Landtag, 17. Sitzung vom 29.06.2017, Wörtliches Protokoll - Seite 8 von 67
gleich zu leben, aber ich war noch nicht der Situation ausgesetzt, dass mir die Slowakei oder Georgien als Vorbild vorgeführt wurden. Wenn Sie dann für andere Gesetzesmaterien in den beiden Ländern auch so triumphierende Vergleiche ziehen werden, dann denke ich wirklich und ernsthaft darüber nach. An beiden Beispielen lässt sich ja auch eines deutlich machen: Das sind da wie dort bundesgesetzliche Regelungen und nicht solche auf städtischer oder provinzieller Ebene. In der Slowakei gibt es die Regelung - wie Sie angemerkt haben -, dass Aufträge erst durch die Veröffentlichung ihre Gültigkeit bekommen. Das ist auf landesgesetzlicher Ebene nicht zu regeln.
Was wir hier machen können, ist übrigens, wenn sie das Koalitionseinkommen zwischen Rot und Grün weiterlesen, ziemlich genau aufgezählt. Und ja, da gibt es diesen einen Punkt, nämlich gleich den ersten, was die Amtsverschwiegenheit betrifft. Ich kann nur sagen, eine Diskussion, über die wir die gleiche Meinung haben, können wir zwar führen - aber wie sinnvoll das ist, weiß ich nicht.
Ich halte hier aber noch einmal fest: Ja, ich bin der Auffassung, dass die Bestimmung über die Amtsverschwiegenheit zu novellieren wäre. Wo es ausschließlich um individuell schützenswürdige Rechte geht, sind diese zu schützen. Aber es geht um eine weitgehende Auflösung dessen, was man als Amtsverschwiegenheit bezeichnet hat. Das hat allerdings der Bund zu regeln. Ich bin sehr dafür und ich hoffe, wir werden in Zukunft, was das betrifft, gut zusammenarbeiten können, damit wir das Thema der Amtsverschwiegenheit und ihrer weitgehenden Auflösung hinbekommen.
Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke, Herr Landeshauptmann.
Wir kommen damit zur 3. Anfrage (FSP - 02162/0001 - KVP/LM), die von Frau Abg. Korosec an die Frau Amtsf. StRin Frauenberger gerichtet ist. (Die Kosten der Wiener Mindestsicherung erreichten 2016 mit 659 Millionen EUR und über 190.000 Bezieherinnen und Beziehern eine neue Rekorddimension. Laut magistratsinternen Schätzungen wird das Bedarfsorientierte Mindestsicherungs-Budget in wenigen Jahren die Milliarden-Euro-Marke überspringen. Die vor wenigen Tagen vorgestellte Einigung der Regierungsfraktionen auf eine Neuausrichtung der Wiener Mindestsicherung ist vor diesem Hintergrund eine Enttäuschung, weil sie kaum nennenswerte kostendämpfende Maßnahmen vorsieht, die diesen besorgniserregenden Entwicklungen entgegensteuert. Werden Sie in Nachverhandlungen noch konsequentere und nachhaltigere Reformmaßnahmen setzen, um die Betroffenen verstärkt in Beschäftigung und Arbeit zu bringen, die falschen sozialen Anreize im Vergleich zu anderen Bundesländern zu beseitigen und zudem die drohende Ausgabenexplosion in den Griff zu bekommen?)
Bitte, Frau Stadträtin.
Amtsf. StRin Sandra Frauenberger: Sehr geehrte Frau Korosec!
Wir haben ja vor ein paar Tagen die Reform der Wiener Mindestsicherung präsentiert, und diese Reform verfolgt ein Prinzip, nämlich das Prinzip von Fördern und Fordern. Was umfasst das jetzt alles? - Das möchte ich hier heute detaillierter darstellen.
Eine Schwerpunktsetzung ist auf den Arbeitsmarkt und gesellschaftspolitischen Bereich gesetzt, wo es natürlich auch darum gegangen ist, sehr relevante Zielgruppen in der Wiener Mindestsicherung in den Fokus zu nehmen und hier entsprechende arbeitsmarktpolitische Angebote zu machen, aber nicht nur Angebote zu schaffen, sondern auch Anreizsysteme zur Aufnahme einer Beschäftigung und zur Steigerung der Erwerbsbeteiligung tatsächlich zustande zu bringen. Diese Anreizsysteme sind aus unserer Sicht ganz ein wichtiger Punkt, wenn es darum geht, nachhaltig Integration in den Arbeitsmarkt zustande zu bringen. Der Wiener Beschäftigungsbonus und der Beschäftigungsbonus plus - das gibt es durchaus in anderen Bundesländern auch, das ist mir schon bewusst - sollen hier den entsprechenden Erfolg bringen.
Was wir noch haben, sind Mindeststandards für junge Bezieherinnen und Bezieher der Wiener Mindestsicherung, die sich am Grad der Beschäftigung, beim Schulbesuch oder bei der Schulungsteilnahme orientieren. Warum machen wir das? - Um den jungen Menschen eine Perspektive zu geben und nicht sozusagen schon am Ende der Schulpflicht junge Menschen mit wenig Perspektive zu haben, dass sie eigentlich gar keine andere Zukunft haben, als in der Bedarfsorientierten Mindestsicherung zu bleiben.
Wir haben eben arbeitsmarktpolitische Angebote besonders für Junge gewählt mit Basisbildung, aber auch mit WiedereinsteigerInnenförderung speziell für junge Mütter, mit geförderten Beschäftigungsangeboten. Da ist das AMS Wien ganz stark in der Unterstützung der Betriebe, wenn sie Menschen in Beschäftigung nehmen und sie auch entsprechend unterstützen können. Da gibt es alleine 3.000 zusätzliche Plätze. Wir haben natürlich auch - wenn wir jetzt über Anreize, über Belohnung, über Angebote reden - eine Präzisierung im Wiener Mindestsicherungsgesetz vorgenommen in Richtung Pflichten, um effektiver im Bereich der Sanktionen zu werden, und wir haben die Möglichkeiten, wie wir die Wiener Mindestsicherung nun auch an Bedingungen und Auflagen knüpfen können, um hier entsprechend erfolgreich zu sein. Im Besonderen spielt dabei die Sachleistung der Sozialarbeit eine wesentliche Rolle.
Insbesondere durch den neuen Beschäftigungsbonus und durch den Beschäftigungsbonus plus sowie die an der Mitwirkung orientierten Mindeststandards setzen wir natürlich im Vergleich zu den anderen Bundesländern mit dieser Wiener Mindestsicherung gute neue Maßstäbe. Anstatt ein Modell zu präsentierten, das administrativ in Wirklichkeit nicht zu bewältigen ist oder nicht zielgruppenadäquat ist, haben wir uns eben vorgenommen, ein sehr einfaches, ein sehr effektives Modell zu entwickeln, in Verbindung mit diesen Anreizsystemen, um so entsprechende Angebote zu schaffen. Ganz wichtig ist, dass wir gesagt haben, was wir verlangen, was wir wollen, in welche Richtung es geht, und Angebote und Sanktionen setzen. Deswegen war das Herzstück in
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