Gemeinderat,
23. Sitzung vom 17.01.2003, Wörtliches Protokoll - Seite 6 von 32
Auch Pflege im Sinne des Wiener Sozialhilfegesetzes ist
immer bedarfsorientiert. Daher ist eine Prüfung des Bedarfs ebenso notwendig
wie die Entwicklung eines Betreuungskonzepts, das auf die Bedarfslage des
einzelnen Pflege- und Betreuungsbedürftigen abgestellt ist. Diese Aufgabe wird
von der MA 47 interdisziplinär, von diplomiertem Gesundheits- und
Krankenpflegepersonal und diplomierten SozialarbeiterInnen wahrgenommen. Der
Pflege- und Betreuungsbedarf insbesondere in der von der MA 47
fokussierten Zielgruppe der älteren Menschen ist in aller Regel auf Dauer
ausgerichtet und braucht daher eine auf Kontinuität ausgerichtete
Versorgungsstruktur.
Diese Versorgungsstruktur wurde in Kooperation mit
den privaten Wohlfahrtsorganisationen aufgebaut, die dem Wiener
Sozialhilfegesetz entsprechend zur gemeinsamen Durchführung der Sozialhilfe vom
Sozialhilfeträger eingeladen werden können. Die Vollziehung der Pflege und
Betreuung erfolgt durch private Träger, und zwar sowohl die Durchführung der
ambulanten, als auch die Durchführung der stationären Pflegedienste. Auch der
Wiener Krankenanstaltenverbund als Betreiber von Geriatriezentren ist
privatrechtlicher Träger. Die Finanzierung dieser Leistungen der privaten
Träger des ambulanten und stationären Bereichs erfolgt leistungs- und
personenbezogen.
Aus dieser rechtlichen Konstellation und aus der
Entwicklung hat sich ergeben, dass die MA 47 mit ihren Außenstellen, den
Gesundheits- und Sozialzentren, auch für die Betreuungsübergänge von der
Bedarfsfeststellung bis zur Leistungsübernahme durch einen privaten Träger
sorgt. Neben Heimhilfe-Dienstleistungen werden unter anderem auch
therapeutische Dienstleistungen angeboten.
Die Gesundheits- und Sozialzentren erbringen daher
einerseits in Vollziehung des Wiener Sozialhilfegesetzes die
Bedarfsfeststellung, die Beratung und die Umsetzung des Pflege- und
Betreuungskonzepts. Andererseits bieten sie konkrete Dienstleistungen als
Übergangslösung. Darüber hinaus bietet die MA 47 medizinische
Hauskrankenpflege als Kooperationspartner der zuständigen
Krankenversicherungsträger an.
Außerdem führt die MA 47, ebenfalls als direkter
Dienstleister, geriatrische Tageszentren. Die Standortfrage war ausschlaggebend
für die Entscheidung, ob die Stadt Wien selbst oder aber private Organisationen
Träger dieser Tageszentren sind. 15 Tageszentren sind derzeit in Betrieb.
Die Anbieter sind neben der MA 47 die Caritas Socialis, die Caritas der
Erzdiözese, die Wiener Sozialdienste, das Wiener Hilfswerk und das
Maimonides-Zentrum. Wenn Sie die Andersen-Studie exakt gelesen haben, dann
werden Sie feststellen, dass da eine Verbindung von Krankheitswert und Judentum
ist, was auch nicht gerade das Wahre ist, was man sich hier nach so vielen
Jahren vorstellt. Frau Prof Wodak war ebenfalls einigermaßen erstaunt darüber,
dass in dieser Art geschrieben wird.
Eine wichtige Leistung, die die MA 47 zu
erbringen hat, ist die Aufsicht und Qualitätssicherung bei den privaten und
städtischen Wohn- und Pflegeheimen. § 73 und folgende des Wiener
Sozialhilfegesetzes regeln die Aufsicht über Wohn- und Pflegeheime. Ich
zitiere: "Die Aufsicht ist dahin gehend auszuüben, dass die Pflegeheime
und Wohnheime nach Führung und Ausstattung den technischen, organisatorischen,
personellen und hygienischen Erfordernissen einer fachgerechten Sozialhilfe
entsprechen. Das Aufsichtsverfahren ist ein gutachterliches Verfahren. Die
MA 47 zieht neben eigenen Mitarbeitern als Pflegesachverständige
Mitarbeiter der Magistratsabteilungen 12, 15, 36B, 37, 59 und 68 zur
Durchführung der Aufsicht heran. Vertreten sind ebenso die Wiener
Patientenanwaltschaft und eine Vertreterin der Bezirksvertretung."
Ich habe Weisung gegeben, die Aufsicht und Kontrollen
in allen Wohn- und Pflegeheimen zu verstärken, zum Teil auch ohne vorherige
Ankündigung durchzuführen, und vor allem Pflege und Sicherheit der Betreuten
wie zum Beispiel Brandschutzmaßnahmen besonders zu beachten. Vor allem auch,
wenn ich Klagen über einzelne Heime bekomme, ist das wieder ein Grund,
neuerliche Kontrollen durchzuführen. Es gibt auch private Heime, die dann sehr
wohl mit Geschäftsstörungsklagen antworten oder auch den sich Beschwerenden
sehr hohe Prozesskosten anhängen wollen.
Wie Sie sehen, ist das Angebot an stationärer Pflege
und Betreuung heterogen und durch einige große Anbieter sowie eine Vielzahl
kleiner gekennzeichnet: die Geriatriezentren des Wiener
Krankenanstaltenverbunds, ein weiterer großer Träger ist das Haus der
Barmherzigkeit im Verantwortungsbereich der Erzdiözese, weitere größere Träger
sind die Caritas der Erzdiözese und die Caritas Socialis, die Fortuna
Gesellschaft mit beschränkter Haftung und das Kuratorium Wiener
Pensionistenwohnhäuser mit 31 Häusern. Darüber hinaus bestehen mit einem
regionalen Schwerpunkt im Westen Wiens 28 weitere kleine, private Heime, zum
Teil aus klösterlicher Tradition entstanden. Insgesamt stehen in Wien rund
9 300 Pflegedienste und rund 10 100 Wohnheimplätze über alle Träger
zur Verfügung. Jede Einrichtung hat entsprechende Standards aufzuweisen, die in
den Verträgen zwischen den Einrichtungen und dem Sozialhilfeträger gesichert
sind.
Rund 95 Prozent aller ambulanten Betreuungen,
die in Wien erbracht werden, sind in Form der Pflege- und Sozialdienste nach
dem Wiener Sozialhilfegesetz geführt. Private Wohlfahrtsorganisationen in einem
Vertragsverhältnis werden damit beauftragt. Derzeit sind nach einer Genehmigung
durch den Wiener Gemeinderat ab 1.1.2001
13 Wohlfahrtsorganisationen unterschiedlicher Größe,
unterschiedlicher Herkunft und Trägerschaft in einem Vertragsverhältnis mit der
Stadt Wien. Diese 13 Wohlfahrtsorganisationen repräsentieren die
Versorgungsstruktur, die seit 1975 aufgebaut wurde. Das zentrale
Leistungsangebot entspricht internationalen Standards.
Die Hauskrankenpflege wird mit diplomiertem
Krankenpflegepersonal und Pflegehelfern durchgeführt, die Heimhilfe mit
qualifizierten und weitergebildeten
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