«  1  »

 

Landtag, 4. Sitzung vom 22.11.2001, Wörtliches Protokoll  -  Seite 22 von 60

 

so lange bin ich hier noch nicht im Haus, als dass ich es wüsste. Ich möchte auch nicht daraus zitieren, ich möchte versuchen, nur kurz zusammenzufassen: Erledigungsrückstau der Verfahren fast bei 10 000. Planposten weiterhin unbesetzt, etliche Planposten weiterhin unbesetzt. Gerade im Berichtszeitraum war das besonders krass. Aber inzwischen hat sich das ein bisschen verändert, aber nicht wesentlich zum Besseren.

 

Im Bericht ist erwähnt, dass noch kein Bericht der Präsidentin an die Vollversammlung vorliegt. Dieser liegt bis jetzt noch nicht vor. Wir wissen zwar, dass die Frau Präsidentin genau dieses beim Verfassungsgerichtshof bekämpft und dass mit einem Urteil dieser Tage zu rechnen ist. Nichtsdestotrotz ist mir nicht ganz einsichtig, warum die Präsidentin des UVS sich weigern sollte, der eigenen Vollversammlung zu berichten. Nach wie vor gibt es keine Online-Zugriffsmöglichkeiten für die UVS-Mitglieder bei Datenbanken anderer Körperschaften, das heißt, bei Datenbanken anderer Unabhängiger Verwaltungssenate oder bei Datenbanken der Erstinstanzen. Ich möchte in diesem Zusammenhang betonen, dass andere UVS das sehr wohl haben, diese Online-Zugriffsmöglichkeiten. Und das verzögert die Verfahren enorm.

 

Noch immer gibt es keine Kanzleiordnung, das heißt, es sind zehn Jahre seit der Einrichtung des UVS vergangen und jede Abteilung werkt irgendwie, wie sie will, ohne, wie gesagt, dass es hier eine Vereinheitlichung der verfahrenstechnischen Abläufe gibt. Das wiederum wirkt sich auf weitere Bereiche aus. Und dafür habe ich auch ein gutes Beispiel.

 

Das EDV-Programm, das zuletzt installiert worden ist und das sehr, sehr viel Geld gekostet hat, funktioniert von daher nicht, denn wie soll ein gescheites EDV-Programm erstellt werden, das auch auf die Bedürfnisse der Behörde mehr oder weniger abgestimmt ist, wenn doch jede Abteilung andere verfahrenstechnische Abläufe hat.

 

Weiters funktioniert die Dokumentation der Entscheidungen ja auch nicht. Die ist sehr schwierig oder beziehungsweise wird sie gar nicht gemacht. Das auch deswegen, weil eben die EDV nicht funktioniert. Das ist wiederum ein sehr großes Problem, denn dadurch können die Entscheidungen nicht rechtzeitig bekannt gemacht werden, nicht so rechtzeitig, wie man es brauchen würde. Das ist wiederum zu Lasten natürlich der Beschwerdeführer zu sehen, das wirkt sich auch zu deren Lasten aus. Aber das wirkt sich übrigens auch zu Lasten der Erstinstanz aus, denn bei rechtzeitiger Kenntnis dieser Entscheidungen könnten viele, viele Verfahren vermieden werden, die dadurch entstehen, dass die Erstinstanz nicht weiß, dass es inzwischen eine Entscheidung gibt und womöglich weitere Entscheidungen trifft, die sie sich hätte sparen können.

 

Ja, in das Gesamtbild passt übrigens die Ausstattung der UVS-Räume, die auch einiges zu wünschen übrig lässt, und die Mitglieder des UVS sind nach wie vor keine Richter. Das heißt, sie sind nicht unversetzbar, sie können zwangspensioniert werden, und es gibt auch kein Mitspracherecht. (Abg Godwin Schuster: Sie sind auf Lebenszeit bestellt!) Nein, das weiß ich schon. Ja, sie sind ... Ja, ja. Doch meinen Informationen zufolge ... (Abg Godwin Schuster: Sie sind auf Lebenszeit bestellt!) Ja, ja, sie sind auf Lebenszeit bestellt, das schon. Sie sind auch unbefristet bestellt, aber es gibt schon Möglichkeiten, sie unter ... (Abg Godwin Schuster: Wo? Wo?) Oh ja, na selbstverständlich. Also meinen Informationen zufolge soll es diese Möglichkeit geben. (Abg Godwin Schuster: Schlecht informiert!) Ich lasse mich allerdings wirklich liebend gerne korrigieren, denn wenn das nicht stimmt, was ich hier behaupte, dann würde das nur heißen, dass ein Problem von den zehn, die ich gerade aufgelistet habe, nicht besteht. Das würde mich wirklich sehr, sehr freuen! Ich wäre froh, wenn ich mich irre. Kein Problem.

 

Nichtsdestotrotz komme ich zum Nächsten, wie gesagt, weil das sehr wohl auch der Fall ist: Es gibt auch kein Mitspracherecht der Vollversammlung beziehungsweise des Personalausschusses bei Neubestellungen. Das ist auch etwas, was sehr, sehr wünschenswert wäre und was zu ändern wäre.

 

Also die Ausgangslage, in der wir uns jetzt befinden, sieht unverändert schlecht aus. Ich habe nicht das Gefühl, dass die Interessen des UVS gegenüber dem Wiener Magistrat so vertreten werden, wie es die Behörde bräuchte. Ich habe auch hier nicht das Gefühl, dass sich jemand wirklich ins Zeug legt und einmal schaut, dass einmal eine gescheite EDV kommt, dass die Planposten besetzt werden und dass die Behörde das, was sie braucht, erhält, um ihre Aufgaben zu bewältigen.

 

Jetzt kommt das Beste. Es wird noch schlimmer! Denn die Behörde bekommt ja neue Aufgaben und zwar nicht wenige. Zunächst einmal: Der Nationalrat hat ja in seiner gestrigen Sitzung eine Verwaltungsreform beschlossen, welche den Unabhängigen Verwaltungssenaten eine Schlüsselrolle zuweist. Sie werden neben dem Verwaltungsgerichtshof zur wichtigsten Berufungs- und Beschwerdeinstanz im öffentlichen Recht. Es gibt Schätzungen des Wiener Magistrats - genau genommen übrigens eine Stellungnahme der Magistratsdirektion -, wonach durch diese Verwaltungsreform fast 3 000 neue Verfahren auf den UVS zukommen. Hinzukommen noch neue Verfahren auf den UVS zu, weil der Vergabekontrollsenat auf Grund eines Erkenntnisses als verfassungswidrig dargestellt wurde und hier auch noch mit zusätzlichen Verfahren zu rechnen ist. Das heißt, wir haben hier einen Erledigungsrückstau von etwa 10 000 Verfahren und wir erwarten auf Grund der neuen Gesetzeslage aber eine neue Verfahrensflut. Die Frage ist: Wie sollen diese Leute das bewältigen? Wie sollen sie das bewältigen, so unterbesetzt, wie sie sind, ohne gescheite EDV, mit einem Judizium übrigens, das überhaupt nicht

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular