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Landtag, 4. Sitzung vom 22.11.2001, Wörtliches Protokoll  -  Seite 3 von 60

 

(Beginn um 9.00 Uhr.)

 

Präsident Johann Hatzl: Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie, Platz zu nehmen. Die 4. Sitzung des Wiener Landtags ist eröffnet.

 

Entschuldigt zumindest bis voraussichtlich 11.00 Uhr ist Frau Abg Mag Unterreiner.

 

Ich darf Sie auch darüber informieren, dass heute auf der Tagesordnung der Bericht der Volksanwaltschaft steht und natürlich sind die drei Volksanwälte zur Erörterung des 22. Berichts an den Wiener Landtag eingeladen worden. Es werden auch zwei Volksanwälte kommen. Einer, und zwar der derzeitige Vorsitzende, hat sich schriftlich entschuldigt, da er sich dienstlich bei einer Tagung im Ausland befindet. Das ist Volksanwalt Kostelka. Wie gesagt, die beiden anderen werden anwesend sein.

 

Meine Damen und Herren! Wir kommen zur Fragestunde.

 

Die 1. Anfrage (PrZ 0016/LM/01-KSP) wurde von Herrn Abg Dr Alois Mayer gestellt und ist an die amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Umwelt gerichtet: Was werden Sie hinsichtlich des Bereichs "Zirkustiere" - abgesehen von der bereits ausgearbeiteten Novelle zum Wiener Tierschutz- und Tierhaltegesetz - unternehmen, um der aus gegenständlicher Vereinbarung erfließenden Umsetzungsverpflichtung vollständig nachzukommen?  

 

Ich darf die Frau Stadträtin einladen, die Anfrage zu beantworten.

 

Amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina: Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Vorsitzender!

 

Zur Anfrage darf ich Folgendes mitteilen: Am 26. November 1998 wurde von den Landeshauptmännern eine Vereinbarung gemäß Artikel 15a Bundesverfassungsgesetz zur Verbesserung des Tierschutzes im Allgemeinen und im Besonderen im außerlandwirtschaftlichen Bereich unterzeichnet, der auch im Wiener Landtag seine Zustimmung gefunden hat.

 

Diese Vereinbarung legt einen Teilbereich auf Mindestanforderung über die Haltung und Mitwirkung von Wildtieren in Zirkussen und Varietees fest.

 

Wie bereits in Ihrer Anfrage dargelegt, wird durch die anhängige Novelle zum Wiener Tierschutz- und Tierhaltegesetz die gegenständliche Vereinbarung insoweit umgesetzt werden, als dies in Gesetzesform zu geschehen hat. Diesbezüglich wird auch die Mitwirkung von Tieren bei Veranstaltungen einer Neuregelung unterzogen, was unter anderem auch Zirkusse und Varietees betrifft.

 

Darüber hinaus wird der Teilbereich Zirkustiere im Wege einer Durchführungsverordnung zum Wiener Tierschutz- und Tierhaltegesetz umgesetzt werden, wobei mit den diesbezüglichen legistischen Arbeiten noch in diesem Jahr begonnen werden wird.

 

Da die angezogene Vereinbarung lediglich Mindeststandard festlegt, bleibt es jedem Land unbenommen, auch über diese Vereinbarung hinausgehende strengere Haltungsanforderungen vorzusehen.

 

Präsident Johann Hatzl: Danke. - Die erste Zusatzfrage hat Frau Abg Sommer-Smolik. - Ich bitte darum.

 

Abg Claudia Sommer-Smolik (Grüner Klub im Rathaus): Ja, ich nehme an, dass in der Umsetzung der Bestimmungen die Verbotsliste nach § 15a auch übernommen wird. In dieser Verbotsliste sind ja Löwen und Tiger ausgenommen, was inhaltlich unserer Meinung nach nicht begründbar ist.

 

Ist hier eine Verschärfung von Ihrer Seite geplant beziehungsweise bis wann wird es hier Durchführungsbestimmungen geben?

 

Präsident Johann Hatzl: Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina: Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Mir geht es im Wesentlichen um qualitativ hochwertigen Zirkus. Es geht mir um weniger Tierleid. Tierschutz ist ein wesentlicher Bestandteil des Umweltschutzes und der Lebensraum von Tieren muss auch artgerecht sein. Wildtierhaltung in Zirkussen ist nicht artgerecht. Daher ist es mir ein besonderes Anliegen, eine Trendumkehr ins Bewusstsein der Bevölkerung durchzuführen. Ich will einen Zirkus mit human touch.

 

Präsident Johann Hatzl (unterbrechend): Danke schön. - Oder noch nicht? (Allgemeine Heiterkeit.)

 

Amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina (fortsetzend): Ein wesentliches Anliegen ist es mir daher, das Tierschutzgesetz auch auf Bundesebene vorzubereiten. Zwischen den einzelnen Tieren in den Landesebenen darf kein Unterschied gemacht werden.

 

Im Wesentlichen ist auch hervorzuheben, dass auch die Kinder dafür womöglich gar kein Verständnis haben und die Kinder sind unsere besten Lehrmeister. Und sie sind die Ersten, die darauf sensibel reagieren, wenn Tiere, und auch Löwen und Tiger leiden. Daher ist es mir ein besonderes Anliegen, auch hier verstärkt Tierschutz und artgerechte Haltung voranzutreiben. Daher werden wir so rasch wie möglich diese Bestimmungen verschärfen, das ist möglich, und bis spätestens 2005 umsetzen.

 

Präsident Johann Hatzl: Danke. - Ich war offensichtlich beim Hören schneller, als die Frau Stadträtin gesprochen hat.

 

Herr Klucsarits, die nächste Zusatzfrage.

 

Abg Rudolf Klucsarits (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrte Frau Stadträtin!

 

Bis wann ist mit der EU-Notifizierung der im Tierschutz- und Tierhaltegesetz vorgesehenen elektronischen Kennzeichnungspflicht für Hunde zu rechnen?

 

Präsident Johann Hatzl: Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina: Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Zu der Bechipung von Hunden darf ich Ihnen mitteilen - und ich bin besonders froh darüber -, dass hier seitens der EU entsprechend sehr rasch gearbeitet wurde. Wir werden innerhalb der nächsten drei Monate zu Besprechungen einladen und ich bin mir sicher,

 

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