Landtag,
2. Sitzung vom 28.06.2001, Wörtliches Protokoll - Seite 33 von 74
vorzunehmen, eine ökologische, eine soziale Regulierung, und hier ist,
glaube ich, eine gute, um nicht zu sagen, eine fast sehr gute ökologische
Regulierung gekommen. (Beifall bei den
GRÜNEN.)
Vieles ist noch offen und darum möchte ich einen Beschluss- und
Resolutionsantrag einbringen, unterstützt von mir, vom Kollegen Juznic und von
vielen anderen, von mehr als 5, das sage ich sicherheitshalber dazu, Frau
Präsidentin (Abg Rudolf Stark: Frau
Präsidentin Römer?) - Herr Präsident, sorry, meine Augen sind auf Sie (Der Redner weist in Richtung Plenum.)
gerichtet -, der den Bund auffordert, mit folgendem Unfug Schluss zu machen -
es steht natürlich freundlicher drinnen -:
"Wir fordern den Bundesgesetzgeber auf, einheitliche Regelungen
vorzunehmen und die 'Artenvielfalt' bei den Landes-ElWOGs einzuschränken."
Was heißt denn das? Das heißt - ich darf es mit meinen etwas derberen
Worten ausdrücken -, die absolute Skurrilität des Föderalismus abzustellen, wo
er nur Kosten mit sich bringt. Neunmal Stromkennzeichnungen! Also, es bietet
E.on Strom in Österreich an und die Wiener kennzeichnen den Strom, die
Niederösterreicher kennzeichnen den Strom, die Oberösterreicher kennzeichnen
den Strom, und jeder macht das irgendwie anders. Und dann wird der Strom
vielleicht in einem Land nach einem anderen Gesetz gekennzeichnet, als in einem
anderen. Da gilt er als Ökostrom, dort gilt er nicht als Ökostrom. Also, was
hier der Sinn des Föderalismus ist, kann mir niemand erklären, außer dass wir
neun Dienststellen schaffen.
Ein anderes Beispiel: Im Bundesgesetz steht drinnen, heimische Biomasse
gilt als Ökostrom. Manche Landesgesetzgeber definieren "heimische
Biomasse" als Biomasse aus dem EU- und EWR-Raum - das ist die eine Form von
heimischer Biomasse -, Oberösterreich definiert "heimische Biomasse"
als Biomasse aus Oberösterreich. Also, hier regeln wir alles neunmal unterschiedlich,
bis hin zu den Einspeisetarifen, bis hin zu vielen anderen Details. Kein Mensch
versteht die Sinnhaftigkeit, das neunmal zu machen, und ich glaube, es ist
nicht zu oft der Fall, dass Länder sagen: Bitte, Bund, regle das vernünftig
gemeinsam.
Deswegen
der Beschluss- und Resolutionsantrag - ich lese ihn nicht im Detail vor -, dass
der Bundesgesetzgeber aufgefordert wird, im Rahmen einer Novelle zum
Elektrizitätswirtschafts- und –organisationsgesetz, wichtige Regelungen im
Elektrizitätswesen bundeseinheitlich zu regeln und die
"Artenvielfalt" bei den Landes-ElWOGs einzuschränken. Insbesondere
geht es hier um die Stromkennzeichnung, es geht um die Frage, dass eine
Begrenzung der Abnahmepflicht von Ökostrom nicht dem Grundsatzgesetz entspricht,
und es geht um die Vorbereitung von bundeseinheitlichen Einspeistarifen.
Wenn
Sie ein großes Plakat in Ihr Zimmer hängen wollen, dann hängen Sie ein Plakat
der neuen Einspeiseregelungen auf. Das klingt fürs Erste nicht aufregend. Na
gut, wird halt eine Einspeisereglung gemacht, was kriegt man für Sonne, was
kriegt man für Biomasse, was kriegt man für Wind, aber schon im Land haben wir
zwischen Winter und Sommer, zwischen Hochtarif und Niedertarif unendlich viele
Regelungen, und das Ganze haben wir jetzt noch mal neun. Keiner kennt sich aus.
Viele sind damit beschäftigt. Diese Dinge sollten wir bundeseinheitlich regeln,
und ich bitte auch den Herrn Stadtrat und die Frau Stadträtin dort, wo es
Verhandlungen gibt, in diese Richtung tätig zu sein.
Ich
möchte aber auch auf die Gefahren hinweisen, die jetzt im Vollzug oder in den
nächsten Monaten auf Sie zukommen.
Was
ebenfalls in diesem Gesetz geregelt ist und wofür Wien sehr Druck gemacht hat,
ist, dass auch Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen quasi als Ökostrom
angerechnet werden kann und unterstützt wird. Und da möchte ich insbesondere
StR Rieder, der sicherlich ein Hauptverantwortlicher sein wird, dann diese
Zuschläge festzulegen, vor einem - ich formuliere es jetzt scharf - warnen:
Natürlich wird die Wienstrom
versuchen, einen möglichst hohen Kraft-Wärme-Kopplungs-Zuschlag
herauszuverhandeln. Es besteht ja durchaus die Möglichkeit, über diesen Titel
eine beträchtliche Erhöhung der Netzgebühren und eine Stützung der
Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen vorzusehen.
Ich
möchte ganz klar unsere Position dazu darstellen: Wir halten es für sinnvoll,
dass man sich das bei einem liberalisierten Markt, in dem ab Oktober Milliarden
an Geld verbrannt werden, genau anschaut. Da wird unter Grenzkosten angeboten, die
Konsumenten können sich vielleicht kurzfristig freuen, wie das langfristig
ausgehen kann, kann man sich in Kalifornien anschauen. Wenn die Aktionäre Geld
verbrennen wollen, ist das ihre Sache, dort, wo öffentliche Eigentümer dahinter
sind, frage ich mich: Was ist der Sinn der Sache? - Die Telekom-Branche hat es
vorexerziert, dass es nicht nur intelligent ist, was hier passiert.
Da
wird unter Grenzkosten angeboten. Und wenn hier gesagt wird, wenn wir eine
relativ gute Luftqualität in den Wintermonaten haben, dann auch deswegen, weil
wir ein ausgebautes Fernwärmenetz haben - das haben wir immer unterstützt -,
dann stimmt das, aber da bitte ich jetzt um Genauigkeit. Unter diesem Titel
kann man nicht unbegrenzt Aufschläge machen. Natürlich werden sich die Kostenrechner,
die Buchhalter der Wienstrom in
ihrer Kreativität schon ausrechnen können, dass wir hier einen sehr, sehr hohen
Aufschlag gewährleisten. Wir werden uns das sehr genau anschauen.
Das ist im Übrigen
auch ein Punkt, der paktiert ist, nämlich wie die Einspeisetarife zu regeln
sein werden. Wir verschließen uns nicht der Sinnhaftigkeit, dafür zu sorgen,
dass nicht der liberalisierte Strommarkt die Kraft-Wärme-Kopplung in Wien
umbringt, aber bitte dieser Aufschlag muss moderat sein, er muss den wahren
Kosten entsprechen und darf nicht irgendeine
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