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Landtag, 2. Sitzung vom 28.06.2001, Wörtliches Protokoll  -  Seite 33 von 74

 

vorzunehmen, eine ökologische, eine soziale Regulierung, und hier ist, glaube ich, eine gute, um nicht zu sagen, eine fast sehr gute ökologische Regulierung gekommen. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Vieles ist noch offen und darum möchte ich einen Beschluss- und Resolutionsantrag einbringen, unterstützt von mir, vom Kollegen Juznic und von vielen anderen, von mehr als 5, das sage ich sicherheitshalber dazu, Frau Präsidentin (Abg Rudolf Stark: Frau Präsidentin Römer?) - Herr Präsident, sorry, meine Augen sind auf Sie (Der Redner weist in Richtung Plenum.) gerichtet -, der den Bund auffordert, mit folgendem Unfug Schluss zu machen - es steht natürlich freundlicher drinnen -:

 

"Wir fordern den Bundesgesetzgeber auf, einheitliche Regelungen vorzunehmen und die 'Artenvielfalt' bei den Landes-ElWOGs einzuschränken."

 

Was heißt denn das? Das heißt - ich darf es mit meinen etwas derberen Worten ausdrücken -, die absolute Skurrilität des Föderalismus abzustellen, wo er nur Kosten mit sich bringt. Neunmal Stromkennzeichnungen! Also, es bietet E.on Strom in Österreich an und die Wiener kennzeichnen den Strom, die Niederösterreicher kennzeichnen den Strom, die Oberösterreicher kennzeichnen den Strom, und jeder macht das irgendwie anders. Und dann wird der Strom vielleicht in einem Land nach einem anderen Gesetz gekennzeichnet, als in einem anderen. Da gilt er als Ökostrom, dort gilt er nicht als Ökostrom. Also, was hier der Sinn des Föderalismus ist, kann mir niemand erklären, außer dass wir neun Dienststellen schaffen.

 

Ein anderes Beispiel: Im Bundesgesetz steht drinnen, heimische Biomasse gilt als Ökostrom. Manche Landesgesetzgeber definieren "heimische Biomasse" als Biomasse aus dem EU- und EWR-Raum - das ist die eine Form von heimischer Biomasse -, Oberösterreich definiert "heimische Biomasse" als Biomasse aus Oberösterreich. Also, hier regeln wir alles neunmal unterschiedlich, bis hin zu den Einspeisetarifen, bis hin zu vielen anderen Details. Kein Mensch versteht die Sinnhaftigkeit, das neunmal zu machen, und ich glaube, es ist nicht zu oft der Fall, dass Länder sagen: Bitte, Bund, regle das vernünftig gemeinsam.

 

Deswegen der Beschluss- und Resolutionsantrag - ich lese ihn nicht im Detail vor -, dass der Bundesgesetzgeber aufgefordert wird, im Rahmen einer Novelle zum Elektrizitätswirtschafts- und –organisationsgesetz, wichtige Regelungen im Elektrizitätswesen bundeseinheitlich zu regeln und die "Artenvielfalt" bei den Landes-ElWOGs einzuschränken. Insbesondere geht es hier um die Stromkennzeichnung, es geht um die Frage, dass eine Begrenzung der Abnahmepflicht von Ökostrom nicht dem Grundsatzgesetz entspricht, und es geht um die Vorbereitung von bundeseinheitlichen Einspeistarifen.

 

Wenn Sie ein großes Plakat in Ihr Zimmer hängen wollen, dann hängen Sie ein Plakat der neuen Einspeiseregelungen auf. Das klingt fürs Erste nicht aufregend. Na gut, wird halt eine Einspeisereglung gemacht, was kriegt man für Sonne, was kriegt man für Biomasse, was kriegt man für Wind, aber schon im Land haben wir zwischen Winter und Sommer, zwischen Hochtarif und Niedertarif unendlich viele Regelungen, und das Ganze haben wir jetzt noch mal neun. Keiner kennt sich aus. Viele sind damit beschäftigt. Diese Dinge sollten wir bundeseinheitlich regeln, und ich bitte auch den Herrn Stadtrat und die Frau Stadträtin dort, wo es Verhandlungen gibt, in diese Richtung tätig zu sein.

 

Ich möchte aber auch auf die Gefahren hinweisen, die jetzt im Vollzug oder in den nächsten Monaten auf Sie zukommen.

 

Was ebenfalls in diesem Gesetz geregelt ist und wofür Wien sehr Druck gemacht hat, ist, dass auch Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen quasi als Ökostrom angerechnet werden kann und unterstützt wird. Und da möchte ich insbesondere StR Rieder, der sicherlich ein Hauptverantwortlicher sein wird, dann diese Zuschläge festzulegen, vor einem - ich formuliere es jetzt scharf - warnen: Natürlich wird die Wienstrom versuchen, einen möglichst hohen Kraft-Wärme-Kopplungs-Zuschlag herauszuverhandeln. Es besteht ja durchaus die Möglichkeit, über diesen Titel eine beträchtliche Erhöhung der Netzgebühren und eine Stützung der Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen vorzusehen.

 

Ich möchte ganz klar unsere Position dazu darstellen: Wir halten es für sinnvoll, dass man sich das bei einem liberalisierten Markt, in dem ab Oktober Milliarden an Geld verbrannt werden, genau anschaut. Da wird unter Grenzkosten angeboten, die Konsumenten können sich vielleicht kurzfristig freuen, wie das langfristig ausgehen kann, kann man sich in Kalifornien anschauen. Wenn die Aktionäre Geld verbrennen wollen, ist das ihre Sache, dort, wo öffentliche Eigentümer dahinter sind, frage ich mich: Was ist der Sinn der Sache? - Die Telekom-Branche hat es vorexerziert, dass es nicht nur intelligent ist, was hier passiert.

 

Da wird unter Grenzkosten angeboten. Und wenn hier gesagt wird, wenn wir eine relativ gute Luftqualität in den Wintermonaten haben, dann auch deswegen, weil wir ein ausgebautes Fernwärmenetz haben - das haben wir immer unterstützt -, dann stimmt das, aber da bitte ich jetzt um Genauigkeit. Unter diesem Titel kann man nicht unbegrenzt Aufschläge machen. Natürlich werden sich die Kostenrechner, die Buchhalter der Wienstrom in ihrer Kreativität schon ausrechnen können, dass wir hier einen sehr, sehr hohen Aufschlag gewährleisten. Wir werden uns das sehr genau anschauen.

 

Das ist im Übrigen auch ein Punkt, der paktiert ist, nämlich wie die Einspeisetarife zu regeln sein werden. Wir verschließen uns nicht der Sinnhaftigkeit, dafür zu sorgen, dass nicht der liberalisierte Strommarkt die Kraft-Wärme-Kopplung in Wien umbringt, aber bitte dieser Aufschlag muss moderat sein, er muss den wahren Kosten entsprechen und darf nicht irgendeine

 

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