Landtag,
2. Sitzung vom 28.06.2001, Wörtliches Protokoll - Seite 41 von 74
um ein Zeichen mit der Hand. - Danke sehr. Das Gesetz ist somit auch in
zweiter Lesung einstimmig angenommen.
Die
Postnummer 16 (PrZ 325/01-MDBLTG)
betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener
Ölfeuerungsgesetz geändert wird.
Der
Berichterstatter hiezu ist ebenfalls Herr amtsf StR Faymann und ich bitte ihn,
die Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatter amtsf StR Werner Faymann:
Ich bitte um Zustimmung.
Präsident Johann Römer:
Danke. - Da zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldung vorliegt, kommen wir
ebenfalls gleich zur Abstimmung.
Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die der Vorlage einschließlich
Titel und Eingang in erster Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen
mit der Hand. - Danke. Das Gesetz ist somit in erster Lesung einstimmig
beschlossen.
Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die zweite Lesung vornehmen
lassen. - Ein Widerspruch erfolgt nicht.
Ich
bitte daher jene Mitglieder des Landtags, die dem Gesetz in zweiter Lesung
zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke sehr. Das Gesetz ist
somit auch in zweiter Lesung einstimmig beschlossen.
Die Postnummer 18 (PrZ 384/01-MDBLTG)
betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem die Bauordnung
für Wien, das Wiener Kleingartengesetz 1996, das Wiener Garagengesetz und das
Wiener Aufzugsgesetz geändert werden (Verfahrensnovelle 2001).
Der Berichterstatter hiezu ist Herr amtsf StR Faymann. Ich bitte ihn, die
Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatter amtsf StR Werner Faymann:
Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Zu diesem Geschäftsstück gibt es ja eine Reihe von Wortmeldungen.
Ich möchte nur noch einmal deutlich machen, dass bei einem der wesentlichen
Bereiche, nämlich bei der Reparatur, wenn man das so bezeichnen darf, des
§ 70a der Bauordnung deshalb die Ziviltechniker berücksichtigt wurden und
nicht dem Wunsch nach voller Berücksichtigung der Baumeister Rechnung getragen
werden konnte, weil hier bundesgesetzliche Maßnahmen dem entgegengestanden
sind. Ich wollte das nur am Beginn der Debatte nochmals klarstellen.
Ich ersuche insgesamt um Zustimmung.
Präsident Johann Römer:
Danke. - Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor,
die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen die
Zusammenlegung ein Einwand erhoben? - Das ist nicht der Fall. Ich werde daher
so vorgehen.
Die Debatte ist eröffnet. Zum Wort gemeldet ist Herr Abg Mag Maresch. Ich
erteile es ihm.
Abg Mag Rüdiger Maresch (Grüner Klub im Rathaus): Danke schön. -
Sehr geehrte Damen und Herren!
Die
Bauordnung ist auch auf einem anderen Gebiet zu reparieren, und zwar betreffend
Handymasten. Wenn ich da einige Texte aus der Bauordnung vorlesen kann, steht
hier zum Beispiel unter § 8 Abs. 1 drinnen:
"Die Interessen der Nachbarn gelten als nicht verletzt, wenn diese dem
Bauvorhaben ausdrücklich zustimmen oder nicht spätestens bei der mündlichen
Verhandlung Einwendungen, die sich ihrer Art nach auf § 134a Abs. 1
stützen, erheben."
Im
Moment ist es so, dass es in Wien 1 600 Handymasten von vier Betreibern
gibt. Laut Auskunft vom Forum "Mobilkommunikation" werden es in Wien
in den nächsten Jahren 6 000 Handymasten werden von insgesamt sechs
Betreibern. Das heißt, auf einer erklecklichen Anzahl von Wiener Gebäuden und
Häusern werden diese Handymasten stehen. Wenn man gleichzeitig bedenkt, wie
solche Handymasten aufgestellt werden, nämlich unter Missachtung von AnrainerInnenrechten
und auch MieterInnenrechten, und ohne Information, kann man das durchaus als
Wildwuchs bezeichnen.
Eigentlich herrschen hier nicht demokratische Zustände, sondern
vordemokratische Zustände. Und vordemokratische Zustände heißt, dass sowohl der
Betreiber als auch der Hauseigentümer, und das ist auch ganz oft die Gemeinde
Wien, sich nur zu einigen brauchen, wohin das Geld fließt. Im Moment ist es so,
dass pro Handymast und Hausbesitzer 50 000 bis 100 000 S den
Besitzer wechseln, und zwar jährlich. Wenn zum Beispiel eine Schule unbedingt
Geld für die Aufbesserung ihres jährlichen Budgets braucht, dann kann es schon
dazu kommen, dass pro Jahr 400 000 S sozusagen nicht über den
Ladentisch, aber über den Schultisch wandern.
Wir glauben, dass diese Dinge einfach ein unhaltbarer Zustand sind.
MieterInnen und AnrainerInnen haben keine Rechte.
Wenn ein Gastwirt vor seinem Haus eine schwarze Tafel aufstellen möchte und
dort soll draufstehen, welches Essen es gibt und was das Bier und das Essen und
alles kostet, dann läuft der halbe Magistrat zusammen und alle AnrainerInnen
und MieterInnen werden eingeladen, um darüber zu befinden, ob das
Gulaschzeichen richtig oder falsch ist.
Wenn Sie auf das Hausdach einen Masten draufkriegen mit ungefähr, na sagen
wir zwischen 8 und 20 Metern, dann passiert gar nichts. Dann wachen Sie
eines Tages auf und der Mast ist da.
Um das in Zukunft zu verhindern, wollen wir heute einen Beschlussantrag
einbringen und den möchte ich jetzt verlesen.
"Der Landtag wolle beschließen: Der zuständige Stadtrat für Wohnen,
Wohnbau und Stadterneuerung wird aufgefordert, einen Gesetzesentwurf zur
Änderung der Wiener Bauordnung mit folgenden Inhalten vorzulegen:
Die Errichtung von Mobilfunk-Sendeanlagen soll
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular