Gemeinderat,
35. Sitzung vom 25.11.2003, Wörtliches Protokoll - Seite 89 von 120
vorbildliches Modell, auch für zukünftige Wohnbauvorhaben,
etwas, was der Wohnbau leisten kann und mit Wohnbauförderungsmitteln leisten
soll.
Ich möchte mich natürlich auch bei den anderen Rednern
bedanken, die Beispiele von Wien gebracht in dem einen oder anderen Fall
gebracht haben. Es ist in der Diskussion selbst schon vieles an Argumenten, die
gefallen sind, an Fragestellungen, an kontroversen Meinungen aufgeklärt worden,
sodass ich es leicht habe und mich lediglich auf zwei Punkte beschränken
möchte.
Das Eine ist das vom Kollegen Herzog mit sehr viel
Gründlichkeit vorgetragene Thema des Außerstreitverfahrens. Nur eine kurze
Aufklärung aus meiner Sicht, wie das die Sozialdemokraten im Parlament gemeint
und – wie ich weiß – auch gesagt haben. Tatsächlich ist die Schlichtungsstelle
ohne Kostenersatz. Wenn aber ein Hauseigentümer bei der Schlichtungsstelle
nicht zufrieden ist, weil er sich bessere Chancen ausrechnet, das Verfahren in
das Außerstreitverfahren bei Gericht abzuziehen, dann wird er das tun. Wenn er
weiß, dass bei der Schlichtungsstelle keine Kosten entstehen, auch dem Mieter
keine Kosten entstehen, und er damit spekulieren will, dass die Anwaltskosten
dann beim Außerstreitverfahren zu bezahlen sind, wird er natürlich, wenn es
seine Absicht ist, das tun. Es ist nicht jeder Vermieter und jeder
Hauseigentümer gleich und nicht jeder handelt in unredlicher Absicht. Aber es
wird natürlich eine Anzahl von Fällen geben, die damit spekulieren können, dass
ein Mieter zwar bei einer kostenlosen Schlichtungsstelle beginnt, aber keinen
Einfluss darauf hat, dass der Vermieter dieses Verfahren zu Gericht, nämlich in
das Außerstreitverfahren, abzieht und dort in Zukunft sehr wohl mit Kosten,
nämlich Kosten für den Anwalt, je nachdem, wie der Prozess ausgeht, aber
jedenfalls mit dem Kostenrisiko, behaftet ist.
Nun werden Sie sagen, das wird jemanden wie uns, die
wir hier sitzen, nicht groß treffen. Der ist gewohnt, mit Anwälten und mit
Richtern umzugehen. Auch vom Einkommen her, ohne Sie irgendwie überschätzen zu
wollen, glaube ich, wird jeder, wenn er sein Recht durchsetzt, die
Anwaltskosten und auch einen möglichen Verlust einkalkulieren. Aber wissen Sie,
ich habe in den Beratungen – darum ist das Thema schon ein wichtiges – viele
Menschen erlebt, die als erste Frage haben, was ihnen denn passieren kann, wenn
sie verlieren. Wenn man denen sagt, dass sie, um ihr Recht wahrzunehmen, das
Risiko haben, dass sie theoretisch, weil verlieren muss man ja nicht,
Anwaltskosten haben, dann gibt es einen gewissen Anteil, der deshalb nicht
streitet, weil er sein Leben lang nichts mit dem Gericht zu tun gehabt hat und
darüber auch froh ist. Die Leute sagen immer, sie seien froh, nichts mit den
Gerichten zu tun zu haben. Dass sie aber bei der Schlichtungsstelle dann keinen
Einfluss auf das Abziehen zu Gericht haben und daher ein Risiko in Kauf nehmen,
wird einige abschrecken. Das werden nicht Zigtausende sein, aber es wird einige
abschrecken. Das sind natürlich die Ärmsten und diejenigen, die am wenigsten
mit Gerichten zu tun haben. Daher hat sich die Mietervereinigung, ohne dass sie
mich als Anwalt bräuchten, aber immer im Herzen haben wird, so massiv dagegen
gewehrt und gesagt, es trifft nicht die breite Masse, sondern es trifft
diejenigen, die mit so viel Sorge zu Gericht gehen und Angst haben, ihr Recht
wahrzunehmen. Statt diese zu unterstützen, sage ich, unterstützt man die
Anwälte, damit sie dort in Zukunft halt ein Honorar bekommen können. Das ist
die falsche Gruppe. Nichts gegen Anwälte, aber die Unterstützungsbedürftigen
sind eigentlich die anderen. Daher habe ich es persönlich für richtig gefunden,
diese Diskussion zu führen und auch auf den Umstand dieser Bevölkerungsgruppe
hinzuweisen. (Beifall bei der SPÖ.)
Die Bereiche, die der Kollege Kenesei bei den
Schmidtstahlwerken angeschnitten hat, schaue ich mir an. Ich war bei der
letzten Pressekonferenz ausgerüstet, wo eine Menge zu verschiedensten Projekten
behauptet wurde, was so nicht gestimmt hat. Aber zu seiner Ehrenrettung muss
ich sagen, es wurde nicht von ihm behauptet. Daher erspare ich mir jetzt, Ihnen
das von der letzten Pressekonferenz zu beantworten, sondern ich werde mich um
die Schmidtstahlwerke und ihre Ausführungen kümmern.
Ich bin prinzipiell auch dafür, dass man durchaus in
Berichtsform sagt, was von den Auflagen des Bauträgerwettbewerbs letztendlich
verwirklicht worden ist. Dem steht überhaupt nichts entgegen. Wenn da etwas
nicht verwirklicht wird, dann soll man den Bauträgern, so wie man sie öffentlich
lobt – ich lobe da nicht uns, sondern ich lobe die Bauträger, das Verfahren und
die Jury –durchaus auch sagen, wenn jemand etwas nicht in Ordnung macht.
Dagegen spricht überhaupt nichts.
Ich möchte zuletzt einen Punkt vom Kollegen Wagner ansprechen,
der den Gemeindebau, die Hauptmietzinsreserven oder überhaupt die Mittel im
Gemeindebau betroffen hat. Er hat so nebenbei gesagt, dass sich die Mieter
quasi freuen würden, wenn man ihnen die Hauptmietzinsreserve lässt, denn die
gehört dem Hauseigentümer und das wäre etwas, wenn die das hätten. Dazu muss
man sagen, das unterscheidet schon den Gemeindebau und die gemeinnützigen
Wohnungsunternehmen von vielen privaten Hauseigentümern. Ich erkläre gleich
wie. Wir lassen die Hauptmietzinsreserve tatsächlich den Mietern. Sie gehört
tatsächlich den Mietern, und zwar in zweierlei Hinsicht. Zum überwiegenden
Anteil verwenden wir die Hauptmietzinsreserve im Haus und uns bleibt nichts
über, anders als den meisten Hauseigentümern, die darauf warten, das entnehmen zu
können. Zum geringeren Teil bleibt etwas über und wir verwenden diese Mittel
wieder im Gemeindebau für andere Bauten, um dort einen § 18 zu verhindern.
Für die Investitionen, die wir dort tätigen, haben wir zwar eine
Investitionsprämie, aber wir verwenden sie zur Gänze wieder in den
Gemeindebauten, um die Maßnahmen zu setzen, die sich das Haus von sich aus
nicht leisten könnte. Das unterscheidet die Gemeindewohnhausanlagen von vielen
Privaten. Darauf sind wir stolz. Es unterscheidet sie der soziale Auftrag und
der Umgang mit Mietern. Es gibt Fehlleistungen, aber es ist doch ein
Unterschied, ob sich Mieter darauf verlassen können,
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