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Gemeinderat, 35. Sitzung vom 25.11.2003, Wörtliches Protokoll  -  Seite 89 von 120

 

vorbildliches Modell, auch für zukünftige Wohnbauvorhaben, etwas, was der Wohnbau leisten kann und mit Wohnbauförderungsmitteln leisten soll.

 

Ich möchte mich natürlich auch bei den anderen Rednern bedanken, die Beispiele von Wien gebracht in dem einen oder anderen Fall gebracht haben. Es ist in der Diskussion selbst schon vieles an Argumenten, die gefallen sind, an Fragestellungen, an kontroversen Meinungen aufgeklärt worden, sodass ich es leicht habe und mich lediglich auf zwei Punkte beschränken möchte.

 

Das Eine ist das vom Kollegen Herzog mit sehr viel Gründlichkeit vorgetragene Thema des Außerstreitverfahrens. Nur eine kurze Aufklärung aus meiner Sicht, wie das die Sozialdemokraten im Parlament gemeint und – wie ich weiß – auch gesagt haben. Tatsächlich ist die Schlichtungsstelle ohne Kostenersatz. Wenn aber ein Hauseigentümer bei der Schlichtungsstelle nicht zufrieden ist, weil er sich bessere Chancen ausrechnet, das Verfahren in das Außerstreitverfahren bei Gericht abzuziehen, dann wird er das tun. Wenn er weiß, dass bei der Schlichtungsstelle keine Kosten entstehen, auch dem Mieter keine Kosten entstehen, und er damit spekulieren will, dass die Anwaltskosten dann beim Außerstreitverfahren zu bezahlen sind, wird er natürlich, wenn es seine Absicht ist, das tun. Es ist nicht jeder Vermieter und jeder Hauseigentümer gleich und nicht jeder handelt in unredlicher Absicht. Aber es wird natürlich eine Anzahl von Fällen geben, die damit spekulieren können, dass ein Mieter zwar bei einer kostenlosen Schlichtungsstelle beginnt, aber keinen Einfluss darauf hat, dass der Vermieter dieses Verfahren zu Gericht, nämlich in das Außerstreitverfahren, abzieht und dort in Zukunft sehr wohl mit Kosten, nämlich Kosten für den Anwalt, je nachdem, wie der Prozess ausgeht, aber jedenfalls mit dem Kostenrisiko, behaftet ist.

 

Nun werden Sie sagen, das wird jemanden wie uns, die wir hier sitzen, nicht groß treffen. Der ist gewohnt, mit Anwälten und mit Richtern umzugehen. Auch vom Einkommen her, ohne Sie irgendwie überschätzen zu wollen, glaube ich, wird jeder, wenn er sein Recht durchsetzt, die Anwaltskosten und auch einen möglichen Verlust einkalkulieren. Aber wissen Sie, ich habe in den Beratungen – darum ist das Thema schon ein wichtiges – viele Menschen erlebt, die als erste Frage haben, was ihnen denn passieren kann, wenn sie verlieren. Wenn man denen sagt, dass sie, um ihr Recht wahrzunehmen, das Risiko haben, dass sie theoretisch, weil verlieren muss man ja nicht, Anwaltskosten haben, dann gibt es einen gewissen Anteil, der deshalb nicht streitet, weil er sein Leben lang nichts mit dem Gericht zu tun gehabt hat und darüber auch froh ist. Die Leute sagen immer, sie seien froh, nichts mit den Gerichten zu tun zu haben. Dass sie aber bei der Schlichtungsstelle dann keinen Einfluss auf das Abziehen zu Gericht haben und daher ein Risiko in Kauf nehmen, wird einige abschrecken. Das werden nicht Zigtausende sein, aber es wird einige abschrecken. Das sind natürlich die Ärmsten und diejenigen, die am wenigsten mit Gerichten zu tun haben. Daher hat sich die Mietervereinigung, ohne dass sie mich als Anwalt bräuchten, aber immer im Herzen haben wird, so massiv dagegen gewehrt und gesagt, es trifft nicht die breite Masse, sondern es trifft diejenigen, die mit so viel Sorge zu Gericht gehen und Angst haben, ihr Recht wahrzunehmen. Statt diese zu unterstützen, sage ich, unterstützt man die Anwälte, damit sie dort in Zukunft halt ein Honorar bekommen können. Das ist die falsche Gruppe. Nichts gegen Anwälte, aber die Unterstützungsbedürftigen sind eigentlich die anderen. Daher habe ich es persönlich für richtig gefunden, diese Diskussion zu führen und auch auf den Umstand dieser Bevölkerungsgruppe hinzuweisen. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Die Bereiche, die der Kollege Kenesei bei den Schmidtstahlwerken angeschnitten hat, schaue ich mir an. Ich war bei der letzten Pressekonferenz ausgerüstet, wo eine Menge zu verschiedensten Projekten behauptet wurde, was so nicht gestimmt hat. Aber zu seiner Ehrenrettung muss ich sagen, es wurde nicht von ihm behauptet. Daher erspare ich mir jetzt, Ihnen das von der letzten Pressekonferenz zu beantworten, sondern ich werde mich um die Schmidtstahlwerke und ihre Ausführungen kümmern.

 

Ich bin prinzipiell auch dafür, dass man durchaus in Berichtsform sagt, was von den Auflagen des Bauträgerwettbewerbs letztendlich verwirklicht worden ist. Dem steht überhaupt nichts entgegen. Wenn da etwas nicht verwirklicht wird, dann soll man den Bauträgern, so wie man sie öffentlich lobt – ich lobe da nicht uns, sondern ich lobe die Bauträger, das Verfahren und die Jury –durchaus auch sagen, wenn jemand etwas nicht in Ordnung macht. Dagegen spricht überhaupt nichts.

 

Ich möchte zuletzt einen Punkt vom Kollegen Wagner ansprechen, der den Gemeindebau, die Hauptmietzinsreserven oder überhaupt die Mittel im Gemeindebau betroffen hat. Er hat so nebenbei gesagt, dass sich die Mieter quasi freuen würden, wenn man ihnen die Hauptmietzinsreserve lässt, denn die gehört dem Hauseigentümer und das wäre etwas, wenn die das hätten. Dazu muss man sagen, das unterscheidet schon den Gemeindebau und die gemeinnützigen Wohnungsunternehmen von vielen privaten Hauseigentümern. Ich erkläre gleich wie. Wir lassen die Hauptmietzinsreserve tatsächlich den Mietern. Sie gehört tatsächlich den Mietern, und zwar in zweierlei Hinsicht. Zum überwiegenden Anteil verwenden wir die Hauptmietzinsreserve im Haus und uns bleibt nichts über, anders als den meisten Hauseigentümern, die darauf warten, das entnehmen zu können. Zum geringeren Teil bleibt etwas über und wir verwenden diese Mittel wieder im Gemeindebau für andere Bauten, um dort einen § 18 zu verhindern. Für die Investitionen, die wir dort tätigen, haben wir zwar eine Investitionsprämie, aber wir verwenden sie zur Gänze wieder in den Gemeindebauten, um die Maßnahmen zu setzen, die sich das Haus von sich aus nicht leisten könnte. Das unterscheidet die Gemeindewohnhausanlagen von vielen Privaten. Darauf sind wir stolz. Es unterscheidet sie der soziale Auftrag und der Umgang mit Mietern. Es gibt Fehlleistungen, aber es ist doch ein Unterschied, ob sich Mieter darauf verlassen können,

 

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