Europawahl 2024 in Wien

Briefwahl

Wenn Sie am Wahltag, dem 9. Juni 2024, nicht in Ihrem zuständigen Wahllokal wählen können (zum Beispiel wegen Ortsabwesenheit, aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen), haben Sie die Möglichkeit, eine Wahlkarte zu beantragen.

Mit dieser Wahlkarte können Sie

  • in einem beliebigen Wahllokal in ganz Österreich oder
  • per Briefwahl im In- und Ausland

wählen.

Tipp: Wenn Sie Ihre Wahlkarte persönlich im zuständigen Wahlreferat beantragen, können Sie gleich per Briefwahl Ihre Stimme abgeben. Für die Stimmabgabe stehen vor Ort abgeschirmte Bereiche zur Verfügung.

Wählen mit Wahlkarte (inklusive Beantragung von Wahlkarten)

So einfach funktioniert die Briefwahl

Sie können sofort nach Erhalt der Wahlkarte in folgenden Schritten per Briefwahl an der Europawahl 2024 teilnehmen:

  • Schritt 1: Nehmen Sie bitte aus dem Kuvert das Informationsblatt und die Wahlunterlagen heraus. Der amtliche Stimmzettel und das kleine Wahlkuvert befinden sich in der Wahlkarte.
  • Schritt 2: Füllen Sie den Stimmzettel aus und legen Sie diesen anschließend in das kleine Wahlkuvert. Legen Sie dann das verschlossene kleine Wahlkuvert in die Wahlkarte.
  • Schritt 3: Bitte bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf der Wahlkarte im dafür vorgesehenen Feld, dass Sie den amtlichen Stimmzettel selbst, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt haben.
  • Schritt 4: Jetzt müssen Sie die Wahlkarte nur noch zukleben und an die Bezirkswahlbehörde übermitteln. Die Adresse ist bereits auf der Wahlkarte aufgedruckt.

Wichtig: Die für die Briefwahl verwendete Wahlkarte muss bis spätestens am Wahltag, dem 9. Juni 2024, 17 Uhr, bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen (per Post, per Bot*in oder durch persönliche Abgabe). Die benützte Briefwahlkarte kann auch am Wahltag in jedem Wahllokal in ganz Österreich während der Öffnungszeiten und bei jeder Bezirkswahlbehörde bis 17 Uhr abgegeben werden.

Alternativ können Sie die benützte Briefwahlkarte auch bei österreichischen Botschaften, österreichischen Generalkonsulaten und österreichischen Konsulaten abgeben. Beachten Sie in diesem Fall die vorgegebenen Fristen.

Weiterführende Informationen

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