Landtag,
31. Sitzung vom 29.06.2005, Wörtliches Protokoll - Seite 91 von 93
unabhängigen Kontrollinstanz auch im Bereich des Landes und der Gemeinde Wien, sagen: Nehmen Sie sich doch die Berichte der Volksanwaltschaft, aber auch jene des Rechnungshofes her, und Sie sehen, man braucht vor einer unabhängigen Kontrollinstanz wirklich keine Angst zu haben. Die Berichte der Volksanwaltschaft, aber auch des Rechnungshofes sind von einer wohltuenden Sachlichkeit. Selbstverständlich wird auf Missstände, egal ob im rechtlichen Bereich, im Bereich von Verwaltungsabläufen, aber auch im Bereich der Sparsamkeit, der Wirtschaftlichkeit und der Zweckmäßigkeit hingewiesen, aber das ist ja hier kein Instrument der Opposition, sondern das ist ein Spiegel, den alle Gebietskörperschaften vor das Gesicht gehalten bekommen, und Sinn und Zweck dieser Kontrolle ist es ja, die Verwaltung besser zu machen, effizienter zu machen, bürgerfreundlicher zu machen.
Insofern darf ich hier den
Appell an Sie richten: Geben Sie doch auch in Wien einer wirklich unabhängigen
Kontrollinstanz entsprechende Möglichkeiten, und es wird sicher nicht zu Ihrem
Schaden sein. (Beifall bei der ÖVP.)
Wenn Sie sich nämlich
anschauen, wie die Volksanwälte bestellt werden von den drei stimmenstärksten
Parteien im Nationalrat: Sie werden in Unabhängigkeit auf sechs Jahre bestellt,
der Rechnungshofpräsident wird auf 12 Jahre bestellt. Und diesen
Volksanwälten oder dem Rechnungshofpräsidenten ist ein eigener Beamtenapparat
zur Seite gestellt, und so kann eine unabhängige Prüfung durchgeführt werden.
Und dafür auch ein herzliches Dankeschön an die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Volksanwaltschaft, aber auch an die Volksanwälte selber.
Zum Inhaltlichen: Es sind natürlich
immer Einzelfälle, aber man kann dann doch aus den Berichten einen roten Faden
von Missständen, die ja nicht unbedingt jetzt auf einer politischen
Verantwortung beruhen müssen, feststellen. Und ich glaube, wenn wir uns den
diesjährigen Volksanwaltschaftsbericht zu Gemüte führen, dann sieht man doch,
dass gerade im Bereich der Sozialhilfe, dort, wo wir es mit den Schwächsten der
Schwachen zu tun haben, einfach mehr Fingerspitzengefühl notwendig ist. Wir
lesen zum Beispiel, dass hier die juristische Manuduktionspflicht, also die
Pflicht, hier entsprechende Anleitungen zu geben, teilweise vernachlässigt
wird, dass hier Rückforderungen auch formal zu Unrecht bezogener Leistungen oft
viele Jahre später von Menschen, die ohnehin von der Sozialhilfe leben,
vorgenommen werden. So zwischen den Zeilen, und da sehen Sie, wie objektiv und
unabhängig die Volksanwaltschaft ist, steht dann, dass die Rückzahlung zu
Unrecht bezogener Sozialhilfeleistungen die Notlage, in der sich der
Antragsteller befunden hat, noch verfestigen würde. Das Sozialamt folgt dann
letztlich diesem Standpunkt der Volksanwaltschaft, nämlich auf die
Rückforderung zu verzichten, weil es ja ohnehin nur vom Haftungsfonds gekommen
wäre für die unpfändbare Sozialhilfe. Also das kann ja nicht sinnvoll sein,
jemandem ein unpfändbares Minimum zu geben und dann zu sagen, von dem musst du
zu Unrecht bezogene Leistungen zurückzahlen.
Also es dürfte schon auch
im Prozess, im Hin und Her zwischen den entsprechenden Behörden und der
Volksanwaltschaft manchmal recht mühsam hergehen, und das kommt dann auch
zwischen den Zeilen zum Ausdruck. Dann sieht man, dass hier eine Sensibilität
gefordert ist. Genauso wenn man liest, dass eine 14-Jährige, die einmal
ausnahmsweise eine andere als die in der Freifahrtkarte beschriebene
U-Bahn-Linie verwendet hat, dann gleich einen Erlagschein von 61 EUR zugestellt
bekommen hat. Auch hier haben dann die Stellen reagiert. Auch hier ist
Fingerspitzengefühl angesagt.
Meine Damen und Herren!
Ein weiterer wichtiger Bereich, der uns sehr am Herzen liegt und den wir auch
schon mehrfach angesprochen haben, ist natürlich der Bereich der Auslagerungen.
Dadurch, dass die Gemeinde Wien immer mehr auslagert, in Fonds einlagert oder
in sonstige Unternehmungen, die dann nicht der Kontrolle durch die
Volksanwaltschaft im direkten Weg unterliegen, kann es entsprechend zu
Defiziten kommen. Ich er-neuere die Forderung, auch wenn es offenkundig auf
Basis einer nicht wirklich sicheren Rechtslage funktionieren würde, dass man
gesetzlich die Prüfungsbefugnis der Volksanwaltschaft für den Bereich des Fonds
Soziales Wien verankert, dass man wirklich alles tut, dass die
Volksanwaltschaft nicht nur auf den Goodwill angewiesen ist, sondern hier auch
auf einer gesetzlichen Basis agieren kann.
Meine Damen und Herren!
Ich komme schon zum Ende. Wir werden den Bericht der Volksanwaltschaft
selbstverständlich zur Kenntnis nehmen. Und vielleicht nehmen Sie das mit über
die Sommerferien und als Arbeitsprogramm für die laufende, für die kommende
Legislaturperiode, dass eine unabhängige Kontrollinstanz in Form eines
Landesrechnungshofes nichts ist, wovor man sich fürchten muss, sondern etwas
ist, was eigentlich einem rechtsstaatlichen State of the Art entsprechen würde.
– Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsident Johann Hatzl: Zum Wort gelangt Frau Abg Schmalenberg.
Abg
Mag Heidrun Schmalenberg (Bündnis Zukunft Wien – die
Stadtpartei): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Volksanwalt!
Sehr geehrte Damen und Herren!
Es
wurde inhaltlich schon sehr viel über den Bericht der Volksanwaltschaft für das
Jahr 2004 gesagt. Frau Dr Pilz hat sehr viel aus dem Gesundheitsbereich
gebracht. Auch Herr Dr Ulm hat einiges gebracht, was die Sozialhilfe betrifft. (Abg Godwin Schuster: Das
war der Abg Aigner!)
Ich möchte inhaltlich nicht wirklich weiter
auf diesen Bericht eingehen, bis auf einen Fall, der mir noch bleibt, wo ich
dankbar bin, dass er im Bericht aufgenommen wurde. Und zwar geht es um
mangelndes Problembewusstsein bei Mobbingverdacht. Mobbing ist ein großes
Problem geworden. In den vergangenen Jahren wurde Gott sei Dank auch immer mehr
über Mobbing gesprochen. Es wurde enttabuisiert. Trotzdem gibt es dieses
Phänomen, und natürlich gibt es dieses Phänomen auch
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