Gemeinderat, 5. Sitzung vom 25.02.2011, Wörtliches Protokoll - Seite 99 von 115
mand mehr gemeldet. Die Frau Berichterstatterin verzichtet auf das Schlusswort.
Wir kommen zur Abstimmung Ein Gegen- oder Abänderungsantrag wurde nicht gestellt. Ich bitte jene Damen und Herren des Gemeinderates, die dem Antrag der Berichterstatterin zustimmen wollen, die Hand zu erheben. - Hiermit ist der Antrag einstimmig angenommen.
Es gelangt nunmehr Postnummer 8 der Tagesordnung zur Verhandlung. Sie betrifft Subventionen für Kinder- und Jugendorganisationen. Ich bitte die Berichterstatterin, Frau GRin Mag Wehsely, die Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatterin GRin Mag (FH) Tanja Wehsely: Ich bitte um Zustimmung.
Vorsitzende GRin Dr Sigrid Pilz: Ich eröffne die Debatte. Zum Wort gemeldet ist Herr GR Mag Kowarik. Ich erteile es ihm.
GR Mag Dietbert Kowarik (Klub der Wiener Freiheitlichen): Danke schön, Frau Vorsitzende! Sie verzeihen auch, wenn ich jetzt meine Rede noch zu Ende halte und Sie dann sofort ablöse.
Meine Damen und Herren!
Vielleicht ein Thema, das nicht ganz so aufregend ist: Förderung der Wiener Kinder- und Jugendorganisationen im Jahr 2011. Sie werden sich erinnern, jedes Jahr haben wir diese Post auf der Tagesordnung, normalerweise sind dann auch die Jugendorganisationen angeführt. Diesmal wurde ein anderer Weg gefunden, und es wird festgestellt: Die MA 13 wird dann ermächtigt, gegen nachträgliche Berichtspflicht an die zuständigen Gremien, den einzelnen Kinder- und Jugendorganisationen die anteiligen Fördersummen im Laufe des Jahres 2011 zur Verfügung zu stellen.
Das war vorab abgesprochen - so habe ich es mitbekommen -, es ist in Ordnung. Wir haben da im Ausschuss zugestimmt, wir werden jetzt auch zustimmen.
Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich vielleicht nur ganz kurz noch eine andere Möglichkeit anreißen, wie man diese Förderung der Kinder- und Jugendorganisationen gestalten könnte. Es würde sich auszahlen, wenn man einen Blick auf den Bund macht, auf die Bundesregelung, wie es dort vonstatten geht. Das weiß ich zufälligerweise ganz gut.
Ich kann mich erinnern, als ich parlamentarischer Mitarbeiter des Abgeordneten Mag Schender im Parlament war, haben wir im Jahr 2000 das Bundesjugendförderungsgesetz initiiert und als Initiativantrag eingebracht. Wir haben damals - das war durchaus interessant für einen jungen, politisch interessierten Menschen - in langen Verhandlungen mit den anderen Jugendorganisationen und auch den anderen Parteien ein Gesetz zustande gebracht. Damals waren selbstverständlich auch alle anderen politischen Jugendorganisationen, die Gewerkschaftsjugend und so weiter und so fort, mit eingebunden in die Verhandlungen.
Wir haben dann im Jahr 2000, wie gesagt, dieses Bundesjugendförderungsgesetz durchgebracht, unter anderem auch mit der Zustimmung der Sozialdemokratischen Partei. Ich glaube, die GRÜNEN haben damals nicht mitgestimmt.
Dieses Gesetz war etwas ganz Neues. Damit wurde auch auf Bundesebene erstmals die Jugendförderung auf gesetzliche Ebene gestellt, was natürlich mehrere Vorteile bringt, nämlich einerseits für den Subventionsgeber. Das heißt, für den Vollzieher der Gesetze sind die Regelungen ganz klar normiert und gibt es klare Vorgaben. Aber natürlich auch für die Förderungsempfänger ist das Ganze angenehm, weil man weiß, was auf einen zukommt, welche Voraussetzungen man genau erfüllen muss, welche Richtlinien man erfüllen muss.
Daher wäre vielleicht dieses Bundesjugendförderungsgesetz ins Auge zu fassen. Es wurde einmal novelliert, das muss man ehrlicherweise dazusagen, im Jahr 2001. Aber seitdem ist es so in Kraft und wurde es auch von den anderen Regierungen noch nicht entscheidend abgeändert. Ganz so schlecht kann es also nicht sein.
Ganz kurz nur: Was steht in dem Gesetz drin? Hier werden eben einerseits die Grundsätze der Jugendarbeit gesetzlich definiert. Es werden auch die Förderungsempfänger, also die Träger der Jugendarbeit, genau definiert, es wird angeführt, was da alles vorgesehen ist. Es gibt verschiedene Förderungsarten, die hier angeführt sind: Basisförderungen, Förderung von Projekten der Jugendarbeit und Förderung von besonderen Anliegen der Kinder- und Jugendarbeit. Diese werden natürlich in weiterer Folge genauer ausgeführt.
Es gibt auch direkt im Gesetz drinnen die Richtlinien, verbunden mit einer Durchführungsbestimmung. Das heißt, auch hier gibt es noch vom Ministerium entsprechende Vorgaben. Auch das wäre natürlich auf Landesebene vorstellbar, dass man die näheren Richtlinien dem Verordnungsgeber zuweist, der dann dementsprechend genauere Vorgaben machen kann.
Das nur als Anmerkung beziehungsweise als Diskussionsbeitrag, als Idee, wie man die Förderung der Kinder- und Jugendvereine auch in Wien gestalten könnte. - Ich danke. (Beifall bei der FPÖ.)
Vorsitzende GRin Dr Sigrid Pilz: Zum Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Frau Berichterstatterin verzichtet auf das Schlusswort.
Wir kommen zur Abstimmung. Ein Gegen- oder Abänderungsantrag wurde nicht gestellt. Ich bitte jene Damen und Herren des Gemeinderates, die dem Antrag der Berichterstatterin zustimmen wollen, die Hand zu erheben. - Der Antrag ist einstimmig angenommen.
Es gelangt nunmehr Postnummer 9 der Tagesordnung zur Verhandlung. Sie betrifft Zuschüsse für die Errichtung von Kinderbetreuungsplätzen. Ich bitte die Berichterstatterin, Frau GRin Mag Straubinger, die Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatterin GRin Mag Sybille Straubinger: Ich bitte um Zustimmung.
Vorsitzende GRin Dr Sigrid Pilz: Ich eröffne die Debatte. Zum Wort gemeldet ist Herr GR Mag Kasal. Ich erteile es ihm.
GR Günter Kasal (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrte Vorsitzende! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Es geht, wie gesagt, um die Ermächtigung, den Ausbau der Kinderbetreuungsplätze zu fördern. Im Aus
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