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Landtag, 31. Sitzung vom 29.06.2005, Wörtliches Protokoll  -  Seite 3 von 93

 

(Beginn um 9.01 Uhr.)

 

Präsident Johann Hatzl: Die 31. Sitzung des Wiener Landtags ist eröffnet.

 

Entschuldigt ist vorerst Frau Abg Trammer, die etwas später kommt.

 

Bevor wir zur Fragestunde kommen, darf ich Sie... (Unruhe im Saal. – Ein Teil der Abgeordneten hat die Plätze noch nicht eingenommen. – Präsident Johann Hatzl gibt das Glockenzeichen.) - Ich habe mit der Sitzung bereits begonnen, wenn ich Sie darauf aufmerksam machen darf. Es wäre vielleicht vorteilhaft, darauf zu reagieren.

 

Bevor wir zur Fragestunde kommen, darf ich Sie informieren, dass vor wenigen Tagen, am 25. Juni, der frühere Kommunalpolitiker und langjährige Erste Präsident des Wiener Landtags, Hubert Pfoch, seinen 85. Geburtstag gefeiert hat. Ich habe ihm namens des Wiener Landtags zu diesem besonderen Geburtstag die besten Wünsche übermittelt. (Allgemeiner Beifall.)

 

Die 1. Anfrage (FSP - 03148-2005/0003 - KFP/LM) wurde von Herrn Abg Mag Harald STEFAN gestellt und ist an die Frau amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Integration, Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal gerichtet: Welche Maßnahmen werden gesetzt, damit die Leistungen der Grundversorgung nach dem Wiener Grundversorgungsgesetz nicht durch Falschmeldungen bei der Meldebehörde missbräuchlich in Anspruch genommen werden?

 

Ich bitte um die Beantwortung.

 

Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Sie richten hier an mich die Frage, welche Maßnahmen gesetzt werden, damit die Leistungen der Grundversorgung nach dem Wiener Grundversorgungsgesetz nicht durch Falschmeldungen bei der Meldebehörde missbräuchlich in Anspruch genommen werden.

 

Schon die Frage beinhaltet eine Reihe von Unterstellungen. Sie haben ja - nicht nur in dieser Frage, sondern auch in den Medien - die Meldebehörde diesbezüglich sehr stark angegriffen, und ich muss sofort den Vorwurf der Falschmeldungen durch die Wiener Meldeservicestellen entschieden zurückweisen.

 

Diese Frage ist auch dahin gehend ganz klar zu beantworten, dass es sich nur um die übliche Politik Ihrer Fraktion handeln kann, denn Tatsache ist - und ein kurzer Anruf in meinem Büro, das sehr, sehr hilfsbereite Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat, hätte genügt, um das festzustellen -, dass die von Ihnen so genannten Meldungen – und Sie haben ja von tausenden Meldungen gesprochen – keine Meldungen sind, sondern Hauptwohnsitzbestätigungen mit der Angabe einer bloßen Kontaktadresse nach dem § 19a Meldegesetz. Das Meldegesetz ist bekanntlich – ich verrate Ihnen hier nichts Neues – ein Bundesgesetz, und nach den Bestimmungen des Meldegesetzes muss ein Antragsteller oder eine Antragstellerin der Meldebehörde glaubhaft machen, dass er oder sie an der genannten Kontaktadresse regelmäßig – und regelmäßig bedeutet, zumindest 14-tägig einmal - dort ist. In der Praxis dienen diese Kontaktadressen dazu, postalisch erreichbar zu sein, was natürlich auch im Asylverfahren durchaus sinnvoll ist, auch für die Behörde und auch für die Behörde, die das Asylverfahren führt.

 

Eine weitere Falschmeldung, die Sie sich bemühen, der Wiener Bevölkerung unterzujubeln, betrifft die Behauptung, dass Asylwerberinnen und Asylwerber mit Hauptwohnsitzbestätigung – und ich habe gerade erklärt, dass es sich dabei um solche handelt – rechtswidrig Leistungen der Grundversorgung in Anspruch nehmen. Hier hätte auch wieder ein Anruf im zuständigen Büro von StRin Brauner genügt, um ganz klar und unmissverständlich darzustellen, dass für die Entscheidung über die Gewährung der Grundversorgung der Meldestatus ganz genau überprüft wird, und zwar vom Fonds Soziales Wien, und dass jene Personen, die in Wien eine Hauptwohnsitzbestätigung mit bloßer Kontaktadresse haben, jedenfalls keine Leistung aus der Grundversorgung erhalten, sondern dass bei Vorliegen aller sonstigen Voraussetzungen für die Grundversorgung ein Wohnplatz in Form einer Grundversorgungswohneinrichtung angeboten wird.

 

Also all das, was Sie behaupten, ist falsch. Zwei Anrufe – einer in meinem Büro und einer im Büro von Frau StRin Brauner - hätten das aufgeklärt. Und ich bitte Sie, gerade bei diesem sehr sensiblen Thema, wo es sehr stark auch um Menschenrechte geht, ein Mindestmaß an Seriosität zu wahren. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsident Johann Hatzl: 1. Zusatzfrage: Herr Abg Mag STEFAN.

 

Abg Mag Harald STEFAN (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrte Frau Stadtrat!

 

Es ist sehr "nett", dass Sie mir unterstellen, dass ich nicht seriös arbeite. Ich habe eine Frage gestellt, und Sie erklären mir, wo ich diese zu stellen hätte. Das ist nicht wirklich die feine Art, aber trotzdem: Guten Morgen!

 

Das Wiener Grundversorgungsgesetz zielt im § 2 Abs 1 darauf ab, dass es um den Hauptwohnsitz geht, wenn Leistungen erbracht werden, und die Leistungen sind auch klar definiert. Daher können Sie mir jetzt hier nicht erklären, dass es bei der Hauptwohnsitzmeldung, von der Sie reden, nicht um die Voraussetzung nach dem Grundversorgungsgesetz geht.

 

Das heißt, wenn tatsächlich Hauptwohnsitzbestätigungen ausgestellt werden - und wir reden hier tatsächlich von etwa 2 000 Bestätigungen an einer Adresse -, dann erscheint das doch als etwas eigenartig. Und Sie können nicht erklären, dass dort wirklich 14-tägig - mindestens 14-tägig - 2 000 Menschen auftauchen und dass dort die Post dieser 2 000 Menschen verwaltet wird, Strafen zugestellt werden und so weiter.

 

Und vor allem, wenn Sie das schon so offensichtlich wissen, dann frage ich mich: Wo ist dann die Nachverfolgung durch den Magistrat, durch die Behörde, die ja feststellen muss, dass da irgendetwas im Argen ist, wenn 2 000 Asylanten an einer Stelle ihren Hauptwohnsitz melden? Die müssen ja sonst auch irgendwo wohnen! - Das kann ja nicht sein, dass Sie dem nicht nachgehen und dann einfach darauf vertrauen, dass die

 

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