«  1  »

 

Gemeinderat, 23. Sitzung vom 17.01.2003, Wörtliches Protokoll  -  Seite 31 von 32

 

Gesundheitsversorgung eine zunehmend große Rolle spielen wird, und zwar auch in Einsparungspotenzialen und Finanzierbarkeit, nämlich die Schnittstellenproblematik zwischen intra- und extramuralen Bereich. Ich möchte, bevor ich darauf näher eingehe, aus einem Brief eines Angehörigen zitieren, der schreibt:

 

"Es ist mir ein persönliches Bedürfnis, mich nicht nur beim Pflegepersonal und bei den Ärzten zu bedanken, sondern auch der Direktion meine positive Erfahrung mit dieser Station mitzuteilen. Ich habe noch selten erlebt, dass ein Krankenhaus sich rund um den gesamten Bereich des Patienten kümmert. Es gab mehrere ausführliche Gespräche mit Familienmitgliedern des Patienten, um auch die weiterführende Behandlung und Betreuung nach dem Krankenhausaufenthalt zu gewährleisten. Kontakte mit den Heilgymnastikern, Informationen über Ausweitung der Heimhilfebetreuung, telefonische Organisation, um zu gewährleisten, dass der Patient sofort nach der Rückkehr vom Krankenhaus eine Betreuung vorfindet, und vieles andere mehr. Meine Familie und ich betreuen mit Unterstützung der Heimhilfen den fast total gehbehinderten Vater seit über einem Jahr, und daher wussten wir über vieles Bescheid, haben aber dennoch dankbar viele zusätzliche Informationen entgegengenommen."

 

So soll es sein, sehr geehrte Damen und Herren, und die Zusammenarbeit zwischen den Krankenanstalten und der Betreuung zu Hause funktioniert auch sehr gut. Eine Krankenanstalt hat laut Krankenanstaltengesetz die Verpflichtung, für einen reibungslosen Übergang von der intramuralen, also der stationären Betreuung, in die extramurale Betreuung zu sorgen. Meiner Meinung nach ist die Einrichtung eines Entlassungsmanagements eine sehr sinnvolle Sache, die sich vielfach bewährt hat. Sie war auch auf dieser Abteilung, die hier angesprochen wurde, ein Projekt.

 

Mit der Betreuung eines älteren Menschen in einem Krankenhaus sind unterschiedliche Berufsgruppen befasst, nämlich Pflegepersonal, Ärzte und Ärztinnen, PhysiotherapeutInnen, ErnährungsberaterInnen, ErgotherapeutInnen und so weiter. Man könnte auf den ersten Blick meinen, dass es doch egal sei, ob sich eine engagierte Stationsschwester, eine engagierte Ärztin oder eine engagierte Sekretärin oder eine Ergotherapeutin um die weitere Betreuung zu Hause kümmert. Es hat sich jedoch herausgestellt, dass eine zuständige Koordinationsstelle befriedigendere Ergebnisse erzielen kann, weil so Parallelhandlungen vermieden werden können. Die Person, die für das Entlassungsmanagement zuständig ist, erhebt den Pflegebedarf, führt ausführliche Gespräch mit den Patientinnen und Patienten, mit den Angehörigen und mit den betreuenden Berufsgruppen, um sinnvoll soziale Dienste einsetzen zu können, aber auch diverse Hilfsmittel, die für ein Verbleiben in der eigenen Wohnung notwendig sind.

 

Ich möchte nur ganz kurz unterstreichen, dass es nicht so einfach ist, wie es sehr oft scheint und wie es dargestellt wird, dass man halt einfach nur irgendwo anruft und diesen Dienst bestellt. Es geht nämlich auch darum, wie oft die Heimhilfe kommen muss, ob zusätzlich eine Pflegehelferin notwendig ist, wann das Insulin gespritzt werden soll, ob Verbandswechsel vorzunehmen ist, was der Patient oder die Patientin beim Ankleiden und bei der Körperpflege selber machen kann oder nicht, ob ein Leibstuhl vonnöten ist, ob dieser dann auch von der Größe her in die Wohnung passt, ob ein Rollator nötig ist, welcher Rollator verwendet wird, ob ein Türstaffel vielleicht im Weg ist, sodass man einen anderen Rollator oder andere Hilfsmittel verwenden muss, ob ein WC-Aufsatz nötig ist, ob der Patient oder die Patientin in der Lage ist, die Medikamente regelmäßig einzunehmen, was es da für zusätzlichen Bedarf gibt.

 

Das ist nur ein kurzer Abriss, um zu untermalen, um welche komplizierte Problematik es hier geht, wenn man es ernst nimmt. Und wir nehmen es ernst. Eine gute Entlassung in ein gutes Betreuungsumfeld, in eine gut organisierte Wohnung verhindert nämlich unnötige stationäre Wiederaufnahmen und steuert dem vielzitierten Drehtüreffekt entgegen.

 

Ich habe eine Zeit lang in einem niederösterreichischen Krankenhaus und bei einer niederösterreichischen Rettungsorganisation in einer Region mit eher schlechter ambulanter Versorgung gearbeitet, und ich habe nicht einmal erlebt, dass Patienten am selben Tag ihrer Entlassung mit noch ungeöffneten Entlassungspapieren in der Tasche zur Wiederaufnahme gekommen sind. In Wien sind wir da schon viele Schritte weiter.

 

In einem Bereich gibt es meiner Meinung nach jedoch noch einen Verbesserungsbedarf und das ist die Schnittstelle zwischen stationärer und medizinischer Betreuung und extramuraler medizinischer Betreuung, also die Schnittstelle zwischen Krankenhaus und niedergelassenen Ärzten und Ärztinnen. Im Mittelpunkt muss wie immer meiner Meinung nach der Patient stehen. Diesbezüglich gibt es ein sehr gutes Projekt, nämlich das Gesundheitsnetz Donaustadt, ausgehend vom SMZ-Ost und der MA 47. Ziel ist es, die umfassende Versorgung der Patienten mit Hilfe einer engen Vernetzung des Donauspitals mit den niedergelassenen Ärzten, mit dem Gesundheitszentrum des Bezirks und den ambulanten Diensten zu erreichen. Das wird in einem Vier-Punkte-Programm umgesetzt.

 

Dieses umfasst die Optimierung der Zuweisungen in das Krankenhaus. Da geht es um detailliertere Informationen der niedergelassenen Ärzte über die im Krankenhaus zur Verfügung stehenden Einrichtungen und Dienste, über die Vorbereitung eines Zuweisungsformulars mit den wichtigsten Informationen für das Krankenhaus von Seiten des niedergelassenen Arztes, nämlich frühere Erkrankungen, derzeitiger Einweisungsgrund und so weiter, über die Schaffung einer zentralen Anlaufstelle im Krankenhaus für die zunächst undifferenzierten Zuweisungen in der Aufnahmestation und dann die Zuweisung der Patienten durch die Aufnahmestation auf die zuständige Bettenstation.

 

Es geht zweitens um die Optimierung der Entlassung aus dem Krankenhaus -und zwar hinsichtlich der niedergelassenen Ärzte, denn mit den sozialen Diensten

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular