Landtag,
31. Sitzung vom 29.06.2005, Wörtliches Protokoll - Seite 12 von 93
Ordnung.
Ich darf im Zusammenhang mit dem Wunsch nach einem
Konvent daran erinnern, dass es etwas Ähnliches schon gegeben hat - das ist
nachzulesen in einer riesig dicken Publikation -, wo man sich viele Gedanken
gemacht hat, kontroversieller Natur - die Für und Wider abgewogen -, im
Hinblick auf eine Veränderung der Wiener Stadtverfassung. Es ist dort alles
auch nachzulesen. Ich habe persönlich überhaupt nichts dagegen - eher alles
dafür -, dass man eine neuerliche Diskussion über eine Veränderung der Wiener
Stadtverfassung führt.
Da muss man natürlich auch darauf aufmerksam machen,
dass es dazu – so wie auch im Bundeskonvent - eine ganze Menge
unterschiedlicher Auffassungen gibt, und das wird auch der Wiener Landeshauptmann
nicht ausräumen und nicht ausräumen können, so wie das der Bundeskanzler im
Hinblick auf den Bundeskonvent über die Reform der Verfassung nicht konnte.
Also wird am Ende des Tages das bleiben, was die parlamentarische Demokratie so
nett macht, nämlich dass man dabei zu einer zumindest verfassungskonformen
Einigung kommt.
Das kann ich mir durchaus vorstellen, würde ich mir
wünschen, aber ist nicht mein Job.
Präsident Johann Hatzl:
Die 5. Anfrage (FSP - 03146-2005/0001 - KBZ/LM) wurde von Frau Abg Schmalenberg
gestellt und ist an den Herrn Landeshauptmann gerichtet: Durch welche
Maßnahmen werden Sie sicherstellen, dass die derzeit existierenden Schutzzonen
im Bereich des Karlsplatzes und der Diefenbachgasse ohne Unterbrechung
weitergeführt werden?
Ich bitte um die Beantwortung.
Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Zunächst möchte ich
einleitend darauf hinweisen, dass die Stadt Wien keine Schutzzonen errichtet,
sondern dass dies die Bundespolizeidirektion gemacht hat. Und selbst auf die
Gefahr hin, dass ich mich wieder dem Vorwurf aussetze, ich schiebe hier
Verantwortung auf den Bund ab: "Bundespolizeidirektion" hat nicht
umsonst "Bundes-" vorangestellt, es ist daher eine ausschließliche
Angelegenheit des Bundes, und die Frage wäre eigentlich im Nationalrat zu
stellen, sowohl was die zeitlichen, als auch was die räumlichen Begrenzungen
dazu betrifft.
Aber ich will mich diesbezüglich gar nicht so sehr
auf diesen formalen Standpunkt zurückziehen. Sie wissen, dass ich der
Einrichtung von Schutzzonen nicht negativ gegenübergestanden bin und
selbstverständlich die Auffassung vertrete, das ist eine Maßnahme, die es
verdient, dass sie erprobt wird, entsprechend valorisiert wird, und dann werden
und können wir feststellen: Macht dies Sinn im Sinne des Schutzes unserer
Kinder oder macht es keinen Sinn?
Persönlich sind jene Erfahrungen, die mir bisher auch
vermittelt wurden, so, dass ich denke: Wenn man davon ausgeht, dass
Drogenkonsum im öffentlichen Raum etwas ist, was nicht nur nicht zu goutieren,
sondern zu verhindern ist, dann ist es zweifelsohne eine Maßnahme, die sich
eher bewährt.
Präsident Johann Hatzl:
1. Zusatzfrage: Frau Abg Mag Schmalenberg, bitte.
Abg Mag Heidrun Schmalenberg (Bündnis
Zukunft Wien – die Stadtpartei): Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Mir
ist bewusst, dass der Bund die Schutzzonen eingerichtet hat, dennoch: Das Wort,
die Meinung und der Wunsch des Wiener Landeshauptmanns haben sicher großes
Gewicht, wenn es um die Frage geht: Sollen die Schutzzonen verlängert werden
oder nicht? - In einer früheren Anfrage haben Sie gemeint, nach der Evaluierung
dieser ersten Phase wird man weiter sehen, und Sie werden dann entscheiden, ob
Sie sich dafür einsetzen werden oder nicht. Deshalb ist meine Frage eben
erstens gewesen, ob Sie sich dafür einsetzen werden, und zweitens, ob Sie der
Meinung sind, dass diese Schutzzonen auch ausgeweitet werden können, etwa auf
den Bereich der öffentlichen Verkehrsmittel.
Präsident Johann Hatzl:
Da es nur eine Frage gibt, versteht der Herr Landeshauptmann beide Fragen als
eine; ich bitte, das zu beachten. - Herr Landeshauptmann, bitte.
Lhptm Dr Michael Häupl: Herr Präsident, ich werde mich in diesem Sinne
bemühen.
Zunächst einmal: Die Valorisierung ist ja noch nicht
erfolgt, und daher kann ich auch diese Frage nicht mit jener Klarheit
beantworten, die man normalerweise hier aufwenden müsste. Aber: Schutzzonen -
das weiß man heute mit absoluter Sicherheit - ergeben dann Sinn, wenn sie
eingebettet sind in ein Gesamtkonzept zur Bekämpfung der Drogen und der
Drogenkriminalität und des Drogenkonsums. Wenn man diese Maßnahme für sich
alleine genommen sieht, dann wird sie zweifelsohne scheitern und scheitern
müssen. Denn was ich hier tendenziell in der Überbietung von Vorschlägen - wer
ist der bessere Drogenbekämpfer? - gelesen und gehört habe, wird ja teilweise
schon leicht skurril, muss ich ganz offen sagen. Denn: Vor jeder Schule, in
jeder Straßenbahn eine Schutzzone, jede Straßenbahn-Haltestelle, jede
Stadtbahn-Haltestelle, jedes Kindertagesheim als Schutzzone – das wird wohl am
Ende des Tages eine etwas schwierige Angelegenheit sein.
Daher weise ich hier noch einmal und in aller für
eine Fragestunde gebotenen Kürze - aber wenn Sie das wünschen, kann ich das tagelang
erläutern - doch darauf hin, dass die erste und wichtigste Maßnahme jene der
Aufklärung, der Prävention ist. Hier hat die Stadt Wien zu leisten, und das tun
wir auch. Wer selber Kinder in der Schule hat oder gehabt hat, der weiß, was
hier an Präventionsprogrammen, an Aufklärungsprogrammen in den Schulen läuft
und auf welch hohem Niveau diese Aufklärung und diese Programme durchgeführt
werden. Ich halte das für sehr, sehr gut. Auch in den Kindergärten gibt es
interessante und sehr nachvollziehbare und, wie ich glaube, auch sehr gute
Ansätze dazu.
Von vornherein darauf
aufmerksam zu machen, was dies am Ende des Tages bedeutet, halte ich für
unendlich wichtig, für das wichtigste wahrscheinlich von allem.
Die zweite Aufgabe, die die Stadt
hier auch hat, ist, dass sie den Kranken hilft. Es ist nicht jeder Konsument
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