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Landtag, 27. Sitzung vom 28.01.2005, Wörtliches Protokoll  -  Seite 46 von 66

 

Vorstellung, die Sie zu Recht einfordern und die auch notwendig ist -, ich hatte den Eindruck, dass dieses Bemühen von unserer Seite auf eine sehr unfaire Art und Weise - wie gesagt, das habe nicht ich festgestellt, sondern eine prominente Oppositionspolitikerin - beantwortet wurde. Dieses negative Gefühl habe ich zum Ausdruck gebracht. Aber es soll uns nicht daran hindern, in Zukunft weiter konstruktiv zusammenzuarbeiten.

 

In diesem Sinne hoffe ich jetzt auf einen einstimmigen Beschluss zu dieser wichtigen 15a-Vereinbarung. - Danke schön.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Wir kommen zur Abstimmung.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die dieser Vereinbarung die Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Es ist dies somit einstimmig beschlossen.

 

Wir kommen zur Postnummer 4. Sie betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Pflegegeldgesetz geändert wird.

 

Berichterstatterin hiezu ist Frau amtsf StRin Mag Brauner. Ich bitte sie, die Verhandlung einzuleiten.

 

Berichterstatterin amtsf StRin Mag Renate Brauner: Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Ich beeile mich schon, da die "Gesundheitsfestspiele" jetzt schon sehr lange dauern: Ich bitte Sie, dieser Änderung des Wiener Pflegegeldgesetzes, und damit auch der Erhöhung, zuzustimmen. – Danke schön.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Da zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldung vorliegt, kommen wir gleich zur Abstimmung.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Das Gesetz ist somit in erster Lesung einstimmig angenommen.

 

Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich die zweite Lesung vornehmen lassen. – Ein Widerspruch erfolgt nicht.

 

Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtags, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Das Gesetz ist somit auch in zweiter Lesung einstimmig beschlossen.

 

Wir kommen nun zu dem Verlangen, dass die von den Abgen Dr Matthias Tschirf, Dr Wolfgang Aigner, Dr Wolfgang Ulm eingebrachte, an den Herrn Landeshauptmann gerichtete Dringliche Anfrage betreffend "Mehr Demokratie in Wien – für ein faires Wahlrecht in Wien" vom Fragesteller mündlich begründet werde und hierauf eine Debatte über den Gegenstand stattfinde.

 

Ist es erforderlich, die Dringliche Anfrage zu verlesen? – Das ist nicht der Fall. Dann können wir gleich zur Debatte kommen.

 

Für die nun folgende Begründung der Dringlichen Anfrage sieht die Geschäftsordnung gemäß § 37 Abs 1 eine Redezeit von 20 Minuten vor.

 

Zur Begründung der Dringlichen Anfrage erteile ich nun Herrn Abg Dr Tschirf das Wort.

 

Abg Dr Matthias Tschirf (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Frau Präsidentin! Herr Landeshauptmann! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Herr Landeshauptmann, Sie haben vor kurzem, zugegebenermaßen nicht in dieser Funktion als Landeshauptmann von Wien und nicht in der Funktion als Bürgermeister von Wien, sondern in der Nebenbeschäftigung als Bundesvorsitzender-Stellvertreter der SPÖ, mehr Demokratie verlangt. Hier ist die Gelegenheit, diese auch für Wien zu bringen, und ich hoffe, dass jetzt nicht das gilt, was ein alter Spruch besagt, nämlich dass Wien anders ist.

 

Herr Landeshauptmann, ich zitiere:

 

„Die Grundlagen des Herrschaftssystems Wiens haben obrigkeitsstaatliche Traditionen. Die Sozialdemokraten sind in dieses Obrigkeitsgehäuse eingewandert. Die dominante Stellung der SPÖ wird durch das Doppelgesicht der Wiener Stadtverfassung erleichtert. Die wichtigsten Bestimmungen über die Machtstrukturen können durch einfaches Gesetz geregelt werden. Dementsprechend wehrt sich die SPÖ jahrzehntelang gegen alle Bestrebungen, daran etwas zu ändern."

 

Dieses Zitat stammt von jemandem, den Sie auch persönlich sehr schätzen, nämlich von Manfried Welan. Er hat das nicht als Politiker, sondern als Wissenschafter, als Politikwissenschafter vor wenigen Jahren in einem sehr bemerkenswerten Aufsatz über die Demokratie in Wien so geschrieben.

 

Und er schreibt dann weiter gerade von diesem ungerechten Wahlrecht in Wien. - Es ist ein ungerechtes Wahlrecht, denn wenn es möglich ist, dass mit 46 Prozent der Stimmen (Abg Dr Kurt Stürzenbecher: 47! – Abg Christian Oxonitsch: Nicht einmal seriös runden können Sie!) 52 Prozent der Mandate und 100 Prozent der Regierungsmacht errungen werden können, dann ist das ungerecht, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP. – Abg Christian Oxonitsch: Nicht einmal seriös runden können Sie!)

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich verstehe es natürlich aus der Sicht der Sozialdemokratischen Partei, wenn diese sich aufregt, denn es ist bequem, wenn man in einer solchen Situation leben kann. Es ist aber nicht demokratisch, meine sehr geehrten Damen und Herren. Wir stellen uns Mitgestaltung anders vor!

 

Ich weiß, es kommen jetzt die Vergleiche mit anderen Bundesländern. Aber beispielsweise den Landeshauptleuten von Tirol und Vorarlberg, also Van Staa und Sausgruber - Herr Landeshauptmann, Sie kennen die beiden sehr gut -, ist es nicht möglich, dass sie mit 54 Prozent - nicht 46, sondern 54 Prozent - der Stimmen einfach wesentliche Teile der Verfassung ändern. (Abg Godwin Schuster: Das ist ein komisches Argument!) - Der Wiener Landeshauptmann kann das! Der Wiener Landeshauptmann kann das deshalb, weil ein wesentlicher Teil der Wiener Stadtverfassung formal Gemeindeordnung ist und mit einfacher Mehrheit zu ändern ist. Das heißt, all das, was der Tiroler oder Vorarlberger Landeshauptmann, was die Partei des Tiroler und Vorarlberger Landeshauptmanns nicht ändern kann, das kann in Wien geschehen - und das nicht mit 54 Prozent,

 

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