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Landtag, 31. Sitzung vom 29.06.2005, Wörtliches Protokoll  -  Seite 64 von 93

 

Sie sollten den Missbrauch dieser Gesetze daher nicht tolerieren! Sie sollten nicht vor den Großen dieser Branche in die Knie gehen! Sie sollten, um der Suchtgefahr wirklich zu begegnen, daher diesen Wildwuchs eindämmen! Ich fordere Sie daher auf, bekämpfen Sie doch diesen Missbrauch, kontrollieren Sie, gemeinsam mit Ihren Kollegen in der Stadtregierung, streng die Einhaltung dieser Gesetze und stoppen Sie endlich, Herr Landeshauptmann-Stellvertreter, den Wildwuchs dieser Spielhöllen in ganz Wien! (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Als nächster Redner ist Herr Abg Ekkamp gemeldet. Ich erteile ihm das Wort.

 

Abg Franz Ekkamp (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Frau Präsidentin! Herr Landeshauptmann-Stellvertreter! Geschätzte Damen und Herren!

 

Es ist eh schon gesagt worden, die Novelle zum Wiener Vergnügungssteuergesetz ist auf Anregung der Wiener Wirtschaftskammer erfolgt. Ich denke, alles in allem, wenn man sich die Wortmeldungen jetzt angehört hat, ist es durchaus ein zeitgemäßer und auch ein guter Kompromiss, meine sehr verehrten Damen und Herren!

 

Es gibt auf der einen Seite, wie auch schon erwähnt worden ist, viel Lob, manchmal auch noch Wünsche, das ist so in einer Demokratie, aber es gibt auch Steuerbeseitigungen, andererseits Steueranpassungen und es gibt ebenso Steueranhebungen. Das ist auch gar nicht so negativ gesehen worden. In Summe bleibt das Steueraufkommen aber neutral. Das hat Kollege Aichinger gesagt, obwohl er von einer Million mehr gesprochen hat. Wenn man aber die Einnahmen von 49,5-Millionen EUR den Auswirkungen der neuen Richtlinien im Vergnügungssteuergesetz gegenüberstellt, ich habe mir das heute noch einmal mit der Finanz angesehen, dann kommt ein kleines Delta im Minusbereich von ca 500 000 EUR heraus. Dass aber dadurch mehr Veranstaltungen abgehalten werden und dass dadurch in manchen Bereichen mehr Steuer bezahlt werden muss, das ist eben so, aber das hat nichts mit dem neuen Gesetz zu tun. Im Grunde genommen, wenn man die kleine Summe von 500 000 EUR beiseite stellt, ist es aufkommensneutral.

 

Ich gebe auch gerne zu, dass gewisse Besteuerungslücken, insbesondere bei erotischen Veranstaltungen, geschlossen wurden. Ich denke, hier gibt es über alle Fraktionen hinweg einen Konsens. Da kann es keine Besserstellung in diesem Bereich geben.

 

Was ändert sich im Detail? Es ist schon einiges angesprochen worden. Für Spielapparate mit Bildschirmen, die zwischen 109 und 218 EUR pro Apparat und Monat besteuert wurden, gibt es künftig nur mehr 100 EUR Steuer.

 

Es ist auch schon vom Kollegen Schock angesprochen worden, für Dartspiele, Geschicklichkeitsspiele, Flipper, Fußballspiele und den Wiener Wutzler gibt es überhaupt keine Steuern mehr. Das ist auch gut so.

 

Ich habe auch einen Konsens bemerkt bei der Besteuerung, nicht ganz einen 100-prozentigen Konsens, bei der Besteuerung auf Geldspielapparate. Auch das ist richtig.

 

Die Besteuerung der Musikautomaten ist leicht gesenkt worden.

 

Steuerbefreiung bei Ausstellungen bei freiem Eintritt.

 

Steuerbefreiung bei Filmvorführungen in Kinos und auch bei Freilichtvorführungen, ausgenommen die so genannten Sexfilme. Aber über die Größenordnung ist schon gesprochen worden.

 

Publikumstänze bis 200 Personen steuerfrei. (Abg Dr Herbert Madejski: Wer zählt denn das?) Da gibt es eine Genehmigung, wie die Räumlichkeit kommissioniert worden ist. Wenn sie mit 300 kommissioniert worden ist, dann ist es steuerpflichtig. (Abg Dr Herbert Madejski: Und wenn nur 50 hingehen?) Es ist halt so.

 

Da komme ich aber auch zu dem grünen Antrag, weil Sie hier noch Ängste verspüren, ich habe das so heraus gehört, wenn man bei einem Konzert ist und wenn man sich rhythmisch bewegt. (Abg Mag Marie Ringler: Discotanz! Reggae!) Das Ganze war sehr blumig umschrieben, man kann sagen, es war wunderbar umschrieben. Da gibt es dann Ängste bei einem Konzert. Wenn Sie genau hinsehen, im § 8, Frau Kollegin Ringler, dann ist das unter Absatz 3 genau definiert. Dort wird von "bereitgestellten Tanzflächen" gesprochen. Bei einem Konzert in der Stadthalle gibt es keine bereitgestellten Tanzflächen und daher gibt es auch in diesem Bereich künftig keine Rechtsunsicherheit mehr, meine sehr verehrten Damen und Herren.

 

Der nächste Punkt, die Raumpauschsteuer, ist vom Kollegen Schock ein wenig kritisiert worden. Sie ist erhöht worden. Auf der einen Seite hat er gemeint, es ist acht Jahre lang die Steuer auf die Glücksspielautomaten nicht angepasst worden, wenn man aber genau schaut, ist die Raumpauschsteuer bereits 28 Jahre gleichgeblieben und steigt in Wahrheit von 72 Cent auf 1 EUR. Das heißt, in 28 Jahren gibt es eine Anpassung. Da kann man nicht von einer Steuererhöhung reden, sondern maximal im gelindesten Fall von einer Anpassung um 28 Cent.

 

Die Vereinheitlichung der Konsumationssteuer, glaube ich, ist auch im Sinne der Gewerbebetriebe, dass man nicht für unterschiedliche Getränke unterschiedliche Steuersätze in irgendeiner Form abrechnen muss.

 

Noch eines, glaube ich, ist für viele Veranstaltungen nicht das Schlechteste und kommt vielen Vereinen zugute. Wenn es irgendwelche Feste gibt, die freien Zugang haben, dann kann man in der Zukunft auch eine Tombola steuerfrei durchführen.

 

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich sehe zum Beispiel nicht ein, bei Tanzveranstaltungen, und daher glaube ich, ist es gut, wenn der § 8 besteht, wenn man zum Beispiel Clubbings nicht besteuert. Ich weiß nicht, wer heute auf Clubbings geht. Ich gehe zum Beispiel nicht gern auf Clubbings, mir ist es etwas zu laut. Aber ich habe das schon gesehen, ich habe das schon einmal mitbekommen. Wenn dort 300, 400 junge Leute bei dementsprechender Lautstärke sind, eine gute Sache, ist das aber auf Wienerisch gesagt, schon ein Riesengeschäft für den Veranstalter. Warum er dort keine Steuer zahlt, dass er das einsteckt? Billiger wird er sicher

 

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