Gemeinderat,
33. Sitzung vom 25.09.2003, Wörtliches Protokoll - Seite 11 von 102
Ich frage Sie: Was haben Sie
in der Angelegenheit unternommen? Haben Sie die Unternehmung
Krankenanstaltenverbund in irgendeiner Weise angewiesen? Und was sind Ihre
Maßnahmen?
Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer:
Bitte, Frau Stadträtin.
Amtsf StRin Dr Elisabeth Pittermann: Es
waren meine ständigen Maßnahmen, dass dafür Sorge zu tragen ist, dass das
Personal gerecht auf die Abteilungen verteilt ist. Das habe ich auch schon
früher einmal dem Teilunternehmungsdirektor der Teilunternehmung 2 und der
Frau Oberin Gerwin immer wieder mitgeteilt. Wann immer wir zusammen waren, habe
ich gesagt, dass dafür Rechnung zu tragen ist, dass das Personal so verteilt
ist, dass es nirgendwo zu einer gefährlichen Pflege kommt. Selbstverständlich
war das auch meine ständige Weisung an den KAV, dass es niemals
Personaleinsparungen im patientennahen Bereich geben darf. Das bedeutet eben
die Krankenpflege am Bett, das bedeutet die medizinisch-technischen Dienste,
das bedeutet die Ärzte, aber das bedeutet selbstverständlich auch das
Verwaltungspersonal im unmittelbaren Bereich.
Diese Fälle werden noch einmal nachrecherchiert. Man
sieht es im Allgemeinen Krankenhaus anders als bei den Gutachten. Wie gesagt,
es sagen selbst alle Ärzte und auch Pflegepersonen, dass es bei einem
Querschnittgelähmten nicht immer hundertprozentig zu verhindern ist, dass ein
Dekubitus auftritt. Und weil gestern die Rede davon war, dass er ja wahnsinnige
Schmerzen gehabt haben muss: Ein Querschnittgelähmter zeichnet sich leider
dadurch aus, dass er dort keine Schmerzen und überhaupt keine eigene Mobilität
hat. Das macht ja diese Pflege - vor allem, wenn er auch noch mit der Atmung
und so weiter beeinträchtigt ist - so besonders schwierig. Er hatte auch eine
entsprechende Dekubitusprophylaxe.
Es sagen aber alle, die mit diesen Patienten zu tun
haben: Es lässt sich unter bestimmten Umständen nicht immer verhindern. Wir
setzen natürlich alles daran, mit allen modernen Methoden, dass es nicht dazu
kommt. Ich kann nur aus eigenen Erfahrungen sagen, dass ein Dekubitus unter
besonderen Umständen wirklich nicht immer verhinderbar ist.
Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Danke. - Somit ist die 2. Anfrage
beantwortet.
Wir kommen
zur 3. Anfrage (FSP/03890/2003/0001-KVP/GM). Sie wurde
von Herrn Dr Hahn gestellt und ist ebenfalls an Frau Dr Pittermann als
amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Gesundheit und Spitalswesen
gerichtet: Welche Vorkehrungen haben Sie getroffen, damit die zuständige
MA 47 verstärkt ihre Aufsichts- und Kontrolltätigkeit in den städtischen
Pflegeheimen wahrnimmt?
Ich bitte um Beantwortung.
Amtsf StRin Dr Elisabeth Pittermann:
Herr Gemeinderat!
Wie ich bereits gestern in der
Beantwortung der Dringlichen Anfrage ausführlich dargestellt habe, ist die durch
die MA 47 wahrgenommene Pflegeaufsicht ein zusätzliches zur internen
Überprüfung, nämlich ein behördliches Kontrollelement. Derzeit sind drei
Personen unmittelbar mit der Aufsicht befasst: eine juridische Leitung, eine
administrative, insbesondere bei kommissionellen Überprüfungen, und eine
Pflegesachverständige. Eine weitere Pflegesachverständige wurde von der
MA 47 beantragt, genehmigt und ist im Auswahlverfahren.
Im Bedarfsfall kann zu Pflegefragen
der konkreten Kontrolle in den stationären Pflegeeinrichtungen auf rund
140 MitarbeiterInnen des Gesundheits- und Krankenpflegedienstes in der
MA 47 als Qualitätssicherungsmaßnahme zurückgegriffen werden.
Außerdem unterstützt seit jeher und
bei exakten Überprüfungen, in denen es auch sehr um den Zustand der
BewohnerInnen geht, die MA 15 die MA 47 bei diesen Wahrnehmungs-,
Aufsichts- und Kontrolltätigkeiten sowohl in den städtischen als auch in den
privaten Pflegeheimen, da die medizinischen Amtssachverständigen von der
MA 15 gestellt werden und daher an diesen Überprüfungen teilnehmen.
Weiters stehen, weil hier ein
breiterer Raum zu überprüfen ist, als Sachverständige MitarbeiterInnen von
MA 12, MA 36B, MA 36C, MA 37, MA 59 und MA 68 zur
Verfügung. Ebenso werden in der Aufsicht die MitarbeiterInnen der Wiener
Patientenanwaltschaft beigezogen.
In Kürze - und das ist ja Ihnen
allen bekannt - steht eine Fusionierung der MA 15 in hoheitlichen Aufgaben
mit der MA 12 und der MA 47 bevor. Die behördliche Aufsicht über die
Pflegeheime wird dann voll durch die MA 15 getragen werden, mit Ausnahme
dessen, was jede Abteilung des Magistrats auch intern überprüfen muss.
In Zukunft wird die personelle
Prüfkapazität dadurch intensiviert, dass die Aufsicht der städtischen
Pflegeeinrichtungen, der Geriatriezentren, verstärkt noch durch die
Innenrevision des Wiener Krankenanstaltenverbundes wahrgenommen wird, verstärkt
durch den Patientenanwalt und den Ombudsmann. Die Prüftätigkeit der MA 47
beziehungsweise künftig der MA 15 muss zumindest einmal jährlich eine
Überprüfung aller geriatrischen Einrichtungen in Wien vornehmen, und bei
Beschwerden wie immer sofort.
Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Die erste Zusatzfrage.
GR Dr Johannes Hahn (ÖVP-Klub der
Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrte Frau Stadträtin!
Wir erwarten ja eigentlich
alle schon sehr dringlich ein Pflegeheimgesetz, worin zumindest vorgesehen ist
- und über die Intensität wird ja noch diskutiert -, in welchem Ausmaß
Standards, Qualitätskriterien et cetera vorgegeben werden. Nach welchen
Kriterien prüfen derzeit die Mitarbeiter der MA 47 die einzelnen
Einrichtungen? Gibt es hier Standards? Oder gibt es sozusagen individuell auf
die Häuser hin abzielende Überprüfungen?
Jedenfalls wäre es bei so einem eingeschränkten Personalstab, wie Sie ihn gerade skizziert haben - weil die 140 Quasi-Reservisten wahrscheinlich nicht wirklich
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