dass sachlich die Bauklasse V
vollkommen gerechtfertig ist. Im Kontrollamtsbericht steht auch drinnen, dass
eine Neuauflage nicht geboten war, aber möglich gewesen wäre. Aber sie war
nicht geboten. Und das muss man natürlich vor dem Hintergrund sehen ... (GR Ing Herbert RUDOLPH: Das sind
Strohhalm-Formulierungen!) Das sind überhaupt keine Strohhalme. Das muss
man vor dem Hintergrund sehen, dass dieser Akt vor dem Korinek-Gutachten
entstanden ist, aber trotzdem der strengen Prüfung des Korinek-Gutachtens
standhält. (GR Josef Wagner: Nein, eben
nicht!) Also daher gehen Ihre Vorwürfe hier vollkommen ins Leere.
Zu dem, was wir heute hier
diskutieren, zum Bericht der ersten Untersuchungskommission des Wiener
Gemeinderates, möchte ich anfangs kurz noch über die rechtliche Grundlage
sprechen. Die Untersuchungskommission hat die Aufgabe der Überprüfung der
politischen Verantwortung von Mandatsträgern. Und wenn ich mir heute die
Diskussion hier angehört habe – ich glaube, ich habe jetzt die letzte Wortmeldung
–, habe ich nicht den Eindruck, dass diese in der Stadtverfassung
festgeschriebene Aufgabe wirklich überall so akzeptiert worden ist.
Die Untersuchungskommission ist in
Wien auch ein Minderheitenrecht, und die Opposition wird es nicht gerne hören,
was ich jetzt sagen möchte, und daher werde ich es auch nicht in eigene Worte
fassen, sondern werde einfach aus dem Wortprotokoll der letzten Sitzung der
Untersuchungskommission die Worte des Vorsitzenden zitieren, des
Dr Derbolav. Zitat-Anfang:
"Am Schluss eines langen und penibel geführten Verfahrens ist
mein Anliegen, ein paar Worte an Sie zu richten.
Zunächst einmal wirklich ein Lob an die Wiener
Stadtverfassung, die erstmals in Österreich ein Untersuchungsverfahren
eingeführt hat, das sich von allen anderen im Bund und in den Ländern ganz
wesentlich unterscheidet. Das erste und ganz wesentliche Neue ist, dass es ein
Minderheitenrecht ist, also dass ein Drittel der
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