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Landtag, 15. Sitzung vom 22.09.2022, Wörtliches Protokoll  -  Seite 33 von 43

 

Ich glaube daher, dass wir uns alle hier einig sind, dass es diesbezüglich auch eine Vereinfachung geben sollte.

 

Ferner gibt es da und dort auch Interpretationsspielraum, was wiederum zu unterschiedlichen Auslegungen der Anwendung führt. Da es bei den Tarifdebatten auch immer wieder um den Begriff „Luftsteuer“ geht, möchte ich darauf hinweisen, dass es sich dabei um keinen rechtlichen Terminus handelt. Ich darf aus einer Anfragebeantwortung, die Sie, Herr Landesrat, an uns gerichtet haben, die Definition hier noch einmal klarlegen: Der Begriff „Luftsteuer“ entstand umgangssprachlich und wird zum Teil für das Gebrauchsabgabegesetz 1966 als Ganzes, zum Teil auch für einzelne Tarifposten im Gebrauchsabgabegesetz verwendet. - Das ist eine Definition, und ich glaube, wir können uns der Einfachheit halber an diese Definition halten.

 

Die Nennung der genannten Tarifstufen A bis D gibt daher mehr Aufschluss über das tatsächliche Ausmaß der finanziellen Entlastung, und das habe ich mir genau angeschaut. Durch das Wiener Abgabenrechtsänderungsgesetz 2022 fallen Tarifposten der Gruppe A und Gruppe B weg. Diese Tarifstufen sind jene, welche verhältnismäßig weniger Einnahmen für die Stadt bringen und analog dazu natürlich auch eine geringe Entlastung für die Betriebe bedeuten, wenngleich ich diese Summe von rund 2,2 Millionen hier nicht kleinreden möchte.

 

Ich gebe Ihnen ein paar Beispiele, um Ihnen vor Augen zu führen, wie kompliziert dieses Abgabengesetz eigentlich ist. Durch das Wiener Abgabenrechtsänderungsgesetz 2022 werden Tarifposten A 2 - Zierverputz und Dachvorsprünge, A 4 - Stufenanlagen, Radabweiser, B 2 - Rollbalkenkästen und Sonnenschutzvorrichtungen, B 3 - Ladenvorbauten, portalartige Verkleidung, B 4 - Windfänge und B5 - Wetterschutz und Vordächer in der Anlage verschoben und die Gebrauchsabgabe Luftsteuer entfällt. Sie sehen also schon anhand A 2, A 3 und B 5, dass hier aus einigen Tarifgruppen etwas herausgenommen wurde. Man kann das ja sehr schön nachlesen. Daraus resultiert das auch medial kommunizierte Entlastungsvolumen von geschätzten 2,2 Millionen EUR pro Jahr. Im Verhältnis zu rund 170 Millionen EUR Einnahmen aus dem Gebrauchsabgabegesetz sind diese 2,2 Millionen natürlich sehr wenig, wenngleich das auch sehr spezifisch einzelne Positionen betrifft.

 

Ich darf hier jetzt kurz noch einmal eine Hochrechnung anstellen, wer davon im unternehmerischen Bereich profitiert. Wenn ich diese medial kolportierte Summe noch einmal durch die Höhe der Entlastung, die die einzelnen Unternehmen davon haben könnten, dividiere, sind das rund 800 EUR. Es gibt in etwa 2.500 Betriebe, die davon profitieren, und das sind logischerweise genau jene, die diese Vordächer, Vorsprünge und Markisen haben. Das sind Straßenlokale und Gastronomiebetriebe, und das ist in Ordnung, wir sind damit zufrieden. Tatsächlich wird damit, wenn ich die Definition anwende, die ich vorhin genannt habe, nicht alles abgeschafft, sondern wir können lediglich von einer Teilentlastung sprechen.

 

Im Gegenzug - Herr Ornig hat es schon gesagt - wurden im Sinne der Umsetzung des Prinzips der Ökonomie und Ökologie natürlich auch Erhöhungen bei einzelnen Tarifen durchgeführt. Dabei handelt es sich um diese Klimamaßnahmen, bei Belüftung und Entlüftung, Heizgeräten, Tankstellen, et cetera. Es wurde errechnet, dass es diesfalls um eine Mehrbelastung von mehr als 300.000 EUR geht. Man muss also jetzt die 2,2 Millionen EUR schon einmal mit den 300.000 EUR saldieren, um da auf eine echte Entlastung zu kommen.

 

Ich werfe jetzt noch einmal etwas ein: Für die Betriebe wird es auch durch die Tarifanpassung, die im Raum steht - vielleicht kommt sie dann doch nicht für Kanal, Wasser und Müllabfuhr -, generell zu einer Mehrbelastung in Höhe von rund 17 Millionen EUR kommen. Wenn ich all das jetzt noch einmal zusammenrechne, dann kann ich feststellen: Es ist zwar positiv, dass etwas geschehen ist, doch in der Bilanz sind wir doch noch sehr stark im Minusbereich. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Der nun vorliegende Gesetzesentwurf ist grundsätzlich zu begrüßen. Sie haben schon erwähnt, dass Sie in Teams zusammengesessen sind und sich das angeschaut haben. Es ist dies ein sehr komplexes Werk, das muss ich auch sagen, man muss sich jedenfalls fragen: Wo fangen wir an und wo hören wir auf? - Ich sehe das jetzt aber als ersten Schritt, das muss ich hier auch sagen. Die Materie ist sehr kompliziert und erfordert einen sehr großen Aufwand. Ich habe einige Bescheide mitgebracht. Wenn man diese durchliest, glaubt man, Wunder, was da geschieht, dann zahlt man aber 300 EUR.

 

Ich denke also, dass man in der Umsetzung noch etwas verbessern kann. Es ist dies aus unserer Sicht ein erster Schritt, es ist aber noch kein großer Wurf. Das Ziel der Verwaltungsvereinfachung und Erleichterung für die Wirtschaft für die Bürgerinnen und Bürger ist, wenn man es sich fair anschaut, in weiten Strecken noch nicht erreicht worden, und wir ersuchen dringend um Nachjustierung dieses Gebrauchsabgabegesetzes. - Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Präsident Ernst Woller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Stürzenbecher. Ich erteile es ihm.

 

12.20.34

Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher (SPÖ)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätztes Mitglied der Landesregierung! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Ich kann mich bei diesem wirklich sehr positiven Geschäftsstück im Wesentlichen den Ausführungen des Kollegen Ornig anschließen. Wir haben das ja gemeinsam mit ausgezeichneten Expertinnen und Experten ausgearbeitet, die auch teilgenommen haben und denen großer Dank gebührt.

 

Ich möchte nur die allerwichtigsten Punkte noch einmal zusammenfassen: Entfall der Abgabepflicht für bestimmte Sondernutzungen im Gebrauchsabgabegesetz, Klarstellung hinsichtlich der dinglichen Wirkung bestimmter Gebrauchserlaubnisse, Möglichkeit des Absehens von mündlichen Verhandlungen, was, wie ich glaube, im Gebrauchsabgabegesetz immer gut ist. Weiters nenne ich die Schaffung neuer Versagungsgründe bezüglich der grünen Infrastruktur im öffentlichen Raum und Bauführungen betreffend die Verkehrsinfrastruktur. Hinzu kommen die Abgabenbefreiung für Regenfallrohre im GAG sowie Erleichterungen für Winterschanigärten. Es

 

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