Landtag,
31. Sitzung vom 29.06.2005, Wörtliches Protokoll - Seite 89 von 93
und einen Vater bedeutet, ihrem Kind in dieser Situation nicht helfen zu können. Währenddessen wurde verhandelt, ob man jetzt wohl im AKH bereit sein würde, das Kind unbeschadet der noch offenen Finanzierungsfrage mit der Kasse zu behandeln. Man musste nach Niederösterreich, nach Mödling, ausweichen, um dort das Kind zu behandeln.
Ich denke, und das war auch im Ausschuss klar, so was
darf nicht passieren in einem Flaggschiff der Gesundheitsversorgung. Im AKH
muss klar sein, dass wir unsere Finanzierungsfragen nicht auf Kosten der Schwächsten,
der kleinen Kinder austragen können.
Sie haben auch einen ganz wichtigen Punkt
angesprochen, der uns beschäftigen wird und beschäftigt rund um den Fonds
Soziales Wien. Es geht hier um die formlose Ablehnung eines
Sozialhilfeantrages. Wir werden und müssen das thematisieren, wie die Gemeinde
Wien hier vorgeht, ob es tatsächlich Recht ist und vertretbar ist, dass dort,
wo Bescheide auszustellen sind, mittlerweile mit Bewilligungen und formlosen
Schriftstücken gearbeitet wird. Seitens der GRÜNEN lehnen wir eine derartige
Vorgangsweise als Aushöhlung der Rechtsinstrumente entschieden ab, und wir freuen
uns, in Ihnen da auch einen Partner in der Vertretung der Rechte von
Förderwerbern und von Anspruchsberechtigten gefunden zu haben.
Herr Volksanwalt, ich möchte nicht weiter auf Ihren
Bericht eingehen, sondern ich will Sie einfach bitten um Ihre Unterstützung bei
der Etablierung von Ombuds- und Rechtsvertretungsinstrumenten in der Stadt
Wien. Sie haben sicher mitverfolgt, dass wir rund um die Aufgabe des Herrn
Pflegeombudsmanns Dr Vogt hier eine angeregte Debatte führen im Landtag und im
Gemeinderat und in den Ausschüssen und in der Geriatriekommission, nämlich
betreffend die rechtliche Verankerung des Herrn Dr Vogt, und zwar nicht einfach
deshalb, weil ihm das so gefallen würde, sondern die Debatte ist zu führen: Hat
eine Ombudsstelle ein wirksames Instrumentarium in der Hand, wenn sie keine
Rechtsgrundlage hat?
Frau StRin Brauner meint immer, man muss nicht alles
bürokratisch überfrachten, und der Umstand, dass Dr Vogt ohnehin in der
Heimkommission des Patientenanwaltes mitgeht, würde ihm ausreichend Grundlagen
geben. Wir sehen das nicht so. Wir sehen es deshalb nicht als ausreichend, weil
wir den Bericht der Pflegeheimkommission, den Herr Dr Dohr, der
Patientenanwalt, nach sehr, sehr langer Zeit und sehr verspätet vorgelegt hat,
verglichen haben. In diesem Dokument ist den brennenden Fragen, den
Problemstellungen im Pflegeheimbereich unserer Meinung nach nicht ausreichend
Antwort gegeben. Es ist eher eine durchaus zu unterschreibende fachliche
Abhandlung über Standards, die grundsätzlich zu erfüllen wären, und in manchen
Passagen hat man nachgerade den Eindruck, es ist ein Brief an das Christkind.
Wenn man das vergleicht mit dem Tätigkeitsbericht des
Herrn Dr Vogt, der gar nicht offiziell, sondern weil er halt keine
Rechtsgrundlage hat, mehr tröpfchenweise an die Öffentlichkeit gekommen ist,
wenn man das mit diesem Tätigkeitsbericht vergleicht, der gegenüber dem Fonds
Soziales Wien vorgelegt wurde, sieht man, dass Herr Dr Vogt sich mit Engagement
und Einsatz um die Missstände in den öffentlichen und den privaten Pflegeheimen
annimmt, und er spricht von Pflegenotstand im privaten und im öffentlichen
Bereich, insbesondere was die Ausstattung mit Pflegekräften betrifft. Er stellt
auch die Fälle dar, wo es eine Verbesserung gegeben hat, wo auch wirksam gehandelt
wurde auf Grund seiner Intervention. Er stellt auch dar, wo schon viel
verbessert wurde, aber er sagt, es gibt in Bereichen der privaten und der
öffentlichen Pflegeeinrichtungen Fälle von gefährlicher Pflege, und es ist sein
ureigenstes Interesse, das zu thematisieren und vor allem, das abzustellen.
Wir haben die Frage seiner gesetzlichen Verankerung
in der Geriatriekommission besprochen. Er hat selber ausdrücklich und
ausführlich darauf hingewiesen, dass er, und zwar nicht als Person, sondern für
seine Einrichtung diese Rechtsgrundlage möchte. Herr Volksanwalt, wir würden
Sie einfach bitten, uns in diesem Bemühen zu unterstützen, weil Sie ja selber
auf Basis rechtlicher Voraussetzungen arbeiten und Sie sich natürlich auch
nicht um alle Fälle im Pflegebereich im einzelnen annehmen können. Umso mehr
muss es Ihnen ein Interesse sein, dass es auf der Ebene der Gemeinde Wien ein
vernünftiges Instrument gibt.
Dr Vogt hat ein Papier ausgeteilt in der
Geriatriekommission bezüglich seiner gesetzlichen Verankerung, und er hat die
Gründe genannt, die einer wirksamen und noch wirksameren Arbeit entgegenstehen
durch das Fehlen dieser Rechtsgrundlage. So sagt er zum Beispiel, dass er
Einsicht in Pflegedokumentation nur nehmen kann, wenn er die Einwilligung der
Bewohner und Bewohnerinnen hat. Da könnte man jetzt einfach sagen, na gut, die
unterschreiben halt, dann kann das so sein. Dr Vogt weist darauf hin, dass es
sehr schwer ist, so einen Heimbewohner, eine -bewohnerin sozusagen dazu zu
bringen, diesen Akt des Misstrauens gegenüber der Institution, in der er ja auf
durchaus totalitäre Weise aufgehoben ist, nicht zu setzen und dass es für viele
Angehörige oder auch Pflegebedürftige schwer ist, diese Einwilligung zu geben.
Und im Falle, dass jemand bereits verstorben ist, muss er, und das ist noch
eine Schwierigkeit, die Ermächtigung der Rechtsnachfolger einholen. Fallstricke
sonder Zahl.
Ohne diese Ermächtigung hat, das
muss man auch sagen, Herr Volksanwalt, der Pflegeombudsmann kein Recht, keine
Möglichkeit, in die Pflegedokumentation der Menschen Einsicht zu nehmen, das
wäre krasser Rechtsbruch, und das tut er auch nicht. So muss er sich also
darauf beschränken, aus den sozusagen allgemein erhältlichen Informationen
seine Schlussfolgerungen zu ziehen. Und er sagt: Zusammenfassend lässt sich zur
Bedeutung der rechtlichen Verankerung der Wiener Pflegeombudsstelle sagen, dass
eine solche zweifellos die Interventionsbearbeitung steigern könnte. Es sind
viele mühselige Recherchearbeiten, die Zeit kosten, Energie kosten, Kraft
kosten. Er ist auf die freiwillige Kooperationsbereitschaft der
Pflegeeinrichtungen
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular