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Landtag, 13. Sitzung vom 26.06.2026, Wörtliches Protokoll  -  Seite 3 von 111

 

(Beginn um 9.03 Uhr.)

 

Präsident Ing. Christian Meidlinger: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf Sie recht herzlich zu unserer heutigen Landtagssitzung begrüßen und erkläre die Sitzung somit für eröffnet.

 

09.03.29Ganztägig entschuldigt sind die Abgeordneten Arsenovic, Flicker, Johler, Korosec, Ornig, Reindl, Šakić, Schulz und Stumpf.

 

Zeitweise entschuldigt sind die Abgeordneten Bussek, Gudenus, Malle, Neumayer, Niegl, Rompolt, Saurer, Stadler, Stadler, Stark und Herr Amtsf. StR Hacker.

 

Bevor ich die Fragestunde eröffne, gebe ich bekannt, dass bei der Landtagssitzung, so wie bei der letzten Gemeinderatssitzung, zu meiner Linken und zu meiner Rechten Kameras installiert sind. Diese gehen in Betrieb, damit wir auch die Zusatzfragesteller im Bild haben. Auf den Außenseiten sind die Mikrofone abmontiert, das hat technische Gründe, damit man die Abgeordneten, die die Frage stellen, auch gut im Bild hat, denn das geht sich sonst mit dem Zoom nicht gut aus. Wir werden über dem Sommer schauen, ob man das noch verfeinert und besser hinbringen kann.

 

Damit möchte ich auch bekannt geben, dass ich eine mündliche Anfrage in der Präsidialkonferenz nicht zugelassen habe. Es geht um den Tätigkeitsbericht und die damit gestellte Frage. Ich erspare mir das jetzt alles vorzulesen, aber es geht einfach darum, dass das AKH nicht in der Landeskompetenz, sondern Kompetenz der Kommune ist und daher diese Frage hier nicht zulässig ist.

 

09.04.30Und damit kommen wir nun zur Fragestunde.

 

9.04.34

†Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky - Frage|

Die 1. Anfrage (FSP-698097-2026-KGR/LM) wurde von Frau Abg. Wirnsberger gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Klima, Umwelt, Demokratie und Personal gerichtet. (Das Wiener Nationalparkgesetz in Verbindung mit der Nationalparkverordnung der Landesregierung befristet die landwirtschaftliche Nutzung von Sonderbereichen in den Außenzonen des Nationalparkes Donau-Auen bis Ende 2027. Danach gelten diese Zonen als Naturzonen. Ist bereits sichergestellt, dass die landwirtschaftliche Nutzung im Nationalpark zu Gunsten von naturschutzrelevanten Habitaten zum vorgesehenen Datum tatsächlich endet?)

 

Herr Landesrat, ich bitte um Beantwortung und wünsche einen schönen guten Morgen.

Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Schönen guten Morgen, Herr Präsident, Hohes Haus, Frau Abgeordnete!

 

Der Nationalpark Donau-Auen ist eines der wichtigsten Natur- und Erholungsareale unserer Republik, damit natürlich auch besonders unserer Stadt. Es macht Wien besonders aus, eine Millionenstadt mit einem Nationalparkgebiet zu sein, einem Gebiet, das täglich zeigt, wie eng Natur, Klima, Wasser, Lebensqualität miteinander verbunden sind. Es ist damit ein Gebiet, für das wir als Stadt eine besondere Verantwortung haben - rechtlich, fachlich, politisch -, die wir auch tragen.

 

Die Donau-Auen sind ein Naturraum, der nicht nur ökologisch wertvoll ist, sondern auch gesellschaftlich. Sie sind eines der letzten großen naturnahen Flusslandschaftsgebiete Mitteleuropas. Sie erfüllen damit eine Vielzahl von Funktionen, die weit über den klassischen Naturschutz hinausgehen. Sie sind Lebensraum für eine beeindruckende Vielfalt an Pflanzen und Tieren - über 900 Pflanzenarten, 100 Brutvogelarten. Sie sind aber auch ein unverzichtbarer Erholungsraum für die Bevölkerung. Die biologische Vielfalt ist dabei auch kein Zufall. Sie sind ein Biodiversitätshotspot, für den wir Verantwortung haben, für den aber auch Verantwortung getragen wird. Es ist das Ergebnis jahrzehntelanger Schutzarbeit und eben auch klarer gesetzlicher Vorgaben und einer Verwaltung, die die Aufgaben ernst nimmt.

 

Das ist ein Auftrag an uns, der in meiner Geschäftsgruppe besonders von den Kolleginnen und Kollegen in der MA 49 und in der MA 22 in enger Abstimmung erfüllt wird. Ich möchte an dieser Stelle meinen hohen Respekt und mein Dankeschön an die Expertinnen und Experten der beiden Abteilungen, aber natürlich auch an alle anderen, der MA 45, den Partnern in Niederösterreich und auch auf Bundesebene, den Nationalpark-Rangern auf der niederösterreichischen Seite Danke sagen.

 

Die Herausforderungen, ich habe es schon erwähnt, sind vielfältig. Wir haben klimatische Veränderungen, die uns vor große Herausforderungen stellen. Es wird heißer, es wir trockener, es steigt aber auch der Nutzungsdruck. Damit haben wir zwischen ökologischen Interessen, Erholungsnutzung und wasserwirtschaftlichen Anforderungen einen großen Packen Verantwortung, den wir sehr ernst nehmen.

 

Lassen Sie mich das ganz konkret ansprechen, bevor dann das Thema Landwirtschaft, das Sie ja in der Frage formuliert haben, beantwortet wird. Natürlich gehört auch die Frage der Trockenheit in der Lobau, speziell in der unteren Lobau, zu dieser Verantwortung, zu den brennenden Themen, die uns in diesem Zusammenhang massiv beschäftigen. Sie wissen, es war ein gemeinsam beschlossener Antrag am Beginn dieser Legislaturperiode, dass wir momentan ein Strömungsmodell als Grundlage für eine Dotation der Lobau, einer weiteren Dotation der Lobau ausarbeiten. Das ist diesbezüglich ganz sicher das wesentlichste Vorhaben.

 

Thema ist aber eben auch die angesprochene Frage der landwirtschaftlichen Flächen. Da sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen klar, Sie sprechen die ja auch in Ihrer Frage an. Diese sehen vor, dass die naturnahe Entwicklung der Flächen von zentraler Bedeutung ist. Die Verwaltung und Betreuung dieses Gebietes ist eine komplexe Aufgabe. Wir werden aber selbstverständlich nach diesen gesetzlichen Rahmenbedingungen vorgehen.

 

Ein Ziel gibt es, egal, ob es sich um die jetzt landwirtschaftlich genutzten Flächen oder alle anderen Flächen im Nationalpark handelt, das ist die dauerhafte Bewahrung der natürlichen Lebensräume, die Sicherung der Biodiversität und die Einhaltung nationaler und internationaler Verpflichtungen. Wie Sie wissen, haben wir in der Vergangenheit im Rahmen eines EU-Projektes, AgriNatur, intensiv daran gearbeitet, wie landwirtschaftliche Flächen im Umfeld von Schutzgebieten so gestaltet werden können, dass sie Biodiversität fördern und

 

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