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Gemeinderat, 45. Sitzung vom 26.03.2009, Wörtliches Protokoll  -  Seite 41 von 106

 

gebieten.

 

Meine Damen und Herren! Jetzt ist es schwarz auf weiß nachzulesen: Der Herr Ex-Geschäftsführer Jansky unterscheidet sich bei seinem Geschäftsführergehalt - das habe ich schon vorher gewusst, aber ich konnte es nicht beweisen, das habe ich nur gehört, aber jetzt wissen wir es -, er unterscheidet sich beim Geschäftsführervertrag von der ihm damals zur Seite gestellten Geschäftsführerin, Frau Miksch-Fuchs, nur in einem einzigen Punkt: Das ist die Abfertigung. Vertraglich mit ihm festgehalten sind 40 Monatsgehälter bei einem angenommenen ... (Oh!-Rufe bei der FPÖ.)

 

Entschuldigung, vertraglich, das kommt dazu - Moment, das habe ich nämlich da. Im Vertrag des bisherigen Geschäftsführers wurde eine Abfertigung vereinbart - ich zitiere den Kontrollamtsbericht -, in der festgehalten wurde, dass zusätzlich zu den gesetzlichen Ansprüchen, die er hat, zu seiner tatsächlich erbrachten Dienstzeit 40 Monate hinzugerechnet werden.

 

Meine Damen und Herren! Dieser Abfertigungsvertrag ist natürlich ein starkes Stück. Es läge an Herrn Jansky, dass er, wenn schon alle verzichten und verzichten sollen in Zeiten wie diesen, auf diese Zusatzvereinbarung vielleicht verzichtet! (Beifall bei der FPÖ.)

 

Meine Damen und Herren! Nun komme ich zu den einzelnen Vorwürfen. Ich habe mir nur einige ganz wenige – auf Grund der fortgeschrittenen Zeit und meiner Redezeit, ich könnte jetzt wahrscheinlich Stunden darüber berichten, es wird aber auch noch die Möglichkeit bestehen, dass wir das alles im Detail debattieren - aus meiner Sicht wichtige Erkenntnisse des Kontrollamts herausgesucht. Diese werde ich jetzt zitieren.

 

Abrechnung mit der Zeitkalkulation: Die Wiener Wohnen Haus- und Außenbetreuung hat dem Kontrollamt eine Wiener Hausanlage im 10. Bezirk als Lehrbeispiel - das heißt so, da kann man dann errechnen, wie sie überhaupt zu ihren Kalkulationen kommen - genannt. Aufgrund dieser Wohnhausanlage im 10. Bezirk ist man dann draufgekommen oder ist das Kontrollamt draufgekommen, dass es an Wiener Wohnen nicht so verrechnet wurde, zum Schaden von Wiener Wohnen beziehungsweise in weiterer Folge zum Schaden der Mieter.

 

Es ist zum Beispiel Folgendes herausgekommen. Da reden wir nur von der Reinigung, und zwar von der Gehsteigreinigung, da gibt es einen Leistungskatalog und, und, und. Sie brauchen für diese Stiegen 32,42 Stunden, dazu kommen 3,10 Stunden für die vorherige Gehsteigreinigung, und das Ganze ist zu multiplizieren mit einem kalkulatorischen Stundensatz von 28 EUR. Nur, bei diesen 28 EUR ist erstens nirgends ersichtlich, wo sie herkommen, und in Wirklichkeit ist auch nicht so abgerechnet worden, sondern es ist mit einer Pauschale abgerechnet worden, und zwar zu einem Zeitpunkt, als laut Vertrag zwischen Wiener Außenbetreuung, Wiener Hausbetreuung und Wiener Wohnen - diese Mutter-Tochter-Enkel-Unterscheidung ist immer ein bisschen schwierig - bereits kurze Zeit nach Gründung der Firmen anders, nämlich nach Zeitkalkulation, abgerechnet werden sollte. Das ist nicht passiert, meine Damen und Herren!

 

Es kommen Aufzugspauschalen von 56 EUR pro Aufzug hinzu. Kein Mensch, auch nicht das Kontrollamt, konnte aus einer Dokumentation erkennen, wofür eigentlich diese Aufzugspauschalen hinzukommen. Alles zum Schaden der Wiener Mieter in den Wiener Gemeindebauten!

 

Ich zitiere jetzt den Kontrollamtsbericht: „Angesichts der aufgezeigten Mängel anhand des von Wiener Hausbetreuung selbst als Lehrbeispiel" - wir erinnern uns: 10. Bezirk, Gemeindebau – „gewählten Objektes hinsichtlich einer schlüssigen, nachvollziehbaren und den Grundsätzen der kaufmännischen Sorgfaltspflicht entsprechenden Kalkulation drängte sich für das Kontrollamt auch die Frage auf, ob nicht auch bei Wiener Wohnen dem Grundsatz der kaufmännischen Sorgfaltspflicht zu wenig Beachtung geschenkt wurde."

 

Ich glaube, es hat dort jeder gesagt: Der Jansky macht das schon, der bereitet alles vor, den brauchen wir nicht zu kontrollieren - bis es zu spät war! Zum Glück ist er jetzt weg; oder er ist noch nicht weg, das weiß ich auch nicht. Das werden wir ja demnächst erfahren, weil man, glaube ich, sehr krampfhaft für ihn irgendeine neue Position sucht, auch im Wohnbereich.

 

Vereinbarung über die Betreuung der Außenanlagen: Da gibt es Gehsteige, Gehwege, Innenhöfe und die Grünflächen. Hier stellt das Kontrollamt Folgendes fest: „Es dürfte bemerkenswerterweise beiden Vertragsparteien, Wiener Wohnen und Wiener Hausbetreuung, entgangen sein" - das ist sehr höflich ausgedrückt -, „dass Teilbereiche der nunmehr vereinbarten Leistungen, wie zum Beispiel Kehren der Gehsteige und Ähnliches, im Leistungskatalog vom 17. Oktober 2002 schon enthalten sind, die aber doppelt verrechnet werden könnten."

 

Ob Doppelverrechnungen vorliegen, meine Damen und Herren, konnte das Kontrollamt auf Grund der vorgelegten Fakturen nicht mehr feststellen; diese waren so gestaltet, dass man es eben nicht mehr feststellen konnte. Da freut sich jeder kleine und mittlere Unternehmer, wenn das Finanzamt zu ihm kommt, seine Rechnungen kontrolliert, und wenn da nur ein Beistrich oder sonst irgendetwas fehlt, dann wird er schon in die Mangel genommen - und hier passiert gar nichts! Auch das ist also zu hinterfragen.

 

Meine Damen und Herren! Über den Winterdienst schreibt das Kontrollamt: „Für den Bereich des Winterdienstes wurde trotz Aufforderung des Kontrollamtes vom Geschäftsführer und Wiener Hausbetreuung keine Kalkulation der an Wiener Wohnen verrechneten Preise übermittelt." Mit einem Wort: Die haben nichts vorlegen können, es gab keine Kalkulation, meine Damen und Herren! Stellen Sie sich das einmal vor, einen Unternehmer, der keine Kalkulation hat! Jeder kleinste Greißler muss heutzutage kalkulieren, in Zeiten wie diesen, aber die Wiener Wohnen Hausbetreuung hat nicht einmal eine Kalkulation, und bei Wiener Wohnen ist es damals niemandem aufgefallen! Meine Damen und Herren, das verstehe ich überhaupt nicht. Oder hat man wieder einmal nicht kontrolliert?

 

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