Gemeinderat,
32. Sitzung vom 27.03.2008, Wörtliches Protokoll - Seite 12 von 75
Erhöhung der Negativsteuer sogar präferiert. Man hat gemeint, dass die beste Entlastung für Klein- und Mittelverdiener und insbesondere für Kleinverdienerinnen darin besteht, dass man die Arbeitslosenbeiträge im konkreten Fall streicht. Das ist geschehen, und ich halte das für eine sehr vernünftige Regelung.
Und wenn Sie mich fragen, Herr Gemeinderat, wem das
vor allem nutzt, so sage ich: Einer Gruppe, die uns in Wien ganz besonders am
Herzen liegt, nämlich den Frauen. Es wird dies eine Million Arbeitnehmer und
Arbeitnehmerinnen betreffen, und davon sind zwei Drittel Frauen. Es wird ein
ganz großer Anteil von Frauen davon positiv betroffen sein, wenngleich der
Hintergrund uns leider nicht gefällt, weil eben Frauen immer noch ein
geringeres Einkommen haben. Es geht dabei immerhin um Summen von bis zu 400
EUR, die jemand, wenn er durchschnittlich 1 000 EUR hat, auf diese
Art und Weise zurückbekommt, wenn er oder sie keine Arbeitslosenbeiträge zahlen
muss. Das ist zum Beispiel das Doppelte von dem, was auf Bundesebene von Prof
Van der Bellen gefordert wurde, der gemeint hat, man sollte eine Entlastung um
200 EUR vornehmen. Ich halte die Entlastung um 400 EUR bei einem
Durchschnittseinkommen von 1 000 EUR doch für sehr beträchtlich.
Die zweite Gruppe, die hier angesprochen wird, sind die
Senioren und Seniorinnen. Durch das Vorziehen der Pensionserhöhung ist
sicherlich eine Gruppe positiv betroffen, die uns allen sehr am Herzen liegt.
Davon ist die gesamte Gruppe betroffen, es gibt keine soziale Staffelung, davon
sind alle Wiener und Wienerinnen, die in Pension sind, betroffen, und wir
sprechen immerhin über 150 Millionen EUR.
Zum Dritten glaube ich, dass diese
Vermögenszuwachssteuer, die sicherlich noch im Detail erarbeitet werden muss,
ein ganz wichtiger Schritt in Richtung Gesundheitsfinanzierung ist. Wir alle
sind hier gesessen und haben darüber diskutiert, und wir alle waren, wenn ich
mich recht erinnere, eigentlich über die Parteigrenzen hinweg der Ansicht, dass
unser Gesundheitswesen unbedingt erhalten werden muss und dass das nicht
dadurch geschehen kann, dass wir uns immer nur auf den Faktor Arbeit
konzentrieren. Das ist nicht möglich. Es ist ganz wichtig, davon wegzukommen.
Ich glaube, dass die Vermögenszuwachssteuer, die, wie gesagt, im Detail noch
ausgearbeitet werden muss, ein ganz wichtiger Schritt zur Sicherung unseres
exzellenten Gesundheitswesens ist, das auch entsprechende Reformen durchführen
muss, aber parallel dazu zusätzliche Mittel dringend braucht.
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Die
3. Zusatzfrage wird von GR Stark gestellt. – Bitte schön.
GR Rudolf Stark (Klub der Wiener
Freiheitlichen): Sehr geehrte Frau Vizebürgermeister!
Meine Zusatzfrage bezieht sich auch auf die
Vermögenszuwachssteuer, die ja von Politikern der Sozialdemokraten sehr
bejubelt wurde. – Ich muss mich entschuldigen, ich bin leider sehr heiser.
Medienberichten habe ich entnommen, dass diese
Vermögenszuwachssteuer in Anlehnung an die Kapitalertragssteuer 25 Prozent
betragen soll. Zu dieser – unter Anführungszeichen – neuen Steuer
möchte ich anmerken, dass es die Besteuerung von Vermögenszuwächsen bei
Unternehmen schon immer gegeben hat, und zwar wurden die Vermögenszuwächse bei
der jeweiligen Einkunftsart je nach Progression mit bis zu 50 Prozent
versteuert.
Im Zusammenhang mit dem Vermögenszuwachs von
Privatpersonen werden Einkünfte aus Spekulationsgewinn ebenfalls je nach
Progression mit bis zu 50 Prozent versteuert. Für Privatpersonen hat der
Gesetzgeber aber mehrere Begünstigungen geschaffen, die mit dieser neuen
Vermögenszuwachssteuer nun aber sichtlich fallen sollen. Diese Begünstigungen
betrafen Grundstücke, die sich mehr als zehn Jahre im Besitz des Eigentümers
befinden, sowie Wertpapiere, Aktien et cetera, die länger als ein Jahr im
Vermögen des jeweiligen Besitzers sind. Dafür gab es bisher keine Besteuerung,
diese Begünstigung soll nun aber sichtlich fallen.
Meine Frage bezieht sich darauf, dass mit dieser
neuen Vermögenszuwachssteuer von 25 Prozent die Unternehmen durchaus
entlastet werden, die bisher zum Teil bis zu 50 Prozent bezahlen mussten,
dann aber in den Genuss der Begünstigung von 25 Prozent kommen, dass aber
sämtliche kleinen und mittleren Einkommen, die etwa bei Spekulationsgewinnen
bisher steuerbefreit waren, nun dieser Steuer unterliegen. Meine konkrete
Frage, Frau Vizebürgermeister: Halten Sie die Einführung einer solchen Steuer,
die überwiegend auch die kleinen und mittleren Einkommen belasten würde, für
wirklich bejubelnswert?
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Bitte,
Frau Vizebürgermeister.
VBgmin Mag Renate Brauner: Sehr
geehrter Herr Kollege!
Sie sind sicherlich ein größerer Experte in Details
des Steuerrechtes, als ich es bin. Trotzdem ist für mich Ihre an sich sonst
sehr präzise Analyse in einem Punkt nicht nachvollziehbar, dass nämlich eine
Steuer, die sich vor allem auf Aktiengewinne konzentrieren soll, Kleineinkommen
betrifft. Nach meiner Erfahrung, meinem Wissen und allen Unterlagen, die ich
kenne, ist mir bisher verborgen geblieben, dass gerade diejenigen, die wir als
Bezieher eines kleinen Einkommens bezeichnen – also Leute, die 1 100,
1 200, 1 300, 1 500 oder vielleicht 1 800 EUR haben,
das ist immer eine Frage der Relation –, so viele Aktiengewinne haben, und
davon konnten Sie mich auch nicht überzeugen, Herr Kollege.
Sie haben völlig recht – und
Ihre Darstellung war sehr präzis –, dass es sehr genaue Regelungen gibt,
wie Zuwächse im Einkommen besteuert sind. Und es waren gerade die von Ihnen
angesprochenen klein- und mittelständischen Unternehmungen, die in Wirklichkeit
viel mehr Einblick in ihre Steuerlast haben als ein Arbeitnehmer und eine
Arbeitnehmerin, die oft den Überblick gar nicht haben, die mich immer wieder
angesprochen und gesagt haben: Wir sind diejenigen, die die gesamte Last
tragen. Wir sind diejenigen, die bei der Lehrlingsausbildung, bei
Investitionen, bei der Nahversorgung und
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular