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Landtag, 15. Sitzung vom 22.09.2022, Wörtliches Protokoll  -  Seite 34 von 43

 

kommt zu einer Klarstellung betreffend Befreiung von Dienstverhältnissen von der Dienstgeberabgabe während der Leistung des Zivildienstes. Schließlich nenne ich noch die Streichung des Begriffs Vorstand des Haushalts aus dem Hundeabgabegesetz, Normierung einer Gesamtschuldnerschaft mehrerer Hundehalter, und vieles Weitere mehr.

 

Gerade mit der vorliegenden Novelle wird die Verwaltungsvereinfachung wirklich in hohem Maß erreicht. Das schafft Erleichterungen für die Wirtschaft und für die Bürgerinnen und Bürger. Und auch umweltpolitisch ist dies insofern ein positives Gesetz, als zusätzlich der Schutz von Bäumen und der grünen Infrastruktur im öffentlichen Raum ausdrücklich als Versagungsgrund angeführt wird.

 

Zu meiner Vorrednerin kann ich sagen: Man kann immer noch mehr machen, ich glaube aber, das ist mehr als nur ein erster Schritt. Es ist dies tatsächlich ein großer Schritt zumindest im Hinblick auf Vereinfachungen und Verbesserungen für die Wirtschaft und für die Bürgerinnen und Bürger.

 

Ich muss aber auch einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Stürzenbecher, Novak, Reindl, Weninger, Pipal-Leixner und Ornig betreffend Änderungen im Wiener Abgabenrechtsänderungsgesetz einbringen und möchte kurz die Hintergründe darlegen, warum wir das machen beziehungsweise machen wollen und müssen. Im Rahmen der vorliegenden Sammelnovelle sollte sich auch eine Klarstellung hinsichtlich der formlosen Zahlungsaufforderungen in den jeweiligen Gesetzen finden, also im GAG, in den Gesetzen betreffend Hundeabgabe beziehungsweise Parkometer, und so weiter. In diesem Zusammenhang soll klargestellt werden, dass in den betreffenden Gesetzen formlose Zahlungsaufforderungen ausreichen, um Abgaben einzuheben, und dass nicht immer ein Bescheid ausgestellt werden muss.

 

Erst jetzt vor zwei Tagen - und ich muss sagen, dass das wirklich ein bisschen knapp ist - kam ein Schreiben des Finanzministeriums, in welchem mitgeteilt wurde, dass kompetenzrechtliche Bedenken vorliegen und dass die Bundesabgabenordnung eine formlose Zahlungsaufforderung nicht zulasse. - Das ist in diesem Schreiben gestanden, und grundsätzlich muss ja die Zustimmung der Bundesregierung gegeben sein. In der Regel ist es so, dass, wenn sich die verschweigen, binnen acht Wochen die Zustimmung da ist. Wenn jedoch in diesen acht Wochen seitens des Finanzministeriums ein Einwand erhoben wird, dann müssten wir einen Beharrungsbeschluss fassen, und damit gäbe es zumindest eine Zeitverzögerung. Theoretisch könnte das dann auch noch zum Verfassungsgerichtshof gehen. - Im Sinn jener, die sagen, dass man nicht zu viel streiten soll, sagen wir: Gut. Dann lassen wir das und gehen hier so vor, dass wir das möglichst rasch in Kraft treten lassen können. Deshalb bringen wir diesen Abänderungsantrag ein und werden damit diese Punkte, die vom Finanzministerium kritisiert wurden, wieder streichen. Ich glaube, das ist eine kluge Vorgangsweise, die eine rasche Umsetzung dieses sehr positiven Projektes ermöglicht, und in diesem Sinn ersuche ich um Zustimmung. - Danke schön. (Beifall bei SPÖ und NEOS. - Abg. Mag. Thomas Reindl: Danke, Kurti!)

 

Präsident Ernst Woller: Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Ich frage nun den Herrn Berichterstatter, ob er dazu das Wort wünscht. - Bitte.

 

12.26.22

Berichterstatter Amtsf. StR KommR Peter Hanke|: In aller Kürze: Ich glaube, auch unsere Diskussionen haben jetzt gezeigt, dass es uns wichtig war, die Wirtschaft in diesen schwierigen Zeiten zu unterstützen. Ich glaube, es ist gelungen, eine Vereinfachung zu erzielen, 2,2 Millionen EUR an Entlastung darzustellen und zum Thema Ökologisierung einen großen Schritt nach vorne zu machen.

 

Das ist keine Selbstverständlichkeit, und ich möchte mich hier explizit bei unseren Parteienvertretern sehr herzlich bedanken für die sehr intensive Diskussionsrunde beziehungsweise -runden, die wir gedreht haben, aber auch bei den Magistratsabteilungen, die uns mit Auskunft und Informationen zur Seite gestanden sind. Und ich meine, dieses gute Miteinander hat zu einem guten Ergebnis geführt. - Danke. (Beifall bei SPÖ und NEOS.)

 

Präsident Ernst Woller: Danke. 12.27.14Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage.

 

Ich bringe zuerst den eingebrachten Abänderungsantrag, der ausreichend unterstützt ist, zur Abstimmung. Wer für diesen Abänderungsantrag ist, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und GRÜNEN beschlossen und ist ausreichend unterstützt.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang unter Einbeziehung des beschlossenen Abänderungsantrages zustimmen wollen, die Hand zu erheben. Das ist mit Stimmen von SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNEN beschlossen und ausreichend unterstützt. Das Gesetz ist somit in erster Lesung angenommen.

 

Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen und bitte jene Mitglieder, die dem zustimmen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig.

 

Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist ebenfalls mit den Stimmen von SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNEN beschlossen, ausreichend unterstützt und somit beschlossen.

 

12.28.40Postnummer 2 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Gesetz über die Unterstützung von Personen bei der Bestreitung der erhöhten Energiekosten - Wiener Energieunterstützungsgesetz - geändert wird. Berichterstatter hierzu ist Herr Amtsf. StR Hacker, und ich ersuche ihn, die Verhandlungen einzuleiten.

 

12.29.00

Berichterstatter Amtsf. StR Peter Hacker: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich ersuche um Beratungen und entsprechende Abstimmung. - Danke vielmals.

 

Präsident Ernst Woller: Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen diese

 

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