Gemeinderat,
25. Sitzung vom 06.03.2003, Wörtliches Protokoll - Seite 3 von 91
(Beginn um 9.00 Uhr.)
Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer:
Meine sehr geehrte Damen und Herren! Ich wünsche Ihnen einen wunderschönen
guten Morgen!
Ich darf die 25. Sitzung eröffnen.
Ich darf Ihnen mitteilen, dass wir vier
Entschuldigungen haben. Entschuldigt sind Frau GRin Klier, Frau GRin Mag
Schmalenberg und Herr GR Dr Serles. Sie befinden sich entweder wegen
Krankheit im Bett oder auf Kur. Ich wünsche ihnen, vor allem Frau Schmalenberg
und Herrn Dr Serles, für die Influenza alles Gute.
Wir haben eine Kollegin ebenfalls entschuldigt, Frau
GRin Dr Vana. Ihr wünschen wir zur erfolgreichen Niederkunft ihrer
Katharina alles, alles Gute. (Allgemeiner Beifall.) Ich gehe davon aus,
dass sich beide in einem sehr guten gesundheitlichen Zustand befinden, und
würde bitten, das Frau GRin Dr Vana entsprechend mitzuteilen.
Wir kommen nun zur Fragestunde.
Die 1. Anfrage (FSP/01010/2003/0001-KFP/GM) wurde von Herrn
GR Ing RUDOLPH an den Herrn Bürgermeister gerichtet: "Welche konkreten
Konsequenzen werden sich aus der Umstrukturierung der Ressortkompetenzen in der
Wiener Stadtverwaltung – Verlagerung der Sozialagenden in das
Gesundheitsressort – ergeben?"
Ich ersuche um Beantwortung.
Bgm Dr Michael Häupl: Sehr geehrter
Herr Gemeinderat!
Bei der in Diskussion und Meinungsbildung stehenden
Reform des gesamten Bereiches – wobei ich unsere Bürokratensprache einmal
abkürzen will, weil ich mir die MA-12- und MA-47-Agenden ansehen will – handelt
es sich nicht lediglich um eine Verschiebung von Agenden von einer
Geschäftsgruppe in eine andere, sondern es handelt sich hier um eine sehr grundsätzliche
Reform, die auf einer sehr einfachen Analyse basiert.
Diese einfache Analyse ist die Entwicklung der Wiener
Bevölkerung, nämlich die altersmäßige Entwicklung der Wiener Bevölkerung, und
zwar nicht nur quantitativ gesehen, das heißt, dass wir in unserer Stadt immer
mehr ältere Menschen haben, die länger leben, die im Regelfall gesünder sind
als in der Vergangenheit, sondern das hat auch einen qualitativen Aspekt, und
dem versucht man hier Rechnung zu tragen. Daher sind die Zielsetzungen, die mit
dieser Reform verbunden sind, auch sehr einfach umrissen. Es ist eine
inhaltliche Zielsetzung, nämlich die Bündelung der Politik für die ältere
Generation in unserer Stadt, die sich zweifelsohne nicht darauf reduzieren
kann, "nur" – unter Anführungszeichen – den Bereich von Pflege,
extramuraler Betreuung und Ähnlichem anzusehen, sondern klar zu erkennen, dass
ältere Menschen heute im Regelfall Menschen mit einer wieder gewonnenen
Freiheit nach einem langen Berufsleben sind, die im Regelfall über ein gutes Einkommen
verfügen, die im Regelfall mit hoher Lebenserfahrung und daher auch mit
bestimmten Interessen und Bedürfnissen ausgestattet sind. Daher ist es wichtig,
dass wir eine Politik für die älteren Menschen machen, die diesen Bedürfnissen
auch Rechnung trägt: in der Freizeit, im Sport, im Kulturangebot, in der
Mobilität, in vielen anderen Bereichen.
Der Sinne der Sache ist, dass man auch strukturell –
und dafür fühle ich mich auch verantwortlich – diesen Veränderungen, diesem
gesellschaftlichen Veränderungsprozess Rechnung trägt.
Zum anderen ist natürlich auch in formaler Hinsicht
die Vorstellung damit verbunden, dass öffentliche Mittel, also Steuergelder,
effizienter in diesem Bereich eingesetzt werden müssen, denn selbstverständlich
ist auch Anregungen, die etwa vom Kontrollamt gekommen sind, Rechnung zu
tragen. Und auch das wird dabei eine entsprechende Rolle spielen.
Das ist in sehr knapper Form zusammengefasst, was die
Intentionen sind, die mit dieser Reform verbunden sind.
Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer:
Danke schön. – Die erste Zusatzfrage: Herr Ing RUDOLPH, bitte.
GR Ing Herbert RUDOLPH (Klub der
Wiener Freiheitlichen): Diese Ausführungen, Herr Bürgermeister,
ermöglichen es uns, hier in diesem Rahmen das erste Mal über diese
Kompetenzverteilungen zu diskutieren. Sie erinnert ein wenig an die
Kompetenzverteilung, die wir aus dem Verhältnis zwischen dem seinerzeitigen
Gesundheitsstadtrat Stacher und den Magistratsabteilungen, denen er vorstand,
und den Kompetenzen, die die frühere Vizepräsidentin und spätere Präsidentin
Ingrid Smejkal gehabt hat, kennen. Diese Aufteilung ist also nicht etwas ganz
Neues, aber ich nehme das so zur Kenntnis, wie Sie es hier gesagt haben.
Auf der Bundesebene wird die Kompetenzverteilung
zwischen Ministerien in einem Bundesministeriengesetz geregelt – das ist Ihnen
bekannt –, und dieses Gesetz ist vom Nationalrat zu beschließen. Hier auf der
Ebene des Wiener Landtages und Gemeinderates kennen wir ein derartiges
Instrumentarium nicht. (VBgmin Grete Laska: Er hat noch nie eine Änderung der
Geschäftseinteilung mitbeschlossen! Das ist ja unglaublich!)
Ich frage Sie daher, Herr Bürgermeister: Sind Sie
nicht der Meinung, dass es an sich auch der demokratischen Kultur dieses Hauses
hier entsprechen sollte, dass solche Kompetenzverteilungen,
Kompetenzveränderungen – durchaus einhergehend mit den Überlegungen, die Sie
hier skizziert haben – auch auf der entsprechenden Rechtsgrundlage erfolgen,
die vom Wiener Landtag zu schaffen wäre und dann im Wiener Gemeinderat zu
beraten und zu beschließen wäre?
Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer:
Bitte.
Bgm Dr Michael Häupl: Also zum Ersten möchte
ich ein bisschen darauf hinweisen, dass es sich im gegenständlichen Fall nicht
um more of the same handelt, denn selbstverständlich ist hier in den Strukturen
die Nutzung von organisatorischen Möglichkeiten enthalten, die sich außerhalb
des Magistrates befinden, ein bewusstes Zurückgreifen darauf, für
Umsetzungskompetenzen Instrumente zu nehmen, die nicht Teil der
Hoheitsverwaltung sind. Das ist zweifelsohne etwas ganz anderes als das, was,
wie noch durchaus gut erinnerlich
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