Landtag,
31. Sitzung vom 29.06.2005, Wörtliches Protokoll - Seite 64 von 93
Sie sollten den Missbrauch dieser Gesetze daher nicht
tolerieren! Sie sollten nicht vor den Großen dieser Branche in die Knie gehen!
Sie sollten, um der Suchtgefahr wirklich zu begegnen, daher diesen Wildwuchs
eindämmen! Ich fordere Sie daher auf, bekämpfen Sie doch diesen Missbrauch,
kontrollieren Sie, gemeinsam mit Ihren Kollegen in der Stadtregierung, streng
die Einhaltung dieser Gesetze und stoppen Sie endlich, Herr
Landeshauptmann-Stellvertreter, den Wildwuchs dieser Spielhöllen in ganz Wien! (Beifall
bei der FPÖ.)
Präsidentin Erika Stubenvoll: Als
nächster Redner ist Herr Abg Ekkamp gemeldet. Ich erteile ihm das Wort.
Abg Franz Ekkamp (Sozialdemokratische
Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Frau Präsidentin! Herr
Landeshauptmann-Stellvertreter! Geschätzte Damen und Herren!
Es ist eh schon gesagt worden, die Novelle zum Wiener
Vergnügungssteuergesetz ist auf Anregung der Wiener Wirtschaftskammer erfolgt.
Ich denke, alles in allem, wenn man sich die Wortmeldungen jetzt angehört hat,
ist es durchaus ein zeitgemäßer und auch ein guter Kompromiss, meine sehr
verehrten Damen und Herren!
Es gibt auf der einen Seite, wie auch schon erwähnt
worden ist, viel Lob, manchmal auch noch Wünsche, das ist so in einer
Demokratie, aber es gibt auch Steuerbeseitigungen, andererseits Steueranpassungen
und es gibt ebenso Steueranhebungen. Das ist auch gar nicht so negativ gesehen
worden. In Summe bleibt das Steueraufkommen aber neutral. Das hat Kollege
Aichinger gesagt, obwohl er von einer Million mehr gesprochen hat. Wenn man
aber die Einnahmen von 49,5-Millionen EUR den Auswirkungen der neuen
Richtlinien im Vergnügungssteuergesetz gegenüberstellt, ich habe mir das heute
noch einmal mit der Finanz angesehen, dann kommt ein kleines Delta im
Minusbereich von ca 500 000 EUR heraus. Dass aber dadurch mehr
Veranstaltungen abgehalten werden und dass dadurch in manchen Bereichen mehr
Steuer bezahlt werden muss, das ist eben so, aber das hat nichts mit dem neuen
Gesetz zu tun. Im Grunde genommen, wenn man die kleine Summe von
500 000 EUR beiseite stellt, ist es aufkommensneutral.
Ich gebe auch gerne zu, dass gewisse
Besteuerungslücken, insbesondere bei erotischen Veranstaltungen, geschlossen
wurden. Ich denke, hier gibt es über alle Fraktionen hinweg einen Konsens. Da
kann es keine Besserstellung in diesem Bereich geben.
Was ändert sich im Detail? Es ist schon einiges
angesprochen worden. Für Spielapparate mit Bildschirmen, die zwischen 109 und
218 EUR pro Apparat und Monat besteuert wurden, gibt es künftig nur mehr
100 EUR Steuer.
Es ist auch schon vom Kollegen Schock angesprochen
worden, für Dartspiele, Geschicklichkeitsspiele, Flipper, Fußballspiele und den
Wiener Wutzler gibt es überhaupt keine Steuern mehr. Das ist auch gut so.
Ich habe auch einen Konsens bemerkt bei der Besteuerung,
nicht ganz einen 100-prozentigen Konsens, bei der Besteuerung auf
Geldspielapparate. Auch das ist richtig.
Die Besteuerung der Musikautomaten ist leicht gesenkt
worden.
Steuerbefreiung bei Ausstellungen bei freiem
Eintritt.
Steuerbefreiung bei Filmvorführungen in Kinos und
auch bei Freilichtvorführungen, ausgenommen die so genannten Sexfilme. Aber
über die Größenordnung ist schon gesprochen worden.
Publikumstänze bis 200 Personen steuerfrei. (Abg Dr Herbert Madejski: Wer zählt denn
das?) Da gibt es eine Genehmigung, wie die Räumlichkeit kommissioniert worden
ist. Wenn sie mit 300 kommissioniert worden ist, dann ist es steuerpflichtig. (Abg Dr Herbert Madejski: Und wenn nur 50
hingehen?) Es ist halt so.
Da komme ich aber auch zu dem grünen Antrag, weil Sie
hier noch Ängste verspüren, ich habe das so heraus gehört, wenn man bei einem
Konzert ist und wenn man sich rhythmisch bewegt. (Abg Mag Marie Ringler:
Discotanz! Reggae!) Das Ganze war sehr blumig umschrieben, man kann sagen,
es war wunderbar umschrieben. Da gibt es dann Ängste bei einem Konzert. Wenn
Sie genau hinsehen, im § 8, Frau Kollegin Ringler, dann ist das unter
Absatz 3 genau definiert. Dort wird von "bereitgestellten
Tanzflächen" gesprochen. Bei einem Konzert in der Stadthalle gibt es keine
bereitgestellten Tanzflächen und daher gibt es auch in diesem Bereich künftig
keine Rechtsunsicherheit mehr, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Der nächste Punkt, die Raumpauschsteuer, ist vom
Kollegen Schock ein wenig kritisiert worden. Sie ist erhöht worden. Auf der
einen Seite hat er gemeint, es ist acht Jahre lang die Steuer auf die
Glücksspielautomaten nicht angepasst worden, wenn man aber genau schaut, ist
die Raumpauschsteuer bereits 28 Jahre gleichgeblieben und steigt in Wahrheit
von 72 Cent auf 1 EUR. Das heißt, in 28 Jahren gibt es eine
Anpassung. Da kann man nicht von einer Steuererhöhung reden, sondern maximal im
gelindesten Fall von einer Anpassung um 28 Cent.
Die Vereinheitlichung der Konsumationssteuer, glaube
ich, ist auch im Sinne der Gewerbebetriebe, dass man nicht für unterschiedliche
Getränke unterschiedliche Steuersätze in irgendeiner Form abrechnen muss.
Noch eines, glaube ich, ist für viele Veranstaltungen
nicht das Schlechteste und kommt vielen Vereinen zugute. Wenn es irgendwelche
Feste gibt, die freien Zugang haben, dann kann man in der Zukunft auch eine
Tombola steuerfrei durchführen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich sehe zum
Beispiel nicht ein, bei Tanzveranstaltungen, und daher glaube ich, ist es gut,
wenn der § 8 besteht, wenn man zum Beispiel Clubbings nicht besteuert. Ich
weiß nicht, wer heute auf Clubbings geht. Ich gehe zum Beispiel nicht gern auf
Clubbings, mir ist es etwas zu laut. Aber ich habe das schon gesehen, ich habe
das schon einmal mitbekommen. Wenn dort 300, 400 junge Leute bei
dementsprechender Lautstärke sind, eine gute Sache, ist das aber auf Wienerisch
gesagt, schon ein Riesengeschäft für den Veranstalter. Warum er dort keine
Steuer zahlt, dass er das einsteckt? Billiger wird er sicher
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