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Gemeinderat, 25. Sitzung vom 06.03.2003, Wörtliches Protokoll  -  Seite 30 von 91

 

außerhalb Österreichs fordern sollten, dass nämlich dieser für die zentrale Versorgung der Bevölkerung so wichtige Bereich der Daseinsvorsorge aus diesen Beweisbelastungen herausgenommen werden soll. Wir werden es nicht durchsetzen können, dass diese Regelungen generell wegfallen oder generell ins Gegenteil gekehrt werden. Aber worauf wir uns konzentrieren sollten, ist, dass wir für diesen Bereich der Daseinsvorsorge, die ja sehr weit geht in Wirklichkeit und nicht gänzlich eingefangen werden wird können durch die Public Facilitys, erreichen, dass die Beweislastumkehr nicht mehr verlangt werden wird.

 

In der augenblicklichen Situation gibt es sozusagen Öffentlichkeit für dieses GATS und lange genug war es so, dass sich nur ganz wenige Eingeweihte damit beschäftigt haben. Was ich damit zum Ausdruck bringen möchte ist, dass das augenblickliche öffentliche Interesse uns nicht darüber hinweg täuschen sollte, dass wir in dieser Frage einen langen, starken politischen Atem brauchen und dass es hier eines gut funktionierenden Lobbyings bedarf. Mit der heutigen Veranstaltung des Wiener Gemeinderats in diesem Bereich, um das so zu apostrophieren, und mit den Beschlüssen einer Reihe österreichischer Landtage - wir sind ja nicht das erste Bundesland und nicht die erste Stadt, die sich mit diesem Thema beschäftigt und wo es auch zu einstimmigen Beschlüssen und Resolutionen gekommen ist - wird es nicht genug sein, sondern es kommt ja darauf an, daraus entsprechende Schritte abzuleiten.

 

Ich möchte ein bisschen etwas sagen - und dann komme ich schon zum Schluss -, wo ich jetzt in den operativen Teil kommen möchte. Der österreichweite Entscheidungsprozess ist eigentlich mit Ende Februar abgelaufen. Dann ist sozusagen Schluss. Bis Ende März wird die Europäische Union -möglicherweise, sie hat es sich jedenfalls einmal vorgenommen - den EU-internen Meinungs- und Willensbildungsprozess abschließen. Dann werden die eigentlichen Verhandlungen im Rahmen der Welthandelsorganisation beginnen, die ja, genau genommen, bilaterale Verhandlungen sind. Das heißt, du verhandelst dort ja mit Hunderten Mitgliedsstaaten und nicht mit einem einzelnen Partner, der dir gegenüber steht. Das sind sehr komplexe Verhandlungen, wobei natürlich das Bestreben der Europäischen Union sich sehr stark auf einige große Verhandlungspartner konzentrieren wird, etwa den amerikanischen Markt. Da gibt es ja bereits schon sehr konkrete Forderungen, die auch unsere Themen zum Teil berühren.

 

Bis Ende 2004 soll das Paket der WTO insgesamt stehen. Wenn man bedenkt, dass das 1995 sozusagen im Zeitplan schon beschlossen worden ist, dann wird es jetzt ziemlich eng werden. Bis dahin sollen die Verpflichtungen, die jetzt bilateral eingegangen werden, in den sogenannten listenspezifischen Bindungen nach Art 20 des GATS-Abkommens festgelegt werden. Dann ist sozusagen Redaktionsschluss. Also bis 2004 ist eigentlich der volle Einsatz gefordert, wenn man in bestimmten Bereichen Veränderungen und Ausnahmen von GATS erreichen will.

 

Jetzt muss man dazu sagen, dass innerhalb der Europäischen Union die Meinungen zur Liberalisierung von Mitgliedsstaat zu Mitgliedsstaat sehr unterschiedlich sind und dass zum Beispiel 60 Prozent der Beiträge zu GATS aus Österreich stammen. Das heißt, das Interesse an dem GATS-Abkommen ist innerhalb der Europäischen Union natürlich sehr differenziert und daher ist die Frage, mit welcher Mehrheit denn das Verhandlungsmandat an die Kommission zur Verhandlung eigentlich erteilt werde, von großer Bedeutung. Wer da die Illusion gehabt hat, dass es, wie früher einmal, ein Einstimmigkeitsprinzip gibt und es genügen wird, an den Wirtschaftsminister zu appellieren und zu sagen, lege dort dein Veto ein und stoppe das Ganze, der muss sich eine bedauerliche Aufklärung gefallen lassen, nämlich dass seit dem Nizza-Abkommen das nicht mehr eine Entscheidung ist, die einstimmig getroffen wird, sondern dass das eine Entscheidung ist, die mehrstimmig getroffen wird. Noch dazu fällt sie nicht in den Bereich der gemischten Zuständigkeit, also es gibt auch keine Zuständigkeit des Parlaments. Daher kommt es natürlich sehr wesentlich darauf an, dass du nicht nur deinen eigenen Vertreter bei der Hand hast, sondern dass du Lobbying betreibst und dass du möglichst viele Mitgliedsstaaten auf deine Seite bringst und damit die Gemeinsamkeit unterstreichst.

 

2. Es ist zwar in den Diskussionen auch immer gesagt worden, also bitte warum regt ihr euch denn auf, denn auch wenn die Europäische Union für alle Mitgliedsstaaten verhandelt und es ein gemeinsames Verhandlungsmandat gibt, wird ja dann die Ratifizierung nach der Struktur der Welthandelsorganisation letztlich bei jedem einzelnen Mitgliedsstaat liegen, also jeder Staat hat dann letztlich das Ergebnis für sich zu ratifizieren, so ist das natürlich auch eine naive Einschätzung oder eine Beruhigungspille. Wenn man sich nämlich überlegt, dass es das Ziel der Europäischen Union sein muss, einen gemeinsamen Wirtschaftsraum zu dokumentieren und auch die Stärke eines gemeinsamen Wirtschaftsraums auszuspielen, dann muss einem klar sein, dass ein nachträgliches Abweichen in eine spezifische detaillierte Auflistung wahrscheinlich in Widerspruch zu einer solchen Grundhaltung als gemeinsamer Wirtschaftsraum steht und dass daher seitens der Europäischen Union alles unternommen werden wird, einen möglichst einheitlichen Ausnahmekatalog herzustellen, dem man sich dann möglicherweise aus verschiedensten Gründen nicht entziehen kann.

 

Ich komme jetzt zum operativen Teil, wo ich auch im Hinblick auf das, was ich zuvor gesagt habe, konkrete Vorschläge machen möchte

 

1. Angesichts des besonderen Stellenwerts der Daseinsvorsorge haben die österreichischen Städte, Gemeinden und Bundesländer ein besonderes Interesse daran, in die weiteren Verhandlungen über GATS auch auf der Ebene in der Europäischen Union und auch auf der Ebene der weiteren Schritte in die Welthandelsorganisation hinein direkt und permanent eingebunden zu sein. Jedenfalls dann, wenn sich die Forderung, nach einem Abbruch der Verhandlungen, die sich immer

 

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