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Gemeinderat, 38. Sitzung vom 30.10.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 16 von 106

 

Bürgermeister.

 

Bgm Dr Michael Häupl: Ich weiß es nicht, aber ich könnte mir vorstellen, dass der Termin der Veranstaltung ein bisschen der Grund war, warum man geschaut hat, dass die Genehmigung tunlichst vor dieser Veranstaltung noch da ist und nicht nachher. Das ist die einzige Erklärung, die ich jetzt hier ad hoc habe, sonst habe ich keine.

 

Vorsitzende GRin Inge Zankl: 3. Zusatzfrage: Herr GR Dr Madejski, bitte.

 

GR Dr Herbert Madejski (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrter Herr Bürgermeister!

 

Da ich ja selbst in den letzten 20 Jahren sehr viele Veranstaltungen organisiert habe und auch dafür zuständig war, glaube ich, dass Ihre Aussage in Richtung Veranstaltung stimmt. Es war natürlich auf Grund des Veranstaltungsgesetzes wie jedes Zeltfest zu genehmigen, und auch beim Zelt gibt es ja keine Betriebsanlagengenehmigung, sondern die Veranstaltungsbehörde, die MA 35, schaut, ob gewisse Auflagen erfüllt sind oder nicht.

 

Aber abgesehen von dieser Situation ist es schon ein bisschen skurril. Wir haben hier in Wien nämlich ein Bundesgesetz und auf Wiener Ebene die Gewerbeordnung und ein Sperrzeitenverordnungsgesetz, die ursächlich zusammenhängen. In diese Richtung möchte ich auch meine Frage an Sie stellen.

 

Es ist ja interessant, dass wir insgesamt zwölf Betriebsarten haben, vier Sperrstundenverordnungen, also Sperrstundenzeiten, vier Aufsperrzeiten. Dann gibt es noch so skurrile Dinge wie die: Wenn etwas optisch wie ein Würstelstand ausschaut, darf er bis 4 Uhr offen haben, wenn es optisch nicht wie ein Würstelstand ausschaut, darf er nur bis 24 Uhr offen haben, was ja dazu führt, dass es heute die gemischten Kebap-Würstelstände gibt, die dann bis 4 Uhr offen haben dürfen.

 

Ich glaube, es bedürfte einer gewissen Bereinigung, einer gewissen Neuorientierung der Gewerbeordnung und des Sperrzeitenverordnungsgesetzes, denn es gibt ja hier bei uns in Wien zum Unterschied von anderen Bundesländern den Begriff „Diskothek" überhaupt nicht.

 

Daher frage ich mich, und die Frage richte ich jetzt an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister – wir können ja in einer späteren Phase diese Änderungen durchführen –: Als was, als welche Betriebsart ist überhaupt dieser „Prater-Dome", nicht von Ihnen, sondern von der Behörde, genehmigt worden? Es gibt die Diskothek nämlich überhaupt nicht in der Gewerbeordnung, und übrige Betriebsarten müssten um 24 Uhr zusperren, und ein Faktum einer Diskothek ist, dass sie länger offen hat. Der Störfaktor ist ja nicht der Lärm drinnen, sondern meistens der Lärm nachher, der Verkehrslärm und die Leute, die auf der Straße stehen.

 

Als was wird oder wurde dieser „Prater-Dome" überhaupt genehmigt, als welche Betriebsart?

 

Vorsitzende GRin Inge Zankl: Bitte, Herr Bürgermeister.

 

Bgm Dr Michael Häupl: Die Frage, wie diese Veranstaltungen genehmigt wurden, ist völlig klar: nach dem Veranstaltungsgesetz. Das ist okay, da sind wir ja einer Meinung, und daher ist das, was passiert ist vergangene Woche, dieses Behördenverfahren, im Prinzip okay.

 

Wie ein zukünftiges Behördenverfahren ausschaut, das weiß ich nicht, denn das Wesen eines solchen Behördenverfahrens, einschließlich gerade auch, was gewerberechtliche Fragen betrifft und Ähnliches, beeinflusse ich nicht. Hier entscheidet die Behörde gemäß Bescheid. Das Ganze geht dann alles seinen ordentlichen Rechtsweg, und ich bin in diesen Rechtsweg in keiner wie immer gearteten Weise involviert.

 

Eine ganz andere Frage stellt sich, und die ist politisch natürlich nachvollziehbar. Es gibt unglaublich viele Rechtsbestimmungen, die Lokale verschiedenster Art betreffen, egal jetzt, welche; Würstelstände gehören auch dazu. Aber wenn man in Nachfolge des Herrn Prof Karl, der sich für die Fragen der Rechtsbereinigung ja immer besonders eingesetzt hat – sehr zur Unfreude vieler seiner Parteifreunde –, jetzt sozusagen eine Art Renaissance machen will, dann bin ich, das ist überhaupt gar keine Frage, gerne bereit, mit der Wiener Wirtschaftskammer, die hier in besonderem Ausmaß betroffen ist, zu sprechen, insbesondere natürlich mit dem ganzen Sektor der Gastronomie. Es wird eine spannende Diskussion, insbesondere, was die Sperrzeitenfragen betrifft. (GR Dr Herbert Madejski: Es geht nur um den Begriff der Diskothek!) Da waren eine Menge Begriffe dabei – die Diskothek war auch einer davon, aber das ist wahrscheinlich das geringste Problem –, aber allein nur zum Beispiel die Frage der Sperrzeitenregelungen – deswegen habe ich das jetzt natürlich herausgepickt, das machen wir ja immer so –, da kann ich mir vorstellen, dass das in der Diskussion mit der Wirtschaftskammer den größten Spaß macht, weil ja, sagen wir einmal, die Interessenslagen durchaus unterschiedlich sind und daher diese Diskussion, wenn man womöglich auch noch Anrainerinteressen einbezieht, wahrscheinlich dorthin führt, wo wir heute sind, nämlich zu dieser differenzierten Lösung, die ja auch ihren Grund hat und nicht deshalb besteht, weil irgendwelche Bürokraten toll geworden sind.

 

Das mit dem Disco-Begriff wusste ich nicht, aber das schauen wir uns an, und wenn es notwendig ist, machen wir das. Kein Problem.

 

Vorsitzende GRin Inge Zankl: 4. Zusatzfrage: Frau Dipl-Ing Gretner.

 

GRin Dipl-Ing Sabine Gretner (Grüner Klub im Rathaus): Herr Bürgermeister, ich nehme zur Kenntnis, Sie finden das normal, dass man, wenn eine Betriebsanlagengenehmigung für eine Diskothek mit immerhin einigen Hunderten bis Tausend Besuchern noch nicht vorliegt, dann eine Sondergenehmigung – Sie wollen es nicht Sondergenehmigung nennen, sondern eine Genehmigung nach dem Veranstaltungsgesetz – erteilt. Das heißt in Zukunft, jede Disco, die in Wien aufsperrt und noch keine Betriebsanlagengenehmigung hat, kann damit rechnen, eine Genehmigung wie ein Zeltfest quasi zu bekommen. Das nehme ich zur Kenntnis. Sie finden das normal.

 

Jetzt möchte ich Sie nur aufklären, weil Sie sagen,

 

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