Landtag, 13. Sitzung vom 26.06.2026, Wörtliches Protokoll - Seite 11 von 111
Als gemeinnützige Arbeiten gelten unter anderem die Pflege von Parkanlagen oder Sportplätzen. Pro Monat sollen zehn Stunden Arbeit geleistet werden - das gilt aber nur für jene, die das nötige Alter haben und gesundheitlich dazu in der Lage sind. Wann werden Sie die Verordnung des Innenministers auch in Wien umsetzen?)
Herr Landesrat, bitte um Beantwortung.
Amtsf. StR Peter Hacker: Sehr geehrter Herr Abgeordneter!
Es schließt fast ein bisschen an die vorige Anfrage an, wie man etwas missverstehen kann, wenn es falsch in der Zeitung steht. Sie stellen mir die Frage, wann ich die Verordnung des Herrn Innenministers in der Grundversorgung umsetze, in der die verpflichtende gemeinnützige Arbeit von geflüchteten Menschen in Einrichtungen umgesetzt wird. Das finde ich irgendwie etwas spannend, weil ich schon hundertmal versucht habe, das ins Bewusstsein der Menschen zu bringen, aber es ist mir nicht gelungen. Daher bin ich dankbar, dass ich wieder einen Versuch machen kann, es zu Stande zu bringen, weil es in der wohl von Ihnen vermuteten Verordnung des Innenministers überhaupt keine Verpflichtung zur gemeinnützigen Arbeit gibt. Das ist auch gar nicht überraschend, weil es ein in sich geschlossener Nonsens ist, denn entweder es ist gemeinnützig und freiwillig oder ist es eine Verpflichtung. Eine Arbeitsverpflichtung ist grundsätzlich in Österreich aus vielen verschiedenen Gründen nicht möglich. Wenn Sie wollen, kann ich es auch noch ausführen und bis zu den Menschenrechten kommen, warum eine Verpflichtung zur Arbeit in der Form, wie es hier immer wieder kolportiert und kommuniziert wird, gar nicht möglich ist. Aber ich kann es auch ein bisschen im Detail ausführen, indem wir eine gemeinsame Lese- und Zuhörübung machen.
In § 2 Abs. 1 der dazugehörigen Verordnung aus dem Bundesgesetzblatt Nr. 201/24 heißt es ausdrücklich - wörtlich: "Eine Organisation […] ist berechtigt, Asylwerber und Fremde […] mit deren Einverständnis für gemeinnützige Hilfstätigkeiten […] heranzuziehen". - Was regelt also diese Verordnung? Regelt diese Verordnung in irgendeiner Form Rechte und Pflichten der betroffenen Menschen in Grundversorgungseinrichtungen? - Nein, regelt sie nicht. Diese Verordnung regelt das, was Organisationen, die geflüchtete Menschen unterbringen, tun dürfen: "Eine Organisation […] ist berechtigt, Asylwerber und Fremde […] mit deren Einverständnis für gemeinnützige Hilfstätigkeiten […] heranzuziehen". - Diese Verordnung hätte, wenn Sie mich fragen, kein Mensch gebraucht. Und ganz offen und ehrlich gesagt, machen wir das in Wien, seitdem wir die Grundversorgungsvereinbarung aus dem Jahr 2004 umsetzen, dass in allen Einrichtungen, in denen geflüchtete Menschen sind, geflüchtete Menschen gemeinnützige Arbeit machen. Aber aus einer Verordnung, in der steht, es ist Einrichtungen erlaubt, geflüchtete Menschen zu gemeinnütziger Hilfstätigkeit heranzuziehen, zu schließen, dass es eine Verpflichtung gäbe, kann ich erstens einmal nicht nachvollziehen, und zweitens sollten wir auch endlich aus diesem riesengroßen Missverständnis herauskommen, weil dieses Missverständnis ja tatsächlich schon seit vielen Jahren, warum auch immer, gepflegt und behütet wird, indem man so tut, als ob das eine Tatsache ist, dass man zu gemeinnütziger Arbeit verpflichtet werden kann. Ich glaube, es wäre schön langsam an der Zeit, dass man sich den Text dieser Verordnung genau durchliest und diesen Text dieser Verordnung auch in ihrem Sinn erfasst und dann auch entsprechend kommuniziert und in der Öffentlichkeit interagiert. - Danke schön. (Beifall bei SPÖ und NEOS sowie von Abg. David Ellensohn.)
Präsident Ing. Christian Meidlinger: Die 1. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Brucker gestellt. - Bitte.
Abg. Lukas Brucker, MA (FPÖ): Danke für die Beantwortung, Herr Landesrat. Es gibt da offenbar andere Bundesländer, die das etwas anders sehen und doch etwas strenger als Wien handhaben und auch umsetzen. Wir sind grundsätzlich der Meinung, dass man von Menschen, die zu uns hierherkommen, denen wir Schutz und Hilfe bieten, die quasi hier in unserem Land und in unserer Stadt eine All-inclusive-Versorgung bekommen, auch eine Gegenleistung erwarten kann und auch erwarten muss und auch verlangen kann. Deshalb frage ich jetzt so: Ist es quasi alleine aus ideologischer Sicht der SPÖ, dass Sie da jetzt nicht auf eine derartige Maßnahme drängen?
Präsident Ing. Christian Meidlinger: Herr Landesrat, bitte.
Amtsf. StR Peter Hacker: Es ist offensichtlich wirklich schwierig mit dem Verständnis, ich sage es noch einmal: In der Verordnung steht nicht das drinnen, was Sie jetzt alles sagen, wo Sie behaupten, dass Bundesländer das so täten. Das wäre nämlich schlichtweg rechtswidrig. Ich glaube, dass man den Bundesländern nicht unterstellen sollte, rechtswidrige Aktivitäten zu setzen, sondern ich denke, wir sollten dann schon beim Thema bleiben.
Ich sage es noch einmal: Diese Verordnung, auf die Sie sich beziehen, macht es für Einrichtungen, nämlich Einrichtungen der Grundversorgung, möglich, erlaubt es ihnen explizit, Asylwerber und Fremde mit deren Einverständnis zu gemeinnütziger Hilfstätigkeit heranzuziehen. Und ich sage es noch einmal: Das machen die Einrichtungen in Wien seit Jahrzehnten, das ist selbstverständlich. Halte ich das für moralisch notwendig? - Das kann man moralisch diskutieren. Ist es vernünftig? - Ja, es ist absolut vernünftig. Gibt es eine Alternative dazu, die ich für noch intelligenter hielte? - Ja, definitiv, denn eines unserer Kernprobleme in der Grundversorgung ist ja, dass … Und das ist interessant, dass nämlich gerade Sie diese Argumentation führen, dass Sie sagen, es kann doch verlangt werden, dass die Leute in dem Land, in das sie geflüchtet sind, etwas dazu beitragen. Dann müssten wir beide ja Vorkämpfer dafür sein, dass wir endlich dieses Arbeitsverbot, dieses Sozialversicherungsbezahlverbot, dieses Lohnsteuerbezahlverbot aufheben. (Beifall bei SPÖ, NEOS und GRÜNEN.)
Es ist doch vollkommen absurd - so wie Sie es argumentieren -, eine moralische Debatte über die moralische Verpflichtung von Menschen, die geflüchtet sind
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