Gemeinderat,
38. Sitzung vom 30.10.2008, Wörtliches Protokoll - Seite 15 von 106
Ich
bin ja nun wahrlich nicht der Spezialist in dieser Frage wie Sie, der Sie sich
ausschließlich mit dieser Thematik beschäftigen, aber zu einer Verordnung habe
ich sicher nie „hervorragend" gesagt, denn das würde – als Nichtjurist
darf ich mir erlauben, das so auszudrücken – eine emotionelle Zuwendung zu
einer Verordnung bedeuten, die mir mit Sicherheit völlig fremd ist. (Heiterkeit
bei der SPÖ.) Meine emotionellen Zuwendungen gehen woandershin, sicherlich
nicht zu Gesetzen oder zu Verordnungen, auch wenn ich sie selbstverständlich
beachte, ehre und einhalte. Das ist ja keine Frage.
Ich
habe das gestern gehört – leider nicht Ihre Rede unmittelbar, aber es ist mir
berichtet worden, dass Sie davon gesprochen haben –, ich habe es aber in der
kurzen Zeit leider nicht geschafft, das zu verifizieren oder zu falsifizieren
im Popper’schen Sinne, ich weiß daher nicht, ob das richtig ist. Es ist schon
möglich, dass es vielleicht den einen oder anderen Apotheker gibt, der das in
größeren Mengen ausstellt. Ich kann mir schwer vorstellen, dass es der
Regelfall ist. Aber man wird mir das berichten, weil ich gefragt habe, stimmt
es oder stimmt es nicht. Wobei ich Ihnen natürlich grundsätzlich vertraue, das
ist ja gar keine Frage, aber man sieht ja oft auch Enten, ich höre permanent,
das schwirrt durch irgendwelche Zeitungen. Da kann es ja passieren, dass man da
zwar richtig zitiert, aber von einer falschen Information ausgeht. Daher werden
wir das hinterfragen.
Natürlich
ist es etwas, was Voraussetzungen dafür schafft, dass dieser Handel mit den
Substituten überhaupt ermöglicht wird, und das ist zu unterbinden. Das ist ja
gar keine Frage. Es will niemand diesen Handel, außer den Händlern, und die
werden halt ein Problem haben.
Vorsitzende GRin Inge Zankl: Danke, Herr Bürgermeister. Damit ist die
4. Anfrage beantwortet.
Wir kommen zur 5. Anfrage (FSP - 04657-2008/0001 -
KGR/GM), die von Frau GRin Dipl-Ing Sabine Gretner gestellt
wurde und ebenfalls an den Herrn Bürgermeister gerichtet ist. (Am
22. Oktober 2008 wurde die Disco "Prater-Dome" ohne
Betriebsanlagengenehmigung eröffnet. Medienberichten zufolge haben Sie in Ihrer
Funktion als Bürgermeister Sondergenehmigungen für die ersten drei
Veranstaltungen erteilt. Auf Grund welcher Tatsachen haben Sie in diesem
konkreten Fall so gehandelt und gilt diese Sonderbehandlung in Zukunft für alle
Unternehmerinnen und Unternehmer in Wien?)
Ich bitte um Beantwortung, Herr Bürgermeister.
Bgm
Dr Michael Häupl: Sehr geehrte Frau Gemeinderätin!
Ich kann Ihre Frage nicht
beantworten aus dem Grund, als Sie von einer falschen Voraussetzung ausgehen.
Sie sagen hier: „Medienberichten zufolge haben Sie in Ihrer Funktion als
Bürgermeister Sondergenehmigungen für die ersten drei Veranstaltungen in diesem
‚Prater-Dome' ausgestellt."
Ich
habe keine Sondergenehmigungen ausgestellt, weil mir das auch überhaupt nicht
zusteht. Selbstverständlich habe ich das nicht getan, sondern es hat ein ganz
normales Behördenverfahren gegeben auf der Basis des Verwaltungsrechtes. Hier
ist ein Veranstaltungsbescheid von der zuständigen Behörde ausgestellt worden.
Daher: Es tut mir leid, ich habe keine Sondergenehmigungen ausgestellt, daher
kann ich Ihre Frage nicht beantworten.
Vorsitzende GRin Inge Zankl: Danke. – Eine Zusatzfrage?
GRin Dipl-Ing Sabine Gretner (Grüner Klub
im Rathaus): Ja. – Sie persönlich haben diese Sondergenehmigungen nicht
ausgestellt, jedoch haben die Ihnen unterstehende Behörden Veranstaltungen
genehmigt, obwohl eine Betriebsanlagengenehmigung für die genannte Disco am
Pratervorplatz noch nicht vorlag.
Finden Sie, dass das ein gutes Zeichen ist an die
Wiener UnternehmerInnen, das heißt, dass sie sich in Zukunft nicht mehr daran
halten müssen, Betriebsanlagengenehmigungsverhandlungen abzuwarten, sondern
dass sie sich dann an die Behörde wenden können, um Sondergenehmigungen zu
erlangen?
Vorsitzende GRin Inge Zankl: Bitte, Herr Bürgermeister.
Bgm
Dr Michael Häupl: Noch einmal: Sie haben jetzt zur
Kenntnis genommen, dass ich keine Sondergenehmigungen ausgestellt habe, machen wir den
nächsten Lernschritt. Es hat auch die Behörde keine Sondergenehmigung
ausgestellt, sondern es hat ein ganz normales Verfahren nach dem
Veranstaltungsgesetz stattgefunden durch die Veranstaltungsbehörde, und die hat
eine ganz normale Genehmigung, so wie wahrscheinlich Tausende im Laufe eines
Jahres, ausgestellt. Hören Sie daher auf, den Begriff „Sondergenehmigung"
zu verwenden! Das war keine Sondergenehmigung.
Ich weiß nicht, ob hier eine
Betriebsanlagengenehmigung vorgelegen ist oder nicht. Ich weiß nicht, ob eine
gewerberechtliche Genehmigung vorgelegen hat oder nicht. Das ist alles nicht
mein Job. Hier hat eine Behörde gehandelt, ordnungsgemäß gehandelt, und Sie
wissen auch – ich hoffe, Sie wissen es –, dass, wenn die rechtlichen
Voraussetzungen beim Ansuchen nach Abhaltung einer Veranstaltung gegeben sind,
es dann auch einen Rechtsanspruch gibt, dass dieser Bescheid entsprechend
ausgestellt wird. Da gibt es keine Bevorzugung, da gibt es gar nichts. Ich weiß
nicht, warum Sie auf dieser Geschichte so herumreiten. Das ist rechtens, und
das ist okay!
Vorsitzende GRin Inge Zankl: Danke. – Die 2. Zusatzfrage wird von Herrn GR
Mag Neuhuber gestellt.
GR Mag Alexander Neuhuber (ÖVP-Klub der
Bundeshauptstadt Wien): Ich will gar nicht darauf herumreiten, was mich nur
interessieren würde, Herr Bürgermeister: Glauben Sie, dass das dort wenigstens
beschleunigt wurde, dass das ein langsames Verfahren war, dass es ein normales
war, dass es ein schnelles Verfahren war, dass es irgendwann einmal vom
langsamen zum schnellen wurde? Das wissen wir ja alle, manchmal ist der
Amtsschimmel ein bisschen langsamer, manchmal schneller. Was sagen Sie in Bezug
auf Amtsschimmel zur Genehmigung „Prater-Dome"?
Vorsitzende GRin Inge Zankl: Bitte, Herr
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular