Landtag,
4. Sitzung vom 22.11.2001, Wörtliches Protokoll - Seite 3 von 60
(Beginn um 9.00 Uhr.)
Präsident
Johann Hatzl: Meine Damen und
Herren! Ich bitte Sie, Platz zu nehmen. Die 4. Sitzung des Wiener Landtags
ist eröffnet.
Entschuldigt
zumindest bis voraussichtlich 11.00 Uhr ist Frau Abg Mag Unterreiner.
Ich darf Sie auch darüber informieren, dass heute auf
der Tagesordnung der Bericht der Volksanwaltschaft steht und natürlich sind die
drei Volksanwälte zur Erörterung des 22. Berichts an den Wiener Landtag
eingeladen worden. Es werden auch zwei Volksanwälte kommen. Einer, und zwar der
derzeitige Vorsitzende, hat sich schriftlich entschuldigt, da er sich
dienstlich bei einer Tagung im Ausland befindet. Das ist Volksanwalt Kostelka.
Wie gesagt, die beiden anderen werden anwesend sein.
Meine Damen
und Herren! Wir kommen zur Fragestunde.
Die
1. Anfrage (PrZ 0016/LM/01-KSP) wurde von Herrn Abg Dr Alois
Mayer gestellt und ist an die amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe
Umwelt gerichtet: Was werden Sie hinsichtlich des Bereichs
"Zirkustiere" - abgesehen von der bereits ausgearbeiteten Novelle zum
Wiener Tierschutz- und Tierhaltegesetz - unternehmen, um der aus
gegenständlicher Vereinbarung erfließenden Umsetzungsverpflichtung vollständig
nachzukommen?
Ich darf die
Frau Stadträtin einladen, die Anfrage zu beantworten.
Amtsf StRin
Dipl Ing Isabella Kossina:
Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr
geehrter Herr Vorsitzender!
Zur Anfrage
darf ich Folgendes mitteilen: Am 26. November 1998 wurde von den
Landeshauptmännern eine Vereinbarung gemäß Artikel 15a Bundesverfassungsgesetz
zur Verbesserung des Tierschutzes im Allgemeinen und im Besonderen im außerlandwirtschaftlichen
Bereich unterzeichnet, der auch im Wiener Landtag seine Zustimmung gefunden
hat.
Diese
Vereinbarung legt einen Teilbereich auf Mindestanforderung über die Haltung und
Mitwirkung von Wildtieren in Zirkussen und Varietees fest.
Wie bereits in
Ihrer Anfrage dargelegt, wird durch die anhängige Novelle zum Wiener
Tierschutz- und Tierhaltegesetz die gegenständliche Vereinbarung insoweit umgesetzt
werden, als dies in Gesetzesform zu geschehen hat. Diesbezüglich wird auch die
Mitwirkung von Tieren bei Veranstaltungen einer Neuregelung unterzogen, was
unter anderem auch Zirkusse und Varietees betrifft.
Darüber hinaus
wird der Teilbereich Zirkustiere im Wege einer Durchführungsverordnung zum
Wiener Tierschutz- und Tierhaltegesetz umgesetzt werden, wobei mit den
diesbezüglichen legistischen Arbeiten noch in diesem Jahr begonnen werden wird.
Da die
angezogene Vereinbarung lediglich Mindeststandard festlegt, bleibt es jedem
Land unbenommen, auch über diese Vereinbarung hinausgehende strengere
Haltungsanforderungen vorzusehen.
Präsident
Johann Hatzl: Danke. - Die
erste Zusatzfrage hat Frau Abg Sommer-Smolik. - Ich bitte darum.
Abg Claudia Sommer-Smolik (Grüner Klub im Rathaus): Ja, ich
nehme an, dass in der Umsetzung der Bestimmungen die Verbotsliste nach
§ 15a auch übernommen wird. In dieser Verbotsliste sind ja Löwen und Tiger
ausgenommen, was inhaltlich unserer Meinung nach nicht begründbar ist.
Ist hier eine Verschärfung von Ihrer Seite geplant
beziehungsweise bis wann wird es hier Durchführungsbestimmungen geben?
Präsident
Johann Hatzl: Frau
Stadträtin.
Amtsf StRin
Dipl Ing Isabella Kossina:
Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte
Damen und Herren!
Mir geht es im
Wesentlichen um qualitativ hochwertigen Zirkus. Es geht mir um weniger
Tierleid. Tierschutz ist ein wesentlicher Bestandteil des Umweltschutzes und
der Lebensraum von Tieren muss auch artgerecht sein. Wildtierhaltung in
Zirkussen ist nicht artgerecht. Daher ist es mir ein besonderes Anliegen, eine
Trendumkehr ins Bewusstsein der Bevölkerung durchzuführen. Ich will einen
Zirkus mit human touch.
Präsident
Johann Hatzl (unterbrechend): Danke schön. - Oder
noch nicht? (Allgemeine Heiterkeit.)
Amtsf StRin
Dipl Ing Isabella Kossina (fortsetzend): Ein wesentliches Anliegen
ist es mir daher, das Tierschutzgesetz auch auf Bundesebene vorzubereiten.
Zwischen den einzelnen Tieren in den Landesebenen darf kein Unterschied gemacht
werden.
Im Wesentlichen ist auch hervorzuheben, dass auch die
Kinder dafür womöglich gar kein Verständnis haben und die Kinder sind unsere
besten Lehrmeister. Und sie sind die Ersten, die darauf sensibel reagieren,
wenn Tiere, und auch Löwen und Tiger leiden. Daher ist es mir ein besonderes
Anliegen, auch hier verstärkt Tierschutz und artgerechte Haltung
voranzutreiben. Daher werden wir so rasch wie möglich diese Bestimmungen
verschärfen, das ist möglich, und bis spätestens 2005 umsetzen.
Präsident
Johann Hatzl: Danke. - Ich
war offensichtlich beim Hören schneller, als die Frau Stadträtin gesprochen
hat.
Herr
Klucsarits, die nächste Zusatzfrage.
Abg Rudolf Klucsarits (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrte Frau
Stadträtin!
Bis wann ist mit der EU-Notifizierung der im Tierschutz-
und Tierhaltegesetz vorgesehenen elektronischen Kennzeichnungspflicht für Hunde
zu rechnen?
Präsident
Johann Hatzl: Frau
Stadträtin.
Amtsf StRin
Dipl Ing Isabella Kossina:
Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte
Damen und Herren!
Zu der Bechipung von
Hunden darf ich Ihnen mitteilen - und ich bin besonders froh darüber -, dass
hier seitens der EU entsprechend sehr rasch gearbeitet wurde. Wir werden
innerhalb der nächsten drei Monate zu Besprechungen einladen und ich bin mir
sicher,
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