Landtag,
31. Sitzung vom 29.06.2005, Wörtliches Protokoll - Seite 81 von 93
das Licht abzudrehen, oder wie auch immer – das ist auch wirklich wurscht –, muss uns klar sein, alles wird die Stadtwache nicht machen können. Das wird sie nicht können. Sie wird dort nicht einschreiten können – und damit sind wir bei einem Punkt, der Sie eigentlich betreffen sollte, da Sie das Innenministerium verteidigt haben –, wo es um das Prostitutionsgesetz geht. Sie erinnern sich an die Debatte: Dürfen die, dürfen die nicht?, weil der Vollzug an die Bundespolizeidirektion Wien delegiert ist, und Sie immer argumentieren: Nur nichts dorthin delegieren! Warum nicht? Gerade das Prostitutionsgesetz ist klassisch etwas, was nicht die Stadtwache überwachen kann, sondern was bei der Sicherheitsbehörde gut aufgehoben ist. – Aus den bekannten Gründen, die wir damals argumentiert haben.
Im Zuge dieser Debatte haben Sie und der Kollege
Pfeiffer gesagt, dass ein paar hundert, aber mindestens 200 Polizisten
mehr kommen werden – der Godwin schmunzelt schon, denn den Antrag haben wir
miteinander geschrieben –, und zwar durch die Überleitung der Zollwacheorgane
nach Wien. (Abg Godwin Schuster: Von 340
war die Rede!) Sie haben damals gesagt, nächstes Jahr ist es so weit. Jetzt
ist es nächstes Jahr, mindestens nächstes Jahr, es ist schon länger her, aber
die kommen nicht. Wo sind die? 100, also die Hälfte von paar Hundert sind schon
da. (Abg Godwin Schuster: 80 sind da! Und
20 in den Bezirken!) Bitte 80, noch weniger. (Abg Volkmar Harwanegg: Und
40 wollen wieder zurück!) Zur
Zollwache? Das geht aber leider nicht. Das sehe ich ein, dass das nicht geht.
Also Kollege Ulm, ich meine, immer alles auf die
Stadtwache zu schieben, nur weil die eigenen Versprechungen nicht erfüllt
werden, ist halt ein bisschen wenig. Von ein paar Hundert war die Rede. Die 200
hätten wir akzeptiert, dass es nicht tausend sind, tut uns Leid, aber es sind
nicht einmal die da. Wir hatten auch Recht mit der Debatte, und deswegen... (Abg
Johann Hatzl: Herr Barnet! Das war jetzt ungerecht!) Wieso? Er hat es
angekündigt. (Abg Johann Hatzl: Werfen Sie ihm nicht vor, dass er etwas
glaubt!) Das ist mir jetzt philosophisch zu schwierig am Nachmittag, Herr
Präsident. Das gebe ich zu. Ich nehme es einmal hin, weil Sie es gesagt haben.
Und beim Prostitutionsgesetz hatten wir ja auch
Recht, weil Sie das da schon so ein bisschen heruntermachen. Wir hatten
insofern Recht, als sich mittlerweile herausgestellt hat, dass das
Bundesministerium für Inneres uns Recht gibt und sagt: Jawohl, in den ersten
drei Monaten dürften Asylwerberinnen nach dem Wiener Prostitutionsgesetz in
Wien nicht der Prostitution nachgehen, weil sie da gar keine Beschäftigung
haben dürfen. Aber welche Behörde ist denn dafür zuständig, nach unserem
Gesetz, das wir delegiert haben? Die Bundespolizeidirektion Wien! Da ist kein
Nachtwächter, da ist keine Sicherheitswache, da ist sonst niemand zuständig,
sondern die Bundespolizeidirektion Wien, die anlässlich der Ausstellung des so
genannten Deckels verpflichtet wäre, dafür Sorge zu tragen, dass überprüft, ob
sich die Frau überhaupt legal in Wien aufhält oder nach welchem Rechtstitel,
und dass sie, wenn sie als Asylwerberin gilt, nicht dem Gewerbe nachzugehen
hat.
Wir wissen, dass das sehr viel mit Drogenabhängigkeit
zu tun hat. Aber dafür ist die Bundespolizeidirektion Wien zuständig. Da hilft
mir keine Sicherheitswache, da hilft mir gar nichts.
Die Zonen helfen da sehr wohl etwas. Kaum war das
neue Gesetz da, war der 15. Bezirk der erste, der sich dafür ausgesprochen
hat, Zonen nach dem Prostitutionsgesetz zu erweitern und auszusprechen, um
wieder genau dasselbe zu machen: Ich bekämpfe damit nicht die Kriminalität –
das ist keine Frage, ich habe auch immer gesagt, das muss ein Maßnahmenbündel
sein –, aber ich befreie den Bürger von der Verletzung in seiner privaten
Sphäre im öffentlichen Raum, die er nicht will.
Darum geht es bei diesen ortspolizeilichen Maßnahmen,
und deswegen ist eine solche Debatte niemals falsch. (Beifall beim BZW.)
Präsidentin Mag Heidemarie Unterreiner:
Als Nächster hat sich Herr Abg Kopietz gemeldet. Ich erteile ihm das Wort.
Abg Harry Kopietz (Sozialdemokratische
Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Frau Präsidentin!
Ich denke, wir sind uns alle einig, wir wollen keine
Dealer illegaler Drogen, wir wollen keine Drogenkranken. Okay. Wir werden aber
dem Antrag, den das BZW oder das BZÖ, Abteilung Wien, gestellt hat, trotzdem
nicht zustimmen. Wir können einem Antrag eigentlich nicht zustimmen, der da
lautet: Der Landeshauptmann wird aufgefordert, sich mit den Sicherheitsbehörden
ins Einvernehmen zu setzen – das wäre kein Problem –, um eine Ausdehnung der
Schutzzonen in zeitlicher und räumlicher Hinsicht zu erreichen, sodass diese in
einem Umkreis von 200 Metern von allen Schulen und im Bereich der
öffentlichen Verkehrsmittel gelten.
Ich werde das jetzt nicht besonders kommentieren. Ich
erinnere an die Worte des Herrn Bürgermeisters von heute Vormittag und ersuche
Sie, sich auch zurückzuerinnern. Das ist vollinhaltlich zu unterstreichen. Aber
trotzdem vielleicht einige Worte dazu. Wien hat einen Weg gewählt, der im
Wiener Drogenkonzept festgeschrieben ist, den wir übrigens alle miteinander
beschlossen haben, den der Gemeinderat beschlossen hat. Das sind die vier
Säulen der Drogenpolitik in dieser Stadt: die Prävention, Beratung, Betreuung
und Behandlung von Kranken und Betroffenen mit sozialen Maßnahmen und vor allem
– da sind wir uns hoffentlich doch einig – Verfolgung des Drogenhandels,
Bekämpfung der organisierten Kriminalität, aber auch Verbesserung des
subjektiven Sicherheitsgefühls vor allem unter Beachtung der sozialen
Verträglichkeit im öffentlichen Raum.
Meine Damen und Herren! Wenn man
sich das anschaut, so glaube ich schon, dass die Schutzzone Karlsplatz, auch
wenn die Untersuchungen noch nicht ganz abgeschlossen sind, effektiv sein wird
und der Schulweg der Kinder gesichert erscheint. Aber warum denn, meine Damen
und Herren? Nicht, weil dieses Gebiet zur Schutzzone erklärt wurde, sondern
weil sich dort permanent zwei bis drei Doppelstreifen Polizisten oder
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