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Landtag, 4. Sitzung vom 25.03.2021, Wörtliches Protokoll  -  Seite 3 von 52

 

(Beginn um 9.01 Uhr.)

 

Präsident Ernst Woller: Einen schönen guten Morgen, sehr geehrte Damen und Herren!

 

Ich darf Sie sehr herzlich zur heutigen Sitzung des Landtages begrüßen. Ich darf Sie ersuchen, die Plätze einzunehmen. Die 4. Sitzung des Wiener Landtages ist damit eröffnet.

 

09.02.18Entschuldigt sind ganztägig die Abg. Aslan, die Abg. Otero Garcia, der Abg. Schober, die Abg. Spielmann, zeitweise entschuldigt ist die Abg. Arapović von 10.30 bis 12.30 Uhr, der Abg. Kaske bis 13.30 Uhr, der Abg. Oxonitsch bis 12.30 Uhr, der Abg. Stürzenbecher bis 11 Uhr.

 

09.02.41Wir kommen zur Fragestunde.

 

9.02.55†Lhptm-Stv.in Kathrin Gaál - Frage|

Die 1. Anfrage (FSP-338052-2021-KVP/LM) wurde von Abg. Sittler gestellt und ist an die Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe für Wohnen, Wohnbau, Stadterneuerung und Frauen gerichtet. (Laut Medienberichten hat das gemeinnützige Wohnbauunternehmen Sozialbau AG enorm hohe Summen bei einer kleinen Regionalbank im Burgenland veranlagt, wodurch nun nach der Insolvenz der Bank dieses verloren zu gehen drohe. Es ist zu klären, wieso eine derart hohe Summe des Unternehmens überhaupt bei einer einzigen Regionalbank veranlagt werden konnte. Inwieweit wurde seitens der Aufsichtsbehörde bzw. Gemeinnützigenaufsicht MA 50 hinterfragt, warum vom genannten Wohnbauunternehmen derart hohe Mittel bei einer kleinen Regionalbank wie der Commerzialbank Mattersburg veranlagt wurden?)

 

Ich ersuche um Beantwortung.

 

Lhptm-Stv.in Kathrin Gaál: Danke schön, Herr Präsident! Einen schönen guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Einen schönen guten Morgen, Herr Abg. Sittler!

 

Einleitend möchte ich, weil man kann es nicht deutlich genug sagen, noch einmal festhalten, dass es sich bei der Causa rund um die Commerzialbank Mattersburg ganz sicher nicht um eine Wohnbauaffäre handelt, sondern um einen Bankenskandal und um einen Bankenaufsichtsskandal, und wer was anderes behauptet, der betreibt eine Täter-Opfer-Umkehr.

 

Sehen wir uns die Fakten an. In einem offensichtlichen Kriminalfall wurden laut Medienberichten rund 13.500 Bankkunden geschädigt. Wie den Medien ebenso zu entnehmen ist, sind davon neben etlichen Gemeinden auch ein großer europäischer Konzertveranstalter, Unternehmen, Versicherungsgruppen und auch gemeinnützige Bauvereinigungen betroffen. Mutmaßlich, und da gilt natürlich die Unschuldsvermutung, kam es hier zu einem jahrelangen Kontrollversagen von Aufsichtsrat, von Wirtschaftsprüfern und von der Bankenaufsicht. Wer jetzt daraus einen Skandal rund um das Wiener Wohnbaumodell konstruieren will, kann aus meiner Sicht heraus das nur mit der Absicht verfolgen, von einem tatsächlich vorhandenen Skandal rund um die Bankenaufsicht und um die Bankenprüfung abzulenken, denn Bankkundinnen und Bankkunden müssen sich auf die Prüfinstanzen der Republik verlassen können, denn auf dieses Vertrauen ist auch unser Wirtschaftssystem aufgebaut.

 

Präsident Ernst Woller: Die 1. Zusatzfrage wird gestellt von Abg. Dr. Sittler, ich erteile ihm das Wort.

 

9.04.50

Abg. Dr. Peter Sittler (ÖVP): Ja, vielen Dank für die Nichtbeantwortung, weil genau die Frage, die ich gestellt habe, ist da jetzt gar nicht vorgekommen, was nämlich die MA 50 in irgendeiner Form da tun soll. Faktum ist, da sind 70 Millionen EUR weg, das Geld ist fort in einem Umfeld der Sozialbau AG. Und was ich gestern auch schon gesagt hab‘, das Spannende ist, der Obmann des Revisionsverbandes ist auch Finanzvorstand der Sozialbau AG, und da sind jede Menge Gelder betroffen, die für den gemeinnützigen Wohnbau vorhanden wären. Fakt ist auch, die Bundes-SPÖ ist an der Sozialbau beteiligt. Warum findet dann keine Prüfung statt? Jetzt meine konkrete Frage: Wenn der Revisionsverband schon keine Prüfung in Auftrag gibt, warum macht die MA 50 dann keinen Prüfauftrag, wenn, und da haben Sie, liebe Frau Stadträtin, die Kompetenz dazu, hier diese Möglichkeiten vorhanden wären?

 

Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung.

 

Lhptm-Stv.in Kathrin Gaál: Ja, danke schön. Herr Kolleg Sittler, nach meinem derzeitigen Wissensstand sind österreichweit rund 15 gemeinnützige Bauvereinigungen betroffen, die auch unterschiedlichen Parteien und Gruppen zurechenbar sind. Was die Sonderprüfung betrifft, ist es so, dass die gemeinnützige Bauvereinigung, also die Sozialbau, jetzt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, und das ist im WGG drinnen, regelmäßig durch den Revisionsverband geprüft wird. So eine Prüfung findet derzeit statt. Zeitnah gibt es das Ergebnis und dem vorzugreifen, wäre absolut nicht zielführend.

 

Präsident Ernst Woller: Danke. Die 2. Zusatzfrage wird gestellt von Abg. Kowarik, ich erteile ihm das Wort.

 

9.06.38

Abg. Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ): Guten Morgen, Frau Vizebürgermeisterin!

 

Danke für die bisherige Beantwortung. Ich habe mir den § 29 WGG auch ein bisschen angeschaut und da steht wortwörtlich drinnen: „Die gesamte Geschäftsführung gemeinnütziger Bauvereinigungen unterliegt der behördlichen Überwachung. Die Landesregierung ist berechtigt, in alle Geschäftsunterlagen Einsicht zu nehmen, die Geschäftsgebarung und die Rechnungsabschlüsse zu überprüfen, die Abstellung von Mängel anzuordnen und zu einzelnen Geschäftsfällen Berichte einzuholen. In Ausübung ihres Aufsichtsrechtes ist die Landesregierung berechtigt, Prüfungen vorzunehmen. Sie kann sich hierbei des Revisionsverbandes bedienen oder private Sachverständige beauftragen.“ Also wir können als Landesregierung, also wir, die Landesregierung kann als solche selber prüfen oder einen Revisionsverband beauftragen. Ich nehme jetzt aus Ihrer Antwort mit, dass der Revisionsverband offensichtlich gerade eine Sonderprüfung vornimmt oder eine reguläre Prüfung. Je nachdem meine konkrete Frage: Hat die Landesregierung als solche vor, in die Geschäftsgebarung Einblick zunehmen, in die Veranlagungsmechanismen der Sozialbau Einsicht zu nehmen? Wie gesagt, mein Hinweis auf § 29 Abs.1 WGG, sie kann in jede Geschäftsunterlage Einsicht nehmen. Wird das die Lan

 

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