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Landtag, 31. Sitzung vom 29.06.2005, Wörtliches Protokoll  -  Seite 91 von 93

 

unabhängigen Kontrollinstanz auch im Bereich des Landes und der Gemeinde Wien, sagen: Nehmen Sie sich doch die Berichte der Volksanwaltschaft, aber auch jene des Rechnungshofes her, und Sie sehen, man braucht vor einer unabhängigen Kontrollinstanz wirklich keine Angst zu haben. Die Berichte der Volksanwaltschaft, aber auch des Rechnungshofes sind von einer wohltuenden Sachlichkeit. Selbstverständlich wird auf Missstände, egal ob im rechtlichen Bereich, im Bereich von Verwaltungsabläufen, aber auch im Bereich der Sparsamkeit, der Wirtschaftlichkeit und der Zweckmäßigkeit hingewiesen, aber das ist ja hier kein Instrument der Opposition, sondern das ist ein Spiegel, den alle Gebietskörperschaften vor das Gesicht gehalten bekommen, und Sinn und Zweck dieser Kontrolle ist es ja, die Verwaltung besser zu machen, effizienter zu machen, bürgerfreundlicher zu machen.

 

Insofern darf ich hier den Appell an Sie richten: Geben Sie doch auch in Wien einer wirklich unabhängigen Kontrollinstanz entsprechende Möglichkeiten, und es wird sicher nicht zu Ihrem Schaden sein. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Wenn Sie sich nämlich anschauen, wie die Volksanwälte bestellt werden von den drei stimmenstärksten Parteien im Nationalrat: Sie werden in Unabhängigkeit auf sechs Jahre bestellt, der Rechnungshofpräsident wird auf 12 Jahre bestellt. Und diesen Volksanwälten oder dem Rechnungshofpräsidenten ist ein eigener Beamtenapparat zur Seite gestellt, und so kann eine unabhängige Prüfung durchgeführt werden. Und dafür auch ein herzliches Dankeschön an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Volksanwaltschaft, aber auch an die Volksanwälte selber.

 

Zum Inhaltlichen: Es sind natürlich immer Einzelfälle, aber man kann dann doch aus den Berichten einen roten Faden von Missständen, die ja nicht unbedingt jetzt auf einer politischen Verantwortung beruhen müssen, feststellen. Und ich glaube, wenn wir uns den diesjährigen Volksanwaltschaftsbericht zu Gemüte führen, dann sieht man doch, dass gerade im Bereich der Sozialhilfe, dort, wo wir es mit den Schwächsten der Schwachen zu tun haben, einfach mehr Fingerspitzengefühl notwendig ist. Wir lesen zum Beispiel, dass hier die juristische Manuduktionspflicht, also die Pflicht, hier entsprechende Anleitungen zu geben, teilweise vernachlässigt wird, dass hier Rückforderungen auch formal zu Unrecht bezogener Leistungen oft viele Jahre später von Menschen, die ohnehin von der Sozialhilfe leben, vorgenommen werden. So zwischen den Zeilen, und da sehen Sie, wie objektiv und unabhängig die Volksanwaltschaft ist, steht dann, dass die Rückzahlung zu Unrecht bezogener Sozialhilfeleistungen die Notlage, in der sich der Antragsteller befunden hat, noch verfestigen würde. Das Sozialamt folgt dann letztlich diesem Standpunkt der Volksanwaltschaft, nämlich auf die Rückforderung zu verzichten, weil es ja ohnehin nur vom Haftungsfonds gekommen wäre für die unpfändbare Sozialhilfe. Also das kann ja nicht sinnvoll sein, jemandem ein unpfändbares Minimum zu geben und dann zu sagen, von dem musst du zu Unrecht bezogene Leistungen zurückzahlen.

 

Also es dürfte schon auch im Prozess, im Hin und Her zwischen den entsprechenden Behörden und der Volksanwaltschaft manchmal recht mühsam hergehen, und das kommt dann auch zwischen den Zeilen zum Ausdruck. Dann sieht man, dass hier eine Sensibilität gefordert ist. Genauso wenn man liest, dass eine 14-Jährige, die einmal ausnahmsweise eine andere als die in der Freifahrtkarte beschriebene U-Bahn-Linie verwendet hat, dann gleich einen Erlagschein von 61 EUR zugestellt bekommen hat. Auch hier haben dann die Stellen reagiert. Auch hier ist Fingerspitzengefühl angesagt.

 

Meine Damen und Herren! Ein weiterer wichtiger Bereich, der uns sehr am Herzen liegt und den wir auch schon mehrfach angesprochen haben, ist natürlich der Bereich der Auslagerungen. Dadurch, dass die Gemeinde Wien immer mehr auslagert, in Fonds einlagert oder in sonstige Unternehmungen, die dann nicht der Kontrolle durch die Volksanwaltschaft im direkten Weg unterliegen, kann es entsprechend zu Defiziten kommen. Ich er-neuere die Forderung, auch wenn es offenkundig auf Basis einer nicht wirklich sicheren Rechtslage funktionieren würde, dass man gesetzlich die Prüfungsbefugnis der Volksanwaltschaft für den Bereich des Fonds Soziales Wien verankert, dass man wirklich alles tut, dass die Volksanwaltschaft nicht nur auf den Goodwill angewiesen ist, sondern hier auch auf einer gesetzlichen Basis agieren kann.

 

Meine Damen und Herren! Ich komme schon zum Ende. Wir werden den Bericht der Volksanwaltschaft selbstverständlich zur Kenntnis nehmen. Und vielleicht nehmen Sie das mit über die Sommerferien und als Arbeitsprogramm für die laufende, für die kommende Legislaturperiode, dass eine unabhängige Kontrollinstanz in Form eines Landesrechnungshofes nichts ist, wovor man sich fürchten muss, sondern etwas ist, was eigentlich einem rechtsstaatlichen State of the Art entsprechen würde. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Präsident Johann Hatzl: Zum Wort gelangt Frau Abg Schmalenberg.

 

Abg Mag Heidrun Schmalenberg (Bündnis Zukunft Wien – die Stadtpartei): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Volksanwalt! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Es wurde inhaltlich schon sehr viel über den Bericht der Volksanwaltschaft für das Jahr 2004 gesagt. Frau Dr Pilz hat sehr viel aus dem Gesundheitsbereich gebracht. Auch Herr Dr Ulm hat einiges gebracht, was die Sozialhilfe betrifft. (Abg Godwin Schuster: Das war der Abg Aigner!)

 

Ich möchte inhaltlich nicht wirklich weiter auf diesen Bericht eingehen, bis auf einen Fall, der mir noch bleibt, wo ich dankbar bin, dass er im Bericht aufgenommen wurde. Und zwar geht es um mangelndes Problembewusstsein bei Mobbingverdacht. Mobbing ist ein großes Problem geworden. In den vergangenen Jahren wurde Gott sei Dank auch immer mehr über Mobbing gesprochen. Es wurde enttabuisiert. Trotzdem gibt es dieses Phänomen, und natürlich gibt es dieses Phänomen auch

 

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