Landtag,
4. Sitzung vom 22.11.2001, Wörtliches Protokoll - Seite 45 von 60
2000/2001. Hier wurde
der Gemeinde Wien die Möglichkeit gegeben, die Zuschüsse des Bundes zu
verdoppeln, die der Bund den Ärmsten der Armen zur Verfügung gestellt hat. Doch
glauben Sie nicht, dass es Wien gelungen ist, den Ärmsten der Armen wirklich zu
helfen. Wir haben in Wien über 30 000 Ausgleichszulagenempfänger, das
heißt, die Personen verdienen, wenn sie allein stehend sind, nur ganz wenig
über 8 000 S. Das sind wirklich die Ärmsten der Armen. Und von diesen
30 000 Personen haben nur 11 000 Personen wirklich den
Heizkostenzuschuss bekommen. (Abg
Christian Oxonitsch: Wer hat das verzögert? - Abg Josefa Tomsik: Die Bundesregierung!)
Das ist ein Armutszeugnis. Wir haben uns hier wirklich besser zu verhalten.
Und die Daten, Herr Kollege Oxonitsch, für die Ausgleichszulagenbesitzer, die
sind hier in der Gemeinde Wien verfügbar. Und da können Sie sich nicht darauf
ausreden, dass die im Bund irgendwo sind, sondern das ist allein die Angelegenheit
der Gemeinde Wien. (Beifall bei der ÖVP.)
Und Sie, Herr
Kollege Oxonitsch, haben in einer Presseaussendung zur Budgetdebatte gesagt,
dass die Stadt Wien die Kosten übernommen hat in so vielen Bereichen, wo der
Bund ausgelassen hat, und haben hierbei auch den Heizkostenzuschuss erwähnt. Es
ist Ihnen nicht gelungen. Zwei Drittel davon haben Sie nicht berücksichtigt.
Zwei Drittel davon haben Sie ausgelassen. Und das zeigt, dass Sie hier in dem
Sinne überhaupt nicht geholfen haben. Das ist eine Entlarvung. (Abg Christian Oxonitsch: Wer hat die
Entscheidung getroffen? Sie wurde da drüben getroffen!)
Herr Kollege
Oxonitsch, wenn ich Ihre SPÖ-Bundesgeschäftsführerin noch zitieren darf, die zu
diesem Bericht der Volksanwaltschaft erklärt, es ist ein Skandal, dass auf Grund
unzureichender bundeseinheitlicher Regelungen 80 Prozent der bereitgestellten
Mittel nicht bei den Hilfsbedürftigen angekommen sind, dann halte ich Ihnen
entgegen: Es ist ein Skandal, dass in Wien zwei Drittel der Ausgleichszulagenbesitzer
diese Zulage nicht bekommen haben. Und dafür sind Sie verantwortlich mit Ihren
Ressorts! (Beifall bei der ÖVP. - Abg
Christian Oxonitsch: Monatelang haben Sie sich gewehrt dagegen!)
Präsident
Johann Römer: Als Nächster
ist Herr Abg Mag STEFAN zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.
Abg Mag Harald
STEFAN (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrte Frau Volksanwalt!
Sehr geehrter Herr Volksanwalt! Sehr geehrte Damen und Herren!
"Wien
zählt auf Sie." Unter diesem Titel wurde die Wiener Bevölkerung über die
Volkszählung 2001 informiert. In Wahrheit war der Untertitel leider nicht zu
lesen. Der Untertitel lautet nämlich oder hätte lauten sollen: "Wien
rechnet mit der Autoritätshörigkeit der Bürger und schlägt daraus
Kapital."
Die
Volksanwaltschaft hat dazu einen bemerkenswerten Bericht gemacht und wirft dabei
ein sehr schlechtes Licht auf die Stadtverwaltung.
Dieser Bericht
zeigt auch wieder einmal, wie wichtig die Institution Volksanwaltschaft ist.
Und nicht zuletzt deshalb unterstützen wir auch den Antrag der grünen Fraktion
- das ist nicht nur ein Gegengeschäft, weil Sie mir unlängst am Montag beigepflichtet
haben -; es ist uns ein ganz wichtiges Anliegen, dass die Volksanwaltschaft
gestärkt wird und eine weitere Prüfungskompetenz bekommt. (Beifall bei der FPÖ und der Abg Ingrid Korosec.)
Jetzt aber zum
eigentlichen Bericht und dem Thema des Berichts. Je mehr Einwohner, desto mehr
Geld aus dem Finanzausgleich, lautet die Formel, und diese Formel lässt die
österreichischen Gemeinden regelmäßig alle zehn Jahre zur Höchstform auflaufen.
Plötzlich kümmern sie sich um die Bürger und wollen möglichst attraktiv sein.
Für eine
Verlegung des Hauptwohnsitzes sind diese Aktionen meistens viel zu kurzfristig,
das heißt, es kann also nur um die Bewerbung bestimmter Bürger gehen, für die
das zutrifft.
Und da muss
ich jetzt den rechtlichen Hintergrund einmal erklären, wo überhaupt die
Möglichkeit ansetzt, dass Gemeinden um Bürger werben.
Entscheidend
ist der Hauptwohnsitz und der Lebensmittelpunkt. Und die Bürger, um die es hier
geht, sind in zwei Stufen hinsichtlich des Wohnsitzes zu prüfen, und zwar:
Erstens. Liegen mehrere Wohnsitze vor? Und dann zweitens: Sind zumindest zwei
dieser Wohnsitze gleichwertig? - Wenn diese beiden Punkte zutreffen, dann hat
der Bürger das subjektive Recht, für sich zu bestimmen, wo sein Lebensmittelpunkt
ist.
Und genau dort
setzen auch die Werbemaßnahmen der Gemeinden an. Es werden 10 000 S
geboten in Innsbruck. Es wird Freifahrt geboten für die Studenten in Wien. Das
ist ganz klar. Hier wird zwar wie auf dem Basar gehandelt, aber das ist
rechtmäßig. Hier sagen die Gemeinden, wir als privat interessierte Partei wollen
mehr Bürger haben, mehr Einwohner, damit wir mehr Geld bekommen. Das ist legitim.
Und hier endet auch die Prüfungskompetenz der Volksanwaltschaft, denn die
Volksanwaltschaft hat nur amtliches und behördliches Vorgehen zu prüfen.
Und da bin ich
auch schon bei der beleidigten Reaktion der Stadt Wien auf den Bericht der
Volksanwaltschaft, denn die Gemeinde Wien hat hier eingewandt: Ja, warum sind gerade
wir geprüft worden? Es haben doch andere auch geworben.
Hierbei sieht man das
eklatante Missverständnis, worum es hier geht. Erstens entschuldigt ein
allfälliges rechtswidriges Verhalten anderer nicht das eigene. Zweitens - und
das ist jetzt der entscheidende Punkt -: Es besteht ein eklatanter Unterschied
zwischen den Werbemaßnahmen der anderen Gemeinden und dem, was sich die Stadt
Wien geleistet hat. Die Stadt Wien hat nämlich in ihrer so genannten
Information ihre Stellung als Behörde missbraucht. In ihren amtlichen
Aussendungen hat die Stadt Wien falsche Informationen über die Bewertung als
Hauptwohnsitz herausgearbeitet und damit zu einer falschen Beurteilung bei
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