Gemeinderat,
23. Sitzung vom 17.01.2003, Wörtliches Protokoll - Seite 7 von 32
MitarbeiterInnen. Der Besuchsdienst, der ursprünglich der
sozialen Isolation entgegenwirken sollte, hat sich im Sinne eines
Begleitdienstes entwickelt. Der Wäschepflegedienst wird von WIENWORK, einer
Behinderteneinrichtung, durchgeführt. Traditionell ist "Essen auf
Rädern", die drei derzeitigen Anbieter führen diesen Dienst seit Anbeginn
durch. Der Dienst wurde neu strukturiert, diverse Zusteller bieten auch andere
Menüarten an, vor allem in Form von Wochenpaketen. Seit mehr als zwei Jahren
bietet das Kuratorium Wiener Pensionistenheime auch für Nichtbewohner die
Möglichkeit des Essens an.
Dies dient aber nicht nur der Mobilisierung, sondern
wirkt auch der Vereinsamung und der gesellschaftlichen Isolation entgegen. Die
Leistungsverbesserung wurde durch die zentrale Auskunft der MA 47, den
Sozialruf, intensiviert, der nicht nur in Fragen von Pflege und Betreuung,
sondern über alle sozialen Problemstellungen berät.
In den ersten Jahren nach ihrer Gründung hat die
MA 47 auch selbst Seniorenwohngemeinschaften geführt, in weiterer Folge
aber an private Träger übertragen.
Ein Leistungsangebot, das nicht in den unmittelbaren
Aufgabenbereich der MA 47 fällt, aber von ihr mit initiiert wurde, sind
die in Wien verbreiteten Hausnotrufsysteme. Auch diese geben den Menschen die
Möglichkeit, länger und auch schon bei Pflegebedürftigkeit in den Wohnungen zu
verbleiben.
Wie bereits angeführt, ist die wichtigste
Rechtsgrundlage der ambulanten und stationären Pflege und Betreuung das Wiener
Sozialhilfegesetz. Hauskrankenpflege, die hauswirtschaftlichen Dienste und die
Beratungsdienste werden vor allem von der MA 47, Dienste zur Förderung
sozialer Kontakte und andere Dienste werden vor allem vom Kuratorium Wiener
Pensionistenwohnhäuser durchgeführt.
Bei der Führung von sozialen Diensten ist der
Sozialhilfeträger Träger von Privatrechten. Die Leistungserbringer - die
privaten Organisationen, die privaten Träger der Wohn- und Pflegeheime - sind
im Wege von Verträgen in die Leistungserbringung eingebunden.
Das Qualitätsniveau dieser Organisation wird im
Wesentlichen vom Dachverband der Wiener Pflege- und Sozialdienste konzipiert.
Der Dachverband bildet eine Plattform für die Zusammenarbeit seiner Mitglieder,
die ihre Autonomie und Identität behalten. Der Dachverband besteht aus
38 Mitgliedern, die sich aus ambulanten Anbietern und stationären
Pflegeeinrichtungen mit ihren vielfältigen Angeboten zusammensetzen.
Die Dachverbandsmitglieder aus dem Bereich der
ambulanten Dienste erbringen gemeinsam mit der MA 47 90 Prozent der
extramuralen Dienste und verkörpern auch die Vertragspartnerschaft zwischen öffentlicher
Hand und privaten Anbietern. Die Gründung erfolgte durch VertreterInnen der
Stadt Wien und der Anbieterorganisationen, unter anderem aus Anlass der
Einführung des Pflegegeldes. Die Stadt Wien sollte damit die qualitativ
hochwertige Versorgung der Menschen sicherstellen. Weiters sollte organisationsübergreifend
eine angemessene Qualität der sozialen Dienstleistungen entwickelt werden. Die
KonsumentInnen sozialer Dienstleistungen sollten unabhängig von erbringenden
Organisationen keinen Qualitätsunterschied erleiden.
Aus Gründen der Zeitökonomie ist es unmöglich, alle
Vorteile und Leistungen des Dachverbands aufzuzeigen. Ich danke jedoch allen
VertreterInnen aus der Politik, aus den sozialen Wohlfahrtsorganisationen,
insbesondere Herrn Geschäftsführer Spörk von der Caritas Socialis, für diese
hervorragende Arbeit im Dienste unserer BürgerInnen. (Beifall bei der SPÖ, bei der FPÖ und bei der ÖVP.)
Die zehnjährige Arbeit im Dachverband war geprägt von
der Entwicklung einschlägiger Qualitätsinstrumente wie Standards, Richtlinien,
Handbüchern, von Bildungsangeboten und Forschungsprojekten. Österreichweit
beispielgebend war die Entwicklung des Wiener Pflege- und Betreuungskonzepts
für die ambulanten Dienste, welche von allen Mitgliedsorganisationen übernommen
wurde und gegenwärtig eine Überarbeitung durch Ergänzung von Qualitätsstandards
erfährt.
Ein weiteres wichtiges Produkt war die Erarbeitung
eines Mindeststandards der Pflege- und Betreuungsdokumentation für die
ambulanten Dienste, der durch das Inkrafttreten des Gesundheits- und
Krankenpflegegesetzes und des Wiener Heimhilfegesetzes besondere Bedeutung
zukommt.
Ein besonderes Anliegen war die Unterstützung der
Mitarbeiter in den Organisationen wie auch in der MA 47, im
organisatorischen Bereich und bei der direkten Durchführung der Leistungen.
Deshalb wurden als Hilfestellung Richtlinien und Standards für die Aufgaben der
Dokumentation, der Erarbeitung von Aufgabenprofilen, der Medikamentengebarung,
der Geldgebarung, der Pflege von aidskranken Menschen und anderes mehr
entwickelt.
Für die Heimhilfe, den größten
Dienstleistungsbetrieb, wurde mit Inkrafttreten des Wiener Heimhilfegesetzes
die Ausbildung standardisiert und als Grundlage das Heimhilfehandbuch für alle
Aus- und Fortbildungseinrichtungen erarbeitet.
Kurz zur Finanzierung der Versorgung: Der Gemeinderat hat am
27. November 2002 im Rahmen des Voranschlags für das Jahr 2003 für die
MA 47 einen Gesamtausgabenrahmen von rund 384 Millionen EUR
beschlossen. Davon entfallen auf die stationären Dienste 235 Millionen
EUR. Daraus werden sowohl verpflegstragende Geriatriezentren als auch die
privaten Heime mitfinanziert. Die Sozialhilfe sieht einen Kostenersatz vor, der
im stationären Bereich im Wesentlichen 80 Prozent des Pensionseinkommens und
80 Prozent des Pflegegeldes ausmacht. Als Einnahmen dieses
Leistungssegments im Budget wurden rund 114 Millionen EUR veranschlagt.
Die ambulanten Dienste wurden im Voranschlag mit 124 Millionen EUR
dotiert. Diesen Ausgaben stehen 34 Millionen EUR als Einnahmen aus dem
Kostenbeitragssystem, sowohl aus dem Pflegegeld der Leistungsbezieher als auch
deren Einkommen, gegenüber. Die Kostendeckung durch
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