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Landtag 

22. Wahlperiode 

11. Sitzung vom 28. April 2026 

Sitzungsbericht

 

(Beginn um 9.02 Uhr)

 

Vorsitzende: Erster Präsident Ing. Christian Meidlinger und Zweiter Präsident Anton Mahdalik

 

Schriftführerinnen bzw. Schriftführer: Abg. Mag Alexander Ackerl, Abg. Clemens Gudenus, Abg. Lorenz Mayer, Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc, Abg. Kilian Stark, Abg. Mag. Stefanie Vasold und Abg. Katharina Weninger, BA

 

Präsident Ing. Christian Meidlinger eröffnet die Sitzung.

 

1. Entschuldigt sind Abg. Mag. Ursula Berner, MA, Abg. Mag. Dr. Ewa Johler, Abg. Dr. Jennifer Kickert, Abg. Theodor Felix Löcker, Abg. Jörg Neumayer, MA, Abg. Astrid Pany, BEd, MA, Abg. Benjamin Schulz und StRin Dr. Katarzyna Greco, MIEM sowie zeitweilig Abg. Thomas Mader, Abg. Mag. Gerhard Spitzer und Abg. Hannes Taborsky.

 

2. Präsident Ing. Christian Meidlinger gibt bekannt, dass gemäß § 33 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Landtages für Wien folgende mündliche Anfrage in der Präsidialkonferenz nicht zugelassen wurde:

 

(FSP-589444-2026-KFP/LM) Anfrage von Abg. Mag. Bernd Saurer an die amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe für Bildung, Jugend, Integration, Transparenz und Märkte:

 

"Für das von SPÖ und NEOS präsentierte Projekt der 'Auszeit-WG', eine geschlossene sozialpädagogische Einrichtung, wurden rund 800 000 EUR veranschlagt. Wie schaut das konkrete Betreuungsgesetz aus, das garantieren soll, dass minderjährige Straftäter nach sechs bis zwölf Wochen künftig auf strafbare Handlungen verzichten?"

 

3. In der Fragestunde werden von Präsident Ing. Christian Meidlinger folgende Anfragen aufgerufen und von den Befragten beantwortet:

 

(FSP-597706-2026-KSP/LM) 1. Anfrage von Abg. Sara do Amaral Tavares da Costa an den amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Soziales, Gesundheit und Sport:

 

"Sehr geehrter Herr Landesrat! Das Land Wien bekennt sich zu einem modernen und den Herausforderungen unserer Zeit gewachsenen und effizienten Gesundheitswesen. Allen in Wien lebenden Menschen soll eine bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung parallel zu den öffentlichen Spitälern auch in dezentralen Gesundheitseinrichtungen im niedergelassenen Bereich durch moderne und serviceorientierte Leistungen zur Verfügung stehen. Dieser Weg ist bis dato erfolgreich gewesen und soll fortgesetzt werden. Der weitere Ausbau der Wiener Gesundheitslandschaft ist ein dynamischer Prozess, der auch eine entsprechend geeignete gesetzliche Vollziehung voraussetzt. Ist das Wiener Krankenanstaltengesetz bzw. die darauf beruhende Vollzugspraxis in der Lage, ausreichend mit dieser Dynamik in der Wiener Gesundheitslandschaft umzugehen und ist gegebenenfalls angedacht, auf Grund der Erfahrungen der letzten Jahre gesetzliche Änderungen oder Anpassungen in diesem Sinne vorzunehmen?"

 

(FSP-436412-2026-KVP/LM) 2. Anfrage von Abg. Mag. Caroline Hungerländer, MSc an den amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Soziales, Gesundheit und Sport:

 

"Mittels einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz wurde beim Arbeitsmarktservice erfragt, wie viele Meldungen über Pflichtverletzungen von arbeitsfähigen Personen im Jahr 2024 an die MA 40 übermittelt wurden. Laut Auskunft des Arbeitsmarktservices wurden im Jahr 2024 insgesamt 19 086 entsprechende Meldungen an die MA 40 erstattet. Eine Anfragebeantwortung vom 22. August 2025 (PGL-993769-2025-KVP/LF) hat jedoch ergeben, dass im selben Zeitraum lediglich 7 621 Kürzungen gemäß § 15 Abs. 1 Wiener Mindestsicherungsgesetz vorgenommen wurden (Fälle, in denen zu 25 Prozent gekürzt wurde). Wie erklären Sie sich diese deutliche Diskrepanz zwischen der Anzahl der vom Arbeitsmarktservice gemeldeten Pflichtverletzungen und der letztlich tatsächlich verhängten Sanktionen?"

 

(FSP-601436-2026-KGR/LM) 3. Anfrage von Abg. Mag. Mag. Julia Malle an den amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Soziales, Gesundheit und Sport:

 

"Auf Grund der Änderungen des Wiener Mindestsicherungsgesetzes sind mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2026 subsidiär Schutzberechtigte vom Anspruch auf Leistungen aus der Wiener Mindestsicherung ausgeschlossen. Besonders stark betroffen sind subsidiär schutzberechtigte Frauen und Mädchen, die auf Grund der gesteigerten finanziellen Abhängigkeit nun vermehrt gezwungen sind, in gewaltbelasteten Beziehungen zu verbleiben. Obwohl keine speziellen Härtefallregelungen im Wiener Mindestsicherungsgesetz für subsidiär Schutzberechtigte verankert wurden, antwortete das Büro der Geschäftsgruppe Soziales, Gesundheit und Sport auf eine Anfrage der Kronen Zeitung (https://www.krone.at/4100013) am 7. April dieses Jahres, ob Wien diese Fälle im Stich ließe, wie folgt: 'Förderungen zur Vermeidung sozialer Härte werden bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß dem Wiener Mindestsicherungsgesetz gewährt. Die Förderung soll die Leistung zur Deckung des Lebensunterhaltes und den Wohnbedarf, die Krankenversicherung sowie gegebenenfalls eine Leistung in der Höhe der Mietbeihilfe analog den Mindeststandards in diesen besonderen Situationen decken. Besondere Berücksichtigung finden etwa Frauen, die von Gewalt betroffen sind. Diese sind auch die Hauptgruppe der Bezieher.' Bedeutet das, dass auch subsidiär Schutzberechtigte um Förderungen als Hilfe in besonderen Lebenslagen gemäß § 39 Wiener Mindestsicherungsgesetz ansuchen können?"

 

(FSP-573601-2026-KFP/LM) 4. Anfrage von Abg. Angela Schütz, MA an den amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Soziales, Gesundheit und Sport:

 

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