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Gemeinderat, 38. Sitzung vom 30.10.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 15 von 106

 

Ich bin ja nun wahrlich nicht der Spezialist in dieser Frage wie Sie, der Sie sich ausschließlich mit dieser Thematik beschäftigen, aber zu einer Verordnung habe ich sicher nie „hervorragend" gesagt, denn das würde – als Nichtjurist darf ich mir erlauben, das so auszudrücken – eine emotionelle Zuwendung zu einer Verordnung bedeuten, die mir mit Sicherheit völlig fremd ist. (Heiterkeit bei der SPÖ.) Meine emotionellen Zuwendungen gehen woandershin, sicherlich nicht zu Gesetzen oder zu Verordnungen, auch wenn ich sie selbstverständlich beachte, ehre und einhalte. Das ist ja keine Frage.

 

Ich habe das gestern gehört – leider nicht Ihre Rede unmittelbar, aber es ist mir berichtet worden, dass Sie davon gesprochen haben –, ich habe es aber in der kurzen Zeit leider nicht geschafft, das zu verifizieren oder zu falsifizieren im Popper’schen Sinne, ich weiß daher nicht, ob das richtig ist. Es ist schon möglich, dass es vielleicht den einen oder anderen Apotheker gibt, der das in größeren Mengen ausstellt. Ich kann mir schwer vorstellen, dass es der Regelfall ist. Aber man wird mir das berichten, weil ich gefragt habe, stimmt es oder stimmt es nicht. Wobei ich Ihnen natürlich grundsätzlich vertraue, das ist ja gar keine Frage, aber man sieht ja oft auch Enten, ich höre permanent, das schwirrt durch irgendwelche Zeitungen. Da kann es ja passieren, dass man da zwar richtig zitiert, aber von einer falschen Information ausgeht. Daher werden wir das hinterfragen.

 

Natürlich ist es etwas, was Voraussetzungen dafür schafft, dass dieser Handel mit den Substituten überhaupt ermöglicht wird, und das ist zu unterbinden. Das ist ja gar keine Frage. Es will niemand diesen Handel, außer den Händlern, und die werden halt ein Problem haben.

 

Vorsitzende GRin Inge Zankl: Danke, Herr Bürgermeister. Damit ist die 4. Anfrage beantwortet.

 

Wir kommen zur 5. Anfrage (FSP - 04657-2008/0001 - KGR/GM), die von Frau GRin Dipl-Ing Sabine Gretner gestellt wurde und ebenfalls an den Herrn Bürgermeister gerichtet ist. (Am 22. Oktober 2008 wurde die Disco "Prater-Dome" ohne Betriebsanlagengenehmigung eröffnet. Medienberichten zufolge haben Sie in Ihrer Funktion als Bürgermeister Sondergenehmigungen für die ersten drei Veranstaltungen erteilt. Auf Grund welcher Tatsachen haben Sie in diesem konkreten Fall so gehandelt und gilt diese Sonderbehandlung in Zukunft für alle Unternehmerinnen und Unternehmer in Wien?)

 

Ich bitte um Beantwortung, Herr Bürgermeister.

 

Bgm Dr Michael Häupl: Sehr geehrte Frau Gemeinderätin!

 

Ich kann Ihre Frage nicht beantworten aus dem Grund, als Sie von einer falschen Voraussetzung ausgehen. Sie sagen hier: „Medienberichten zufolge haben Sie in Ihrer Funktion als Bürgermeister Sondergenehmigungen für die ersten drei Veranstaltungen in diesem ‚Prater-Dome' ausgestellt."

 

Ich habe keine Sondergenehmigungen ausgestellt, weil mir das auch überhaupt nicht zusteht. Selbstverständlich habe ich das nicht getan, sondern es hat ein ganz normales Behördenverfahren gegeben auf der Basis des Verwaltungsrechtes. Hier ist ein Veranstaltungsbescheid von der zuständigen Behörde ausgestellt worden. Daher: Es tut mir leid, ich habe keine Sondergenehmigungen ausgestellt, daher kann ich Ihre Frage nicht beantworten.

 

Vorsitzende GRin Inge Zankl: Danke. – Eine Zusatzfrage?

 

GRin Dipl-Ing Sabine Gretner (Grüner Klub im Rathaus): Ja. – Sie persönlich haben diese Sondergenehmigungen nicht ausgestellt, jedoch haben die Ihnen unterstehende Behörden Veranstaltungen genehmigt, obwohl eine Betriebsanlagengenehmigung für die genannte Disco am Pratervorplatz noch nicht vorlag.

 

Finden Sie, dass das ein gutes Zeichen ist an die Wiener UnternehmerInnen, das heißt, dass sie sich in Zukunft nicht mehr daran halten müssen, Betriebsanlagengenehmigungsverhandlungen abzuwarten, sondern dass sie sich dann an die Behörde wenden können, um Sondergenehmigungen zu erlangen?

 

Vorsitzende GRin Inge Zankl: Bitte, Herr Bürgermeister.

 

Bgm Dr Michael Häupl: Noch einmal: Sie haben jetzt zur Kenntnis genommen, dass ich keine Sondergenehmigungen ausgestellt habe, machen wir den nächsten Lernschritt. Es hat auch die Behörde keine Sondergenehmigung ausgestellt, sondern es hat ein ganz normales Verfahren nach dem Veranstaltungsgesetz stattgefunden durch die Veranstaltungsbehörde, und die hat eine ganz normale Genehmigung, so wie wahrscheinlich Tausende im Laufe eines Jahres, ausgestellt. Hören Sie daher auf, den Begriff „Sondergenehmigung" zu verwenden! Das war keine Sondergenehmigung.

 

Ich weiß nicht, ob hier eine Betriebsanlagengenehmigung vorgelegen ist oder nicht. Ich weiß nicht, ob eine gewerberechtliche Genehmigung vorgelegen hat oder nicht. Das ist alles nicht mein Job. Hier hat eine Behörde gehandelt, ordnungsgemäß gehandelt, und Sie wissen auch – ich hoffe, Sie wissen es –, dass, wenn die rechtlichen Voraussetzungen beim Ansuchen nach Abhaltung einer Veranstaltung gegeben sind, es dann auch einen Rechtsanspruch gibt, dass dieser Bescheid entsprechend ausgestellt wird. Da gibt es keine Bevorzugung, da gibt es gar nichts. Ich weiß nicht, warum Sie auf dieser Geschichte so herumreiten. Das ist rechtens, und das ist okay!

 

Vorsitzende GRin Inge Zankl: Danke. – Die 2. Zusatzfrage wird von Herrn GR Mag Neuhuber gestellt.

 

GR Mag Alexander Neuhuber (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Ich will gar nicht darauf herumreiten, was mich nur interessieren würde, Herr Bürgermeister: Glauben Sie, dass das dort wenigstens beschleunigt wurde, dass das ein langsames Verfahren war, dass es ein normales war, dass es ein schnelles Verfahren war, dass es irgendwann einmal vom langsamen zum schnellen wurde? Das wissen wir ja alle, manchmal ist der Amtsschimmel ein bisschen langsamer, manchmal schneller. Was sagen Sie in Bezug auf Amtsschimmel zur Genehmigung „Prater-Dome"?

 

Vorsitzende GRin Inge Zankl: Bitte, Herr

 

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