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Landtag, 4. Sitzung vom 22.11.2001, Wörtliches Protokoll  -  Seite 45 von 60

 

2000/2001. Hier wurde der Gemeinde Wien die Möglichkeit gegeben, die Zuschüsse des Bundes zu verdoppeln, die der Bund den Ärmsten der Armen zur Verfügung gestellt hat. Doch glauben Sie nicht, dass es Wien gelungen ist, den Ärmsten der Armen wirklich zu helfen. Wir haben in Wien über 30 000 Ausgleichszulagenempfänger, das heißt, die Personen verdienen, wenn sie allein stehend sind, nur ganz wenig über 8 000 S. Das sind wirklich die Ärmsten der Armen. Und von diesen 30 000 Personen haben nur 11 000 Personen wirklich den Heizkostenzuschuss bekommen. (Abg Christian Oxonitsch: Wer hat das verzögert? - Abg Josefa Tomsik: Die Bundesregierung!) Das ist ein Armutszeugnis. Wir haben uns hier wirklich besser zu verhalten. Und die Daten, Herr Kollege Oxonitsch, für die Ausgleichszulagenbesitzer, die sind hier in der Gemeinde Wien verfügbar. Und da können Sie sich nicht darauf ausreden, dass die im Bund irgendwo sind, sondern das ist allein die Angelegenheit der Gemeinde Wien. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Und Sie, Herr Kollege Oxonitsch, haben in einer Presseaussendung zur Budgetdebatte gesagt, dass die Stadt Wien die Kosten übernommen hat in so vielen Bereichen, wo der Bund ausgelassen hat, und haben hierbei auch den Heizkostenzuschuss erwähnt. Es ist Ihnen nicht gelungen. Zwei Drittel davon haben Sie nicht berücksichtigt. Zwei Drittel davon haben Sie ausgelassen. Und das zeigt, dass Sie hier in dem Sinne überhaupt nicht geholfen haben. Das ist eine Entlarvung. (Abg Christian Oxonitsch: Wer hat die Entscheidung getroffen? Sie wurde da drüben getroffen!)

 

Herr Kollege Oxonitsch, wenn ich Ihre SPÖ-Bundesgeschäftsführerin noch zitieren darf, die zu diesem Bericht der Volksanwaltschaft erklärt, es ist ein Skandal, dass auf Grund unzureichender bundeseinheitlicher Regelungen 80 Prozent der bereitgestellten Mittel nicht bei den Hilfsbedürftigen angekommen sind, dann halte ich Ihnen entgegen: Es ist ein Skandal, dass in Wien zwei Drittel der Ausgleichszulagenbesitzer diese Zulage nicht bekommen haben. Und dafür sind Sie verantwortlich mit Ihren Ressorts! (Beifall bei der ÖVP. - Abg Christian Oxonitsch: Monatelang haben Sie sich gewehrt dagegen!)

 

Präsident Johann Römer: Als Nächster ist Herr Abg Mag STEFAN zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

 

Abg Mag Harald STEFAN (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrte Frau Volksanwalt! Sehr geehrter Herr Volksanwalt! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

"Wien zählt auf Sie." Unter diesem Titel wurde die Wiener Bevölkerung über die Volkszählung 2001 informiert. In Wahrheit war der Untertitel leider nicht zu lesen. Der Untertitel lautet nämlich oder hätte lauten sollen: "Wien rechnet mit der Autoritätshörigkeit der Bürger und schlägt daraus Kapital."

 

Die Volksanwaltschaft hat dazu einen bemerkenswerten Bericht gemacht und wirft dabei ein sehr schlechtes Licht auf die Stadtverwaltung.

 

Dieser Bericht zeigt auch wieder einmal, wie wichtig die Institution Volksanwaltschaft ist. Und nicht zuletzt deshalb unterstützen wir auch den Antrag der grünen Fraktion - das ist nicht nur ein Gegengeschäft, weil Sie mir unlängst am Montag beigepflichtet haben -; es ist uns ein ganz wichtiges Anliegen, dass die Volksanwaltschaft gestärkt wird und eine weitere Prüfungskompetenz bekommt. (Beifall bei der FPÖ und der Abg Ingrid Korosec.)

 

Jetzt aber zum eigentlichen Bericht und dem Thema des Berichts. Je mehr Einwohner, desto mehr Geld aus dem Finanzausgleich, lautet die Formel, und diese Formel lässt die österreichischen Gemeinden regelmäßig alle zehn Jahre zur Höchstform auflaufen. Plötzlich kümmern sie sich um die Bürger und wollen möglichst attraktiv sein.

 

Für eine Verlegung des Hauptwohnsitzes sind diese Aktionen meistens viel zu kurzfristig, das heißt, es kann also nur um die Bewerbung bestimmter Bürger gehen, für die das zutrifft.

 

Und da muss ich jetzt den rechtlichen Hintergrund einmal erklären, wo überhaupt die Möglichkeit ansetzt, dass Gemeinden um Bürger werben.

 

Entscheidend ist der Hauptwohnsitz und der Lebensmittelpunkt. Und die Bürger, um die es hier geht, sind in zwei Stufen hinsichtlich des Wohnsitzes zu prüfen, und zwar: Erstens. Liegen mehrere Wohnsitze vor? Und dann zweitens: Sind zumindest zwei dieser Wohnsitze gleichwertig? - Wenn diese beiden Punkte zutreffen, dann hat der Bürger das subjektive Recht, für sich zu bestimmen, wo sein Lebensmittelpunkt ist.

 

Und genau dort setzen auch die Werbemaßnahmen der Gemeinden an. Es werden 10 000 S geboten in Innsbruck. Es wird Freifahrt geboten für die Studenten in Wien. Das ist ganz klar. Hier wird zwar wie auf dem Basar gehandelt, aber das ist rechtmäßig. Hier sagen die Gemeinden, wir als privat interessierte Partei wollen mehr Bürger haben, mehr Einwohner, damit wir mehr Geld bekommen. Das ist legitim. Und hier endet auch die Prüfungskompetenz der Volksanwaltschaft, denn die Volksanwaltschaft hat nur amtliches und behördliches Vorgehen zu prüfen.

 

Und da bin ich auch schon bei der beleidigten Reaktion der Stadt Wien auf den Bericht der Volksanwaltschaft, denn die Gemeinde Wien hat hier eingewandt: Ja, warum sind gerade wir geprüft worden? Es haben doch andere auch geworben.

 

Hierbei sieht man das eklatante Missverständnis, worum es hier geht. Erstens entschuldigt ein allfälliges rechtswidriges Verhalten anderer nicht das eigene. Zweitens - und das ist jetzt der entscheidende Punkt -: Es besteht ein eklatanter Unterschied zwischen den Werbemaßnahmen der anderen Gemeinden und dem, was sich die Stadt Wien geleistet hat. Die Stadt Wien hat nämlich in ihrer so genannten Information ihre Stellung als Behörde missbraucht. In ihren amtlichen Aussendungen hat die Stadt Wien falsche Informationen über die Bewertung als Hauptwohnsitz herausgearbeitet und damit zu einer falschen Beurteilung bei

 

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