Europawahl 2024 in Wien

Wählen im Urlaub oder bei Abwesenheit

Wenn Sie am Wahltag, dem 9. Juni 2024, nicht in Ihrem zuständigen Wahllokal wählen können (zum Beispiel wegen Ortsabwesenheit oder wegen eines Urlaubs), haben Sie die Möglichkeit, mit einer Wahlkarte

  • in einem beliebigen Wahllokal in ganz Österreich oder
  • per Briefwahl im In- und Ausland

zu wählen.

Tipp: Wenn Sie Ihre Wahlkarte persönlich im zuständigen Wahlreferat beantragen, können Sie auf Wunsch auch gleich vor Ort per Briefwahl Ihre Stimme abgeben. Für die Stimmabgabe stehen vor Ort abgeschirmte Bereiche zur Verfügung.

Wählen in einem Wahllokal

Die Wahllokale in Wien sind am Wahltag, dem 9. Juni 2024, von 7 bis 17 Uhr geöffnet. Haben Sie eine Wahlkarte beantragt, müssen Sie diese bei einer Stimmabgabe in einem Wahllokal - dies gilt auch bei der Stimmabgabe in Ihrem zuständigen Wahllokal - unbedingt mitnehmen, sonst können Sie im Wahllokal nicht wählen.

Briefwahl

Sie können sofort nach Erhalt der Wahlkarte per Briefwahl wählen.

Die für die Briefwahl verwendete Wahlkarte muss bis spätestens 9. Juni 2024, 17 Uhr, bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen (per Post, per Bot*in oder durch persönliche Abgabe). Die Adresse ist bereits auf der Wahlkarte aufgedruckt. Die benützte Briefwahlkarte kann auch am Wahltag in jedem Wahllokal in ganz Österreich während der Öffnungszeiten und bei jeder Bezirkswahlbehörde bis 17 Uhr abgegeben werden.

Alternativ können Sie die benützte Briefwahlkarte auch bei österreichischen Botschaften, österreichischen Generalkonsulaten und österreichischen Konsulaten abgeben. Beachten Sie in diesem Fall die vorgegebenen Fristen.

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