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Landtag, 2. Sitzung vom 28.06.2001, Wörtliches Protokoll  -  Seite 49 von 74

 

natürlich nicht - obwohl wir hier doch sehr rasch agiert haben, um die Reparatur des § 70a auch zu gewährleisten -, alle Argumente und - auch vom Menschenverstand her, wie Kollege Pfeiffer es gesagt hat - Vorschläge ausreichend zu prüfen. Daher kann man nicht einfach Abänderungsanträgen zustimmen, deren Konsequenz man nicht kennt. Ich möchte nur zwei, drei Punkte ansprechen, die OSR Schiller und die damit befassten Juristen uns zu bedenken gegeben haben.

 

Es klingt einfach zu sagen, es soll jemand, wenn er einreicht, eine Tafel aufstellen. Es ist wesentlich schwieriger, den genauen Zeitablauf zu klären. Hat etwa ein Bauwerber Zeit, vier Jahre dieses Recht in Anspruch zu nehmen? Wann stellt er die Tafel auf? Wer fährt hin, kontrolliert die Aufstellung der Tafel? Welche Haftungen, Kontrollen und Streitigkeiten ergeben sich daraus?

 

Ich sage das jetzt nicht, um das ernsthafte Bemühen des einen oder anderen des Hauses da zu kränken, bei all diesen Diskussionen ausreichend auf die Argumente einzugehen. Ich bitte aber doch dieses Haus, nicht vorschnell Abänderungsanträgen zuzustimmen, vor denen uns unsere Experten und juristisch Verantwortlichen des Hauses warnen würden, sondern hier das Vorfeld zu nützen, um die Diskussion zu gewährleisten.

 

So ist etwa im nächsten Geschäftsstück ein sehr langer Zeitraum entstanden, um das dementsprechende Geschäftsstück vorzubereiten. Da war dann natürlich wieder die Kritik, wieso braucht ihr so lange. Das hängt damit zusammen, dass eine große Anzahl von Vorschlägen gemäß dem Menschenverstand oder unterschiedliche juristische Einstellungen zu diesem langen Zeitraum geführt haben. Ich bitte also vorweg schon beim nächsten Geschäftsstück um Verständnis für diese langen Prüfungen.

 

Und ich möchte Sie bitten, hier bei der Postnummer 18 die Zustimmung zu erteilen, in dem Wissen, dass wir hier keine Benachteiligung der Baumeister vorsehen, sondern dass wir in Vergleich zu anderen Bundesländern das einzige Bundesland sind, das diesen § 70a, dieses vereinfachte Baubewilligungsverfahren kennt. Daher ist zu dem Argument, in den anderen Bundesländern ist das anders, zu sagen: Weil die das alles nicht haben, kann es leicht anders sein. Wir treten an den Bund heran, weil wir uns prinzipiell in der Gewerbeordnung eine Gleichstellung wünschen, aber eine rechtlich abgesicherte.

 

Ich bitte Sie daher auch zu diesen Argumenten um Ihre Zustimmung und bitte Sie darum, diesem Antrag Ihre Zustimmung zu erteilen.

 

Insgesamt möchte ich mich für die ausführliche Debatte bedanken.

 

Präsident Johann Hatzl: Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage.

 

Wir haben eine Reihe von Anträgen.

 

Ich habe zuerst über die Abänderungsanträge - es sind insgesamt drei - abzustimmen.

 

Der erste Abänderungsantrag wurde eingebracht vom ÖVP-Abg Georg Fuchs und anderen und betrifft den § 70a Abs. 1 im ersten Satz im Artikel I. Er wurde ja verlesen, ich brauche ihn daher nicht mehr vorzulesen.

 

Ich bitte jene Damen und Herren des Landtags, die diesem Abänderungsantrag zustimmen wollen, die Hand zu erheben. - Danke. Die Zustimmung war mit den Stimmen der ÖVP und FPÖ und das ist zu wenig. Damit ist der Abänderungsantrag abgelehnt.

 

Der zweite Abänderungsantrag wurde eingebracht von den Abgen Dkfm Dr Ernst Maurer und Josef Wagner. Er betrifft eine Reihe von Änderungen, die auch referiert wurden. Ich komme auch hier zur Abstimmung.

 

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Danke. Dafür sind die SPÖ und die FPÖ. Das ist die Mehrheit. Damit ist dieser Abänderungsantrag angenommen.

 

Der dritte Abänderungsantrag wurde eingebracht von den Abgen Pfeiffer, Fuchs und anderen. Er betrifft den § 70 Abs. 7. Er wurde auch referiert und Sie sind darüber informiert.

 

Wir kommen hier zur Abstimmung. Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das sind die ÖVP und die GRÜNEN. Das ist in diesem Fall zu wenig und damit ist auch dieser Abänderungsantrag nicht mit Zustimmung versehen.

 

Ich bitte nun jene Mitglieder des Landtags, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. - Danke. Das ist einstimmig. Damit ist das Gesetz in erster Lesung einstimmig angenommen worden.

 

Wir haben nun einen Zusatzantrag der Abgen Fuchs und Pfeiffer, betreffend den Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Bauordnung für Wien, das Wiener Kleingartengesetz 1996, das Wiener Garagengesetz und das Wiener Aufzugsgesetz geändert werden (Verfahrensnovelle 2001) - § 128 Abs. 2 Z 1. Er wurde in der Debatte entsprechend zur Information vorgelegt.

 

Wer für diesen Zusatzantrag stimmen möchte, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das sind ÖVP und FPÖ und das ist in diesem Fall zu wenig. Damit hat dieser Zusatzantrag keine Mehrheit gefunden.

 

Wir haben aber noch Beschluss- und Resolutionsanträge, die in der Reihenfolge des Einlangens zur Abstimmung gelangen.

 

Zuerst der Antrag des Abg Maresch und anderer, betreffend Änderung der Bauordnung - Handymasten. Beantragt wurde in formeller Hinsicht die Zuweisung dieses Antrags.

 

Wer der Zuweisung zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit Mehrheit gegen die ÖVP beschlossen.

 

Wir haben als Nächstes einen Beschlussantrag der Abgen Maurer und Driemer. Hier geht es um die Aufforderung an die Bundesregierung, endlich wirksame Maßnahmen gegen illegale Beschäftigung zu setzen. In formeller Hinsicht ist die sofortige Abstimmung

 

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