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Landtag, 4. Sitzung vom 25.03.2021, Wörtliches Protokoll  -  Seite 4 von 52

 

desregierung selber machen oder gibt es diese Sonderprüfung des Revisionsverbandes?

 

Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung.

 

Lhptm-Stv.in Kathrin Gaál: Ja, danke schön. Guten Morgen, Herr Gemeinderat!

 

Es tut mir leid, wenn ich das jetzt in der vorigen Antwort offensichtlich nicht klar genug gesagt habe. Zur Zeit findet eine jährlich regelmäßig stattfindende Prüfung statt. Ich bin der Meinung, dass es nicht zielführend und sinnvoll ist, diesem Ergebnis vorzugreifen. Jetzt warten wir einmal ab, was da rauskommt und dann schauen wir, ob wir weitere Schritte einleiten.

 

Präsident Ernst Woller: Danke. Die 3. Zusatzfrage wird gestellt von Abg. Ellensohn, ich erteile ihm das Wort.

 

9.08.42

Abg. David Ellensohn (GRÜNE): Guten Morgen, Frau Landesrätin!

 

Sie haben natürlich recht damit, dass es ein Bankenskandal erster Güte ist, keine Frage. Das gehört auch untersucht, wie es dazu kommen kann, dass einer allein einen Teil aus der Raiffeisen herauslöst und dann dort sehr, sehr viele Geld anlegen. Das ist aber die 2. Frage. Die MA 50 ist die zuständige Aufsichtsbehörde, Ihnen zugeteilt, dafür sind Sie zuständig. Wenn die Sozialbau 70 Millionen EUR dort versenkt, dann ist das nicht einfach Pech beim Anlegen, sondern es widerspricht genau dem, was bei der Finanzgebarung steht: Die gemeinnützigen Bauvereinigungen haben ihre Finanzgebarung risikoavers auszurichten. Die haben nicht zu zocken, um möglichst viel in eines hineinzuschmeißen. Es stimmt, da sind 15 Gemeinnützige dabei, manche mit viel weniger Geld, immer noch anständige Beträge, die Gesiba, glaube ich, mit 20 Millionen. Aber bei der Sozialbau sind Tochterfirmen dabei, die alles hineingesteckt haben in eine einzige Bank. Das machst privat, wenn du ein sehr kleines Sparkonto hast, aber das machen nicht Leute mit viel Geld und das machen ganz sicher nicht Firmen. Hier ist es ganz offensichtlich nicht nur Pech gewesen, sondern da sind Fehler passiert.

 

Die Frage ist, was macht die Aufsichtsbehörde, weil bis jetzt ist mein Eindruck, die Geschäftsführer bleiben im Amt, der Vorstand, der dort zu arbeiten hat, bleibt im Amt, es passiert einfach gar nichts. Wenn man weiß, dass im Vorstand ein persönliches Naheverhältnis nach Mattersburg ist, dann liegt auch der Verdacht nahe, dass da vielleicht freundliche Beziehungen untereinander dazu geführt haben, dass die Sozialbau ihr Geld tatsächlich nicht risikoavers, sondern mit hohem Risiko in die Hand von jemandem gegeben hat, der mit dem Geld nicht umgehen konnte, und das ist weg. Noch einmal: Ein paar Tochterfirmen der Sozialbau sind mit 100 Prozent vom Geld drinnen gewesen, alles weg. Was macht die MA 50?

 

Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung.

 

Lhptm-Stv.in Kathrin Gaál: Ja, danke schön. Einen guten Morgen, Herr Gemeinderat!

 

Ich möchte nochmal darauf hinweisen und ich habe es in meinem Eingangsstatement gemacht, wie viele Unternehmen, große Unternehmen, kleine Unternehmen, Gemeinden davon betroffen sind, weil sie sich jahrelange auf die Prüfinstanzen der Republik verlassen haben. Was jetzt im konkreten Fall die Sozialbau AG betrifft, ist es so, dass nach meinen Informationen es sich da nicht um Kapitalreserven gehandelt hat, die dort langfristig veranlagt werden, also ums Zocken, so wie Sie es formuliert haben, sondern dass das Geld für den operativen Bereich ist. Denn man darf eines nicht außer Acht lassen, dass wir es hier mit einer sehr, sehr großen Bauvereinigung zu tun haben, weil die Sozialbau verwaltet österreichweit rund 50.000 Wohnungen und da braucht man schon zum Zahlen von Rechnungen und von Löhnen immer wieder Geld. Also von Veranlagen und Zocken kann hier durchaus nicht die Rede sein. Warum die Sozialbau ihre Finanzmittel nicht anders oder breiter gestreut hat, mit Verlaub gesagt, das ist eine Frage der operativen Angelegenheit und liegt definitiv und ganz klar im Zuständigkeitsbereich der Geschäftsführung.

 

Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung.

 

9.12.07†Amtsf. StR Peter Hacker - Frage|

Wir kommen zur 2. Anfrage (FSP-337131-2021-KSP/LM). Sie wurde von Herrn Abg. Al-Rawi gestellt und ist an den Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Soziales, Gesundheit und Sport gerichtet. (Ein für uns alle sehr herausforderndes Jahr Pandemie liegt hinter uns. Besonders herausfordernd war und ist diese Situation für die zentrale Ressource Krankenanstalten. Die heute zu beschließende Änderung des Wiener Krankenanstaltengesetzes ist ebenfalls den Anforderungen der Pandemie geschuldet. Herr Stadtrat, was bedeutet diese Änderung des Wiener Krankenanstaltengesetzes in der Vollziehung und wie gestaltet sich die aktuelle Situation in den Wiener Spitälern?)

 

Ich ersuche um Beantwortung.

 

Amtsf. StR Peter Hacker: Schönen guten Morgen, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter!

 

Sie haben eine Frage gestellt, die in Beziehung auch zu einem Akt steht, den wir heute vorgelegt haben mit der Bitte um breite Beschlussfassung, nämlich zur Änderung des Krankenanstaltengesetzes. Ihre Frage bezieht sich auf die Frage: Was heißt das eigentlich, also hat das eigentlich eine Bedeutung, diese Änderung, die wir heute machen? Der Gesetzestext selbst ist ja nur sehr kurz. Kurz zur Geschichte, wie ist die Entstehungsgeschichte von dieser Änderung? Wir haben bereits im vergangenen Jahr, die österreichischen Bundesländer gemeinsam, schon im Frühjahr eine Diskussion mit dem Bund geführt, dass wir Probleme mit dem Österreichischen Strukturplan Gesundheit haben und haben voriges Jahr schon beim Bund heiße Diskussionen geführt, dass wir eine Grundlage brauchen, um mehr Flexibilität in einer Pandemie zu haben, wenn es um die Flexibilität und Geschwindigkeit der Veränderungen, der Situationen in Spitälern geht, sodass wir dann in den Spitälern auch rechtzeitig und sehr rasch auf den jeweiligen Bedarf reagieren können, wenn es um die Unterbringung von Patientinnen und Patienten mit Covid-19 geht. Was bedeutet eigentlich der ÖSG? Der Österreichische Strukturplan Gesundheit ist ein Rahmenplan, ist eigentlich die Grundlage unseres gesamten Gesundheitswesens. Hier vereinbaren die Sozialversicherungen, der Bund und die Bundesländer einen gemeinsamen Plan, in dem ganz

 

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