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Gemeinderat, 37. Sitzung vom 01.10.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 19 von 72

 

Jetzt bin ich etwas erstaunt, denn Sie haben zuerst davon gesprochen, dass die Mieter sehr stark einbezogen wurden. Tatsächlich dürften nur all jene Mieter Bescheid gewusst haben, die tatsächlich abgesiedelt werden. Betroffen ist aber eigentlich der ganze Block. Und die Mieterbeiräte und die Mieter wurden erst sehr spät, nämlich jetzt am 23. September, irgendwie informiert, aber angeblich auch nicht umfassend genug.

 

Was mich jetzt so wundert: Sie haben gesagt, da gibt es eine Art Konsortium, das das Ganze jetzt plant (Amtsf StR Dr Michael Ludwig: Baumanager, ja!) – Baumanager -, aber, bitte, das Haus steht unter Denkmalschutz! Und das Bundesdenkmalamt und die MA 7 wurden beide nicht einbezogen. Ich habe mit beiden gesprochen, und sie waren eigentlich sehr verwundert, dass hier überhaupt etwas stattfindet, ohne dass sie darüber Bescheid wissen.

 

Wenn ich jetzt bedenke, dass das unter Denkmalschutz steht, dann wundert es mich, dass Sie hier überhaupt eine Aufstockung machen. Ich würde es noch verstehen, wenn Sie wieder abtragen und den Urzustand herstellen, wenn die Mieter damit einverstanden sind, aber mit dieser Aufstockung kann ich im Moment nichts anfangen.

 

Ich möchte daher fragen: Inwieweit haben Sie hier das Bundesdenkmalamt einbezogen, und inwieweit werden Sie diesen Auflagen entsprechen?

 

Vorsitzende GRin Inge Zankl: Bitte, Herr Stadtrat.

 

Amtsf StR Dr Michael Ludwig: Uns liegen die Auflagen des Bundesdenkmalamtes sehr am Herzen, gerade auch bei der Sanierung von Gemeindebauten. Man kann natürlich bei Sanierungsvorhaben immer unterschiedlicher Auffassung sein. Es gibt auch im Rahmen der Denkmalschützer durchaus unterschiedliche Schulen. Es gibt welche, die sagen, man sollte bei einer Sanierung das Gebäude auf den ursprünglichen Zustand zurückführen, und es gibt welche, die sagen, man sollte bei der Sanierung eigentlich auch jene Etappen, die in der Geschichte des Gebäudes von Bedeutung waren, berücksichtigen.

 

Es war jetzt am Sonntag der „Tag des Denkmals", und ich war trotz des Wahltermins mit der neuen Präsidentin des Bundesdenkmalamts, mit Frau Dr Barbara Neubauer, auch in der Urania, um dort mit ihr gemeinsam auch solche Sanierungsschritte zu besprechen. Wir haben ja auch in der Urania beispielsweise verschiedene Maßnahmen, die in der Ersten Republik und in den 60er Jahren gesetzt worden sind, berücksichtigt, allerdings zum Teil auch in einer direkten Korrelation zum ursprünglichen Gebäude.

 

Und ganz ähnlich verstehe ich das auch bei der Sanierung der Gemeindebauten. Man muss, glaube ich, auch deutlich unterscheiden zwischen einerseits dem, was im Laufe der Zeit dazugekommen und architektonisch wertvoll ist - wie beispielsweise eine Aufstockung, die das Gebäude in seinem Gesamtwert trägt -, und diese zusätzlichen architektonischen Interventionen auch berücksichtigen; und andererseits gibt es natürlich auch Einbauten, die architekturhistorisch nicht von Bedeutung sind, die wir bei der Sanierung dann nicht mehr berücksichtigen. Aber es ist daran gedacht, dass wir da, wie auch in der Vergangenheit bei vielen Gemeindebauten, sehr eng mit dem Bundesdenkmalamt kooperieren.

 

Vorsitzende GRin Inge Zankl: Danke. - Wir kommen zur 2. Zusatzfrage: Frau GRin Dipl-Ing Gretner, bitte.

 

GRin Dipl-Ing Sabine Gretner (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrter Herr Stadtrat! Es gibt ja leider in der Stadt Wien einige Beispiele von Bauten, die als Wohnbauten genutzt werden und die in keinem so großartigen baulichen Zustand sind, beispielsweise auch die Werkbundsiedlung. Oder: Wir mussten vor Kurzem leider auch diskutieren über die der Stadt quasi zukommende Aufgabe der Gesamterhaltung der „Stadt des Kindes". Es kam ja Ende August dann schon zu Abbrucharbeiten, und es gab immer wieder eigentlich das Bestreben der Stadt - noch in der Ausschreibung, als man damals nach einem möglichen Käufer gesucht hat -, einen besonderen Umgang mit der Bausubstanz beziehungsweise eine gewisse ideelle Fortsetzung des Projekts „Stadt des Kindes" zu erreichen, indem man eben die Sporthalle oder das Schwimmbad öffentlich zugänglich macht oder sich auch für kulturelle oder soziale Nutzungen einsetzt.

 

Wie sich jetzt in Gesprächen herausgestellt hat, kann der jetzige Eigentümer ARWAG keine Pläne offen legen, was genau passieren soll - oder zumindest konnte er es nicht zu dem Zeitpunkt, als ich das letzte Gespräch mit ihm geführt habe; das war vor rund drei Wochen.

 

Welche Schritte werden Sie unternehmen, damit sichergestellt ist, dass diese ideelle Fortführung des Geistes der „Stadt des Kindes" - also soziale, kulturelle Nutzungen - in einem ansprechenden baulichen Ambiente sichergestellt ist?

 

Vorsitzende GRin Inge Zankl: Bitte, Herr Stadtrat.

 

Amtsf StR Dr Michael Ludwig: Die von Ihnen angesprochenen Bereiche haben unterschiedliche historische Entwicklungen. Die Werkbundsiedlung und die „Stadt des Kindes" haben nicht viel miteinander gemein. Die Werkbundsiedlung war als ein Wohnbereich vorgesehen und wird auch saniert werden und wieder für Wohnungen zur Verfügung gestellt werden.

 

Die „Stadt des Kindes" hat eine andere historische Entwicklung. Die „Stadt des Kindes" war konzipiert als eine Einrichtung, die für die Kinder- und Jugendbetreuung vorgesehen war. Da wir jetzt einen anderen pädagogischen Zugang bei der Betreuung von Kindern und Jugendlichen haben, ist der ursprüngliche Inhalt der Nutzung verloren gegangen.

 

Von da her war das auch der Grund, dass der Bereich der „Stadt des Kindes" bereits 2003 veräußert worden ist und dass es seit dieser Zeit auch Überlegungen der Käufer, also ARWAG und Wiener Heim, gibt, dort vor allem geförderten Wohnbau zu errichten, und dass wir als Stadt Wien auch in einem ständigen Dialog mit diesen Wohnbauträgern versuchen, dem sozialen Gedanken besonders Rechnung zu tragen - und zwar nicht nur durch die Errichtung von geförderten Wohnungen, die auch Menschen zugänglich gemacht werden, die angesichts ihrer sozialen und wirtschaftlichen Lage

 

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