Landtag,
4. Sitzung vom 22.11.2001, Wörtliches Protokoll - Seite 22 von 60
so lange bin ich hier
noch nicht im Haus, als dass ich es wüsste. Ich möchte auch nicht daraus
zitieren, ich möchte versuchen, nur kurz zusammenzufassen: Erledigungsrückstau
der Verfahren fast bei 10 000. Planposten weiterhin unbesetzt, etliche
Planposten weiterhin unbesetzt. Gerade im Berichtszeitraum war das besonders
krass. Aber inzwischen hat sich das ein bisschen verändert, aber nicht
wesentlich zum Besseren.
Im Bericht ist
erwähnt, dass noch kein Bericht der Präsidentin an die Vollversammlung
vorliegt. Dieser liegt bis jetzt noch nicht vor. Wir wissen zwar, dass die Frau
Präsidentin genau dieses beim Verfassungsgerichtshof bekämpft und dass mit
einem Urteil dieser Tage zu rechnen ist. Nichtsdestotrotz ist mir nicht ganz
einsichtig, warum die Präsidentin des UVS sich weigern sollte, der eigenen
Vollversammlung zu berichten. Nach wie vor gibt es keine
Online-Zugriffsmöglichkeiten für die UVS-Mitglieder bei Datenbanken anderer
Körperschaften, das heißt, bei Datenbanken anderer Unabhängiger Verwaltungssenate
oder bei Datenbanken der Erstinstanzen. Ich möchte in diesem Zusammenhang
betonen, dass andere UVS das sehr wohl haben, diese
Online-Zugriffsmöglichkeiten. Und das verzögert die Verfahren enorm.
Noch immer
gibt es keine Kanzleiordnung, das heißt, es sind zehn Jahre seit der
Einrichtung des UVS vergangen und jede Abteilung werkt irgendwie, wie sie will,
ohne, wie gesagt, dass es hier eine Vereinheitlichung der verfahrenstechnischen
Abläufe gibt. Das wiederum wirkt sich auf weitere Bereiche aus. Und dafür habe
ich auch ein gutes Beispiel.
Das
EDV-Programm, das zuletzt installiert worden ist und das sehr, sehr viel Geld
gekostet hat, funktioniert von daher nicht, denn wie soll ein gescheites
EDV-Programm erstellt werden, das auch auf die Bedürfnisse der Behörde mehr
oder weniger abgestimmt ist, wenn doch jede Abteilung andere verfahrenstechnische
Abläufe hat.
Weiters
funktioniert die Dokumentation der Entscheidungen ja auch nicht. Die ist sehr
schwierig oder beziehungsweise wird sie gar nicht gemacht. Das auch deswegen,
weil eben die EDV nicht funktioniert. Das ist wiederum ein sehr großes Problem,
denn dadurch können die Entscheidungen nicht rechtzeitig bekannt gemacht
werden, nicht so rechtzeitig, wie man es brauchen würde. Das ist wiederum zu
Lasten natürlich der Beschwerdeführer zu sehen, das wirkt sich auch zu deren
Lasten aus. Aber das wirkt sich übrigens auch zu Lasten der Erstinstanz aus,
denn bei rechtzeitiger Kenntnis dieser Entscheidungen könnten viele, viele
Verfahren vermieden werden, die dadurch entstehen, dass die Erstinstanz nicht
weiß, dass es inzwischen eine Entscheidung gibt und womöglich weitere
Entscheidungen trifft, die sie sich hätte sparen können.
Ja, in das
Gesamtbild passt übrigens die Ausstattung der UVS-Räume, die auch einiges zu
wünschen übrig lässt, und die Mitglieder des UVS sind nach wie vor keine
Richter. Das heißt, sie sind nicht unversetzbar, sie können zwangspensioniert
werden, und es gibt auch kein Mitspracherecht. (Abg Godwin Schuster: Sie sind auf Lebenszeit bestellt!) Nein, das
weiß ich schon. Ja, sie sind ... Ja, ja. Doch meinen Informationen zufolge ... (Abg Godwin Schuster: Sie sind auf
Lebenszeit bestellt!) Ja, ja, sie sind auf Lebenszeit bestellt, das schon.
Sie sind auch unbefristet bestellt, aber es gibt schon Möglichkeiten, sie unter
... (Abg Godwin Schuster: Wo? Wo?) Oh
ja, na selbstverständlich. Also meinen Informationen zufolge soll es diese
Möglichkeit geben. (Abg Godwin Schuster:
Schlecht informiert!) Ich lasse mich allerdings wirklich liebend gerne
korrigieren, denn wenn das nicht stimmt, was ich hier behaupte, dann würde das
nur heißen, dass ein Problem von den zehn, die ich gerade aufgelistet habe,
nicht besteht. Das würde mich wirklich sehr, sehr freuen! Ich wäre froh, wenn
ich mich irre. Kein Problem.
Nichtsdestotrotz
komme ich zum Nächsten, wie gesagt, weil das sehr wohl auch der Fall ist: Es
gibt auch kein Mitspracherecht der Vollversammlung beziehungsweise des
Personalausschusses bei Neubestellungen. Das ist auch etwas, was sehr, sehr wünschenswert
wäre und was zu ändern wäre.
Also die
Ausgangslage, in der wir uns jetzt befinden, sieht unverändert schlecht aus.
Ich habe nicht das Gefühl, dass die Interessen des UVS gegenüber dem Wiener
Magistrat so vertreten werden, wie es die Behörde bräuchte. Ich habe auch hier
nicht das Gefühl, dass sich jemand wirklich ins Zeug legt und einmal schaut,
dass einmal eine gescheite EDV kommt, dass die Planposten besetzt werden und
dass die Behörde das, was sie braucht, erhält, um ihre Aufgaben zu bewältigen.
Jetzt kommt das
Beste. Es wird noch schlimmer! Denn die Behörde bekommt ja neue Aufgaben und
zwar nicht wenige. Zunächst einmal: Der Nationalrat hat ja in seiner gestrigen
Sitzung eine Verwaltungsreform beschlossen, welche den Unabhängigen Verwaltungssenaten
eine Schlüsselrolle zuweist. Sie werden neben dem Verwaltungsgerichtshof zur
wichtigsten Berufungs- und Beschwerdeinstanz im öffentlichen Recht. Es gibt
Schätzungen des Wiener Magistrats - genau genommen übrigens eine Stellungnahme
der Magistratsdirektion -, wonach durch diese Verwaltungsreform fast 3 000
neue Verfahren auf den UVS zukommen. Hinzukommen noch neue Verfahren auf den
UVS zu, weil der Vergabekontrollsenat auf Grund eines Erkenntnisses als verfassungswidrig
dargestellt wurde und hier auch noch mit zusätzlichen Verfahren zu rechnen ist.
Das heißt, wir haben hier einen Erledigungsrückstau von etwa 10 000
Verfahren und wir erwarten auf Grund der neuen Gesetzeslage aber eine neue
Verfahrensflut. Die Frage ist: Wie sollen diese Leute das bewältigen? Wie
sollen sie das bewältigen, so unterbesetzt, wie sie sind, ohne gescheite EDV,
mit einem Judizium übrigens, das überhaupt nicht
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