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Gemeinderat, 28. Sitzung vom 23.05.2003, Wörtliches Protokoll  -  Seite 12 von 80

 

Parks auf Sicherheitsstandards überprüft?

 

Bei den öffentlichen Einrichtungen und ganz besonders bei den Kinderspielplätzen - diese haben höchste Priorität – ist Sicherheit ein selbstverständliches Anliegen. Die Einhaltung der Sicherheitsstandards wird daher regelmäßig kontrolliert und überprüft.

 

500 Kinderspielplätze werden vom Stadtgartenamt betreut, über 200 Ballspielplätze befinden sich in unseren Gärten. Die Ausstattung dieser Spielplätze - und das ist besonders wichtig - erfolgt immer in enger Zusammenarbeit mit den Bezirksvertretungen, mit den Anrainern, mit den Schulen, mit den Kindergärten. Wir haben sehr viele verschiedene Arten von Spielplätzen geschaffen, bis hin zu mädchengerechten Spielplätzen und behindertengerechten Spielplätzen. Auch Skate-Anlagen wurden geschaffen, und es wurden Arbeitsgruppen gegründet, um alle Anforderungen von Skatern erfüllen zu können.

 

Der Spielgerätezukauf erfolgt gemäß Ausschreibungsgesetz durch die MA 54 und hat den entsprechenden EU-Richtlinien und österreichischen Normen zu entsprechen. Grundlage für alle Sicherheitsüberprüfungen und Sicherheitskontrollen sind die Normen EN 1176-7. Diese europäische Norm hat den Status einer österreichischen Norm. Die Einhaltung dieser Normen wird auch von externen Gutachtern regelmäßig kontrolliert; derzeit ist das die Firma Ing Peter Philipp.

 

Die Mitarbeiter des Stadtgartenamts werden selbstverständlich auch laufend geschult, um diesen Kontrollen entsprechend gerecht zu werden.

 

Worin bestehen nun diese Kontrollen?

 

Zunächst einmal in visuellen Routineinspektionen: Diese können regelmäßig und täglich notwendig sein. Sie dienen zur Erkennung von offensichtlichen Gefahrenquellen, Benützungseinflüssen, aber auch von Vandalismus.

 

Zweitens: in der operativen Inspektion, die in Abständen von ein bis drei Monaten erfolgt. Dabei handelt es sich um eine detaillierte Überprüfung des Betriebs und der Stabilität - je nach Gerät eben in einem Abstand von ein bis drei Monaten.

 

Drittens – und das ist die wichtigste Überprüfung -: in der jährlichen Hauptinspektion. Sie erfolgt einmal jährlich in Form einer genauen Überprüfung aller Spielgeräteteile entsprechend den Herstelleranweisungen.

 

Wenn bei diesen Überprüfungen Defekte festgestellt werden, werden die Geräte in erster Linie gesichert, die Durchführung der Reparatur wird veranlasst, und bei größeren Schäden werden die Geräte selbstverständlich ausgetauscht. Selbstverständlich ist es auch öfters notwendig, Spielplätze zu sperren.

 

Ganz besonders unterliegen natürlich auch die Sandspielplätze einer Kontrolle. Dort untersucht die MA 15 regelmäßig die Spielsande. Dies erfolgte beispielsweise im Jahr 2002 insgesamt 89 Mal. Prinzipiell wird der Spielsand jährlich ausgetauscht, und falls es notwendig ist, selbstverständlich auch häufiger.

 

Vorsitzender GR Günther Reiter: Danke schön. - Die erste Zusatzfrage wird von Frau GRin Sommer-Smolik gestellt. - Bitte.

 

GRin Claudia Sommer-Smolik (Grüner Klub im Rathaus): Frau Stadträtin, ich danke Ihnen für die Antwort. Leider kommt es trotzdem immer wieder vor, dass Spielgeräte kaputt sind und nicht so schnell ausgewechselt werden. Aber das kann ja mit einer regelmäßigen Überprüfung, wie Sie gesagt haben, hoffentlich vermindert werden.

 

Es gibt aber auf den Kinderspielplätzen noch eine andere Sicherheitsgefährdung, und das ist die Schadstoffbelastung der Böden der Spielplätze. Wie den in den vergangenen Tagen erfolgten Aussendungen Ihres Ressorts zu entnehmen ist, sieht das Ressort hier keinerlei Handlungsbedarf.

 

Meine Frage an Sie: Wie stellen Sie sicher, dass solch hohe Quecksilberwerte wie zum Beispiel im Arne-Karlsson-Park, wo 5,9 Milligramm pro Kilogramm Boden festgestellt wurden, was die zehnfache Überschreitung des BW II-Wertes darstellt, keine Sicherheitsgefährdung für die Kinder in Wien darstellen?

 

Vorsitzender GR Günther Reiter: Frau Stadträtin, bitte.

 

Amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Frau Gemeinderätin!

 

Sie haben ja unsere Entgegnung gelesen: Die MA 22, die Umweltschutzabteilung der Stadt Wien untersucht in regelmäßigen Bodenuntersuchungen den gesamten Boden von Wien. Rund 286 Proben werden alle drei Jahre genommen; auch derzeit laufen derartige Untersuchungen. Es geht uns hier in der Stadt Wien, und mir ganz besonders, um ein Bündel von Maßnahmen: erstens, um den vorsorgenden Umweltschutz. Das heißt, Emissionen sind an der Quelle zu reduzieren, damit sie erst gar nicht entstehen. Zweiter Punkt: Emissionsminderung nach dem Stand der Technik. Dritter Punkt: Sanierung und Sicherung der entsprechenden Anlagen, aber selbstverständlich auch der Böden.

 

Mir geht es hier nicht um eine eindimensionale Sichtweise, die darin besteht, dass man nur Analysen durchführt und diese nicht in ein Verhältnis zu entsprechenden Richtwerten und Grenzwerten setzt, denn die Analyse allein reicht nicht aus, sondern es geht immer um ein Maßnahmenbündel, um jene Maßnahmen, die auf Grund der Analysen notwendig sind. Ich verschließe eben nicht die Augen vor entsprechenden Analysetätigkeiten, sondern mir geht es darum, dass anhand dieser Analysen auch konkrete Maßnahmen getroffen werden.

 

Mir hat die Umweltschutzabteilung beziehungsweise Frau Karin Büchl-Krammerstätter als Leiterin dieser Abteilung und als ehemalige Umweltanwältin versichert, dass diese Analysen keinen Anlass zu Besorgnis geben, dass die Ergebnisse weit unter den Richtwerten liegen. Daher scheint es nicht zweckmäßig, diese Böden auszutauschen.

 

Aber trotzdem: Mir geht es hier um einen vorsorgenden Umweltschutz, mir geht es hier nicht um eine Sanierung, denn - es gibt BW I, BW II, BW III, diese Werte kennen Sie – BW I ist jener Wert, der sich auf einen nicht belasteten Boden bezieht, und mehr als 90 Prozent der

 

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