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Gemeinderat, 14. Sitzung vom 21.11.2006, Wörtliches Protokoll  -  Seite 35 von 91

 

würde interessieren, in welche Richtung die Interpretation dieser Stellungnahme der MA 10 geht.

 

Zweiter Punkt: Die drei Mittagsmenüs wurden angeführt, nämlich das Menü „Standard“, das Menü „ohne Schweinefleisch“ und das Menü „fleischlos“. – Hier hat das Kontrollamt offensichtlich bemerkt, dass die Information an die Eltern bezüglich Menüauswahl und Angebot nicht optimal ist, und angeregt, dass die Eltern auch darüber informiert werden sollten, dass sie das Menü, das sie einmal gewählt haben, auch wechseln können und dass die Speisepläne ausgehängt werden sollen.

 

Vielleicht ist das jetzt ein Einzelfall, aber ich habe auch mit anderen Eltern Rücksprache gehalten. Auch mein Sohn besucht ein städtisches Kindertagesheim, einen Hort, und da gibt es – wie auch in anderen Horten – keinen Aushang des Speiseplans. Ich bin nie – und so geht es auch anderen Eltern – befragt worden, welches Menü ich beziehungsweise mein Kind denn wählen möchten. Ich habe dann aber Ende Oktober im Mitteilungsheft meines Sohnes, das ich auch mitgebracht habe, einen Zettel vorgefunden, den ich hier vorlesen möchte, denn ich glaube nicht, dass das Kontrollamt gemeint hat, dass das die Informationen an die Eltern sein soll!

 

Da steht: „Liebe Eltern! Derzeit bieten wir zum Mittagessen drei verschiedene Menüs an. Menü 1 mit Schweinefleisch, Menü 2 ohne Schweinefleisch (vorwiegend Pute), Menü 3 vegetarisch. Ihr Kind bekommt derzeit Menü 2, bei Änderungswunsch kommen Sie bitte bei uns vorbei.“ Aus. Mit Unterschriftszeile. – Ich habe das abgezeichnet und mir gedacht, gut, ohne Schweinefleisch passt das. Mein Sohn hat gemeint, dass das passt und er keine Änderung des Menüs will. Was er aber den ganzen Tag und die ganze Woche isst, weiß ich nicht, weil der Speiseplan fehlt. Und dass ich wechseln kann, wurde mir auch nicht mitgeteilt, sondern das konnte ich erst im Kontrollamtsbericht nachlesen.

 

Ich glaube, dass wir die Anregungen, die wir vom Kontrollamt bekommen, auch ernst nehmen sollten! Ich meine, die Eltern würden die Wahlmöglichkeit auch annehmen, wenn man sie davon informiert. Außerdem glaube ich, dass die Kinder vielleicht auch zu einem fleischlosen oder zu einem anderen Menü wechseln würden, wenn sie sehen, was die anderen Menüs anbieten und dass es nächste Woche vielleicht in einem anderen Menü das Lieblingsessen gibt.

 

Ich glaube, dass den Anregungen des Kontrollamtes doch etwas mehr Genüge getan werden sollte!

 

Zum Bildungsplan, der ja schon kurz angesprochen wurde: Leider konnte ich nicht sehr lange bei der Enquete bleiben, weil ich zur Präsidiale musste, die zur selben Zeit stattfand. Wir haben diesen Antrag damals mit unterstützt, und ich habe mich auch sehr gefreut, als ich ihn vor zwei Wochen erhalten habe. Ich habe ihn gelesen und habe mich auch in der vorgelagerten Diskussion eingebracht, bei der man Anmerkungen zum Erstentwurf machen konnte. Ich glaube aber, dass nicht klar ist – und das war auch mir beim Lesen des Erstentwurfes nicht ganz klar – an wen sich der Bildungsplan richtet.

 

Wenn er sich an die Eltern richtet, dann ist es, glaube ich, ein taugliches Mittel, darzustellen, was alles im Kindergarten gemacht wird und welche Bildung schon seit Jahren im Kindergarten gelebt wird. Ich weiß aber nicht, ob das – und das kam ja auch immer wieder in der Diskussion – für die PädagogInnen das richtige Mittel ist. Die PädagogInnen, mit denen ich gesprochen habe, haben gesagt, dass eigentlich nichts Neues in diesem Entwurf steht. Für die PädagogInnen ist es also wirklich nicht der große Wurf geworden!

 

Wenn das Ganze für die Eltern sein soll, dann ist es okay, denn ich glaube, dass es auch notwendig ist, den Eltern zu zeigen, welche Bildungsleistung sie im Kindergarten für ihre Kinder bekommen, und dass es für die Kinder gut ist, dass jetzt auch der Kindergarten als erste Bildungseinrichtung mit einem Bildungsplan definiert wird.

 

Der logische Schritt ist für uns jetzt aber die Frage: Wenn Bildungseinrichtung, warum dann nicht gratis? Das wurde ja schon thematisiert. Wenn wir es nämlich wirklich ernst meinen, dass der Kindergarten eine Bildungseinrichtung ist, dann muss er auch gratis sein, und zwar nicht nur das letzte Kindergartenjahr, sondern die gesamten Kindergartenjahre.

 

Ich möchte zum Schluss noch zu den Bädern kommen. Auch ich habe hier schon öfters gesagt, dass ich gerne wieder einmal eine Bäderkommissionssitzung hätte. Zumindest sollten wir sie wieder einmal einrichten, denn in dieser Legislaturperiode wurde sie noch nicht konstituiert. Ich glaube, dass sich seit dem letzten Bäderkonzept, das wir 2001 oder 2002 in der letzten Bäderkommissionssitzung besprochen haben, einiges getan hat. Ich meine, dass wir das Bäderkonzept, das damals galt, doch einmal überarbeiten sollten, und dass man sich auch anschauen sollte, was sich getan hat, wie es weitergeht, wo es nicht so gut klappt und wo die nächsten Investitionen sind.

 

Zum Beispiel ist das Ottakringer Bad nach wie vor kein Familienbad, wie es im Bäderkonzept von 2001 vorgesehen war. – Jedenfalls meine ich, dass wir wieder eine Bäderkommissionssitzung abhalten sollten. Ich empfand die Sitzung damals als durchwegs konstruktiv, vor allem, dass wir auch die Möglichkeit hatten, uns als Oppositionspartei einzubringen. Aber das ist schon lange her, und ich verstehe nicht, warum man keine Sitzung dieser Bäderkommission mehr macht.

 

Ich möchte einen Antrag einbringen, der schon bei der vorhergehenden Geschäftsgruppe debattiert wurde, und zwar betreffend die Website der Bäder. Ich meine nämlich, dass wir etwas umsichtiger mit den Informationen sein sollten, die wir anbieten, vor allem, wenn sie für Menschen mit Behinderungen sind und das Internet eines der wenigen Medien ist, in dem man sich über Behinderteneinrichtungen in der Stadt informieren beziehungsweise erfahren kann, welche Angebote es gibt. Und im Zusammenhang mit Behinderteneinrichtungen sind die Bäder nun einmal ein wichtiger Bereich.

 

Ich stelle daher folgenden Beschlussantrag:

 

„Um den barrierefreien Zugang zu Informationen über Behinderteneinrichtungen in den städtischen Bädern, Sommer- und Hallenbädern sowie Familienbädern zu

 

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