Gemeinderat,
25. Sitzung vom 06.03.2003, Wörtliches Protokoll - Seite 52 von 91
Dazu
wurden in den bereits erwähnten 17 Sitzungen ein Sachverständiger und
23 Zeugen zur Einvernahme geladen. Die geladenen Zeugen waren von der
Verpflichtung zur Wahrung des Amtsgeheimnisses entbunden und beriefen sich, mit
einer Ausnahme, nicht auf die berufliche Verschwiegenheit oder auf das Recht
der Aussageverweigerung.
GR Kenesei weigerte sich
trotz mehrmaligen Nachfragens, jenen Zeugen M. M. zu nennen, der in einem
Gespräch mit ihm am 30. 8. 2000 Korruptionsvorwürfe erhoben hatte. M. M. ist
zwar GR Kenesei namentlich bekannt, er hat sich aber verpflichtet, die
Identität von M. M. nicht bekannt zu geben.
Bei den großteils sehr ausführlichen
Zeugenbefragungen durch die Mitglieder der Kommission gab es auch keine
thematischen Einschränkungen. Aber Basis für die erfolgreiche
Ermittlungstätigkeit der Untersuchungskommission, deren Einsetzung ein
Minderheitenrecht darstellt, war vor allem auch die unabhängige und faire
Vorsitzführung von Herrn Senatspräsidenten Dr Dietrich Derbolav, unterstützt
von Herrn Notar Dr Dieter Baumgartner als stellvertretendem Vorsitzenden. Es
war auch ihr Verdienst, dass die Arbeit der Kommission letzte Woche von allen
Fraktionen als gelungen bewertet wurde. Die Untersuchungen sind fair und
objektiv abgelaufen. Dies garantierte auch Dr Derbolav mit seiner
Unabhängigkeit und Erfahrung. Dafür möchte ich auch einen herzlichen Dank
aussprechen! (Allgemeiner Beifall.)
Herr Senatspräsident Dr Derbolav hat aber in der
letzten Sitzung der Untersuchungskommission auch sein Lob für die Wiener
Stadtverfassung zum Ausdruck gebracht, worin erstmals in Österreich das Mittel
der Untersuchungskommission als Minderheitsrecht eingeführt wurde. Er sprach
von einem sehr mutigen Schritt und meinte, dass es erfreulich wäre, wenn sich
dieser Schritt auch in der Regierungserklärung des Bundes finden würde,
Untersuchungsausschüsse als Minderheitsrecht einzurichten.
Entscheidend für die Kommission war aber auch die
Transparenz des Verfahrens. Die Sitzungen wurden öffentlich durchgeführt, die
Diktatprotokolle des Vorsitzenden wurden nach den Einvernahmen ins Internet
gestellt. Ich möchte mich an dieser Stelle auch sehr herzlich bei der
Magistratsdirektion, den Beamtinnen und Beamten, die die Kommission in ihrer
Tätigkeit unterstützt haben, ebenso bedanken wie bei den Zuhörern und
Medienvertretern, die bei den Sitzungen anwesend waren. (Beifall bei SPÖ und
ÖVP.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ausgangspunkt
waren ja die Pressekonferenzen von GR Kenesei am 30. 8. und
14. 9. 2000, in denen er Korruptionsvorwürfe gegen den damaligen
Leiter der MA 21B erhob, dass dieser gegen Geschenkannahme für Bauträger
oder andere Personen in Wien Flächenwidmungen oder Umwidmungen durchführe und
gute Kontakte zu Baufirmen und Architekten zum Nachteil der Öffentlichkeit
pflege.
Dazu konnte die Kommission Folgendes feststellen:
Am 8. September 2000 langte bei der
rechtsfreundlichen Vertretung der genannten Baugenossenschaft ein Schreiben der
den GR Kenesei vertretenden RechtsanwältInnen ein, in dem bedauert wird, dass
es zu diesem Missverständnis gekommen ist. Am 25. April 2001 schlossen
Dipl Ing Vokaun als klagende Partei - er hatte nämlich seinerseits eine
Privatklage vor dem Landesgericht für Strafsachen Wien eingebracht - und der
beklagte GR Kenesei einen Vergleich, in dem sich die beklagte Partei
verpflichtete, die Verbreitung der getätigten oder sinngleicher Behauptungen zu
unterlassen. Dabei wurde unter anderem auch ausdrücklich festgehalten, dass die
beklagte Partei eine Rufschädigung weder geplant noch beabsichtigt hatte.
Kontrollamtsdirektor Dr List ordnete - wie er auch
der Kommission mitteilte - unmittelbar nach der Pressekonferenz am
30. August 2000 eine Prüfung an. In weiterer Folge wurde die Prüfung auch
auf andere Widmungsfälle, die in den darauf folgenden Presskonferenzen erwähnt
wurden, ausgedehnt. Nach Fertigstellung dieser Prüfberichte des Kontrollamtes
wurden diese den betroffenen Dienststellen des Magistrats und dem amtsführenden
Stadtrat zur Kenntnis gebracht.
In seiner Sitzung vom 25. Februar 2002
behandelte der Kontrollausschuss die fünf Berichte und nahm sie als
Teilberichte des Tätigkeitsberichtes des Kontrollausschusses über das Jahr 2001
einstimmig zur Kenntnis. Nach Prüfung dieser Akten durch die MA 2
hinsichtlich disziplinär – und strafrechtlicher Relevanz wurden diese – ebenso
wie von GR Kenesei – an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Bezüglich zweier
Mitarbeiter der damaligen MA 21B wurden in diesem Zusammenhang Disziplinaruntersuchungen
eingebracht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Kritik des
Kontrollamtes in seinen fünf Berichten bezog sich im Wesentlichen darauf, dass
die Vorgänge von der MA 21B nicht offen gelegt, gewichtige und objektive
Gründe für geplante Abweichungen nicht ausreichend erörtert wurden
beziehungsweise Stellungnahmen nicht oder nur teilweise eingearbeitet wurden
oder auch Begründungen für die Nichtberücksichtigungen fehlen. Weiteres wurde
als Verfahrensmangel kritisiert, dass wesentliche Änderungen erst nach der
öffentlichen Auflage durchgeführt wurden und teilweise keine lückenlose
Dokumentation des Planungsprozesses möglich war.
Der erste Kontrollamtsbericht behandelte
Wien 13, Küniglberggasse 42, bezüglich des Vorwurfs, dass dem
Eigentümer der Liegenschaft hinsichtlich der baulichen Ausnutzbarkeit
wesentlich weitreichendere Rechte eingeräumt worden seien als den Eigentümern
der umliegenden Liegenschaften. Dazu wies Dipl Ing Vokaun darauf hin, dass er
zu diesem Zeitpunkt, 1992, noch nicht Abteilungsleiter gewesen ist und dass die
Rückwidmung im Jahr 2000 auch mit ausdrücklicher Zustimmung der
Bezirksvertretung erfolgt ist. Den Grundeigentümer habe er nicht gesprochen und
mit ihm auch nicht telefoniert oder schriftlich verkehrt.
Der zweite Kontrollamtsbericht beschäftigte sich mit
Wien 23, Maurer Hauptplatz, wo der Vorwurf erhoben wurde, dass Änderungen
zugunsten des Eigentümers
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