Landtag,
4. Sitzung vom 22.11.2001, Wörtliches Protokoll - Seite 59 von 60
Es ist schon gesagt worden - ich wiederhole es noch einmal
in aller Deutlichkeit -, die Zustimmung zum Stabilitätspakt kann nicht
automatisch bedeuten, dass man damit auch zustimmt, auf welche Art und Weise
andere Gebietskörperschaften ihren Beitrag zum Defizitabbau, zum ausgeglichenen
Haushalt oder zur Erstellung des Überschusses erbringen, weil wir auf der anderen
Seite über den Stabilitätspakt auch keine Möglichkeit haben, das der anderen
Gebietskörperschaft vorzuschreiben. Wir können uns im Stabilitätspakt nur
verpflichten, dass jeder seinen Beitrag leistet, aber wir können nicht dem
anderen vorschreiben, wie er es tut. Umso mehr muss aber auch das Recht
bestehen bleiben, dass man dann, wenn man an der Art und Weise, wie eine andere
Gebietskörperschaft das zustande bringt, inhaltliche Kritik übt. Ich habe kein
Verständnis für die Maulkorberlässe, die jetzt in diesem Zusammenhang
aufgetaucht sind. Die Art und Weise der Budgetpolitik des Bundes kann durch den
Stabilitätspakt nicht sakrosankt sein - Punkt eins.
Punkt zwei: Der Stabilitätspakt ist eine Sicherung
des Finanzausgleichs, also ohne Finanzausgleich kein Stabilitätspakt. Er
sichert auch den Konsultationsmechanismus. Der Konsultationsmechanismus ist vom
Land Wien in Anspruch genommen worden, wegen der Frage der Verwaltungsreform,
weil es hier im Zuge der Verhandlungen die Zusage gegeben hat, dass die
besondere Situation der Bundeshauptstadt zusätzliche Leistungen des Bundes im
Rahmen des Pakets notwendig macht, die bisher nicht realisiert worden sind.
Dritter Punkt: Es ist nicht der erste
Stabilitätspakt, meine sehr geehrten Damen und Herren. Wir sollten nicht
vergessen, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass es auch schon in der
vorangegangenen Regierung einen Stabilitätspakt gegeben hat. 1999 ist er
zustande gekommen.
Um jetzt das Tempo zu beschleunigen, komme ich auch
schon zum Schluss. Ich denke, dass die Frage, die Herr Abg Margulies
aufgeworfen hat, wer zuständig ist, das zu verhandeln, sich relativ einfach aus
der Stadtverfassung und Bundesverfassung ergibt.
Alles andere war hier Gegenstand der Debatte. Darauf
möchte ich nicht eingehen.
Ich ersuche Sie um Zustimmung zum Österreichischen
Stabilitätspakt. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsidentin Erika Stubenvoll: Ich bitte
jene Mitglieder des Landtags, die dieser Vereinbarung die Zustimmung geben
wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist gegen die Stimmen der GRÜNEN
mehrstimmig beschlossen.
Wir kommen nun zur Postnummer 5 (PrZ 59/01-GGS).
Sie betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener
Rettungs- und Krankenbeförderungsgesetz geändert wird.
Die Berichterstatterin hierzu ist Frau amtsf StRin Dr
Pittermann. Ich erteile ihr das Wort.
Berichterstatterin amtsf StRin Dr Elisabeth Pittermann:
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!
Diese Gesetzesvorlage liegt einem Vierparteienantrag
zu Grunde und ich ersuche um Zustimmung zu dieser Gesetzesvorlage.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Da zu
diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldung vorliegt, kommen wir gleich zur
Abstimmung.
Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die der Vorlage
einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung ihre Zustimmung geben wollen,
um ein Zeichen mit der Hand. - Das Gesetz ist somit in erster Lesung einstimmig
angenommen.
Wenn kein Widerspruch
erfolgt, werde ich sofort die zweite Lesung vornehmen lassen. - Ich sehe keinen
Widerspruch.
Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtags, die dem
Gesetz auch in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. -
Das Gesetz ist somit auch in zweiter Lesung einstimmig beschlossen.
Wir kommen zur Postnummer 6 (PrZ 633/01-MDBLTG).
Sie betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Gesetz
über Anlagen zum Einstellen von Kraftfahrzeugen und über Tankstellen in Wien
(Wiener Garagengesetz) geändert wird.
Herrn amtsf StR Faymann bitte ich, die Verhandlung
einzuleiten.
Berichterstatter amtsf StR Werner Faymann:
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!
Da es nur um eine Euro-Umstellung geht, würde es mir,
selbst wenn ich mich bemühen würde, schwer fallen, lange zu reden.
Ich ersuche um Zustimmung.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Auch zu
diesem Tagesordnungspunkt liegt keine Wortmeldung vor.
Wir kommen gleich zur Abstimmung.
Ich bitte jene Mitglieder
des Landtags, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung
ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das Gesetz ist
somit in erster Lesung einstimmig angenommen.
Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die
zweite Lesung vornehmen lassen. - Ein Widerspruch erfolgt nicht.
Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtags, die dem
Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das
Gesetz ist somit auch in zweiter Lesung einstimmig beschlossen.
Wir kommen zur Postnummer 7 (PrZ 664/01-MDBLTG)
der Tagesordnung. Sie betrifft den Bericht des Unvereinbarkeitsausschusses
gemäß § 129b Abs. 4 der Wiener Stadtverfassung über die Kontrolle der
Bezüge von öffentlich Bediensteten, die zu Mitgliedern des Landtags gewählt
wurden, für das Jahr 2001.
Ich bitte die Berichterstatterin, Frau Abg Tomsik,
die Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatterin Abg Josef Tomsik:
Meine Damen und Herren! Frau Präsidentin!
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