Gemeinderat,
37. Sitzung vom 01.10.2008, Wörtliches Protokoll - Seite 19 von 72
Jetzt bin ich etwas erstaunt, denn Sie haben zuerst davon gesprochen, dass die Mieter sehr stark einbezogen wurden. Tatsächlich dürften nur all jene Mieter Bescheid gewusst haben, die tatsächlich abgesiedelt werden. Betroffen ist aber eigentlich der ganze Block. Und die Mieterbeiräte und die Mieter wurden erst sehr spät, nämlich jetzt am 23. September, irgendwie informiert, aber angeblich auch nicht umfassend genug.
Was mich jetzt so wundert: Sie haben gesagt, da gibt
es eine Art Konsortium, das das Ganze jetzt plant (Amtsf StR Dr Michael Ludwig: Baumanager, ja!) – Baumanager -,
aber, bitte, das Haus steht unter Denkmalschutz! Und das Bundesdenkmalamt und
die MA 7 wurden beide nicht einbezogen. Ich habe mit beiden gesprochen,
und sie waren eigentlich sehr verwundert, dass hier überhaupt etwas
stattfindet, ohne dass sie darüber Bescheid wissen.
Wenn ich jetzt bedenke, dass das unter Denkmalschutz
steht, dann wundert es mich, dass Sie hier überhaupt eine Aufstockung machen.
Ich würde es noch verstehen, wenn Sie wieder abtragen und den Urzustand
herstellen, wenn die Mieter damit einverstanden sind, aber mit dieser
Aufstockung kann ich im Moment nichts anfangen.
Ich möchte daher fragen: Inwieweit haben Sie hier das
Bundesdenkmalamt einbezogen, und inwieweit werden Sie diesen Auflagen
entsprechen?
Vorsitzende GRin Inge Zankl: Bitte,
Herr Stadtrat.
Amtsf StR Dr Michael Ludwig: Uns liegen
die Auflagen des Bundesdenkmalamtes sehr am Herzen, gerade auch bei der
Sanierung von Gemeindebauten. Man kann natürlich bei Sanierungsvorhaben immer
unterschiedlicher Auffassung sein. Es gibt auch im Rahmen der Denkmalschützer
durchaus unterschiedliche Schulen. Es gibt welche, die sagen, man sollte bei
einer Sanierung das Gebäude auf den ursprünglichen Zustand zurückführen, und es
gibt welche, die sagen, man sollte bei der Sanierung eigentlich auch jene
Etappen, die in der Geschichte des Gebäudes von Bedeutung waren,
berücksichtigen.
Es war jetzt am Sonntag der „Tag des Denkmals",
und ich war trotz des Wahltermins mit der neuen Präsidentin des
Bundesdenkmalamts, mit Frau Dr Barbara Neubauer, auch in der Urania, um
dort mit ihr gemeinsam auch solche Sanierungsschritte zu besprechen. Wir haben
ja auch in der Urania beispielsweise verschiedene Maßnahmen, die in der Ersten
Republik und in den 60er Jahren gesetzt worden sind, berücksichtigt, allerdings
zum Teil auch in einer direkten Korrelation zum ursprünglichen Gebäude.
Und ganz ähnlich verstehe ich das auch bei der
Sanierung der Gemeindebauten. Man muss, glaube ich, auch deutlich unterscheiden
zwischen einerseits dem, was im Laufe der Zeit dazugekommen und architektonisch
wertvoll ist - wie beispielsweise eine Aufstockung, die das Gebäude in seinem
Gesamtwert trägt -, und diese zusätzlichen architektonischen Interventionen
auch berücksichtigen; und andererseits gibt es natürlich auch Einbauten, die
architekturhistorisch nicht von Bedeutung sind, die wir bei der Sanierung dann
nicht mehr berücksichtigen. Aber es ist daran gedacht, dass wir da, wie auch in
der Vergangenheit bei vielen Gemeindebauten, sehr eng mit dem Bundesdenkmalamt
kooperieren.
Vorsitzende GRin Inge Zankl: Danke. -
Wir kommen zur 2. Zusatzfrage: Frau GRin Dipl-Ing Gretner, bitte.
GRin Dipl-Ing Sabine Gretner (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrter Herr Stadtrat! Es
gibt ja leider in der Stadt Wien einige Beispiele von Bauten, die als
Wohnbauten genutzt werden und die in keinem so großartigen baulichen Zustand
sind, beispielsweise auch die Werkbundsiedlung. Oder: Wir mussten vor Kurzem
leider auch diskutieren über die der Stadt quasi zukommende Aufgabe der
Gesamterhaltung der „Stadt des Kindes". Es kam ja Ende August dann schon
zu Abbrucharbeiten, und es gab immer wieder eigentlich das Bestreben der Stadt
- noch in der Ausschreibung, als man damals nach einem möglichen Käufer gesucht
hat -, einen besonderen Umgang mit der Bausubstanz beziehungsweise eine gewisse
ideelle Fortsetzung des Projekts „Stadt des Kindes" zu erreichen, indem
man eben die Sporthalle oder das Schwimmbad öffentlich zugänglich macht oder
sich auch für kulturelle oder soziale Nutzungen einsetzt.
Wie sich jetzt in Gesprächen herausgestellt hat, kann
der jetzige Eigentümer ARWAG keine Pläne offen legen, was genau passieren soll
- oder zumindest konnte er es nicht zu dem Zeitpunkt, als ich das letzte
Gespräch mit ihm geführt habe; das war vor rund drei Wochen.
Welche Schritte werden Sie unternehmen, damit
sichergestellt ist, dass diese ideelle Fortführung des Geistes der „Stadt des
Kindes" - also soziale, kulturelle Nutzungen - in einem ansprechenden
baulichen Ambiente sichergestellt ist?
Vorsitzende GRin Inge Zankl: Bitte,
Herr Stadtrat.
Amtsf StR Dr Michael Ludwig: Die
von Ihnen angesprochenen Bereiche haben unterschiedliche historische
Entwicklungen. Die Werkbundsiedlung und die „Stadt des Kindes" haben nicht
viel miteinander gemein. Die Werkbundsiedlung war als ein Wohnbereich
vorgesehen und wird auch saniert werden und wieder für Wohnungen zur Verfügung
gestellt werden.
Die „Stadt des Kindes" hat eine andere
historische Entwicklung. Die „Stadt des Kindes" war konzipiert als eine
Einrichtung, die für die Kinder- und Jugendbetreuung vorgesehen war. Da wir
jetzt einen anderen pädagogischen Zugang bei der Betreuung von Kindern und
Jugendlichen haben, ist der ursprüngliche Inhalt der Nutzung verloren gegangen.
Von da her war das auch der Grund,
dass der Bereich der „Stadt des Kindes" bereits 2003 veräußert worden ist
und dass es seit dieser Zeit auch Überlegungen der Käufer, also ARWAG und
Wiener Heim, gibt, dort vor allem geförderten Wohnbau zu errichten, und dass
wir als Stadt Wien auch in einem ständigen Dialog mit diesen Wohnbauträgern
versuchen, dem sozialen Gedanken besonders Rechnung zu tragen - und zwar nicht
nur durch die Errichtung von geförderten Wohnungen, die auch Menschen
zugänglich gemacht werden, die angesichts ihrer sozialen und wirtschaftlichen
Lage
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