Landtag,
31. Sitzung vom 29.06.2005, Wörtliches Protokoll - Seite 3 von 93
(Beginn um 9.01 Uhr.)
Präsident Johann Hatzl: Die
31. Sitzung des Wiener Landtags ist eröffnet.
Entschuldigt ist vorerst Frau Abg Trammer, die etwas
später kommt.
Bevor wir zur Fragestunde kommen, darf ich Sie... (Unruhe im Saal. – Ein Teil der Abgeordneten
hat die Plätze noch nicht eingenommen. – Präsident Johann Hatzl gibt das
Glockenzeichen.) - Ich habe mit der Sitzung bereits begonnen, wenn ich Sie
darauf aufmerksam machen darf. Es wäre vielleicht vorteilhaft, darauf zu
reagieren.
Bevor wir zur Fragestunde kommen, darf ich Sie
informieren, dass vor wenigen Tagen, am 25. Juni, der frühere
Kommunalpolitiker und langjährige Erste Präsident des Wiener Landtags, Hubert
Pfoch, seinen 85. Geburtstag gefeiert hat. Ich habe ihm namens des Wiener
Landtags zu diesem besonderen Geburtstag die besten Wünsche übermittelt. (Allgemeiner
Beifall.)
Die 1. Anfrage (FSP - 03148-2005/0003 - KFP/LM) wurde von
Herrn Abg Mag Harald STEFAN gestellt und ist an die Frau amtsführende
Stadträtin der Geschäftsgruppe Integration, Frauenfragen, Konsumentenschutz und
Personal gerichtet: Welche Maßnahmen werden gesetzt, damit die Leistungen
der Grundversorgung nach dem Wiener Grundversorgungsgesetz nicht durch Falschmeldungen
bei der Meldebehörde missbräuchlich in Anspruch genommen werden?
Ich bitte um die Beantwortung.
Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely:
Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren!
Sie richten hier an mich die Frage, welche Maßnahmen
gesetzt werden, damit die Leistungen der Grundversorgung nach dem Wiener
Grundversorgungsgesetz nicht durch Falschmeldungen bei der Meldebehörde
missbräuchlich in Anspruch genommen werden.
Schon die Frage beinhaltet eine Reihe von
Unterstellungen. Sie haben ja - nicht nur in dieser Frage, sondern auch in den
Medien - die Meldebehörde diesbezüglich sehr stark angegriffen, und ich muss
sofort den Vorwurf der Falschmeldungen durch die Wiener Meldeservicestellen
entschieden zurückweisen.
Diese Frage ist auch dahin gehend ganz klar zu
beantworten, dass es sich nur um die übliche Politik Ihrer Fraktion handeln
kann, denn Tatsache ist - und ein kurzer Anruf in meinem Büro, das sehr, sehr
hilfsbereite Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat, hätte genügt, um das festzustellen
-, dass die von Ihnen so genannten Meldungen – und Sie haben ja von tausenden
Meldungen gesprochen – keine Meldungen sind, sondern Hauptwohnsitzbestätigungen
mit der Angabe einer bloßen Kontaktadresse nach dem § 19a Meldegesetz. Das
Meldegesetz ist bekanntlich – ich verrate Ihnen hier nichts Neues – ein
Bundesgesetz, und nach den Bestimmungen des Meldegesetzes muss ein
Antragsteller oder eine Antragstellerin der Meldebehörde glaubhaft machen, dass
er oder sie an der genannten Kontaktadresse regelmäßig – und regelmäßig
bedeutet, zumindest 14-tägig einmal - dort ist. In der Praxis dienen diese
Kontaktadressen dazu, postalisch erreichbar zu sein, was natürlich auch im
Asylverfahren durchaus sinnvoll ist, auch für die Behörde und auch für die
Behörde, die das Asylverfahren führt.
Eine weitere Falschmeldung, die Sie sich bemühen, der
Wiener Bevölkerung unterzujubeln, betrifft die Behauptung, dass Asylwerberinnen
und Asylwerber mit Hauptwohnsitzbestätigung – und ich habe gerade erklärt, dass
es sich dabei um solche handelt – rechtswidrig Leistungen der Grundversorgung
in Anspruch nehmen. Hier hätte auch wieder ein Anruf im zuständigen Büro von
StRin Brauner genügt, um ganz klar und unmissverständlich darzustellen, dass
für die Entscheidung über die Gewährung der Grundversorgung der Meldestatus
ganz genau überprüft wird, und zwar vom Fonds Soziales Wien, und dass jene
Personen, die in Wien eine Hauptwohnsitzbestätigung mit bloßer Kontaktadresse
haben, jedenfalls keine Leistung aus der Grundversorgung erhalten, sondern dass
bei Vorliegen aller sonstigen Voraussetzungen für die Grundversorgung ein
Wohnplatz in Form einer Grundversorgungswohneinrichtung angeboten wird.
Also all das, was Sie behaupten, ist falsch. Zwei
Anrufe – einer in meinem Büro und einer im Büro von Frau StRin Brauner - hätten
das aufgeklärt. Und ich bitte Sie, gerade bei diesem sehr sensiblen Thema, wo
es sehr stark auch um Menschenrechte geht, ein Mindestmaß an Seriosität zu
wahren. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsident Johann Hatzl: 1. Zusatzfrage:
Herr Abg Mag STEFAN.
Abg Mag Harald STEFAN (Klub der
Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrte Frau Stadtrat!
Es ist sehr "nett", dass Sie mir
unterstellen, dass ich nicht seriös arbeite. Ich habe eine Frage gestellt, und
Sie erklären mir, wo ich diese zu stellen hätte. Das ist nicht wirklich die
feine Art, aber trotzdem: Guten Morgen!
Das Wiener Grundversorgungsgesetz zielt im § 2
Abs 1 darauf ab, dass es um den Hauptwohnsitz geht, wenn Leistungen
erbracht werden, und die Leistungen sind auch klar definiert. Daher können Sie
mir jetzt hier nicht erklären, dass es bei der Hauptwohnsitzmeldung, von der
Sie reden, nicht um die Voraussetzung nach dem Grundversorgungsgesetz geht.
Das heißt, wenn tatsächlich Hauptwohnsitzbestätigungen
ausgestellt werden - und wir reden hier tatsächlich von etwa
2 000 Bestätigungen an einer Adresse -, dann erscheint das doch als
etwas eigenartig. Und Sie können nicht erklären, dass dort wirklich 14-tägig -
mindestens 14-tägig - 2 000 Menschen auftauchen und dass dort die
Post dieser 2 000 Menschen verwaltet wird, Strafen zugestellt werden
und so weiter.
Und vor allem, wenn Sie das schon
so offensichtlich wissen, dann frage ich mich: Wo ist dann die Nachverfolgung
durch den Magistrat, durch die Behörde, die ja feststellen muss, dass da
irgendetwas im Argen ist, wenn 2 000 Asylanten an einer Stelle ihren
Hauptwohnsitz melden? Die müssen ja sonst auch irgendwo wohnen! - Das kann ja
nicht sein, dass Sie dem nicht nachgehen und dann einfach darauf vertrauen,
dass die
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