Gemeinderat,
25. Sitzung vom 06.03.2003, Wörtliches Protokoll - Seite 59 von 91
richtig -, aber genauso wie vereinbart eben eine
Diskussionsgrundlage beigebracht. Das haben Sie völlig ignoriert und haben sich
- ich habe es heute sowieso schon einmal gesagt - in Ihren Pressekonferenzen,
die schon vorgebucht waren, eigentlich wirklich sehr schofel benommen.
Lassen Sie mich aber jetzt zu den Vorwürfen kommen:
„Sie wünschen - wir widmen“, das war einer der prägnantesten Vorwürfe. Und ich
sage dazu: Ja, jede Umwidmung erfolgt auf Grund von Wünschen von Grundeignern,
von der Stadtplanung, von Investoren, von Bürgern. Kein Grundstück kommt von
selbst und sagt: Ich möchte umgewidmet werden. Das passiert nicht. Es muss
natürlich dieser Wunsch im Einklang mit der Raumplanung in einem gesetzlichen
Vorgang abgehandelt werden. Aber ja, „Sie wünschen - wir widmen“ - das ist
richtig, anders geht es nicht.
Kenntnisse über Unregelmäßigkeiten wurden unterstellt
und behauptet. Die gab es nicht, auch wenn Sie es jetzt heute wiederholt haben.
Es gab Gerüchte! Und können Sie mir erklären, wie Sie führen wollen, wenn Sie
jedem Gerücht, das in Ihrer Mannschaft über eine bestimmte Persönlichkeit
aufkommt, sofort nachgeben? Das kann ja wohl nicht sein!
Die Aussage Steiners wurde nicht nur vom ehemaligen
StR Swoboda bestritten, sondern in einem Brief auch vom Magistratsdirektor
Bandion an die Untersuchungskommission.
StR Görg hat Vokaun selbst über die Gerüchte
informiert und hat seinen Aussagen zufolge auch nachher genau beobachtet, ob
etwas auf Grund seines Verhaltens daran sein könnte. Er hat dann auch
ausgesagt, er hat sich in seinen Widmungen eher Eigentümer kritisch gezeigt als
nicht.
Wenn Sie meinen, dass die Perlustrierungen von
Handakten, Schreibtischen oder Taschen oder dergleichen mehr zu den Aufgaben
eines amtsführenden Stadtrats gehört, na dann haben Sie sich eigentlich selbst
ein wirklich schwächliches Zeugnis ausgestellt.
Der Vorwurf der Änderung nach der öffentlichen
Auflage: Ja, die Rechtsmaterie ist sehr kompliziert. Es musste ja dann im
Nachhinein sogar dieses berühmte Korinek-Gutachten erbracht werden, weil es eben
einfach nicht leicht festzustellen ist, ob etwas ein gravierender Unterschied
in der Planung ist. Aber grundsätzlich machen natürlich Änderungen nach der
öffentlichen Auflage Sinn, denn es geht darum, eventuelle Fehler, die passiert
sind, auszubessern, unbeabsichtigte Benachteiligungen auszubessern und Wünsche
nach mehr oder nach einer anders gearteten Gestaltung zu befriedigen. Das alles
ist richtig und gehört so. (GR Günter Kenesei: Oder jemanden zu bevorzugen!)
Es muss dazu natürlich eine rechtliche und fachliche Überprüfung geben. Wir
haben uns dazu ja auch schon unterhalten.
Es hätte Weisungen gegeben. Pfui, ja, Weisungen! Ja,
sage ich, ein Stadtrat, der keine Weisungen erteilt, gehört entlassen. Ganz
klar und deutlich. Wie soll er denn führen? Mit Anregungen oder mit
unbestimmten Wünschen oder in welcher Art und Weise soll denn geführt werden?
Ja, ausschließlich und nur durch Weisungen! Alles andere ist ja ein Ablenken
von der Verantwortung. Und - das ist jetzt unsere Schlussfolgerung, die Sie
nicht widerlegen können - es gibt keinen Nachweis einer unkorrekten politischen
Weisung. Die können Sie auch hier nicht behaupten!
Bevorzugung von Dritten: Ja, Flächenwidmung ist immer
eine Umverteilung von Gunst und Ungunst der Lage. Das ist schon einmal so. Egal,
wie Sie auch immer Veränderungen herbeiführen, werden die einen bevorzugt und
die anderen vielleicht benachteiligt werden. Wenn man Wohnungen braucht in
dieser Stadt, dann wird aufgezont. Jawohl, so ist es. Wenn man Verkehrsbänder
benötigt, dann wird umgewidmet und vielleicht entschädigt, wenn es erforderlich
ist. Wenn man Grünraum schützen will, dann hat man auch in der Vergangenheit
viele, viele Flächen, die ländliches Gebiet waren, in „Schutzgebiet Wald- und
Wiesengürtel“ umgewidmet. Jawohl, es ist ständig eine Verteilung von Gunst und
Ungunst der Lage.
Und die Bevorzugung von Dritten - die werden wir uns
noch kurz anschauen. Ob schriftliche Verwendungszusagen der Weisheit letzter
Schluss sind möchte ich allerdings dahin gestellt sein lassen. Halten wir uns
aber einmal an die Tatsachen und nicht an virtuelle Vorgänge:
Von den fünf inkriminierten Fällen zeigt der Maurer
Hauptplatz, und zwar die Nummer 5, dass in der gleichen Verdichtung gebaut
wird wie die Nachbargrundstücken. Bevorzugung? Es war eigentlich eher eine
Benachteiligung, dass das bisher nicht der Fall war.
Atzgersdorfer Friedhof -
noch immer keine Widmung. Die Baugenossenschaften und -träger sitzen auf
wertlosen Grundstücken. Bevorzugung gesehen? (GR Günter Kenesei:
Spekulation! Spekulation!)
Assmayergasse... (GR Günter Kenesei: Spekulation!)
Das werfen Sie den Baugenossenschaften vor aber doch nicht den politischen
Verantwortungsträgern unserer Stadt!
Assmayergasse: Die Firma Wojnar sitzt immer noch auf
dem unverkaufbaren Grundstück. Die Verdichtung ist gleich groß wie in den
Nachbarblöcken. Bevorzugung tatsächlich erfolgt?
Perfektastraße: Bereicherung wurde seitens Kallingers
in der Zeugeneinvernahme widersprochen, ausgesprochen dagegen agiert. Sie haben
ihm ja nicht einmal nachgefragt, so überzeugend war er. Ist im Konkurs.
Bevorzugung? Interessant!
Einzig und allein die Wittgensteinstraße: Hier gibt
es eine größere Verdichtung als in der Umgebung und die Begründung durch den Herrn
Vokaun lässt deutlich sagen, dass hier das Bemühen der Erhaltung eines
Betriebsstandorts gegeben war. Man muss aber dazu sagen: Eine ungenügende
Begründung für eine ungenügende Maßnahme. Er selbst war damals allerdings nicht
federführend.
Wo also liegt der marktschreierische
Flächenwidmungsskandal tatsächlich? Das können Sie mir nicht sagen! In den
Fakten jedenfalls liegt er nicht! Das ist eindeutig.
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