Gemeinderat,
38. Sitzung vom 30.10.2008, Wörtliches Protokoll - Seite 16 von 106
Bürgermeister.
Bgm Dr Michael Häupl:
Ich weiß es nicht, aber ich könnte mir vorstellen, dass der Termin der Veranstaltung
ein bisschen der Grund war, warum man geschaut hat, dass die Genehmigung
tunlichst vor dieser Veranstaltung noch da ist und nicht nachher. Das ist die
einzige Erklärung, die ich jetzt hier ad hoc habe, sonst habe ich keine.
Vorsitzende GRin Inge Zankl: 3. Zusatzfrage: Herr GR Dr Madejski, bitte.
GR Dr Herbert Madejski (Klub der Wiener
Freiheitlichen): Sehr geehrter Herr Bürgermeister!
Da ich ja selbst in den letzten 20 Jahren sehr
viele Veranstaltungen organisiert habe und auch dafür zuständig war, glaube
ich, dass Ihre Aussage in Richtung Veranstaltung stimmt. Es war natürlich auf
Grund des Veranstaltungsgesetzes wie jedes Zeltfest zu genehmigen, und auch
beim Zelt gibt es ja keine Betriebsanlagengenehmigung, sondern die
Veranstaltungsbehörde, die MA 35, schaut, ob gewisse Auflagen erfüllt sind
oder nicht.
Aber abgesehen von dieser Situation ist es schon ein
bisschen skurril. Wir haben hier in Wien nämlich ein Bundesgesetz und auf
Wiener Ebene die Gewerbeordnung und ein Sperrzeitenverordnungsgesetz, die
ursächlich zusammenhängen. In diese Richtung möchte ich auch meine Frage an Sie
stellen.
Es ist ja interessant, dass wir insgesamt zwölf
Betriebsarten haben, vier Sperrstundenverordnungen, also Sperrstundenzeiten,
vier Aufsperrzeiten. Dann gibt es noch so skurrile Dinge wie die: Wenn etwas
optisch wie ein Würstelstand ausschaut, darf er bis 4 Uhr offen haben,
wenn es optisch nicht wie ein Würstelstand ausschaut, darf er nur bis
24 Uhr offen haben, was ja dazu führt, dass es heute die gemischten
Kebap-Würstelstände gibt, die dann bis 4 Uhr offen haben dürfen.
Ich glaube, es bedürfte einer gewissen Bereinigung,
einer gewissen Neuorientierung der Gewerbeordnung und des
Sperrzeitenverordnungsgesetzes, denn es gibt ja hier bei uns in Wien zum Unterschied
von anderen Bundesländern den Begriff „Diskothek" überhaupt nicht.
Daher frage ich mich, und die Frage richte ich jetzt
an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister – wir können ja in einer späteren
Phase diese Änderungen durchführen –: Als was, als welche Betriebsart ist
überhaupt dieser „Prater-Dome", nicht von Ihnen, sondern von der Behörde,
genehmigt worden? Es gibt die Diskothek nämlich überhaupt nicht in der
Gewerbeordnung, und übrige Betriebsarten müssten um 24 Uhr zusperren, und
ein Faktum einer Diskothek ist, dass sie länger offen hat. Der Störfaktor ist
ja nicht der Lärm drinnen, sondern meistens der Lärm nachher, der Verkehrslärm
und die Leute, die auf der Straße stehen.
Als was wird oder wurde dieser „Prater-Dome"
überhaupt genehmigt, als welche Betriebsart?
Vorsitzende GRin Inge Zankl: Bitte, Herr Bürgermeister.
Bgm Dr Michael Häupl:
Die Frage, wie diese Veranstaltungen genehmigt wurden, ist völlig klar: nach
dem Veranstaltungsgesetz. Das ist okay, da sind wir ja einer Meinung, und daher
ist das, was passiert ist vergangene Woche, dieses Behördenverfahren, im
Prinzip okay.
Wie ein zukünftiges Behördenverfahren ausschaut, das
weiß ich nicht, denn das Wesen eines solchen Behördenverfahrens, einschließlich
gerade auch, was gewerberechtliche Fragen betrifft und Ähnliches, beeinflusse
ich nicht. Hier entscheidet die Behörde gemäß Bescheid. Das Ganze geht dann
alles seinen ordentlichen Rechtsweg, und ich bin in diesen Rechtsweg in keiner
wie immer gearteten Weise involviert.
Eine ganz andere Frage stellt sich, und die ist
politisch natürlich nachvollziehbar. Es gibt unglaublich viele
Rechtsbestimmungen, die Lokale verschiedenster Art betreffen, egal jetzt,
welche; Würstelstände gehören auch dazu. Aber wenn man in Nachfolge des Herrn
Prof Karl, der sich für die Fragen der Rechtsbereinigung ja immer
besonders eingesetzt hat – sehr zur Unfreude vieler seiner Parteifreunde –,
jetzt sozusagen eine Art Renaissance machen will, dann bin ich, das ist
überhaupt gar keine Frage, gerne bereit, mit der Wiener Wirtschaftskammer, die
hier in besonderem Ausmaß betroffen ist, zu sprechen, insbesondere natürlich
mit dem ganzen Sektor der Gastronomie. Es wird eine spannende Diskussion,
insbesondere, was die Sperrzeitenfragen betrifft. (GR Dr Herbert Madejski: Es geht nur um den Begriff der Diskothek!)
Da waren eine Menge Begriffe dabei – die Diskothek war auch einer davon, aber
das ist wahrscheinlich das geringste Problem –, aber allein nur zum Beispiel
die Frage der Sperrzeitenregelungen – deswegen habe ich das jetzt natürlich
herausgepickt, das machen wir ja immer so –, da kann ich mir vorstellen, dass
das in der Diskussion mit der Wirtschaftskammer den größten Spaß macht, weil
ja, sagen wir einmal, die Interessenslagen durchaus unterschiedlich sind und daher
diese Diskussion, wenn man womöglich auch noch Anrainerinteressen einbezieht,
wahrscheinlich dorthin führt, wo wir heute sind, nämlich zu dieser
differenzierten Lösung, die ja auch ihren Grund hat und nicht deshalb besteht,
weil irgendwelche Bürokraten toll geworden sind.
Das mit dem Disco-Begriff wusste ich nicht, aber das
schauen wir uns an, und wenn es notwendig ist, machen wir das. Kein Problem.
Vorsitzende GRin Inge Zankl: 4. Zusatzfrage: Frau Dipl-Ing Gretner.
GRin Dipl-Ing Sabine Gretner (Grüner Klub
im Rathaus): Herr Bürgermeister, ich nehme zur Kenntnis, Sie finden das
normal, dass man, wenn eine Betriebsanlagengenehmigung für eine Diskothek mit
immerhin einigen Hunderten bis Tausend Besuchern noch nicht vorliegt, dann eine
Sondergenehmigung – Sie wollen es nicht Sondergenehmigung nennen, sondern eine
Genehmigung nach dem Veranstaltungsgesetz – erteilt. Das heißt in Zukunft, jede
Disco, die in Wien aufsperrt und noch keine Betriebsanlagengenehmigung hat,
kann damit rechnen, eine Genehmigung wie ein Zeltfest quasi zu bekommen. Das
nehme ich zur Kenntnis. Sie finden das normal.
Jetzt möchte ich Sie nur
aufklären, weil Sie sagen,
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