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Gemeinderat, 25. Sitzung vom 06.03.2003, Wörtliches Protokoll  -  Seite 31 von 91

 

wieder findet, international nicht wird durchsetzen lassen. Für eine solche Einbindung ist ein eigener verbindlicher Kommunikationsmechanismus einzurichten, der verhindert, dass die betroffenen Gebietskörperschaften von der Meinungsbildung im Entscheidungsprozess auf EU- und WTO-Ebene abgeschnitten werden.

 

Das ist kein frommer Wunsch. Diese Forderung kann sich nämlich auf Art 23d der Bundesverfassung stützen. Darnach haben die Länder, Städte und Gemeinden zu Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union ein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Begutachtungsrecht.

 

2. Nach dieser Bestimmung Art 23d Abs 2 ist der Bund in Angelegenheiten, die nach unserer Gesetzeskompetenz Landessache sind, bei seinen Verhandlungen und Abstimmungen in der Europäischen Union an eine einheitliche Stellungnahme der Länder gebunden. Das heißt, die Länder haben es in der Hand, durch eine gemeinsame Stellungnahme den Bund in diesen Fragen zu binden, nachdem das zum Thema der Europäischen Union gemacht worden ist. Also der Bund kann da nicht sagen, das ist der Wunsch der Länder.

 

Daher ist mein Vorschlag, diese Chance der Bundesverfassung auch tatsächlich, wie das immer so heißt, mit Leben zu erfüllen, also konkret wahr zu nehmen und darauf zu drängen, dass es zu einer einheitlichen Stellungnahme aller Bundesländer in Fragen von GATS kommt.

 

3. Auch auf Grund dieser Bestimmung der Bundesverfassung, Art 23d Abs 3, haben die Bundesländer das Recht, an die Bundesregierung mit dem Verlangen heran zu treten, die Mitwirkung an der Willensbildung im Europäischen Rat einem von den Ländern namhaft gemachten Vertreter zu übertragen. Das heißt, die Länder haben die Möglichkeit, im zentralen politischen Entscheidungsfindungsgremium des Europäischen Rates direkt mitzuwirken und können von der Bundesregierung verlangen, dass sie einen Vertreter namhaft machen, der hier diese Interessen der Bundesländer wahrnimmt. Auch da ist meine Empfehlung, dass wir diese Chance nützen, uns also nicht nur in larmoyante Äußerungen ergehen und einen Zustand beklagen, sondern dass wir hier operativ an die Bundesregierung herantreten und die Wahrnehmung dieser verfassungsrechtlichen Bestimmungen offensiv einfordern.

 

Ich möchte zum Schluss auch eine Bemerkung machen, die sich mir nach allgemeiner Einschätzung aufdrängt. Also die Regierungen anderer Mitgliedstaaten beweisen uns immer wieder, dass die Mitgliedschaft in der Europäischen Union nicht automatisch bedeutet, dass man auf jedes nationale Vorwärtsdenken zu Gunsten der eigenen Wirtschaft und zu Gunsten des eigenen Arbeitsmarkts verzichten muss, quasi das einem übergeordneten Interesse des öffentlichen großen gemeinsamen Wirtschaftsraumes opfern muss. Umso mehr bin ich der Meinung, dass man von der österreichischen Bundesregierung verlangen kann, dass sie sich nicht mit den Lippenbekenntnissen im Regierungsprogramm begnügt, sondern in den weiteren Phasen, den wirklich zentral entscheidenden Phase der GATS-Verhandlungen das Anliegen der Daseinsvorsorge tatsächlich zur eigenen Sache macht und tatsächlich für die Interessen der Österreicherinnen und Österreicher in dieser Frage kämpft, also dass sie nicht nur fromme Worte sagt und nicht nur Liberalisierungsklassenbester in der Europäischen Union sein will. Wenn schon Klassenbester, meine sehr geehrten Damen und Herren, dann bei den österreichischen Wirtschaftsdaten - beim Wirtschaftswachstum, bei der Beschäftigungssituation und in der Frage der Versorgungssicherheit der Österreicherinnen und Österreicher! (Beifall bei der SPÖ und den GRÜNEN.)

 

Vorsitzender GR Günther Reiter: Danke, Herr Vizebürgermeister, für den Bericht.

 

Die Geschäftsordnung, meine sehr geehrten Damen und Herren, bestimmt, dass bei der nun folgenden Besprechung kein Redner öfters als zwei Mal und mehr als insgesamt 20 Minuten sprechen darf.

 

Zur Besprechung dieser Mitteilung erteile ich jetzt Herrn GR Dipl Ing Margulies das Wort.

 

GR Dipl Ing Martin Margulies (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Es freut mich, dass heute einem so wesentlichen Thema wie dem GATS Raum eingeräumt wird, um Position zu beziehen, wobei ich nicht verhehlen will, dass die GRÜNEN in der Frage der Tagesordnung überhaupt nicht angemerkt haben, GATS wäre wenig wichtig, et cetera. Wir wissen, wie wichtig das GATS ist. Aber ein Punkt, warum der Neoliberalismus in Form unter anderem des GATS so einen Auftrieb erhalten hat, sind eben solche Vorfälle, wie sie von der Untersuchungskommission untersucht wurden, ist das Problem, dass es gerade in den Bereichen der öffentlichen Dienstleistungen auch viel zu verbessern gibt. Aber nicht nur in Österreich, sondern auch in sehr, sehr vielen anderen Staaten. Und daher wäre es auch unseres Erachtens sinnvoll gewesen, diese Punkte vorher einmal aufzuarbeiten und aufzuzeigen.

 

Aber ich komme jetzt zurück zum eigentlichen Thema und ich muss wirklich sagen, ich freue mich. StR Rieder hat gesagt: „Im letzten Moment“. Ich komme jetzt zu dem gegenwärtig einzigen kleinen Kritikpunkt an der Position der Sozialdemokratie und das ist nicht einmal mit etwas Inhaltlichem zu tun.

 

Wir haben bereits am 24.6.2002  einen Antrag eingebracht, der sich mit GATS befasst hat. Einen Antrag, der sich unter anderem mit den Forderungslisten des GATS befasst hat, die, wie ich später ausführen werde, noch wesentlich mehr Relevanz haben als die Angebotslisten und wo in der Diskussion vom 24 6 sehr, sehr Vieles, was der Herr StR Rieder heute gesagt hat, schon von mir vorweg genommen wurde. Es war der Finanzausschuss neben der ExpertInnenenquete leider nicht in der Lage, innerhalb von neun Monaten zum Thema GATS zu einer einheitlichen Position der Stadt Wien zu kommen.

 

Deshalb haben wir heute hier vor uns zwei ähnlich lautende Anträge der Sozialdemokraten und der GRÜNEN liegen, wo ich damit rechne, dass beide durchgehen und es freut mich. Noch viel lieber wäre es mir gewesen, wir hätten die Zeit im Finanzausschuss

 

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