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Gemeinderat, 32. Sitzung vom 27.03.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 12 von 75

 

Erhöhung der Negativsteuer sogar präferiert. Man hat gemeint, dass die beste Entlastung für Klein- und Mittelverdiener und insbesondere für Kleinverdienerinnen darin besteht, dass man die Arbeitslosenbeiträge im konkreten Fall streicht. Das ist geschehen, und ich halte das für eine sehr vernünftige Regelung.

 

Und wenn Sie mich fragen, Herr Gemeinderat, wem das vor allem nutzt, so sage ich: Einer Gruppe, die uns in Wien ganz besonders am Herzen liegt, nämlich den Frauen. Es wird dies eine Million Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen betreffen, und davon sind zwei Drittel Frauen. Es wird ein ganz großer Anteil von Frauen davon positiv betroffen sein, wenngleich der Hintergrund uns leider nicht gefällt, weil eben Frauen immer noch ein geringeres Einkommen haben. Es geht dabei immerhin um Summen von bis zu 400 EUR, die jemand, wenn er durchschnittlich 1 000 EUR hat, auf diese Art und Weise zurückbekommt, wenn er oder sie keine Arbeitslosenbeiträge zahlen muss. Das ist zum Beispiel das Doppelte von dem, was auf Bundesebene von Prof Van der Bellen gefordert wurde, der gemeint hat, man sollte eine Entlastung um 200 EUR vornehmen. Ich halte die Entlastung um 400 EUR bei einem Durchschnittseinkommen von 1 000 EUR doch für sehr beträchtlich.

 

Die zweite Gruppe, die hier angesprochen wird, sind die Senioren und Seniorinnen. Durch das Vorziehen der Pensionserhöhung ist sicherlich eine Gruppe positiv betroffen, die uns allen sehr am Herzen liegt. Davon ist die gesamte Gruppe betroffen, es gibt keine soziale Staffelung, davon sind alle Wiener und Wienerinnen, die in Pension sind, betroffen, und wir sprechen immerhin über 150 Millionen EUR.

 

Zum Dritten glaube ich, dass diese Vermögenszuwachssteuer, die sicherlich noch im Detail erarbeitet werden muss, ein ganz wichtiger Schritt in Richtung Gesundheitsfinanzierung ist. Wir alle sind hier gesessen und haben darüber diskutiert, und wir alle waren, wenn ich mich recht erinnere, eigentlich über die Parteigrenzen hinweg der Ansicht, dass unser Gesundheitswesen unbedingt erhalten werden muss und dass das nicht dadurch geschehen kann, dass wir uns immer nur auf den Faktor Arbeit konzentrieren. Das ist nicht möglich. Es ist ganz wichtig, davon wegzukommen. Ich glaube, dass die Vermögenszuwachssteuer, die, wie gesagt, im Detail noch ausgearbeitet werden muss, ein ganz wichtiger Schritt zur Sicherung unseres exzellenten Gesundheitswesens ist, das auch entsprechende Reformen durchführen muss, aber parallel dazu zusätzliche Mittel dringend braucht.

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Die 3. Zusatzfrage wird von GR Stark gestellt. – Bitte schön.

 

GR Rudolf Stark (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrte Frau Vizebürgermeister!

 

Meine Zusatzfrage bezieht sich auch auf die Vermögenszuwachssteuer, die ja von Politikern der Sozialdemokraten sehr bejubelt wurde. – Ich muss mich entschuldigen, ich bin leider sehr heiser.

 

Medienberichten habe ich entnommen, dass diese Vermögenszuwachssteuer in Anlehnung an die Kapitalertragssteuer 25 Prozent betragen soll. Zu dieser – unter Anführungszeichen – neuen Steuer möchte ich anmerken, dass es die Besteuerung von Vermögenszuwächsen bei Unternehmen schon immer gegeben hat, und zwar wurden die Vermögenszuwächse bei der jeweiligen Einkunftsart je nach Progression mit bis zu 50 Prozent versteuert.

 

Im Zusammenhang mit dem Vermögenszuwachs von Privatpersonen werden Einkünfte aus Spekulationsgewinn ebenfalls je nach Progression mit bis zu 50 Prozent versteuert. Für Privatpersonen hat der Gesetzgeber aber mehrere Begünstigungen geschaffen, die mit dieser neuen Vermögenszuwachssteuer nun aber sichtlich fallen sollen. Diese Begünstigungen betrafen Grundstücke, die sich mehr als zehn Jahre im Besitz des Eigentümers befinden, sowie Wertpapiere, Aktien et cetera, die länger als ein Jahr im Vermögen des jeweiligen Besitzers sind. Dafür gab es bisher keine Besteuerung, diese Begünstigung soll nun aber sichtlich fallen.

 

Meine Frage bezieht sich darauf, dass mit dieser neuen Vermögenszuwachssteuer von 25 Prozent die Unternehmen durchaus entlastet werden, die bisher zum Teil bis zu 50 Prozent bezahlen mussten, dann aber in den Genuss der Begünstigung von 25 Prozent kommen, dass aber sämtliche kleinen und mittleren Einkommen, die etwa bei Spekulationsgewinnen bisher steuerbefreit waren, nun dieser Steuer unterliegen. Meine konkrete Frage, Frau Vizebürgermeister: Halten Sie die Einführung einer solchen Steuer, die überwiegend auch die kleinen und mittleren Einkommen belasten würde, für wirklich bejubelnswert?

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Bitte, Frau Vizebürgermeister.

 

VBgmin Mag Renate Brauner: Sehr geehrter Herr Kollege!

 

Sie sind sicherlich ein größerer Experte in Details des Steuerrechtes, als ich es bin. Trotzdem ist für mich Ihre an sich sonst sehr präzise Analyse in einem Punkt nicht nachvollziehbar, dass nämlich eine Steuer, die sich vor allem auf Aktiengewinne konzentrieren soll, Kleineinkommen betrifft. Nach meiner Erfahrung, meinem Wissen und allen Unterlagen, die ich kenne, ist mir bisher verborgen geblieben, dass gerade diejenigen, die wir als Bezieher eines kleinen Einkommens bezeichnen – also Leute, die 1 100, 1 200, 1 300, 1 500 oder vielleicht 1 800 EUR haben, das ist immer eine Frage der Relation –, so viele Aktiengewinne haben, und davon konnten Sie mich auch nicht überzeugen, Herr Kollege.

 

Sie haben völlig recht – und Ihre Darstellung war sehr präzis –, dass es sehr genaue Regelungen gibt, wie Zuwächse im Einkommen besteuert sind. Und es waren gerade die von Ihnen angesprochenen klein- und mittelständischen Unternehmungen, die in Wirklichkeit viel mehr Einblick in ihre Steuerlast haben als ein Arbeitnehmer und eine Arbeitnehmerin, die oft den Überblick gar nicht haben, die mich immer wieder angesprochen und gesagt haben: Wir sind diejenigen, die die gesamte Last tragen. Wir sind diejenigen, die bei der Lehrlingsausbildung, bei Investitionen, bei der Nahversorgung und

 

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