Landtag,
2. Sitzung vom 28.06.2001, Wörtliches Protokoll - Seite 49 von 74
natürlich nicht - obwohl wir hier doch sehr rasch agiert haben, um die
Reparatur des § 70a auch zu gewährleisten -, alle Argumente und - auch vom
Menschenverstand her, wie Kollege Pfeiffer es gesagt hat - Vorschläge
ausreichend zu prüfen. Daher kann man nicht einfach Abänderungsanträgen
zustimmen, deren Konsequenz man nicht kennt. Ich möchte nur zwei, drei Punkte
ansprechen, die OSR Schiller und die damit befassten Juristen uns zu bedenken
gegeben haben.
Es klingt einfach zu sagen, es soll jemand, wenn er einreicht, eine Tafel
aufstellen. Es ist wesentlich schwieriger, den genauen Zeitablauf zu klären.
Hat etwa ein Bauwerber Zeit, vier Jahre dieses Recht in Anspruch zu nehmen?
Wann stellt er die Tafel auf? Wer fährt hin, kontrolliert die Aufstellung der
Tafel? Welche Haftungen, Kontrollen und Streitigkeiten ergeben sich daraus?
Ich sage das jetzt nicht, um das ernsthafte Bemühen des einen oder anderen
des Hauses da zu kränken, bei all diesen Diskussionen ausreichend auf die
Argumente einzugehen. Ich bitte aber doch dieses Haus, nicht vorschnell
Abänderungsanträgen zuzustimmen, vor denen uns unsere Experten und juristisch
Verantwortlichen des Hauses warnen würden, sondern hier das Vorfeld zu nützen,
um die Diskussion zu gewährleisten.
So ist etwa im nächsten Geschäftsstück ein sehr langer Zeitraum entstanden,
um das dementsprechende Geschäftsstück vorzubereiten. Da war dann natürlich
wieder die Kritik, wieso braucht ihr so lange. Das hängt damit zusammen, dass
eine große Anzahl von Vorschlägen gemäß dem Menschenverstand oder
unterschiedliche juristische Einstellungen zu diesem langen Zeitraum geführt
haben. Ich bitte also vorweg schon beim nächsten Geschäftsstück um Verständnis
für diese langen Prüfungen.
Und ich möchte Sie bitten, hier bei der Postnummer 18 die Zustimmung
zu erteilen, in dem Wissen, dass wir hier keine Benachteiligung der Baumeister
vorsehen, sondern dass wir in Vergleich zu anderen Bundesländern das einzige
Bundesland sind, das diesen § 70a, dieses vereinfachte
Baubewilligungsverfahren kennt. Daher ist zu dem Argument, in den anderen Bundesländern
ist das anders, zu sagen: Weil die das alles nicht haben, kann es leicht anders
sein. Wir treten an den Bund heran, weil wir uns prinzipiell in der
Gewerbeordnung eine Gleichstellung wünschen, aber eine rechtlich abgesicherte.
Ich bitte Sie daher auch zu diesen Argumenten um Ihre Zustimmung und bitte
Sie darum, diesem Antrag Ihre Zustimmung zu erteilen.
Insgesamt möchte ich mich für die ausführliche Debatte bedanken.
Präsident Johann Hatzl: Wir
kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage.
Wir haben eine Reihe von Anträgen.
Ich habe zuerst über die Abänderungsanträge - es sind insgesamt drei -
abzustimmen.
Der erste Abänderungsantrag wurde eingebracht vom ÖVP-Abg Georg Fuchs und
anderen und betrifft den § 70a Abs. 1 im ersten Satz im
Artikel I. Er wurde ja verlesen, ich brauche ihn daher nicht mehr
vorzulesen.
Ich bitte jene Damen und Herren des Landtags, die diesem Abänderungsantrag
zustimmen wollen, die Hand zu erheben. - Danke. Die Zustimmung war mit den
Stimmen der ÖVP und FPÖ und das ist zu wenig. Damit ist der Abänderungsantrag
abgelehnt.
Der zweite Abänderungsantrag wurde eingebracht von den Abgen Dkfm Dr Ernst
Maurer und Josef Wagner. Er betrifft eine Reihe von Änderungen, die auch
referiert wurden. Ich komme auch hier zur Abstimmung.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Danke. Dafür
sind die SPÖ und die FPÖ. Das ist die Mehrheit. Damit ist dieser
Abänderungsantrag angenommen.
Der dritte Abänderungsantrag wurde eingebracht von den Abgen Pfeiffer,
Fuchs und anderen. Er betrifft den § 70 Abs. 7. Er wurde auch
referiert und Sie sind darüber informiert.
Wir kommen hier zur Abstimmung. Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen
mit der Hand. - Das sind die ÖVP und die GRÜNEN. Das ist in diesem Fall zu
wenig und damit ist auch dieser Abänderungsantrag nicht mit Zustimmung
versehen.
Ich bitte nun jene Mitglieder des Landtags, die der Vorlage einschließlich
Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. - Danke. Das ist
einstimmig. Damit ist das Gesetz in erster Lesung einstimmig angenommen worden.
Wir haben nun einen Zusatzantrag der Abgen Fuchs und Pfeiffer, betreffend
den Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Bauordnung für Wien, das Wiener Kleingartengesetz
1996, das Wiener Garagengesetz und das Wiener Aufzugsgesetz geändert werden
(Verfahrensnovelle 2001) - § 128 Abs. 2 Z 1. Er wurde in der
Debatte entsprechend zur Information vorgelegt.
Wer für diesen Zusatzantrag stimmen möchte, den bitte ich um ein Zeichen
mit der Hand. - Das sind ÖVP und FPÖ und das ist in diesem Fall zu wenig. Damit
hat dieser Zusatzantrag keine Mehrheit gefunden.
Wir
haben aber noch Beschluss- und Resolutionsanträge, die in der Reihenfolge des
Einlangens zur Abstimmung gelangen.
Zuerst der Antrag des Abg Maresch und anderer, betreffend Änderung der
Bauordnung - Handymasten. Beantragt wurde in formeller Hinsicht die Zuweisung
dieses Antrags.
Wer der Zuweisung zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das
ist mit Mehrheit gegen die ÖVP beschlossen.
Wir haben als Nächstes einen Beschlussantrag der Abgen Maurer und Driemer.
Hier geht es um die Aufforderung an die Bundesregierung, endlich wirksame
Maßnahmen gegen illegale Beschäftigung zu setzen. In formeller Hinsicht ist die
sofortige Abstimmung
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