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Landtag, 10. Sitzung vom 24.03.2026, Wörtliches Protokoll  -  Seite 11 von 64

 

tuationen. So wie ich das jetzt verstanden habe, macht die MA 11 einen geringeren Teil als externe Teams.

 

Die Frage ist: Wie wird bei der Koordinierung - und immerhin muss es da ja eine schnelle, akute Hilfestellung geben - sichergestellt, dass vorprogrammierte Sprachbarrieren oder -hindernisse ohne eklatanten Zeitverlust eben durch Dolmetscher oder Mitarbeiter mit den entsprechenden Fremdsprachenkenntnissen überwunden werden?

 

Präsident Prof. Mag. Dr. Gerhard Schmid: Danke, Herr Abgeordneter. - Frau Landesrätin, bitte.

 

Lhptm-Stv.in Mag. Bettina Emmerling, MSc: Danke für die Frage, die jetzt wirklich sehr spezifisch ist, wie im Einzelsetting gearbeitet wird, aber ich habe es vorhin erwähnt, dass bei jedem Kind, jeder Familie, die in Wien lebt und in der das Kindeswohl gefährdet ist oder für die auch eine Gefährdungsmeldung vorliegt, die MA 11 natürlich aus gesetzlicher Sicht tätig werden muss und da auch die Abklärung vonstattengeht.

 

Das erfolgt mit dem Team der Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, bevor dann eben weitere Schritte gesetzt werden. Hier ist natürlich gewährleistet, dass die Sprachbarrieren keine sind, denn ich glaube, gerade in dem Setting, wenn Familien damit konfrontiert sind oder sich damit auseinandersetzen, dass es eine Gefährdungsmeldung gibt, dass ihr Kind vielleicht betreffend Kindeswohl nicht optimal betreut ist, ist es ganz, ganz wesentlich, dass jeder Elternteil gut mitgenommen, gut erreicht wird. Man muss ja in Wahrheit dann auch gemeinsam an einer Lösung arbeiten, wenn es so ist, und viele Eltern sind natürlich kooperativ.

 

Also ja, Übersetzungsmöglichkeiten gibt es in umfassendem Ausmaß, sodass wirklich auch sichergestellt werden kann, dass Eltern in diese Entscheidungen oder auch in weitere Schritte miteingebunden werden.

 

Präsident Prof. Mag. Dr. Gerhard Schmid: Vielen Dank, Frau Landesrätin. Damit ist die 3. Anfrage beendet.

 

9.51.00

†Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky - Frage|

Wir kommen zur 4. Anfrage (FSP-435284-2026-KGR/LM), die von Frau Abg. Wirnsberger gestellt wurde und an den Herrn Amtsführenden Stadtrat und Landesrat der Geschäftsgruppe Klima, Umwelt, Demokratie und Personal gerichtet ist. (§ 17 des Fischereilichen Managementplanes 2022-2028 sieht vor, dass zur Erfassung der Entwicklung der Gewässer und der Fischbestände durch die Nationalpark Donau-Auen GmbH wissenschaftliche Untersuchungen (Monitoring und Erfolgskontrolle) durchzuführen sind. Die Ergebnisse der Untersuchungen und Erhebungen gemäß § 17 Abs. 1 Z 2 und 3 leg. cit. sind der Nationalpark Donau-Auen GmbH jährlich am 31. Oktober vorzulegen. Wie stellt das Land Wien sicher, dass die nach § 15 Wiener Nationalparkgesetz mit Verwaltungsaufgaben betraute Körperschaft auf Basis dieses gesetzlich vorgesehenen Monitorings ihre Aufgaben im Hinblick auf die Einhaltung der gesetzlichen Schutzziele (bezüglich Fischbestand) in der Unteren Lobau wirksam erfüllt?)

 

Herr Landesrat, ich bitte dich um Beantwortung.

 

Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Danke schön, Herr Präsident. - Liebe Frau Abgeordnete! Bevor ich auf die doch sehr spezifische Frage ganz konkret und genauso technisch wie in der Anfrage selbst formuliert antworte, erlauben Sie mir, eine grundsätzliche Aussage zur Lobau, speziell zur Unteren Lobau, zu treffen.

 

Es steht völlig außer Frage, der Nationalpark Donau-Auen beziehungsweise die Lobau als Wiener Teil ist ein Naturjuwel, auf das wir als Wienerinnen und Wiener zu Recht stolz sein können - und auf einen Nationalpark in einer Millionenstadt erst recht. Er ist einzigartig in Europa, und es ist daher etwas, über das wir uns nicht nur freuen dürfen, sondern wo wir natürlich eine ganz besondere Verantwortung und Herausforderung und Aufgabe darin sehen müssen, ihn nach Möglichkeit zu erhalten. Da setzen wir in Wien alles daran, damit dieses Naturjuwel auch in Zukunft in seiner Einzigartigkeit erhalten bleibt.

 

Das betrifft natürlich auch das Thema der Verlandungstendenzen, denen die Lobau als sensibles Ökosystem unterworfen ist. Die sind uns bewusst, und nicht zuletzt haben wir ja auch im Ausschuss, auch in dieser Periode, neue Aktivitäten gestartet. Wir arbeiten seit vielen Jahren daran, den Wasserhaushalt in der Auenlandschaft zu verbessern, und ich bin überzeugt davon, dass wir in den nächsten Jahren dazu auch einige beherzte Schritte setzen werden können.

 

Jetzt zur konkreten Frage. - Moment, ich spule vor. (Der Redner blättert in seinen Unterlagen.) - Zur Verwaltung des Nationalparks Donau-Auen wurde von den Ländern Wien und Niederösterreich und dem Bund eine sogenannte Artikel-15a-Vereinbarung geschlossen. Das ist, wenn man so will, ein Staatsvertrag, der zwischen Bund und Ländern geschlossen wird, um eine strikte Kompetenzverteilung der Verfassung hier sozusagen, wenn man so will, aufzuheben oder praxistauglich zu überbrücken, in diesem Fall eben betreffend die gemeinsame Verwaltung einer zentralen Naturfläche. Diese Verwaltung findet über die Nationalparkgesellschaft, die Nationalpark Donau-Auen GmbH, statt. Das ist eine GmbH, die zu 50 Prozent vom Bund, zu 25 Prozent von Wien und zu 25 Prozent von Niederösterreich gehalten wird. Das bedeutet, in der Mitgliederversammlung gibt es vier Mitglieder: zwei vom Bund, eines von Wien und eines von Niederösterreich. Das bedeutet weiters, Wien oder auch Niederösterreich hat keine Mehrheit in der Generalversammlung und kann daher ohne die Vertreter oder Vertreterinnen des Bundes oder des anderen Bundeslandes auch keinen Beschluss fassen.

 

Zum Thema des Fischfanges oder des Fischereimanagements: Das eine zentrale, nämlich die gesetzliche Grundlage für den Schutz des Wiener Teiles des Nationalparks Donau-Auen, ist das Wiener Nationalparkgesetz, das die "nachhaltige Gewährleistung der ökologischen Funktionsfähigkeit und der natürlichen Entwicklung des Auenökosystems" zum Ziel hat. - Das war ein Zitat. - Hinsichtlich des Fischbestandes sind die gesetzlichen Schutzziele im Zusammenhang von § 1 Abs. 1 Z 2 und Z 3 des Wiener Nationalparkgesetzes relevant. Diese beiden Ziele konkretisieren die allgemeine Verpflichtung zum Schutz des Auenökosystems im Hinblick auf den Fischbestand und haben eben die natürliche

 

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