Wiener Landtag 22. Wahlperiode 12. Sitzung vom 20. Mai 2026 Wörtliches Protokoll Inhaltsverzeichnis 1. Entschuldigte Abgeordnete S. 3 2. Fragestunde 1. Anfrage (FSP-703226-2026-KVP/LM) S. 3 2. Anfrage (FSP-697915-2026-KGR/LM) S. 5 3. Anfrage (FSP-695260-2026-KFP/LM) S. 7 4. Anfrage (FSP-703023-2026-KSP/LM) S. 9 5. Anfrage (FSP-600370-2026-KVP/LM) S. 11 3. AST-712570-2026-KFP/AL; ASTTH- 721021-2026-KFP/ALTH: Aktuelle Stunde zum Thema "Die Verleihung der Staatsbürgerschaft darf nicht zum Diskontartikel verkommen - keine Entwertung unserer Staatsbürgerschaft!" Rednerinnen bzw. Redner: Abg. Michael Stumpf, BA S. 13 Abg. Mag. Caroline Hungerländer, MSc S. 14 Abg. Dipl.-Ing. Selma Arapovic S. 15 Abg. Mag. Berivan Aslan S. 16 Abg. Sara do Amaral Tavares da Costa S. 17 Abg. Georg Prack, BA (zur Geschäftsordnung) S. 18 Abg. Armin Blind (zur Geschäftsordnung) S. 18 Abg. Mag. Josef Taucher (zur Geschäftsordnung) S. 18 Abg. Hannes Taborsky S. 19 Abg. Dr. Arabel Bernecker-Thiel S. 20 Abg. Jaafar Bambouk, MA S. 20 StR Dominik Nepp, MA S. 21 Abg. Astrid Pany, BEd, MA S. 22 4. Mitteilung des Einlaufes S. 23 5. Umstellung der Tagesordnung S. 23 6. 370535-2026; MD-LTG, P 5: Wahl eines Ersatzmitgliedes des Bundesrates S. 23 7. 638982-2026; MD-LTG, P 1: Wahl eines Ersatzmitgliedes des Landessportrates (Landessportgesetz für Wien) S. 23 8. Begrüßung des Präsidenten des Verwaltungsgerichtes Wien Univ.-Doz. Mag. Dr. Dieter Kolonovits S.23 9. 639666-2026-GGK; P 4: 1) Verwaltungsgericht Wien; Tätigkeitsbericht für das Jahr 2025 2) Amt der Wiener Landesregierung; Stellungnahme zum Tätigkeitsbericht 2025 des Verwaltungsgerichtes Wien Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky S. 23 Rednerinnen bzw. Redner: Abg. Hannes Taborsky S. 23 Abg. Thomas Weber S. 25 Abg. David Ellensohn S. 26 Abg. Mag. Dietbert Kowarik S. 29 Abg. Mag. Alice Seidl, BA S. 32 Abg. Mag. Stefanie Vasold S. 32 Abg. Mag. Berivan Aslan S. 34 Abg. David Ellensohn S. 35 Präsident des Verwaltungsgerichtes Univ.- Doz. Mag. Dr. Dieter Kolonovits S. 35 Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky S. 38 Abstimmung S. 39 10. LG-635562-2026-LAT; P 2: Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Gebrauchsabgabegesetz geändert wird (Beilage Nr. 6/2026) Berichterstatter Abg. Christian Deutsch S. 40 Abstimmung S. 40 11. LG-567666-2026-LAT; P 3: Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Dienstordnung 1994, die Besoldungsordnung 1994, die Vertragsbedienstetenordnung 1995, das Wiener Bedienstetengesetz, das Wiener Verwaltungsgericht-Dienstrechtsgesetz, das Stadtrechnungshofgesetz, das Ruhe- und Versorgungsgenusszulagegesetz 1995, das Wiener Bedienstetenschutzgesetz 1998 und das Wiener Hinweisgeberinnen- und Hinweisgeber-Schutzgesetz geändert werden (1. Dienstrechts-Novelle 2026) (Beilage Nr. 5/2026) Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky S. 40 Rednerin bzw. Redner: Abg. Angela Schütz, MA S. 40 Abg. Mag. Gerhard Spitzer S. 42 Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky S. 42 Abstimmung S. 42 (Beginn um 9.01 Uhr.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf ersuchen, die Plätze einzunehmen, und die 12. Sitzung des Wiener Landtages eröffnen. Ganztägig entschuldigt sind die Abgeordneten Bozatemur, Frühmesser-Götschober, Guggenbichler, Johler, Schober, die StRin Dr. Greco und die Frau Lhptm-Stv.in Novak. Zeitwiese entschuldigt sind die Abgeordneten Arsenovic, Gara, Irschik, Löcker, Mautz, Neumayer, Rychly, Schneckenreither, Stadler, Vasold und Worotynski. Wir kommen zur Fragestunde. Die 1. Anfrage (FSP-703226-2026-KVP/LM) wurde von der Frau Abg. Keri gestellt und ist an die Frau Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe für Bildung, Jugend, Integration, Transparenz und Märkte gerichtet. (Der Stadtrechnungshof hat in einem jüngst publizierten Bericht festgestellt, dass für die Übernahme von Krisenpflegekindern durch die MA 11 - Kinder- und Jugendhilfe-Mitarbeiter sowie die Auszahlung eines Zuschlages zum Krisenpflegekindergeld keine Rechtsgrundlage bestand. Darüber hinaus stellte die Abgeltung der Unterbringung in Form des Krisenpflegekindergeldes plus Zuschlag bei gleichzeitigem vollen Gehaltsbezug eine finanzielle Besserstellung der MA 11 - Kinder- und Jugendhilfe-Mitarbeiter gegenüber den anderen Krisenpflegepersonen dar. Werden Sie als zuständiges Mitglied der Wiener Landesregierung einen Gesetzesentwurf erarbeiten lassen und dem Wiener Landtag zur Beschlussfassung vorlegen, welcher in diesem Zusammenhang die nötigen rechtlichen Rahmenbedingungen schafft, damit eine Benachteiligung von anderen Krisenpflegepersonen verhindert wird?) Frau Landeshauptmann-Stellvertreter, ich bitte um Beantwortung. Lhptm-Stv.in Mag. Bettina Emmerling, MSc: Einen wunderschönen guten Morgen! Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Abgeordnete! Danke für die Frage bezüglich Krisenpflegeeltern. Sie fragen da, in welchem Zusammenhang die nötigen rechtlichen Rahmenbedingungen geschafft werden sollen. Die Situation damals - ich glaube, das wurde eh schon oft beleuchtet, auch hier im Gemeinderat diskutiert -, war so, dass in einer Notsituation Kinder von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aufgenommen wurden. Die Eignung der MitarbeiterInnen für diese Aufgabe wurde von der MA 11 beurteilt, und in Frage kamen nur MitarbeiterInnen der MA 11 mit einschlägiger fachlicher Qualifikation. In dieser Notsituation war es auch die Idee der MitarbeiterInnen, dass sie als Krisenpflegeeltern kurzfristig einspringen können. Warum? - Weil diese Kinder sonst in einem Krisenpflegezentrum untergebracht werden und sie gerne hier einspringen wollten. Es war in vier Fällen der Fall, dass wirklich Ad-hoc-Krisenpflegeeltern zum Einsatz kamen. Was die rechtliche Grundlage betrifft, kann ich berichten, dass aus Sicht der Wiener Kinder- und Jugendhilfe nicht zutrifft, dass für diese Notmaßnahme kein rechtlicher Rahmen bestand, weil die rechtlichen Rahmenbedingungen gemäß §§ 40ff im Wiener Kinder- und Jugendhilfegesetz dargelegt sind. Die Betreuung erfolgte im Rahmen der vorübergehenden Krisenpflege eben gemäß diesen Paragrafen. Während der Tätigkeit als Krisenpflegeeltern bekamen die eingesprungenen MitarbeiterInnen auch das Krisenpflegekindergeld in der Höhe 1 219 EUR im Monat. Für die Dauer der Krisenpflege wurde durch die MA 11 in Absprache mit der MA 2 und mit der Magistratsdirektion ein Sonderurlaub gewährt. Bei diesem Sonderurlaub kommt es so wie in allen anderen Fällen auch zu einer Fortzahlung der üblichen Bezüge. Was vielleicht noch dazuzusagen ist, weil wir es auch im Stadtrechnungshofausschuss gerade gehabt haben, ist, dass das eine Situation war, die vorgekommen ist und von einer freiwilligen Aktion und Aktivität der MitarbeiterInnen ausgegangen ist, aber nicht den Normalfall darstellen sollte und so gesehen auch für die Zukunft nicht vorgesehen ist. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke schön. - Die 1. Zusatzfrage kommt von der Frau Abg. Keri. - Bitte. Abg. Sabine Keri (ÖVP): Vielen Dank, Frau Landesrätin! Bevor ich auf die Frage komme, ganz kurz: Habe ich das jetzt richtig verstanden? Also die MA-11-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter haben sich bereit erklärt, zur Hilfe einzuspringen. Daraufhin hat die MA 11 geprüft, ob die MA 11-Mitarbeiter ... Also die MA-11-Mitarbeiter haben sozusagen selber geprüft, ob sie eigentlich die Voraussetzungen haben. Und ich nehme auch an, es war die MA-11- Rechtsabteilung, die geprüft hat, ob das auch rechtens ist. Also vielleicht ist das alles ein sehr in sich geschlossener Kreis, und wahrscheinlich ist das auch die Kritik, mit der Sie auch leben müssen. Was mich aber interessiert, ist: Es gibt einfach eine Ungleichgewichtung, auch wenn diese Aktion jetzt einmal kurzfristig war, gegenüber den Krisenpflegeeltern, die das seit Jahren machen. Wie haben Sie den Krisenpflegeeltern erklärt, dass jetzt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, weil sie helfen - was ja eigentlich die Krisenpflegeeltern auch machen -, mehr Geld in einem Zeitraum verdienen - und es ist mit Sonderurlaub und so weiter einfach mehr Geld - als die Krisenpflegeeltern und dass das kein Problem ist? Also wie haben Sie Krisenpflegeeltern erklärt, dass die Mitarbeiter der MA 11 mehr wert sind als sie? Präsident Ing. Christian Meidlinger: Frau Landesrätin, bitte. Lhptm-Stv.in Mag. Bettina Emmerling, MSc: Vielleicht zum ersten Punkt: Ja, die MA 11 ist für die Wiener Kinder- und Jugendhilfe zuständig, aber auch für die Gesetzgebung und die Kontrolle in diesem Bereich. Deswegen ist es logisch, dass die Wiener Kinder- und Jugendhilfe auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überprüft, die in dieser Tätigkeit zum Einsatz kommen. Ich wüsste auch nicht, welche andere Behörde das machen sollte. Mir ist nicht bekannt, dass sich andere Krisenpflegeeltern beschwert hätten, dass hier MitarbeiterInnen der MA 11 in einer wirklichen Notsituation einspringen. Ich möchte noch einmal feststellen, weil Sie gesagt haben, dass die quasi herangezogen wurden: Nein, das war ein freiwilliges Engagement und eine freiwillige Aktion der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Und ich kann hier noch einmal darlegen, dass diese MitarbeiterInnen in Absprache auch mit der MA 2, also Personal, und mit der Magistratsdirektion in Sonderurlaub gegangen sind und in einem Sonderurlaub das Gehalt wie bei einer sonstigen Anstellung auch weiterbezahlt wird und es dementsprechend auch zu einer, wenn Sie so wollen, Mehrauszahlung kam. Dieser Einsatz als Krisenpflegeeltern war zeitlich befristet. Das sind keine Krisenpflegeeltern, die sonst auch quasi in diesem Pool vorhanden sind. Das ist nicht etwas, was die als ihren eigentlichen Beruf ausführen. Und dementsprechend kann ich mir auch nicht vorstellen und mir ist es nicht zugetragen worden, dass andere Krisenpflegeeltern sich darüber ..., dass man in einer Notsituation aushilft, wie es in diesem Fall passiert ist. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke. - Die 2. Zusatzfrage kommt von der Frau Abg. Berner. - Bitte. Abg. Mag. Ursula Berner, MA (GRÜNE): Vielen Dank für diese Ausführungen! Ich möchte jetzt gar nicht auf diese Gelder eingehen. Was mich mehr interessiert, ist: Wir wissen, dass es Kleinstkinder-WGs gibt beziehungsweise dass Sie welche etabliert haben. Wir wissen aber auch, dass sich leider schon wieder Personalprobleme auch bei den Kleinstkinder-WGs ergeben. Das heißt, wir können sehr schnell wieder an den Punkt kommen, dass es keine Plätze für die Kleinkinder, also sprich für Kinder unter sechs, gibt. Deshalb die Frage: Welche Strategien haben Sie, um solche Notsituationen wie die gerade von der Kollegin Keri beschriebene in Zukunft zu vermeiden? Oder gibt es da eine Strategie, damit man nicht wieder auf die vorhandenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zurückgreifen muss, die ja dann für den normalen Dienst für sechs bis acht Wochen ausfallen? Also das ist ja insgesamt für die MA 11 schon auch schwierig, wenn das eh schon belastete Personal dort wegfällt und die anderen zusätzlich dessen Arbeit übernehmen müssen. Also gibt es da einen Plan? - Danke. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Frau Landesrätin, bitte. Lhptm-Stv.in Mag. Bettina Emmerling, MSc: Danke für die Frage. Ich möchte hier noch einmal festhalten, dass man auf die nicht zurückgreifen müssen hat, sondern dass das eine freiwillige Aktion, ein freiwilliges Engagement der jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter war, weil diese Kinder sonst in einem Krisenpflegezentrum untergebracht worden wären, genauso, wie Sie es sagen: Kleinkindkrisenpflegeplätze. Das ist nämlich nicht die optimale Unterbringung für Kleinkinder - ich glaube, das ist uns allen klar -, aber der Situation geschuldet, dass wir auf der einen Seite hohe Bedarfe, immer steigende Bedarfe haben, auf der anderen Seite natürlich dem allgemeinen Personalmangel. Die Ressourcen, wie wir sie, ich sage einmal, im Best Case ... In der besten Welt brauchen wir das gar nicht, ja - das ist wieder eine andere Geschichte - aber ich glaube, das ist von der Situation und von der Gemengelage her klar. Kleinkindkrisenplätze sind also eine Unterbringungsform, die, würde ich mal sagen, sowieso nicht die beste ist, im Notfall aber herangezogen werden muss. Die Strategie ist es, Pflegeltern und Krisenpflegeeltern weiter anzuwerben, weil das wirklich noch die beste Form der Unterbringung von Kindern ist, die nicht in ihren Familien bleiben können. Da werden unterschiedlichste Maßnahmen gesetzt, auch diesbezüglich, dass wir auch im Regierungsprogramm festgeschrieben haben, dass wir diese Anstellungsmodelle, das Ansprechen der Krisenpflegeeltern weiterentwickeln, umso mehr anzusprechen. Aber trotzdem: Ja, bei Bedarf wird es den weiteren Ausbau der Plätze auch in Krisenpflege-WGs beziehungsweise auch für Kleinkinder geben. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke für die Beantwortung. - Die 3. Zusatzfrage wird vom Herrn Abg. Blind gestellt. - Bitte. Abg. Armin Blind (FPÖ): Guten Morgen, Frau Landesrätin! Ich kann mich gleich der Frage von der Kollegin Berner anschließen. Sie haben dargestellt, im Regierungsprogramm ist das geplant. Haben Sie schon konkrete Vorstellungen, wie das dann effektuiert werden soll? Wird es Werbekampagnen geben, wird es Zielgruppenansprachen geben, wird in einschlägigen Berufsfeldern, die für solche Krisenpflegeeltern ganz besonders in Frage kommen, anscheinend zumindest, gezielte Programme geben, um hier weitere Personen zu gewinnen, und mit welchem Zeithorizont dürfen wir da rechnen? Präsident Ing. Christian Meidlinger: Frau Landesrätin, bitte. Lhptm-Stv.in Mag. Bettina Emmerling, MSc: Danke für die Frage. Wir haben im Jahr 2023 schon eine Evaluierung der Anstellungsmodelle vorgenommen. Da gab es dann auch eine Änderung in den Anstellungsmodellen für die Pflegeeltern und Krisenpflegeeltern. Da haben wir uns vorgenommen, dass wir das weiter evaluieren und weiterentwickeln, das ist der erste Punkt. Und zum Zweiten: Also diese Werbekampagnen, regelmäßigen Informationsveranstaltungen - das ist etwas, das permanent passiert. Also ich möchte vielleicht da ein bisschen was davon auch vorlesen. Also die Werbe- und Recruiting-Aktivitäten für Krisenpflegeeltern wurden in den letzten Jahren deutlich verstärkt. Es werden unter anderem aktive Tageseltern auch gezielt angesprochen und angeschrieben. Es wurde auch gemeinsam mit dem Wiener Arbeitnehmer*innen Förderungsfonds, mit dem waff, ein spezielles Recruiting-Programm für Krisenpflegeeltern gestartet. Die Wiener Kinder- und Jugendhilfe führt eine Pflegeelternkampagne um über die Tätigkeit zu informieren, um InteressentInnen anzusprechen. Das sind direkte Werbemaßnahmen, das sind Printmedien, das sind Werbeflächen, das sind Live-Auftritte im TV zu themenbezogenen Beiträgen, um die Tätigkeit zu beschreiben und InteressentInnen einfach zu informieren. Darüber hinaus hat auch die MA 53, also Kommunikation und Medien, 2024 und 2025 jeweils drei Wochen vor den dreimal jährlich stattfindenden Pflegeelterninfoabenden umfangreiche Werbeschaltungen gemacht. Auch 2026 wird das so fortgeführt. Weiters gibt es regelmäßige Infoabende für Krisen- und normale Pflegepersonen, bei denen man direkten Kontakt mit dem Referat für Adoptiv- und Pflegekinder knüpfen kann. Es gibt Veranstaltungen, bei denen man sagt: Alles an einem Ort! Das ist für potenzielle WerberInnen. Dort werden die rechtlichen, sozialarbeiterischen und finanziellen Informationen im Rahmen einer Veranstaltung an einem Ort zur Verfügung gestellt. Auch offene Fragen können gestellt werden, die beantwortet werden. Es gibt für Pflegeeltern und Krisenpflegeeltern auch Ausbildungskurse und fachliche Unterstützungen. Also wenn die sich beim Referat für Adoptiv- und Pflegefamilien melden, gibt es ausführliche Beratungsgespräche, auch eine kontinuierliche Begleitung durch eine Sozialarbeiterin, die komplett durch diesen Ausbildungs- und Bewilligungsprozess geht. Sie werden natürlich auch auf die Tätigkeit vorbereitet und auch nach der Übernahme eines Kindes durch Supervision begleitet. Und darüber hinaus gibt es noch ein vielfältiges Fortbildungsangebot. Was die Anstellungsmodelle betrifft, habe ich ja gerade erwähnt, dass es hier auch eine Weiterentwicklung geben soll. Vielleicht ist auch noch dazuzusagen, dass die Krisenpflegepersonen auch die Jahreskarte der Wiener Linien bekommen und dass wir auch jährlich ein sehr schönes - herzliche Einladung! - Pflegekinderfest veranstalten, um diesen Pflegekindfamilien für ihren Einsatz und ihre Tätigkeit zu danken. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Vielen Dank für die Beantwortung der 1. Frage. Wir kommen zur 2. Anfrage (FSP-697915-2026-KGR/LM). Diese wurde von der Frau Abg. Malle gestellt und ist an die Frau Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe für Bildung, Jugend, Integration, Transparenz und Märkte gerichtet. (Immer wieder melden sich verzweifelte Eltern bei uns, weil sie auf Grund einer neuerlichen Baby-Karenz oder infolge eines Jobverlustes den Anspruch auf einen ganztägigen Kindergartenplatz in einem städtischen Kindergarten verloren haben und ihr Kind auf einen Halbtags-Kindergartenplatz umgestellt wurde. Im rot-pinken Koalitionsprogramm haben Sie jedoch ausdrücklich festgeschrieben, dass "einmal gewährte ganztägige Kindergartenplätze in Zukunft bis zum Ende der Kindergartenpflicht gelten" sollen. Daher nun meine Frage: Wie ist der aktuelle Planungsstand hinsichtlich einer Neuregelung des Kindergartenbesuches, damit einmal gewährte ganztägige Kindergartenplätze in städtischen Kindergärten künftig tatsächlich bis zum Ende der Kindergartenpflicht erhalten bleiben?) Frau Vizebürgermeisterin, ich bitte um Beantwortung. Lhptm-Stv.in Mag. Bettina Emmerling, MSc: Vielen Dank für die Frage. Es geht um die Ganztagesplätze für Kinder in Kindergärten. Das ist mir selbst ein sehr, sehr großes Anliegen, und ich bemühe mich sehr darum, rasch eine Lösung zu finden. Ich habe mir selbst gedacht, dass das rascher geht, muss ich ehrlich sagen, aber es ist auf Grund der rechtlichen Basis, auf Grund der Personalsituation und der Herausforderungen gar nicht so leicht. Wir müssen auch rechtlich was ändern beziehungsweise auch die Bestimmungen für die Unterbringung in den Kindergärten ändern. Mein Ziel ist es, dass ein gewährter Ganztagesplatz natürlich ein Ganztagesplatz bleibt. Also ich sehe das vollkommen so, wie Sie es beschreiben. Gerade wenn eine Karenz oder ein unerwarteter Jobverlust ansteht, ist es nicht nachvollziehbar, warum der Ganztagesplatz nicht mehr in dieser Form zur Verfügung steht. Wie gesagt ist das dem Personalmangel geschuldet, aber natürlich müssen wir auch die etwaigen Herausforderungen für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf betrachten, und das macht es eben in der Situation ein bisschen schwieriger. Dementsprechend hoffe ich, so schnell wie möglich hier eine neue Regelung präsentieren zu können. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke. - Die 1. Zusatzfrage wird von der Frau Abg. Malle gestellt. - Bitte. Abg. Mag. Mag. Julia Malle (GRÜNE): Danke schön für die Beantwortung. Ich finde es gut, dass Sie auch dieses Bewusstsein haben, aber es melden sich tatsächlich sehr, sehr viele Eltern bei uns, vor allem auch Mütter, weil die meistens in Karenz sind, aber auch Väter, die das wirklich vor große Herausforderungen stellt. Oder man hat einen Arbeitsplatz verloren oder andere Gründe, ja. Also für das Kind, das aus dem Kindergarten quasi herausgerissen wird, ist das ja auch bildungspolitisch nicht besonders intelligent, besonders wenn diese Kinder Förderbedarf haben, wie Sie sagen, oder mehr Sprachförderung brauchen. Jetzt würden wir diesen Eltern, die sich bei uns melden - und es ist ja auch Ziel Ihrer Stadtregierung, das zu reparieren; tatsächlich, das steht im Regierungsübereinkommen -, auch gerne sagen können, ob sie damit rechnen können, dass sie quasi noch im nächsten Jahr oder so zu einer Lösung kommen, oder ob sie das mittlerweile nicht mehr betrifft, wenn das Kind dann in der Volksschule oder wo auch immer ist. Also was sagen Sie oder was würden Sie diesen Eltern sagen? Weil wir tun uns da wirklich schwer und hätten wirklich dringend gebeten, dass diese Regelung aus feministischen und bildungspolitischen Gründen besser morgen neu getroffen wird. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Frau Vizebürgermeisterin, bitte. Lhptm-Stv.in Mag. Bettina Emmerling, MSc: Ich sehe das ganz wie Sie, nämlich auch so, dass es für das Kind natürlich keine gute Lösung ist. Es wird in diesem Jahr also sicher noch, wie Sie es angesprochen haben, passieren. Wie gesagt, ich dachte mir, dass das eine einfachere Sache ist. Sie wissen, der städtische Bereich deckt einen hohen Bedarf ab, gerade für Eltern, die jetzt auch nicht in den privaten Bereich wechseln wollen. Wir haben eine recht angespannte Personalsituation, das ist auch ein bisschen der Grund dafür. Aber genau das ist auch Thema der großen Reform im Bereich Kindergarten, bei der es ja nicht nur um Inhaltliches geht, sondern mit der auch im Bereich des Personals Entlastungen und Erleichterungen geschaffen werden sollen. Und dementsprechend bin ich sehr zuversichtlich, dass wir hier sehr bald eine Lösung finden. Und ja, auch ich kriege diesbezüglich viele Zuschriften. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Vielen Dank für die Beantwortung. - Die 2. Zusatzfrage kommt von Herrn Abg. Blind. - Bitte. Abg. Armin Blind (FPÖ): Guten Morgen noch einmal, Frau Vizebürgermeisterin! Sie haben gerade den Reformbedarf und auch die geplanten Reformen angesprochen. Ich darf vielleicht nur festhalten, dass natürlich Kindergartenpersonal nicht unendlich vermehrbar ist. Sie haben jetzt in den Raum gestellt, durch Entlastungen - ich gehe davon aus, durch Assistenzpersonal - die KindergärtnerInnen - im Wesentlichen sind es Frauen; aber natürlich alle Pädagogen dort - von administrativen Aufgaben zu entlasten. Können Sie uns nur gerade vor dem Hintergrund eines geplanten zweiten Kindergartenjahres darstellen, wie Sie sowohl strukturell, infrastrukturell, als auch personell diese Betreuung, die Sie jetzt zugesagt haben, weiter garantieren wollen? Präsident Ing. Christian Meidlinger: Frau Vizebürgermeisterin, ich bitte um Beantwortung. Lhptm-Stv.in Mag. Bettina Emmerling, MSc: Danke für die Frage. Wie schon angesprochen: Der Personalbedarf und der Personalmangel sind ein Thema, das uns im Bereich des Kindergartens massiv beschäftigt. Wir haben mittlerweile verschiedenste Ausbildungsformen im Bereich der Elementarpädagogik. Das ist gut. Da hat sich in den letzten Jahren viel getan. Man hat doch in den letzten Jahrzehnten sehr darauf gesetzt, dass sich 14-Jährige dafür entscheiden, in eine fünfjährige BAfEP zu gehen, und erwartet, dass sie mit 19 in diesen Beruf gehen. Das ist leider nicht im entsprechenden oder ausreichenden Ausmaß erfolgt, weil mit 19 die Welt dann oft anders ausschaut, man andere Pläne hat. Mittlerweile gibt es unterschiedlichste Wege: vom Hochschulstudium über ein Studium an den Fachhochschulen bis zu Quereinstiegsprogrammen und Kollegformaten. Das heißt, dadurch kommen wesentlich mehr Ausgebildete in dieses Berufsfeld. Was ich schon sehe, ist, dass es, wenn wir Rahmenbedingungen im Kindergarten per se verbessern, natürlich auch die Personalsituation entlastet, nicht nur dadurch, dass das im Kindergarten arbeitende Personal entlastet ist, sondern auch dadurch, dass das Berufsfeld Kindergarten wieder attraktiver ist. Und das sind genau die zwei Schrauben. Was Sie auch noch angesprochen haben, ist administratives Unterstützungspersonal. Wie kann man Aufgaben quasi besser verteilen? Das ist genau Ziel und Aufgabe der Reform "Kindergarten neu denken", deren erste Schritte wir auch bald präsentieren werden. Es sind viele Hebel und Maßnahmen, an die da gedacht wird, die alle zusammen ein größeres Bild ergeben, aber man kann in diesem Bereich nicht sagen: Das ist das eine, und das bringt uns die Erleichterung, und die Elementarpädagoginnen und -pädagogen rennen uns die Türe ein! - Das wird so nicht passieren. Es braucht viele, viele kleine Schritte, um ein System zu schaffen, das verbessert ist, das für die Kinder die besten Möglichkeiten und Chancen bietet und das dem Personal wieder die Perspektive gibt, dass das ein Berufsfeld ist, das erstens attraktiv ist, wo es sich weiterentwickeln kann und wo es schlussendlich auch wieder sehr, sehr gerne arbeitet. (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke schön. - Die 3. Zusatzfrage wird von der Frau Abg. Keri gestellt. - Bitte. Abg. Sabine Keri (ÖVP): Vielen Dank. Frau Landesrätin, ich möchte gerne wieder zu dem Thema zurückkommen, und ich freue mich, dass jetzt auch die GRÜNEN das Thema sozusagen entdeckt haben. Seit 15 Jahren zirka - auch am Anfang, als die NEOS noch in der Opposition waren - haben Sie auch mit uns immer wieder gefordert, dass diese Regelung aufgelöst wird. Also das Thema ist jetzt nicht neu, und Christoph Wiederkehr hätte es ja auch machen können. Wenn Sie erzählen, man weiß nicht genau, wie man es rechtlich macht und so weiter: Ich glaube, Sie können mit den privaten Trägern reden, weil die das seit ewigen Zeiten so machen, und die haben viel weniger finanzielle Ressourcen als ein städtischer Kindergarten. Und ich glaube, da könnten Sie sich ganz schnell und ganz unbürokratisch austauschen, wie man das umsetzen kann. Aber ich verstehe auch, dass Sie natürlich diesen Passus gerne in Ihrer großen Kindergartenreform dann ankündigen wollen. Wir sind ja nicht alle Anfänger in der Politik. Ich möchte jetzt gerne noch einmal auf die Geschäftsordnung zu einem anderen Punkt kommen. Da ist zu lesen, dass ein Kind in ein Krisenpflegezentrum kommt, wenn es nicht rechtzeitig abgeholt wird. Was passiert dann mit dem Kind? Also meine Frage ist jetzt: Ist es wirklich so, wenn ein Kind nicht rechtzeitig am Abend beim Schließen ... Also wenn der Kindergarten um 17 Uhr schließt und das Kind ist bis irgendwann nicht abgeholt, dann - das steht drinnen - wird das Kind bei einem Krisenzentrum sozusagen abgegeben. Aber wie geht dann dieses Prozedere? Also ich habe mir das durchgelesen, und ich weiß, bei Privaten ist es so: Wenn man zu spät kommt, zahlt man eine Art Zusatzgeld. Aber wie ist das im städtischen Kindergarten? Gibt es das dann, dass es heißt, wenn man jetzt eine Stunde, zwei Stunden zu spät kommt, zahlt man eine Art Zusatzgeld? Oder wie funktioniert das wirklich? Ab wann wird das Kind bei einem Krisenzentrum abgegeben? Und ist es dann ein automatischer Lauf, dass dieses Kind sechs Wochen in dem Krisenzentrum zur Gefährdungsabklärung untergebracht ist? Ich frage so, weil das nicht geklärt ist. Es steht einfach ganz unklar in der Geschäftsordnung. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Frau Vizebürgermeisterin, bitte. Lhptm-Stv.in Mag. Bettina Emmerling, MSc: Das war schon eine sehr spezifische Frage. Ich möchte vielleicht auf das Erste zuerst eingehen. Sie sagen, man kann es sich einfach bei den Privaten abschauen. - Ich glaube, Sie wissen, dass gerade im städtischen Bereich die Personalsituation sehr angespannt ist, dass die Kindergartengruppen voll sind - auch im Vergleich zu denen im privaten Bereich, wo wir von der Auslastung her nicht in diesem Rahmen sind - und dass wir 90 Prozent Kinder mit besonderem Förderbedarf in den städtischen Einrichtungen haben. Und hier liegt vor allem auch in der rechtlichen Frage die Problematik, wenn ein Kind zum Beispiel diesen langen Kindergartentag nicht schafft. Aber das sind wirklich Details und Spezifika. Ich gebe Ihnen vollkommen recht: Das Thema ist schon lange auf dem Tisch. Und ich hatte den Anspruch, dass ich das sofort löse. Ich wurde eines Besseren belehrt, es ist wirklich ein bisschen tricky. Ich kann nur versprechen, mein Bestes zu geben, um das sehr bald zu lösen. Wenn ein Kind im städtischen Kindergarten nicht zur vereinbarten Zeit abgeholt wird, ist es, glaube ich, selbstverständlich, dass die Eltern kontaktiert werden, alle möglichen anderen angegebenen Telefonnummern, Verwandte, alle, die man irgendwie aus dem Kindergartenbereich kennt, kontaktiert werden. Im städtischen Bereich wird kein Zusatzgeld für diese Zeit, die man wartet, verlangt. Ich glaube, diese Wartezeit ist auch nicht festgelegt. Ich kann das aber jetzt nicht zu 1 000 Prozent garantieren, aber ich denke mir schon, dass es sehr stark im Ermessen der PädagogInnen vor Ort liegt, ab wann die Wiener Kinder- und Jugendhilfe hier angerufen werden muss. Wenn das Kind dann tatsächlich irgendwann gar nicht mehr abgeholt wird, ist auch, glaube ich, klar, dass es untergebracht wird. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass es sechs Wochen in einer Krisenpflege oder einem Zentrum verbringen muss, um eine Gefährdungsabklärung durchzuführen, weil es unterschiedlichste Gründe gibt, warum diese Abholung nicht funktioniert. Es kann ja auch sein, dass diesen Eltern gerade was passiert ist. Also es wäre vollkommen absurd, dieses Kind, dann sechs Wochen lang irgendwo unterzubringen, wenn das nicht notwendig ist. Aber ja, es wird natürlich eine Abklärung stattfinden, warum diese Abholung nicht vonstattengegangen ist, je nach Ermessen, aber das machen die Expertinnen und Experten der Wiener Kinder- und Jugendhilfe. Die gehen dieser Sache ganz sicher auf den Grund und entscheiden auf Grund dessen. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke für die Beantwortung der 2. Frage. Wir kommen nun zur 3. Anfrage (FSP-695260-2026-KFP/LM). Diese wurde von der Frau Abg. Schütz gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Soziales, Gesundheit und Sport gerichtet. (Als Sie Mitglied der Landesregierung wurden (Mai 2018), haben Sie in Ihrer Antrittsrede davon gesprochen, dass die Umwandlung des Krankenanstaltenverbundes (heute Wiener Gesundheitsverbund) in eine Anstalt "öffentlichen Rechts" ein prioritäres Ziel sei, das alsbald umgesetzt werden muss. Nun, mehr als fünf Jahre später, wurde zwar der Name im Jahr 2020 von Krankenanstaltenverbund in Wiener Gesundheitsverbund geändert, sonst ist aber recht wenig bis gar nichts passiert. Die Unternehmung hat noch immer weder Personal- noch Finanzhoheit, und das in einer Unternehmung, die 30 000 Mitarbeiter beschäftigt. Dabei war zwischen Mai 2018 und Jänner 2023 genügend Zeit, um dies vorzubereiten und auch zu finalisieren. Wie ist der aktuelle Stand für die Umwandlung des Wiener Gesundheitsverbundes in eine Anstalt "öffentlichen Rechts"?) Schönen Guten Morgen, Herr Landesrat! Ich bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Peter Hacker: Schönen Guten Morgen, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Eingangs kann man Ihnen jedenfalls gratulieren: Das Wiedervorlagesystem in Ihrem Klub funktioniert, da können Sie beruhigt sein. Bei dieser Fragestellung kriege ich jetzt mindestens zum fünften Mal in den letzten Jahren immer die gleiche Frage. Sie werden wahrscheinlich nicht wahnsinnig überrascht sein, dass ich auch in der Anfragebeantwortung Kontinuität zeigen werde. Der Wiener Gesundheitsverbund erfüllt seine Aufgaben als größter öffentlicher Gesundheitsdienstleister Österreichs mit hoher Verlässlichkeit auf international beachtlichem und beachteten medizinischen Niveau. Allein im Jahr 2025 wurden über 5,2 Millionen ambulante PatientInnenkontakte verzeichnet. Zusätzlich wurden 244 548 Patienten stationär versorgt. Über 90 Prozent aller Rettungsanfahrten in Wien erfolgen in die Einrichtungen des Wiener Gesundheitsverbundes, in den Nachtstunden, an Wochenenden und Feiertagen sogar über 94 Prozent. Diese Zahlen verdeutlichen die zentrale Rolle des Wiener Gesundheitsverbundes für die Gesundheitsversorgung der gesamten Wiener Bevölkerung - und das sieben Tage die Woche, 365 Tage im Jahr. Gleichzeitig konnten, wie wir alle wissen, in den vergangenen Jahren wesentliche qualitative und strukturelle Fortschritte erzielt werden. Der Wiener Gesundheitsverbund investiert konsequent in moderne Medizintechnik, Digitalisierung und innovative Therapieverfahren. Mittlerweile sind acht Da-Vinci-Operationsroboter im Einsatz - das nur als eines der vielen möglichen Bespiele. Zahlreiche österreichweite medizinische Premieren, etwa minimalinvasive robotergestützte Herzbypassoperationen, Gentherapien oder hoch innovative Zelltherapien unterstreichen die Rolle des Wiener Gesundheitsverbundes als des zentralen Innovationstreibers im österreichischen Gesundheitswesen. Parallel dazu läuft das größte Modernisierungsprogramm der baulichen Wiener Spitalsinfrastruktur seit vielen Jahrzehnten. Wie Sie wissen - wir haben es ja auch gemeinsam beschlossen -, ist in der ersten großen Ausbaustufe bis 2030 eine Investition von rund 3,3 Milliarden EUR für die Modernisierung der klinischen Infrastruktur geplant. Zahlreiche Bauprojekte befinden sich bereits in Umsetzung oder konnten erfolgreich abgeschlossen werden. Der Schwerpunkt liegt dabei klar auf einer leistungsfähigen, modernen und wohnortnahen Versorgung der Wiener Bevölkerung. Diese Entwicklungen zeigen, dass die Leistungsfähigkeit und Innovationskraft des Wiener Gesundheitsverbundes nicht von einer einzigen möglichen rechtlichen Organisationsform abhängig ist. Der Wiener Gesundheitsverbund arbeitet bereits heute als eigenständige Unternehmung innerhalb der Wiener Stadtverfassung mit hoher operativer Verantwortung und erfüllt seine Aufgaben erfolgreich im öffentlichen Eigentum und im Rahmen der bestehenden Organisationsstruktur. Dieser Weg hat sich nachweislich als erfolgreich gezeigt. Natürlich ist es trotzdem nicht ausgeschlossen, gleichzeitig auch eine Diskussion über zukünftige Organisations- und Rechtsformen zu führen und diese auch sachlich und ergebnisoffen zu debattieren. - Danke schön. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke für die Beantwortung. - Die 1. Zusatzfrage wird von der Frau Abg. Schütz gestellt. - Bitte. Abg. Angela Schütz, MA (FPÖ): Danke für die Beantwortung, die aber nicht den Inhalt oder Kern der Frage nach der Ausgliederung in eine öffentlich-rechtliche Anstalt getroffen hat. Kärnten hat 1993 mit der KABEG eine eigenständige Anstalt öffentlichen Rechts mit Vorstand und Aufsichtsrat durch die Landesregierung und den Landtag bestellt sowie Beiräte geschaffen. Das Personal der KABEG und das Krankenhaus stehen in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis zum Land, und die KABEG unterliegt einer öffentlichen Aufsichtsbehörde des Landes. In Niederösterreich wurde 2004 die Niederösterreichische Landesklinik-Holding, ein Fonds mit eigener Rechtspersönlichkeit, geschaffen, die diesen Aufgabenbereich - die Errichtung, die Führung und den Betrieb aller Landeskliniken - hat. Das Land Niederösterreich bleibt Rechtsträger für alle Krankenanstalten, und die Bediensteten der Kliniken bleiben Landesbedienstete. Die Holding hat eine Holdingversammlung und eine Geschäftsführung. Meine Frage an Sie, Herr Stadtrat, ist nun: Welches der beiden Modelle können Sie sich für den Wiener Gesundheitsverbund vorstellen und warum? Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke für die Frage. Herr Landesrat, ich bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Peter Hacker: Alle Formen sind möglich. Die Frage ist: Was ist der Verbesserungswert, und was ist die Grundlage von solchen Veränderungen? Nachdem in Kärnten eine Zusammenarbeit mit der AUVA festgelegt worden ist, war es notwendig, eine entsprechende Rechtsstruktur zu finden, weil die AUVA bekannterweise ein Sozialversicherungsträger ist. Also war es notwendig, eine andere Rechtsstruktur zu finden. Niederösterreich hat wieder eine andere Rechtsstruktur. Und das zeigt ja auch, dass es offensichtlich ... Die Beispiele können Sie jetzt nämlich weiter fortführen. Sie finden in jedem Bundesland eine andere Form, wie die öffentlichen Spitäler geführt werden. Die öffentliche Aufsicht haben wir in Wien übrigens auch - wenn Sie das beruhigt, sollte das auch eine offene Frage sein. Es ist ganz klar, dass die Aufsicht über das Krankenanstaltenrecht und somit auch über die Wiener Spitäler die Gesundheitsbehörde hat. Jede dieser Formen ist möglich. Die entscheidende Frage ist: Who benefits? Was ist der Vorteil? Und ich bin der Meinung - ich habe es ja auch vorgelesen -, wir haben eine sehr hoch innovative Organisationseinheit, die ja auch mit unser aller Zustimmung Betriebsgesellschaften gegründet hat. Wenn ich mich richtig erinnere, waren das einstimmige Beschlüsse, als wir zum Beispiel im Baubereich oder im Beschaffungsbereich GmbHs gegründet haben. Ich halte die Rechtsform für eine Frage der Sachlichkeit und für keine Fahnenfrage, ganz offen und ehrlich gesagt. Die entscheidende Frage ist: Funktioniert die Organisation? Und wenn ich mir im internationalen Spitalsranking anschaue, auf welcher Position unsere Spitäler sind, vom AKH angefangen bis zu unseren Kliniken, wüsste ich jetzt nicht, was mich an der Organisation per se jetzt sofort treiben sollte, irgendwas zu verändern. Man kann das weiterentwickeln, man kann es weiterdiskutieren. Das ist auch alles gut. Es wird im Zuge der österreichweiten Gesundheitsreform, bei der sich abzeichnet, dass zum Beispiel die Frage von einheitlichen Kollektivverträgen in ganz Österreich für alle Krankenanstalten, für die öffentlichen genauso wie für die privaten, eine Rolle spielen wird, möglicherweise wieder Diskussionen über die Frage geben: In welcher Rechtsform machen wir das? Darum sage ich ja auch, die Diskussion ist nicht zu Ende, kann weitergeführt werden, aber letzten Ende auf der Basis von sachlichen Argumenten. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke. - Die 2. Zusatzfrage wird von der Frau Abg. Korosec gestellt. - Bitte. Abg. Ingrid Korosec (ÖVP): Schönen guten Morgen! Herr Landesrat, Sie haben völlig recht, das ist eine unendliche Geschichte, die wir schon seit vielen Jahren durch den Wolf treiben. Und ich kann mich erinnern: Sie haben im Jahr 2020 in einem Pressegespräch gesagt, Sie haben das eigentlich schon in Ihrer Tischlade liegen, und eigentlich kommt es nur noch darauf an, wann Sie es herausnehmen, und das wird umgesetzt. Das war 2020. Es war auch im Regierungsübereinkommen 2020 als ganz wichtiger Punkt, also als prioritär. Also da ist nichts passiert. Jetzt im neuen Regierungsübereinkommen ist es gar nicht mehr drinnen. Das heißt, mich würde nur interessieren: Haben Sie es überhaupt vor? Weil irgendwo kommt mir vor, dass eigentlich kein Interesse mehr da ist. 2020 hatten Sie es in der Tischlade, dann hatten Sie es im Regierungsübereinkommen. Jetzt haben Sie es nicht mehr drinnen. Ich meine, ich hätte eigentlich nur gern gewusst ... Ich möchte jetzt gar nicht sagen, es muss unbedingt kommen, aber Sie haben ja immer, als Sie gekommen sind, gesagt, das ist ganz wichtig für Sie und das werden Sie umsetzen. Daher meine Frage: Wollen Sie es umsetzen oder ist es für Sie gar nicht mehr so entscheidend, weil andere Punkte wichtiger sind? Darauf hätte ich gerne einmal eine Antwort. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Herr Landesrat, bitte. Amtsf. StR Peter Hacker: Wie gesagt, das Kapitel ist nicht geschlossen, aber es ist auch nicht entscheidend. Das können Sie meinen Antworten auf die permanenten Fragen zu dieser Frage ja auch entnehmen. Ich halte es für eine sekundäre Frage. Es ist nicht wurscht, aber es ist im Augenblick großartig belanglos. Wenn ich mir die Leistungsfähigkeit, die Veränderungsfähigkeit, auch die Fähigkeit, der Veränderungsmotor zu sein, anschaue, sehe ich keinen Grund, da jetzt in eine besondere Aktivität auszubrechen. Ehrlich gesagt: Wir haben im Augenblick andere Sorgen im Gesundheitssystem in Wien und in Österreich als die Frage der Rechtsform. Und ich glaube, dass es den Menschen auch relativ wurscht ist, ob sie in die Klinik Floridsdorf hineingehen und da steht: Anstalt öffentlichen Rechts nach Paragraf sowieso der Wiener Stadtverfassung oder GmbH oder KG oder was auch immer. Ich glaube, dass das den Menschen vollkommen gleichgültig ist. Deswegen ist es mir nicht gleichgültig, aber bei den Diskussionen - Welche Veränderungen, Verbesserungsprozesse brauchen wir im Spital? -, stellt sich immer wieder die Frage: Ist unsere Rechtsform die Herausforderung? - Ich muss leider nach acht Jahren sagen, die Rechtsform hat sich noch nie als große Herausforderung herausgestellt, weil wir uns dankenswerterweise dort, wo wir eine andere Rechtsform brauchen - ich habe es eh schon gesagt: in der Frage des Baues, in der Frage der Beschaffung -, einig waren, meinem Vorschlag zuzustimmen, GmbHs zu gründen und gründen zu dürfen. Daher sehe ich im Augenblick jetzt nicht die Notwendigkeit, das mit einer hohen Priorität voranzutreiben. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Die 3. Zusatzfrage wird von der Frau Abg. Huemer gestellt. - Bitte. Abg. Mag. Barbara Huemer (GRÜNE): Schönen guten Morgen, Herr Landesrat! Ich sehe es so wie Sie, dass die Rechtsform sicher nicht unser Hauptproblem ist. Gleichzeitig braucht es Modernisierung. Und da ist natürlich die Frage: Wann ist die Rechtsform hemmend, oder passt sie eh noch? Dass wir strukturelle und auch personelle Problemlagen haben, glaube ich, ist auch zum Teil unbestritten. Sie erlauben, an eine Frage von gestern in Bezug auf die Teilunternehmung Pflegehäuser des Wiener Gesundheitsverbundes anzuknüpfen, bei der Sie ja bestätigt haben, dass es hier zu strukturellen Veränderungen kommt. Ist diese strukturelle Veränderung bei den Pflegehäusern im Wiener Gesundheitsverbund mit einer Änderung der Rechtsform verbunden? Präsident Ing. Christian Meidlinger: Herr Landesrat, ich bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Peter Hacker: Ich kenne jedenfalls kein Paper, wo das drinnen steht. Also ich will jetzt nicht ausschließen, dass es irgendwelche Gründe geben mag, die mir irgendwann vorgelegt werden. Mir sind im Augenblick keine bewusst. Ich sage es, wie es ist. Ist es ein politischer Auftrag? - Das kann ich verneinen. Es gibt jedenfalls keinen politischen Auftrag, irgendwelche Rechtsformen zu verändern. Aber wir haben natürlich Herausforderungen, bei denen es sich manchmal tatsächlich auszahlt, die Rechtsform zu hinterfragen. Ob das da gerade passiert, kann ich Ihnen einfach nicht beantworten. Ich weiß es nicht, aber ich will es nicht ausschließen, weil ja im Augenblick dort grundsätzliche Strukturfragen gestellt werden, ausgearbeitet werden müssen und mir dann, wenn sie fertig sind, die Ergebnisse vorgelegt werden müssen und dann, wenn es Beschlüsse braucht, Ihnen allen vorgelegt werden. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke für die Beantwortung der 3. Anfrage. Wir kommen zur 4. Anfrage (FSP-703023-2026-KSP/LM). Die wurde von Herrn Abg. Poljak gestellt und ist an die Frau Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe für Wohnen, Wohnbau, Stadterneuerung und Frauen gerichtet. (Sehr geehrte Frau Landesrätin! Neben den leistbaren Mieten und unbefristeten Verträgen ist es für viele GemeindebaumieterInnen eine große Erleichterung, dass keine Kaution und kein Eigenmittelanteil beim Mietvertragsabschluss zu bezahlen sind. Im geförderten Bereich ist grundsätzlich ein Eigenmittelanteil vorgesehen. Mit 1. Jänner 2025 ist die Eigenmittelersatzdarlehensverordnung in Kraft getreten, über die Gewährung von Eigenmittelersatzdarlehen im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989. Welche Gruppen werden mit dieser Maßnahme speziell angesprochen und unterstützt?) Frau Landesrätin, ich bitte um Beantwortung. Amtsf. StRin Mag. Elke Hanel-Torsch (SPÖ): Vielen Dank, sehr geehrter Herr Gemeinderat! Ihre Anfrage bezieht sich auf die Eigenmittelersatzdarlehensverordnung, die ja mit 1. Jänner 2025 in Kraft getreten ist. Und die Frage bezieht sich darauf: Welche Gruppen werden mit dieser Maßnahme speziell angesprochen und unterstützt? Gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten mit hoher Inflation, hohen Energiekosten und strengen Kreditvergaberegeln fällt es immer mehr Menschen schwer, den Finanzierungsbeitrag für eine Wohnung durch ein Bankdarlehen aufzubringen. Auf die Rahmenbedingungen hat Wien einen nur sehr geringen Einfluss - so ehrlich muss man sein. Ich betone an dieser Stelle, die Stadt Wien trägt für diese Entwicklung insgesamt auch keine Verantwortung. Aber dort, wo es möglich ist, greift Wien der Bevölkerung solidarisch unter die Arme. Vor diesem Hintergrund ist auch die Eigenmittelersatzdarlehensverordnung 2024 zu sehen. Dank neuer Bestimmungen - nämlich für diese Eigenmittelersatzdarlehen - konnte der potenzielle Kreis der Bezieherinnen und Bezieher deutlich erweitert werden. Und was haben wir gemacht? - Wir haben die Einkommensgrenzen vereinheitlicht, wir haben die Einkommensgrenzen angehoben und durch eine Indexierung abgesichert, wodurch perspektivisch eine Berücksichtigung von Indexveränderungen geschaffen wurde. Weiters ist mittlerweile der Nachweis eines Mindesteinkommens nicht mehr erforderlich, und davon profitieren vor allem einkommensschwächere Bevölkerungsgruppen. Verschlechtert sich die Einkommenssituation im Laufe der Zeit, sind geringere Ratenzahlungen bei gleichzeitig längerer Laufzeit möglich. Also so greifen wir den Leuten hier unter die Arme. Und umgekehrt, wenn man die finanzielle Leistungsfähigkeit im Laufe der Zeit steigern kann, dann kann man die Darlehen auch schneller zurückzahlen, und damit geht natürlich eine raschere Schuldbefreiung einher. Die Rückzahlungspflicht kann bei den niedrigsten Einkommensstufen für fünf Jahre entfallen, und die Gesamtlaufzeit wurde auf bis zu 25 Jahre verlängert. Wenn man sich das insgesamt anschaut: Das alles schafft Wohnsicherheit, vertreibt auch die Sorgen der Menschen und ist letztlich Beweis dafür, dass wir in Wien niemanden im Stich lassen. Weil wer Hilfe braucht, bekommt sie in Wien auch. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke für die Beantwortung. - Die 1. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Mayer gestellt. - Bitte. Abg. Lorenz Mayer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Landesrätin, schönen guten Morgen! Meine Frage zielt auf einen Bereich ab, der mir sehr am Herzen liegt, nämlich auf den Zugang beziehungsweise die Ermöglichung von leistbarem Eigentum, bei dem natürlich das Eigenmittelersatzdarlehen beziehungsweise das Landesdarlehen insgesamt auch ein probates Mittel sind, unterstützend unter die Arme zu greifen. Da hat eine Anfragebeantwortung von Ihrer Vorgängerin aus dem Jahr 2025 ergeben, dass insgesamt für sechs Eigentumswohnungen Eigenmittelersatzdarlehen gewährt wurden. Und diese geringe Zahl lässt für mich den Schluss zu, dass einerseits viele Wienerinnen und Wiener gar nicht wissen, dass es diese Möglichkeit gibt, beziehungsweise dass auch die Landesregierung keinen Fokus darauflegt. Meine Frage daher: Werden Sie Maßnahmen setzen, dass mehr Personen, die sich eine Eigentumswohnung anschaffen wollen, zu einem Eigenmittelersatzdarlehen kommen beziehungsweise sich somit eben leistbares Eigentum schaffen können? Präsident Ing. Christian Meidlinger: Frau Landesrätin, ich bitte um Beantwortung. Amtsf. StRin Mag. Elke Hanel-Torsch (SPÖ): Vielen Dank für die Frage. Ganz grundsätzlich ist zu sagen, dass Wien seit vielen Jahren schon auf Mietwohnungen setzt. Wir haben mit diesem Zugang natürlich gegenüber anderen vergleichbaren Städten andere, positive Erfahrungen gemacht. Aus meiner Sicht besteht auch kein Grund, etwas daran zu ändern. Wir müssen einfach schauen, dass über die ganze Stadt verteilt noch mehr leistbarer Wohnraum entsteht. Ich verstehe aber Ihren Ansatz, dass man auch die Bevölkerung informieren kann und soll, dass es diese Möglichkeit der Eigenmittelersatzdarlehen gibt. Das ist auch unsere Aufgabe und unser Ziel Ganz generell: Wenn es um den Eigentumserwerb von geförderten Wohnungen geht, ist das ja auch eine bundesgesetzliche Materie. Das ist im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz geregelt, und dort sind auch die entsprechenden Bestimmungen dazu zu finden. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke. - Die 2. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Prack gestellt. - Bitte. Abg. Georg Prack, BA (GRÜNE): Guten Morgen, Frau Stadträtin! Da wir grundsätzlich mit dem System der Eigenmittelersatzdarlehen sehr einverstanden sind und auch die Reform begrüßt und unterstützt haben, versuche ich, ein bisschen in die Breite zu gehen. Beim geförderten Wohnbau steht ja jetzt auch insgesamt eine Reform der Vergabe an. Sie haben ja auch ein Gesetz in Begutachtung geschickt, das mittlerweile auch schon überarbeitet ist. Meine Frage ist: Können Sie uns schon einen Ausblick geben, wie mit bisher bestehenden Wohntickets im Übergang zum neuen System umgegangen wird? Präsident Ing. Christian Meidlinger: Frau Landesrätin, ich bitte um Beantwortung. Amtsf. StRin Mag. Elke Hanel-Torsch (SPÖ): Vielen Dank für die Frage. Also vom Vergabesystem neu werden natürlich auch jene Menschen profitieren, die bisher schon ein Wohnticket gelöst haben, weil auch die in weiterer Folge um Bonuspunkte ansuchen können. Das ganze Wesen besteht ja darin, dass wir, wenn sich die Lebensumstände von Personen ändern, eben auf diese individuellen Lebenssituationen auch besser eingehen können wollen, sprich wenn sich zum Beispiel die Familiensituation auf Grund einer Scheidung ändert, wenn es Familienzuwachs gibt oder wenn eine Ausbildung begonnen wird. Darauf wollen wir dann individuell eingehen. Wie wird das dann konkret sein, nämlich beim bestehenden Wohnticket? - Da werden dann noch einmal Unterlagen nachgereicht werden müssen, das wird so sein. Da müssen wir die BesitzerInnen von bestehenden Wohntickets auch dementsprechend informieren. Da sind wir auf einem guten Weg, dass das auch gut funktionieren wird. Wir werden dann auch allen unter die Arme greifen, damit das auch reibungslos funktioniert und es hier zu keinen Problemen für die MieterInnen oder potenziellen Mieterinnen und Mieter kommen kann. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke für die Beantwortung. - Die 3. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Guggenberger gestellt. - Bitte. Abg. Roland Guggenberger (FPÖ): Guten Morgen, Frau Landesrat! Durch die Verordnung wird der Zugang zum geförderten Wohnbau, insbesondere für Menschen, die sich den Eigenmittelanteil selbst nicht leisten können, einfacher. Gleichzeitig besteht allerdings die Gefahr, dass die Nachfrage nach geförderten Wohnungen weiter steigt, ohne dass ausreichend Wohnungen zur Verfügung stehen. Was sind denn Ihre Erwartungen? Wie wirkt sich das auf die Wartelisten und auf den tatsächlichen Bestand der zur Verfügung stehenden Wohnungen aus? Präsident Ing. Christian Meidlinger: Frau Landesrätin, ich bitte um Beantwortung. Amtsf. StRin Mag. Elke Hanel-Torsch (SPÖ): Vielen Dank, Herr Gemeinderat. Wie gesagt, diese Eigenmittelersatzdarlehensverordnung ist ja mit 1.1.2025 in Kraft getreten. Und vielleicht jetzt dazu ein paar Zahlen: Im ersten Jahr wurden 693 Eigenmittelersatzdarlehen bewilligt, und die Darlehenssumme beträgt rund 6,42 Millionen EUR. Wenn man das mit dem Jahr 2024 vergleicht, entspricht das einer Erhöhung um 65 Anträge. Und im Jahr 2026 konnten bis Mitte Mai schon 331 Darlehensanträge mit insgesamt 2,9 Millionen EUR bewilligt werden. Sie haben recht, wir brauchen genügend leistbaren Wohnraum, geförderten Wohnraum für die Wiener Bevölkerung. Da sehe ich auch den Auftrag an die Politik, diesen auch in Zukunft zur Verfügung zu stellen. Ich bin zuversichtlich, dass wir da alle gemeinsam gut daran arbeiten, dass wir auch weiterhin die Stadt des leistbaren Wohnens sind und genügend Wohnraum schaffen und zur Verfügung stellen können. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke schön für die Beantwortung. Die 5. Anfrage (FSP-600370-2026-KVP/LM) wurde von der Frau Abg. Olischar gestellt und ist an die Frau Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe für Wohnen, Wohnbau, Stadterneuerung und Frauen gerichtet. (Auf die Frage, wann die Evaluierung der Widmungskategorie "geförderter Wohnbau" abgeschlossen sei, wurde in der Anfragebeantwortung vom 13. Jänner 2026 (PGL-1509781-2025-KVP/GF) festgehalten, dass sich der preisdämpfende Effekt der Widmungskategorie "geförderter Wohnbau" auf die Grundstückspreise nicht errechnen ließe, da dieser nicht von anderen Markteinflüssen trennbar sei. Laut dem aktuellen Regierungsprogramm ist die Erarbeitung einer neuen Bauordnungsnovelle geplant. Werden Sie als zuständiges Mitglied der Wiener Landesregierung einen Gesetzesentwurf betreffend die Wiener Bauordnung erarbeiten lassen und dem Wiener Landtag zur Beschlussfassung vorlegen, welcher die Bestimmungen über die Widmungskategorie "geförderter Wohnbau" reformiert bzw. anpasst, nachdem eines der zentralen Ziele - die Dämpfung der Grundstückspreise - laut Aussagen von Landesregierungsmitgliedern nicht messbar erreicht werden kann?) Frau Landesrätin, ich bitte um Beantwortung. Amtsf. StRin Mag. Elke Hanel-Torsch (SPÖ): Vielen Dank, sehr geehrte Frau Gemeinderätin. Ihre Anfrage bezieht sich auf die Flächenwidmungskategorie geförderter Wohnbau. Seit mehr als 100 Jahren hat das leistbare Wohnen in Wien absolute Priorität, und gleichzeitig lehnen wir Spekulation mit Grund und Boden zum Zwecke der Gewinnmaximierung aus vollster Überzeugung ab. Als Stadt setzen wir dafür verschiedenste Hebel in Gang, und ein Beispiel dafür ist die Flächenwidmungskategorie geförderter Wohnbau in der Bauordnung. Sie ermöglicht der Bevölkerung Wohnsicherheit und ist ein probates Mittel gegen unmoralische Geschäftemacherei. In Ihrer Anfrage stellen Sie in den Raum, dass die besagten Neuregelungen ihr Ziel nicht erreichen würden und berufen sich auf die Anfragebeantwortung meiner Kollegin, Landesrätin Ulli Sima, vom 13. Jänner 2026. - Ich halte Ihre Interpretation dieser Anfragebeantwortung nicht für zutreffend. Vielmehr geben die Ausführungen darüber Auskunft, dass der preisdämpfende Effekt auf Grund anderer Markteinflüsse - und das ist jetzt genau der springende Punkt - nicht exakt messbar und daher nicht beauskunftbar ist. Das bedeutet aber nicht, dass ein solcher Effekt gar nicht besteht. Ich würde sagen, es ist eigentlich das Gegenteil der Fall. Das merken wir auch in unserer täglichen Arbeit und bei zahlreichen Gesprächen, dass nämlich die Flächenwidmungskategorie geförderter Wohnbau sehr wohl eine spürbare Wirkung entfaltet. Man kann auch sagen - wir haben auch zahlreiche Beschwerden von privaten BauträgerInnen, die uns eben genau das bestätigen -, dass diese Flächenwidmungskategorie ihre Wirkung tatsächlich entfaltet. Wie ebenfalls in der Anfragebeantwortung dargelegt, dient die Regelung in der Bauordnung außerdem dem Ziel, Vorsorge für ausreichend große Flächen für den geförderten Wiener Wohnbau zu treffen. Auch in dieser Hinsicht können wir Erfolge vermelden. Dementsprechend ist derzeit nicht angedacht, die Flächenwidmungskategorie geförderter Wohnbau entfallen zu lassen oder grundlegend zu ändern. Aber man muss natürlich sagen, natürlich beobachten wir laufend die aktuellen Entwicklungen und werden wir im Falle grundlegender Veränderungen auch adäquate Konsequenzen ziehen. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke für die Beantwortung. - Die 1. Zusatzfrage kommt von der Frau Abg. Olischar. - Bitte. Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc (ÖVP): Guten Morgen, Frau Landesrätin! Vielen Dank für Ihre Beantwortung. Das Thema begleitet uns schon ein bisschen länger. Warum wir auch bei diesem Thema etwas hartnäckig sind. Vielleicht darf ich kurz ausholen, weil Sie wahrscheinlich in diesem Zusammenhang unsere Positionierung noch nicht gut kennen. Es gab ja im Zuge der größeren Bauordnungsnovelle vor - die Zeit rennt - wahrscheinlich mittlerweile schon zwei Jahren die Möglichkeit, zum Thema der Widmungskategorie geförderter Wohnbau nachzufragen. Und für uns ist die Evaluierung oder quasi die Hinterfragung dieser Maßnahme deswegen wichtig, weil man nur dann, wenn man etwas evaluieren kann und es messbar ist, weiß, ob es wirksam ist oder nicht. Etwas, dem wir immer sehr kritisch gegenüberstehen, ist, dass uns signalisiert wird, dass es gar keine Evaluierung gibt beziehungsweise auch keine konkret gesetzten Kriterien, um diese Wirksamkeit überhaupt messbar zu machen. Auf die Frage, ob eine Evaluierung laufend stattfindet, bekamen wir die Antwort, dass ausschließlich auf Prozessebene evaluiert wird. Und das ist nicht unsere Intention, sondern wir wollen natürlich wissen: Wird das inhaltlich evaluiert, gibt es eine Trefferquote, und ist diese Maßnahme auch wirksam? Und weil Sie angesprochen haben, es wird rückgemeldet, dass es eine gewisse Wirksamkeit gibt, würde ich gerne meine Nachfrage stellen: Nach welchen Kriterien - statistisch ist jetzt ein bisschen zu viel, vielleicht technisch - wird denn eine Wirksamkeit erfasst, was diese Widmungskategorie betrifft? Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke. Ich bitte um Beantwortung. Amtsf. StRin Mag. Elke Hanel-Torsch (SPÖ): Vielen Dank auch für diese Frage. Ich habe es ja am Anfang schon gesagt, und es geht ja auch aus der Anfragebeantwortung meiner Kollegin hervor. Sie zielen ja auch auf diesen preisdämpfenden Effekt ab, und da gibt es halt leider auch andere Einflüsse von außen, Markteinflüsse, die wir als Stadt nicht beeinflussen können. Daher ist es schwer, exakte Aussagen zu treffen, welche Effekte tatsächlich erzielt worden sind. Ich kann mich jetzt nur wiederholen, dass wir es schon spüren und auch immer wieder die Rückmeldungen kriegen. Ich kann mir das aber gerne auch noch genauer anschauen und Ihnen hier dann noch weitere Auskunft geben. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke schön. - Die 2. Zusatzfrage wird von der Frau Abg. Arapovic gestellt. - Bitte. Abg. Dipl.-Ing. Selma Arapovic (NEOS): Schönen guten Morgen, Frau Landesrätin! Vielen Dank für die Beantwortung. Das Stichwort Bauordnung ist schon gefallen, auch von der Kollegin Olischar. Wir haben uns ja im Regierungsübereinkommen auch darauf geeinigt, dass wir die Bauordnung in dieser Legislaturperiode novellieren werden. Jetzt wollte ich Sie eigentlich fragen: Können Sie uns was zu dem Fahrplan sagen beziehungsweise wann können wir damit rechnen, dass eine Vorlage an den Landtag gestellt wird? Präsident Ing. Christian Meidlinger: Vielen Dank. Ich bitte um Beantwortung. Amtsf. StRin Mag. Elke Hanel-Torsch (SPÖ): Vielen Dank auch für diese Frage. Ja, wir haben es im Regierungsübereinkommen festgelegt, weil wir als Stadt die Zukunft selbst aktiv gestalten wollen. Dazu zählt natürlich auch, die Bauordnung mit Weitsicht an die Rahmenbedingungen und Herausforderungen der Zeit anzupassen. Dementsprechend haben wir uns eben eine Novelle vorgenommen. Der Prozess soll auch dieses Mal innovativ sein, transparent sein und partizipativ sein. Deshalb wollen wir auch dieses Mal mit einer Fachenquete mit Expertinnen und Experten aus der Immobilienwirtschaft starten, zu der wir natürlich wieder alle im Wiener Gemeinderat und im Landtag vertretenen Parteien einladen werden, um sich hier auch aktiv einzubringen. Ein Ziel ist es auf alle Fälle, die Verfahren zu beschleunigen, die Kosten zu reduzieren und das erfolgreiche Wiener Wohnbaumodell auch für die Zukunft abzusichern. Gleichzeitig ist es mir auch ein Anliegen, dass wir Schritte zur Bewahrung des Gebäudebestandes und zur Stärkung der vorhandenen Bausubstanz planen und setzen, weil uns wichtig ist, das traditionelle Stadtbild abzusichern, und wir auch einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten wollen. Beschattungsmaßnahmen mitaufzunehmen, ist angesichts der Klimaerwärmung natürlich auch immer ein großes Thema. Vielleicht zur Frage nach dem konkreten Fahrplan: Wir wollen im Jahr 2027 diese Fachenquete abhalten, sodass dann im Jahr 2028 tatsächlich auch die Beschlussfassung hier im Landtag stattfinden kann. Ich freue mich wirklich auf eine rege Beteiligung aller, weil ich glaube, dann können wir wirklich was Gutes auf die Beine stellen. So soll es sein, dass wir alle gemeinsam an der Zukunft dieser Stadt arbeiten. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke für die Beantwortung. - Die 3. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Prack gestellt. - Bitte. Abg. Georg Prack, BA (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Stadträtin! Noch eine Frage. Und zwar: Die Widmungskategorie geförderter Wohnbau wird ja nur ab einer Anwendungsschwelle von 5 000 Quadratmetern Bruttogeschossfläche angewendet. Das wird von mehreren Seiten kritisch gesehen, weil wir ja mittlerweile mehr als 50 Prozent des Wohnbaues im Bestand schaffen, das heißt, in kleineren Gebieten, wo dann die Widmungskategorie nicht zur Anwendung kommt. Das heißt, es wäre sinnvoll, das zu senken, um auch in der Bestandsstadt zusätzlich geförderten Wohnbau zu schaffen. Das ist auch bei der letzten Bauordnungsnovelle diskutiert worden, ist dann aber kurz davor verschwunden. Meine Frage ist, ob Sie anstreben, im Zuge der nächsten Bauordnungsnovelle diese Anwendungsschwelle zu senken. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke. Ich bitte um Beantwortung. Amtsf. StRin Mag. Elke Hanel-Torsch (SPÖ): Vielen Dank auch für diese Frage. Es ist natürlich ein Thema, dass wir im Zuge der nächsten Bauordnungsnovelle diskutieren können und durchdenken müssen, ob das Sinn macht oder nicht. Deshalb noch einmal meine Einladung, sich wirklich aktiv an diesem Prozess zu beteiligen, mitzutun, mitzuwirken. Ich glaube, es ist notwendig, dass wir das wirklich alles intensiv diskutieren, gemeinschaftlich diskutieren und dann auch zu einer guten gemeinschaftlichen Lösung im Sinne der Wienerinnen und Wiener kommen. Was ich schon sagen möchte - und ich habe es heute eh schon ein paarmal gesagt -, ist, dass diese Widmungskategorie eben schon große Wirkungen hat, gerade auch in den Stadterweiterungsgebieten. Da sehen wir, es ist mit dieser damaligen Bauordnungsnovelle wirklich was Großes gelungen, ein großer Wurf, um den wir auch international sehr, sehr beneidet werden, wann immer internationale Delegationen nach Wien kommen und sich das hier anschauen und abschauen wollen. Aber aus meiner Sicht spricht nichts dagegen, an guten Dingen weiterzuarbeiten, sie weiterzuentwickeln, damit wir auch in Zukunft genügend leistbaren Wohnraum zur Verfügung stellen können. (Beifall bei der SPÖ.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke für die Beantwortung. - Die 4. Zusatzfrage kommt von Herrn Abg. Niegl. - Bitte. Abg. Michael Niegl (FPÖ): Sehr geehrte Frau Landesrätin! Ich hätte eine Frage zum Wohnungsvergabegesetz, wenn das vielleicht auch hier gestattet wäre. - Wir haben uns den Gesetzestext ein wenig durchgelesen, und wir haben auch schon einige Male darüber diskutiert. Es gibt Bonuspunkte, die die Wohnungsvergabe erleichtern oder beschleunigen. Einmal mehr muss ich jetzt aber fragen, warum nicht auch die österreichische Staatsbürgerschaft zu den Pluspunkten in diesem Zusammenhang beiträgt. Wir wollen den Gemeindebau ja zu einem Ort der Integration machen, und daher ist es wichtig, dass auch eine gute Anzahl an autochthonen Menschen im Gemeindebau wohnt. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Bitte um Beantwortung, Frau Landesrätin. Amtsf. StRin Mag. Elke Hanel-Torsch (SPÖ): Sehr geehrte Herr Gemeinderat! Vielen Dank auch für diese Anfrage. - Ich glaube, der Gemeindebau ist nicht nur ein Ort der Integration, sondern er ist ein Ort des Miteinanders, des gemeinsamen Erlebens. Und Wien zeigt schon in den letzten Jahren, dass das sehr gut funktioniert, dass die Menschen hier miteinander leben - und zwar unabhängig davon, über wieviel Einkommen sie tatsächlich verfügen. Wir haben hier eine gute soziale Durchmischung, und ich glaube, das sollte auch in Zukunft so bleiben. Mit diesem Bonuspunktesystem schaffen wir die Möglichkeit, dass noch mehr Menschen Zugang zum Gemeindebau, zu diesem leistbaren Segment auf dem Wiener Wohnungsmarkt haben, nämlich zu dem Bereich, in dem wir tatsächlich nur den Richtwertmietzins verlangen, in dem es keine befristeten Verträge gibt, in dem keine Kaution verlangt wird und wo die Menschen ganz einfach Sicherheit haben. Ich muss sagen, ich bin stolz auf unsere Durchmischung im Gemeindebau, und ich glaube, auch die Wienerinnen und Wiener sind sehr stolz auf diese Durchmischung. Das ist ein Erfolgsmodell. Ebenso wie die Widmungskategorie "Geförderter Wohnbau" ist auch der Gemeindebau ein Modell, für dessen Besichtigung internationale Delegationen fast täglich nach Wien kommen und sich das anschauen. Ich durfte jetzt auch schon einige begleiten. Das ist ganz einfach ein einzigartiges Modell. Und warum ist das so? - Weil wir seit über 100 Jahren darauf schauen, dass dieses Modell ständig weiterentwickelt wird, dass es gut funktioniert. Wie gesagt, die Wienerinnen und Wiener sind stolz darauf, und seien wir das als Politiker und Politikerinnen auch, und tragen wir das gemeinsam nach außen! Das ist unsere Aufgabe, und nicht immer nur zu schauen, wo vielleicht in Einzelfällen irgendetwas nicht gut läuft. Das wird es immer geben. Unsere Aufgabe ist es aber, ständig nach Verbesserungen zu suchen und für die Menschen da zu sein. Zumindest sehe ich das als meine Aufgabe. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Vielen Dank für die Beantwortung der 5. Frage. Wir kommen nun zur Aktuellen Stunde. Der Klub der Wiener Freiheitlichen hat eine Aktuelle Stunde mit dem Thema "Die Verleihung der Staatsbürgerschaft darf nicht zum Diskontartikel verkommen - keine Entwertung unserer Staatsbürgerschaft!" verlangt. Das Verlangen wurde gemäß § 39 Abs. 2 der Geschäftsordnung ordnungsgemäß beantragt. Ich bitte den Erstredner, Herrn Abg. Stumpf, die Aktuelle Stunde zu eröffnen, wobei ich bemerke, dass seine Redezeit mit zehn Minuten begrenzt ist. - Bitte. Abg. Michael Stumpf, BA (FPÖ): Sehr geehrte Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die heute von uns verlangte Aktuelle Stunde trägt einen Titel, der eigentlich eine Selbstverständlichkeit in Wien sein müsste, nämlich den Titel "Die Verleihung der Staatsbürgerschaft darf nicht zum Diskontartikel verkommen - keine Entwertung unserer Staatsbürgerschaft!" (Beifall bei der FPÖ.) Die österreichische Staatsbürgerschaft ist nämlich nicht irgendein Verwaltungsakt oder irgendein Stempel auf einem Formular. Dabei geht es nicht um irgendeinen Akt im zuständigen Magistrat, wo sich die Akten mittlerweile so hoch türmen wie manche Wolkenkratzer, sondern die österreichische Staatsbürgerschaft ist ein hohes Gut. Sie berechtigt zum Erhalt des rot-weiß-roten Passes, sie beinhaltet aber auch die Zusprechung des Wahlrechtes. Die österreichische Staatsbürgerschaft bedeutet Zugehörigkeit, sie ist ein Bekenntnis zu unserem Land, zu unserer Geschichte, zu unserer Kultur, zu unserer Rechtsordnung und zu unserem wunderschönen Österreich. (Beifall bei der FPÖ.) Ganz genau deswegen darf sie nicht zu einer Massenware werden. Schon vor über 20 Jahren haben wir Freiheitliche gesagt: Die Verleihung der Staatsbürgerschaft muss am Ende einer gelungenen Integration stehen, also tatsächlich am Ende und nicht am Anfang. Sie soll nicht als Motivation beziehungsweise als Belohnung fürs bloße Dableiben und nicht als Türöffner in den Sozialstaat dienen, sondern sie soll den letzten Schritt darstellen, nachdem jemand bewiesen hat: Ich gehöre zu diesem Land, ich stehe zu diesem Land, ich respektiere dieses Land, und ich lebe nach den Regeln dieses Landes. (Beifall bei der FPÖ.) Heute erleben wir jedoch genau das Gegenteil. Heute erleben wir, dass aus dem Asylchaos der letzten Jahre eine regelrechte Einbürgerungswelle geworden ist. Heute erleben wir, dass jene, die 2015 und danach zu uns gekommen sind, Schritt für Schritt in die österreichische Staatsbürgerschaft hineingerutscht sind. Und zwar nicht, weil Österreich das aktiv will, und nicht deswegen, weil die Bevölkerung das so gerne hätte, sondern weil Ihre Politik über Jahre falsche Signale gesetzt hat und immer noch falsche Signale setzt. (Beifall bei der FPÖ.) Ihre Politik degradiert die Staatsbürgerschaft zum Geschenkartikel, und es wurden die Augen vor den Folgen verschlossen. Wichtiger wäre es, das Motto "Grenzen zu!" als das Motto "Augen zu!" zu leben. Bitte werden Sie sich dessen einmal bewusst! (Beifall bei der FPÖ.) Schauen wir uns die Zahlen an: 2025 ist die Zahl der Einbürgerungen österreichweit deutlich gestiegen. Und wieder einmal steht Wien ganz vorne. Wo gab es den größten Zuwachs? - Natürlich in Wien! Und im ersten Quartal 2026 geht es weiter. Österreichweit gibt es ein Plus von 21 Prozent an Einbürgerung, und in Wien beträgt das Plus 78 Prozent. 78 Prozent! Und wenn man sich anschaut, wer hier eingebürgert wird, dann sieht man die ganze Wahrheit. Unter den Eingebürgerten mit Wohnsitz in Österreich und in Wien sind nämlich vor allem Syrer, Türken und Afghanen ganz vorne. Das heißt im Klartext: Die Massenzuwanderung, die uns von Ihnen jahrelang als humanitäre Ausnahmesituation verkauft wurde, wird jetzt politisch nachhaltig verfestigt. Aus Schutz auf Zeit wurde Daueraufenthalt, aus Daueraufenthalt wurde Familiennachzug, aus Familiennachzug wird Sozialleistungsbezug, und am Ende gibt es als Dankeschön den österreichischen Pass obendrauf. Warum? (Beifall bei der FPÖ.) Nein, nein, nein! Nicht mit uns! Asyl ist Schutz auf Zeit. Punkt. Asyl ist jedoch kein Einwanderungsprogramm. Asyl ist auch kein Ersatz für ein geordnetes Zuwanderungsrecht. Und Asyl darf schon gar nicht die Vorstufe zur österreichischen Staatsbürgerschaft sein. Wer wirklich verfolgt wird, dem hilft man. Das hat Österreich in seiner wunderbaren Geschichte auch oft genug unter Beweis gestellt. Aber das heißt nicht, dass Schutzbedürftige unzählige sichere Drittstaaten durchqueren können, bis sie an ihrer Wunschdestination, nämlich in Ludwigs Sozial-Wonderland Wien, ankommen. Dann heißt es nämlich am Ende des Tages nicht mehr Alice im Wunderland, sondern Ali im Wunderland. Und das wollen wir nicht. (Beifall bei der FPÖ.) Hilfe bedeutet nicht automatisch Einbürgerung, und Schutz bedeutet nicht politisches Mitbestimmungsrecht. Der pure Aufenthalt bedeutet noch lange nicht Zugehörigkeit. Zehn Jahre im Land zu sein, seine Zeit hier quasi abzusitzen, ist noch keine Integrationsleistung. Und das ist genau der Kernfehler in Ihrer Politik: Man verwechselt Zeitablauf mit Integration! Integration bedeutet nicht, dass jemand sagt: Ich bin jetzt halt da, ich habe irgendwie einen Aufenthaltstitel, ich bewege mich aber gleichzeitig in meiner eigenen Community, ich spreche kein Deutsch, ich lebe von den Sozialleistungen und warte darauf, dass mir der Staat den Pass gibt. Vielmehr bedeutet Integration für uns, dass jemand Deutsch kann, arbeitet, sich selbst erhält, unsere Gesetze achtet, unsere Kultur respektiert, unsere Frauenrechte akzeptiert, unsere Demokratie anerkennt und sich ohne Wenn und Aber zu Österreich bekennt. Und wer das nicht tut, der darf nicht österreichischer Staatsbürger werden! (Beifall bei der FPÖ.) Meine Damen und Herren, Wien ist in diesem thematischen Kontext nicht irgendein Bundesland, sondern der Brennpunkt. Wien ist das Zentrum jener Politik, die Zuwanderung nicht begrenzen, sondern politisch verwerten will. Denn sogar die Stadt Wien beziehungsweise konkret der Wiener Integrationsrat spricht offen davon, dass - ich zitiere - dass Einbürgerung ein "Katalysator für Integration" sein soll. Es heißt also nicht mehr zuerst Integration, dann Staatsbürgerschaft, sondern zuerst Staatsbürgerschaft, und dann wird es mit der Integration schon irgendwie klappen - hoffentlich! Das ist ein gefährlicher Irrweg! Das ist verrückt. Damit wird die Staatsbürgerschaft nämlich entwertet, damit wird sie vom Ziel zur Methode, sie wird vom höchsten Gut zu einem gefährlichen pädagogischen Experiment, und genau das lehnen wir ab. (Beifall bei der FPÖ.) Die Staatsbürgerschaft ist auch kein parteipolitisches Werkzeug, um die Wählerstruktur dieser Stadt zu verändern, wie es die SPÖ will. Seien wir doch einmal ehrlich: Genau darum geht es doch der Wiener SPÖ. Wenn nämlich Rot- Pink und Grün über Staatsbürgerschaft reden, dann reden sie nicht über Integration, sondern sie meinen in Wirklichkeit Macht. Sie reden über neue Wählerschichten. Sie reden darüber, wie man aus einer verfehlten Zuwanderungspolitik irgendwann politische Mehrheiten machen kann, weil ihnen die autochthonen Wienerinnen und Wiener wahltechnisch in Scharen davonlaufen. (Ironische Heiterkeit von Abg. Astrid Pany, BEd, MA.) Gut, dass Sie darüber lachen können, ich finde das nicht so lustig! (Beifall bei der FPÖ.) Am Ende müssen wir alle das ausbaden, weil ihr keine Politik für die Wienerinnen und Wiener zusammenbekommt, nämlich für die Wiener, die jeden Tag arbeiten gehen, die ihre Steuern zahlen, die ihre Kinder in Schulen schicken, in denen Deutsch mittlerweile komplett zur Minderheitensprache geworden ist, die in Gemeindebauten leben, wo Parallelgesellschaften längst Realität sind, die in Bezirken wohnen, in denen man kein Sicherheitsgefühl mehr hat, die auf Arzttermine warten, die hohe Mieten zahlen, die hohe Gebühren zahlen, die sehen, dass für sie immer weniger übrig bleibt. Diesen Menschen sagt man dann: Ihr müsst das halt akzeptieren! Ihr müsst tolerant sein! Ihr müsst offen sein! Ihr müsst zahlen! - Und am Ende wird deren Staatsbürgerschaft auch noch entwertet. Meine Damen und Herren, das ist die absolute politische Selbstaufgabe! (Beifall bei der FPÖ.) Ich habe nur mehr 41 Sekunden Redezeit, und ich kann die ÖVP jetzt auch nicht aus der Pflicht lassen, denn eure Rolle ist in dieser Situation besonders schmuddelig. Auf Bundesebene spricht die ÖVP ständig von harter Linie, von Abschiebungen, von Kontrolle. Die Wahrheit ist jedoch eine andere. Die Zahlen liefern uns den Beweis, dass Karner da bewusst mit Zahlen trickst. (Abg. Harald Zierfuß: Über 14 000 Abschiebungen. Viel mehr, als ihr zusammengebracht habt!) Wer hat die Österreicher wieder einmal verraten? - Die Sozialdemokraten! Und wer war mit dabei? - Die Volkspartei! (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Für weitere Wortmeldungen bringe ich in Erinnerung, dass sich die Damen und Herren Abgeordneten nur einmal zu Wort melden dürfen und ihre Redezeit mit fünf Minuten begrenzt ist. Als nächste Rednerin hat sich Frau Abg. Hungerländer zu Wort gemeldet. - Bitte. Abg. Mag. Caroline Hungerländer, MSc (ÖVP): Herr Vorsitzender! Was soll ich sagen? - Ein paar Punkte, die ihr eigentlich von uns habt, stimmen schon. Der Rest war halt, wie ich meine, rechtlich kreativ ausgelegt, Herr Kollege! Staatsbürgerschaft ist das höchste Gut und steht am Ende eines gelungenen Integrationsprozesses: Wer hat das gesagt? - Die Volkspartei! Wer sagt das seit Jahren? - Die Volkspartei! Hier sind wir ganz deutlich auf Linie. Dieses Regierungsprogramm, das Sie angesprochen haben, enthält ja ein Kapitel zum Thema Staatsbürgerschaft, das Sie sich sicher in der Vorbereitung auch durchgelesen haben. Und es enthält - das sage ich mit großer Überzeugung - richtig gute Passagen. Warum? Erstens: Wir bekennen uns dazu, dass die Deutschkenntnisse von Niveau B1 auf Niveau B2 angehoben werden. Niveau B2 ist fast muttersprachliches Niveau. Das heißt, wer künftig die Staatsbürgerschaft haben möchte, muss besser Deutsch sprechen, als es jetzt der Fall ist. Zweitens: Wir führen verpflichtende Integrationsprüfungen ein, die nicht von irgendjemandem durchgeführt werden, sondern vom ÖIF. Das heißt, auch bei der Integration wird verschärft. Das ist gut. Das ist in Wahrheit genau das, was wir wollen. Das steht bei uns im Regierungsprogramm drinnen. Drittens: Der Ausschluss von der Staatsbürgerschaft - also Aberkennungsverfahren - soll erleichtert werden. Auch das ist gut, auch das müsste eigentlich Ihre Linie sein. Aber es geht auch darum, dass - und auch dahinter stehe ich völlig - eine Vereinfachung der unmöglichen Verwaltungsschikanen stattfindet. Das finde ich gut, denn Staatsbürgerschaft bedeutet für uns: Du bist integriert. Du sprichst Deutsch. Du bist Teil dieses Landes und möchtest die Zukunft mitgestalten. Der Weg zur Staatsbürgerschaft soll aber nicht gesäumt sein von Verwaltungsschikanen. Dazu ist ein Staat nicht da. (Beifall bei der ÖVP.) Ich bin mir nicht ganz sicher, warum dieses Thema heute aufs Tapet kommt. Das, was der Kollege aus dem 15. Bezirk - wie ich glaube - gesagt hat, ist eine ein bisschen künstlich provozierte Diskussion. (Zwischenruf von StR Dominik Nepp, MA.) Er hat ja nicht über die Staatsbürgerschaft gesprochen, sondern er hat über das Wahlrecht gesprochen, und das ist ja, bitte, etwas anders. (StR Dominik Nepp, MA: Leider nein!) Wir sind ganz eindeutig nicht einer Meinung mit den Sozialdemokraten, dass man das Wahlrecht auch auf Bezirksebene für Drittstaatsangehörige aufweicht. Das ist definitiv nicht unsere Linie, das ist aber auch nirgendwo bei der Bundesregierung festgelegt. (StR Dominik Nepp, MA: Ich weiß nicht, was da die Linie ist. Die ändert sich bei der ÖVP oft!) Im Zusammenhang mit dem Thema Staatsbürgerschaft glaube ich, dass das, was wir vorlegen, nämlich mehr Integration, mehr Deutschkenntnisse, aber gleichzeitig keine Verwaltungsschikanen, der absolut richtige Weg ist. (Beifall bei der ÖVP.) Sie haben die Zahlen in Wien erwähnt. Nun ja, wenn in Wien die meisten Zuwanderer leben, dann wird Wien wohl auch die meisten Zahlen an Einbürgerungen haben. Dazu kommen auch die im Ausland Eingebürgerten. Wer ist diese Gruppe? - Diese Gruppe hat am stärksten zugenommen. Das ist die Gruppe von jüdischen Nachfahren, von Nachfahren von Holocaustopfern. Das hat die Zahl natürlich enorm in die Höhe getrieben. Etwas muss man aber schon dazusagen: Auf Grund dieser extrem schwierigen Bürokratie und auf Grund dieser langen Verfahren bei der MA 35 ist der Weg gerade in Wien nicht der schnellste Weg zur Staatsbürgerschaft. Gerade in Wien hängt man jahrelang in einem Verfahren, und dann sind die Dokumente abgelaufen, und dann kann man noch einmal beginnen, die Dokumente zu bringen. Ich würde also nicht den Schluss wagen, dass Wien die Staatsbürgerschaft herschenkt. Ganz im Gegenteil, ich glaube, dass in diesen Verwaltungsverfahren gut geprüft wird. Ich denke, dass sehr wohl sauber geprüft wird, dass aber der Aufwand ganz einfach zu hoch ist. Ich glaube, da muss man wirklich schauen, was in einem Verwaltungsverfahren Sinn ergibt und wie man über Digitalisierung beispielsweise Vereinfachungen schaffen kann. Es gibt regelmäßig die Feste für neue Staatsbürger. Das sind sehr schöne Feste, weil sich bei diesen Festen die Menschen darüber freuen, dass sie Staatsbürger geworden sind. Wie Sie wissen, bin ich viel in Migranten- Communitys unterwegs, und da sind inzwischen auch aus Syrien geflüchtete Menschen, Christen, dabei, die zum ersten Mal wahlberechtigt waren, weil sie den Weg zur Staatsbürgerschaft geschafft haben. Diese Menschen haben fantastische Deutschkenntnisse, sind völlig integriert und absolut wertvolle Teile dieser Gesellschaft. Der Stolz, mit dem sie uns erzählt haben, dass sie zum ersten Mal an einer demokratischen Wahl teilnehmen dürfen, war herzergreifend. Und es ist egal, welche Partei sie dann gewählt haben. Jedenfalls hat das aber gezeigt, dass ein erfolgreicher Integrationsprozess mit der Staatsbürgerschaft abgeschlossen werden kann und dass das ein guter Weg ist. Ich glaube, das ist unser gemeinsames Ziel, wie es im Regierungsprogramm steht: schwerere, härtere Kriterien bei Integration, härtere Kriterien bei der Sprache, jedoch Vereinfachung im Hinblick auf die Verwaltungsschikanen. Diese müssen tatsächlich weg. Und ich bin sehr zuversichtlich, dass die Bundesregierung das gut umsetzen wird, denn das ist meines Erachtens eine gute Sache. - Danke. (Beifall bei der ÖVP.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Arapovic. - Bitte. Abg. Dipl.-Ing. Selma Arapovic (NEOS): Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, werte Zuseherinnen und Zuseher! Die Stärke einer Demokratie misst man nicht daran, wie viele Menschen sie ausschließt, sondern die Stärke eine Demokratie misst man daran, wie viele bereit sind, Verantwortung für diese zu übernehmen. Gerade deswegen ist auch die Staatsbürgerschaft wirklich ein sehr hohes Gut, weil sie Menschen nicht voneinander trennt, sondern weil sie die Menschen in die Verantwortung für dieses Land zieht - und zwar mit Rechten, Pflichten, Mitbestimmung und der Bereitschaft, Verantwortung für eine gemeinsame demokratische Zukunft zu tragen. Ja, die Staatsbürgerschaft ist tatsächlich etwas Besonders, das muss ich sagen. Und für die Staatsbürgerschaft ist es gut, dass eine Sprache beherrscht werden muss, weil es auch Verständnis dafür braucht, wie unsere Demokratie funktioniert. Außerdem braucht es Verständnis dafür, was uns als Gemeinschaft beziehungsweise Gesellschaft zusammenhält. Die österreichische Staatsbürgerschaft ist sehr wohl mehr als ein Dokument. Diesbezüglich bin ich, glaube ich, auch mit der FPÖ einer Meinung, weil diese Staatsbürgerschaft auch bedeutet, dass man damit zu einer liberalen Demokratie dazugehört, und das ist keine Selbstverständlichkeit in dieser Welt, meine Damen und Herren! (Beifall bei NEOS, SPÖ und GRÜNEN.) Gerade deshalb sollte dieser Weg, um dazuzugehören, nicht an absurder Bürokratie scheitern. Derzeit erleben das aber tatsächlich viele Menschen. Kollegin Hungerländer hat auch schon erwähnt, wie schwierig es zum Teil ist, hier die Staatsbürgerschaft zu erlangen. Aus der persönlichen Wahrnehmung der Menschen, die einen Antrag stellen, geht es oft nicht darum, wie gut sie integriert sind, sondern es geht eher darum, welche Formulare es braucht und wie viele Hürden noch zu schaffen sind. Man muss noch einmal einen Anlauf nehmen, und die Leute fragen sich: Wie oft muss mir noch die Luft ausgehen bis ich es endlich geschafft habe? - Daher wollen wir entsprechende Erleichterungen schaffen. Ich rede nämlich tatsächlich nicht nur politisch darüber, sondern ich spreche darüber auch aus meiner eigenen Erfahrung. Ich habe meine Ziviltechnikerprüfung gemacht, und ich bin Politikerin. Damals wäre ich mit meiner Drittstaatsangehörigkeit zur Ziviltechnikerprüfung nicht zugelassen worden. Das heißt, die österreichische Staatsbürgerschaft hat es mir überhaupt ermöglicht, meinen Beruf vollumfänglich auszuüben. Das ist nicht selbstverständlich. Mir hat es nicht an der formalen Ausbildung gefehlt, denn die Ausbildung habe ich in Österreich gemacht. Ich habe meine Matura in Österreich gemacht. Mir hat es nicht am Wissen oder an der Fähigkeit gefehlt, denn das habe ich schon mitgebracht. Was mich daran gehindert hätte, war damals die Staatsbürgerschaft. Daher war es wichtig, auch die österreichische Staatsbürgerschaft zu erlangen, um meinen Beruf ausüben zu können. Das gilt nicht nur für die Ausübung meines Berufes als Ziviltechnikerin, sondern es gibt weitere Berufe, die ebenfalls an die Staatsbürgerschaft geknüpft sind. Das zeigt, dass die Staatsbürgerschaft - abgesehen von der demokratischen - auch andere Möglichkeiten schafft. (Beifall bei NEOS, SPÖ und GRÜNEN. - Zwischenruf von Abg. Armin Blind.) Ich möchte jetzt betonen: Die Staatsbürgerschaft hat es mir auch ermöglicht, heute als Landtagsabgeordnete hier zwischen euch zu stehen und zu reden und dieses Land und diese Stadt mitzugestalten. Es ist das also schon ein Mehr als das Ende des Integrationsweges. Es ist dies eine Möglichkeit für Menschen, und damit werden sozusagen auch die Perspektiven und der Wille bei einem erzeugt, diese Stadt, dieses Land und die gesamte EU mitzugestalten. (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Daher weiß ich wirklich, dass die Staatsbürgerschaft keine Selbstverständlichkeit ist. Was ich aber auch aus eigener Erfahrung kenne und auch von vielen Menschen weiß, ist das Gefühl der Unsicherheit. Das kenne ich zum Beispiel von meinen Arbeitskolleginnen und Arbeitskollegen, aber auch von meinen Nachbarinnen und Nachbarn. Das weiß ich von Menschen, die jahrelang hier wirklich alles richtig machen wollen, die arbeiten, die in den Sozialstaat einzahlen, die Familien gründen, die aber trotzdem sehr lange in Unsicherheit leben. Ich meine, man muss auch bedenken, dass es nicht das Gefühl für Demokratie stärkt, wenn man Menschen sehr lange in Unsicherheit leben lässt. Das stärkt eher die Distanz beziehungsweise auch die Skepsis gegenüber dem Staat. Darüber müssen wir auch ganz ehrlich einmal reden: Was erzeugen wir dadurch? - Die Integration wird nämlich durch dauerhafte Unsicherheit nicht gefördert. Integration findet dann statt, wenn Menschen Perspektiven haben und wissen, dass sie fair behandelt werden, dass es bestimmte Regeln gibt, nach denen gespielt wird, und dass man, wenn man diese einhält, entsprechende Möglichkeiten bekommt. - In diesem Sinne: Danke schön. Ich freue mich auf weitere Debatten. (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Aslan. - Bitte. Abg. Mag. Berivan Aslan (GRÜNE): Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ich den Titel dieser Aktuellen Stunde gelesen habe, habe ich mir gedacht: Wenn Sie schon so laut über Staatsbürgerschaft reden können, dann müssen Sie sich sehr wohl auch damit auskennen. Ich habe mir dann den Staatsbürgerschaftstest angeschaut und habe mir drei Fragen herausgenommen. (Abg. Armin Blind: Sie wagen etwas!) - Das habe ich getan, um einmal zu testen, wie gut Sie sich damit auskennen. Herr Kollege Blind! Ich fange gleich bei Ihnen an: Was waren die zentralen Forderungen der Revolution 1848? - Keine Antwort? Es waren Freiheit, BürgerInnenrechte und Verfassung, also genau jene Werte, die Ihre Partei mit Füßen tritt. (Beifall bei GRÜNEN, SPÖ und NEOS. - Zwischenrufe von Abg. Armin Blind und StR Dominik Nepp, MA.) Nächste Frage an Kollegen Nepp, weil er so laut ist. Welche Religionen sind 1918 in Österreich-Ungarn offiziell anerkannt? Wissen Sie das? (Zwischenruf von StR Dominik Nepp, MA.) - Nicht ganz: Islam und Judentum. (Zwischenruf von Abg. Michael Stumpf, BA.) Und genau das bedeutet, dass Vielfalt in Österreich nicht seit gestern existiert, sondern dass diese eine jahrzehntelange Tradition hat. Nächste Frage - Wer war noch laut in den Reihen? Kollege Stumpf! Welche Reformen haben in den Siebzigern Österreich verändert? - Keine Antwort? Ich nenne sie: gleiche Rechte für Frauen, Ausbau von Schulen und Universitäten. Kurz gesagt: Es ging um demokratischen Fortschritt, also gegen all das, wogegen die FPÖ heute eigentlich ist. Unter den 27 Fragen, die ich mir durchgelesen habe, war dann eine Frage, bei der ich mir gedacht habe: Genau diese Frage kann kein einziger FPÖler beantworten, nämlich die Frage: Was kennzeichnet die Menschenwürde? - Sie können diese Frage nicht beantworten, weil Menschenwürde nicht bedeutet, dass man Menschen gegeneinander ausspielt. (StR Dominik Nepp, MA: Geh bitte!) Menschenwürde bedeutet nämlich nicht Angst zu schüren, und schon gar nicht, wenn Sie mir, der Selma, der Dolores, dem Jaafar oder der Safak und sogar Ihrem Parteikollegen in der hintersten Reihe permanent das Gefühl geben, dass wir nicht genug sind für Sie. (Beifall bei GRÜNEN, SPÖ und NEOS. - Zwischenruf von StR Dominik Nepp, MA.) Und nicht nur uns und unseren Familien, sondern Millionen Menschen da draußen lassen Sie tagtäglich mit Ihrer Politik wissen, dass wir nicht zu Österreich gehören und nicht Teil der Gesellschaft sind. (Beifall bei GRÜNEN, SPÖ und NEOS. - StR Dominik Nepp, MA: Das glaubt doch keiner!) Genau deshalb, Herr Kollege Nepp, kann kein einziger FPÖler diese Frage beantworten. (Beifall bei GRÜNEN, SPÖ und NEOS. - Zwischenrufe bei der FPÖ.) Weil Sie immer wieder mit falschen Daten und Zahlen daherkommen, möchte ich jetzt auch ein paar Fakten loswerden. (StR Dominik Nepp, MA: Das kommt jetzt vom Wahrheitsministerium der GRÜNEN!) Das österreichische Staatsbürgerschaftsrecht ist eines der restriktivsten in ganz Europa. (Zwischenruf von Abg. Armin Blind.) Wir sind im EU-Durchschnitt wirklich fast Schlusslicht, was Einbürgerungen betrifft. Auch wenn die Menschen all diese unfassbaren Voraussetzungen erfüllen, hängen sie dann in Wien in der Warteschlange. Sie müssen jahrelang warten bis sie überhaupt einen Bescheid bekommen, ob sie eingebürgert werden oder nicht. Die Hürden für die Staatsbürgerschaft sind wirklich so enorm, dass sich viele Menschen nicht einmal trauen, sich einbürgern zu lassen. Haben Sie überhaupt eine Ahnung, dass über ein Drittel der Menschen nicht einmal das Wahlrecht haben? Somit existieren sie ganz einfach nicht. (Zwischenruf von StRin Mag. Ulrike Nittmann.) Sie existieren weder in der Teilhabe noch in demokratischen Wahlprozessen. Sie sind einfach nicht wahlberechtigt (Zwischenruf von Abg. Armin Blind.) Ja, ich stimme Ihnen zu. Staatsbürgerschaft ist wirklich ein wertvolles Gut, ein wahnsinnig wertvolles Gut. Und gerade deshalb ist es uns so wichtig, dass wir dieses Thema nicht von Rechtspopulisten und nicht von hetzerischen Jongleuren missbrauchen lassen. (Beifall bei GRÜNEN, SPÖ und NEOS. - StR Dominik Nepp, MA: Aha, die Einheitspartei! - Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. do Amaral Tavares da Costa. - Bitte. Abg. Sara do Amaral Tavares da Costa (SPÖ): Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, sehr verehrte Zuseherinnen und Zuseher! Ich muss Ihnen für diese Aktuelle Stunde ja fast ein bisschen danken. Sie haben einen Titel gewählt, der sich jeglicher faktenbasierter Diskussion entziehen will. Das gibt mir aber dennoch die Möglichkeit über eines meiner Herzensthemen zu sprechen, denn es ist wirklich zu tiefst ungerecht, wie die Staatsbürgerschaft in unserem Land verliehen wird. Das geht an jeglicher Realität der Menschen, die in unserem Land und unserer Stadt leben und arbeiten, vorbei. 1 500 EUR. Damit musste man 2025 allein schon durchschnittlich an Gebühren rechnen, um die strengen Voraussetzungen für das Erlangen der Staatsbürgerschaft zu erfüllen. In Deutschland sind es vergleichsweise 255 EUR, in Frankreich überhaupt nur 55 EUR. Hinzu kommen Übersetzungskosten, potenzielle Reisekosten, Kosten für notarielle Beglaubigungen und was halt sonst noch so anfällt. Aus meiner Perspektive aber der ungerechteste Faktor ist die Tatsache, dass nach Abzug der Fixkosten wie Miete, Stromrechnung, Kreditratenabrechnung - und was halt so anfällt - einer Einzelperson 1 308,39 EUR monatlich an Geld übrigbleiben muss, um die Voraussetzungen für eine Staatsbürgerschaft zu erfüllen. (StR Dominik Nepp, MA: Das ist einmal die Mindestsicherung!) Kaum ein europäisches oder OECD-Land - wir haben es schon gehört - ist restriktiver als wir. Von Diskont kann hier wirklich nicht die Rede sein! Aber reden wir nun über den Wert der Staatsbürgerschaft. Vielleicht reden Sie bei der FPÖ ja über Staatsbürgerschaften wie von Diskontartikeln, weil es keine Aussicht für die Parteikassa gibt? Wir erinnern uns doch alle an Uwe Scheuch, Ihren ehemaligen Kärntner Kollegen, der russischen Investoren gegen Parteispenden eine Staatsbürgerschaft in Aussicht gestellt hat. "Part of the Game" hat es damals geheißen. Diese Luxuseinbürgerungen - oder wie man sie nun nennen mag - problematisieren sich seltsamerweise nie. Und da wundert es mich auch nicht, dass Sie sich ärgern, wenn Parteien wie die SPÖ in dieser Frage Ordnung schaffen wollen, anstatt Ihre Spaltung voranzutreiben. Ja, wir sind uns einig. Die österreichische Staatsbürgerschaft ist ein hohes, ein wertvolles Gut - und zwar leider auch deshalb, weil sie wirklich sehr teuer ist. (Zwischenruf von StR Dominik Nepp, MA.) In Wahrheit ist sie aber ein unbezahlbares Privileg, das wir aktuell mit einer monetären Hürde versehen. (Zwischenruf von Abg. Maximilian Krauss, MA.) Damit schließen wir tausende Leistungsträgerinnen und Leistungsträger aus. Denn wir wissen, wie viel PflegerInnen, PädagogInnen, BauarbeiterInnen verdienen. Alle Menschen, die in der Reinigung arbeiten und uns beispielsweise heute hier ermöglichen, in ordentlichen Räumlichkeiten zu arbeiten, leisten jeden Tag viel für unsere Stadt, verdienen aber zu wenig, um über eine Staatsbürgerschaft überhaupt nachdenken zu können. 90 Prozent der Reinigungskräfte in Österreich haben daher auch keine Staatsbürgerschaft. Das ist eine Demokratiefrage, aber auch eine zutiefst frauenpolitische Frage. Ihre Verachtung, für diejenigen, die in diesem Land etwas leisten, aufbauen und versuchen, einfach nur ein gutes Leben zu führen, während Sie gleichzeitig vor Milliardären aus Russland, dem Irak oder sonst wo buckeln, sagt, ehrlich gesagt, mehr über Sie aus, liebe FPÖ, als über irgendjemanden, der diese Staatsbürgerschaft beantragen möchte. Sie reden von "unseren Leuten" und werfen, ohne mit der Wimper zu zucken, alle arbeitenden Menschen den Konzernen zum Fraß vor, indem Sie die Arbeitszeit auf 12 Stunden erhöht haben. Sie interessieren sich für keinen fleißigen Menschen in unserem Land, sie wollen Feindbilder schaffen: Wir Sozialdemokratinnen wissen: Es geht um strukturelle Fragen. Es geht um die Frage der Verteilung und einen starken Sozialstaat. So helfen wir unseren Leuten. So schaffen wir Ordnung. Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der FPÖ, brauchen hingegen Chaos und Feindbilder, denn ohne Ihre Feindbilder sind Sie nichts! Sie brauchen diese für Ihre Klientelpolitik, und Ihre Klientel ist das Geld - und dieses wahrscheinlich am liebsten in Ihren eigenen Taschen - und sind nicht die Menschen, die jeden Tag aufstehen, um unser Land und unsere Stadt am Laufen zu halten. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Sie besitzen die bodenlose Frechheit, Ihren Rassismus ganz ohne Genierer in diesen Räumlichkeiten zu zelebrieren. (Abg. Armin Blind: Dafür gibt es aber einen Ordnungsruf!) Und wenn Sie könnten, würden Sie den Sozialstaat auf dem Rücken der MigrantInnen abbauen. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Ich sitze da drüben, Sie können dann nachher gerne zu mir kommen, wenn Sie Fragen haben! Präsident Anton Mahdalik (unterbrechend): Sehr geehrte Frau Abgeordnete, es ist in diesem Saal nicht üblich, dass das Wort Rassismus verwendet wird. Ich würde Sie ersuchen, sich zu mäßigen. (Lebhafte Zwischenrufe bei SPÖ und NEOS.) Abg. Sara do Amaral Tavares da Costa (fortsetzend): Ich werde das Wort nicht zurücknehmen, tut mir leid. Ich wiederhole: Sie würden den Sozialstaat auf dem Rücken der MigrantInnen abbauen und jenen Menschen Schaden zufügen, die Ihnen Ihre Häuser putzen oder Ihre Oma pflegen. Und wenn diese Spielwiese weg ist, dann werden Sie sich wahrscheinlich auf obdachlose Menschen einschießen und Frauen zurück an den Herd schicken. Irgendjemand muss nämlich offenbar für Sie der Sündenbock sein, und irgendwer muss ja den Opa, bestenfalls unbezahlt, pflegen. Wer in Wien ist, ist von hier, wer hier lebt, muss arbeiten können, muss Steuern zahlen und unsere Sprache sprechen und irgendwann vielleicht auch ÖsterreicherIn werden können. Denn es geht auch um Mitbestimmung. Daher wundern mich Ihre Ausführungen wirklich überhaupt nicht, und in Anlehnung an die Worte von Kollegen Stumpf sage ich: Seien wir uns ehrlich, genau darum geht es der FPÖ: Sie wollen auf keinen Fall, dass Menschen, gegen die Sie seit Jahren Politik machen, mehr Mitbestimmung und mehr Rechte bekommen, denn wer mehr Rechte hat, ist geschützter und kann auch lauter sein. Und wer mehr Rechte hat, kann leichter für sich selbst einstehen und muss sich nicht von irgendwelchen Demagogen herumschubsen lassen. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Präsident Anton Mahdalik: Zur Geschäftsordnung hat sich Herr Abg. Prack gemeldet. - Bitte sehr. Abg. Georg Prack, BA (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich kann das, was vom Präsidenten jetzt gekommen ist, nicht einfach so stehen lassen. Rassismus ist ein wissenschaftlich sehr breit erforschter Begriff, der dauernd verwendet wird. (StR Dominik Nepp, MA: Mord auch!) Dieser ist auch im Moment überhaupt niemandem vorgeworfen worden, sondern wurde von der Kollegin einfach in der Rede verwendet. Insofern kann ich nicht stehen lassen, dass wir in diesem Haus nicht über Rassismus sprechen sollen. Rassismus muss angesprochen werden. (Beifall bei GRÜNEN, SPÖ und NEOS.) Wir müssen in der Stadt Rassismus bekämpfen, und insofern werde ich immer dafür eintreten, dass dieser Begriff hier auch verwendet werden darf. Das muss klargestellt werden, so selbstverständlich es eigentlich sein sollte. (Beifall bei GRÜNEN, SPÖ und NEOS.) Präsident Anton Mahdalik: Ich möchte nur anmerken, dass die Abgeordnete in der Aktuellen Stunde der FPÖ als Partei vorgeworfen hat, hier Rassismus zu verbreiten, und ich habe angemerkt, dass das hier nicht üblich ist. (Beifall bei der FPÖ. - Abg. Dipl.-Ing. Selma Arapovic: Das stimmt nicht! - Zwischenrufe bei der SPÖ.) Zur Geschäftsordnung hat sich Herr Abg. Blind gemeldet. - Bitte. Abg. Armin Blind (FPÖ): Herr Präsident! Die Echauffierung zeigt natürlich auch die gewisse Unruhe. Ich darf nur tatsächlich, was hier im Haus zum Begriff Rassist ständige Spruchpraxis ist, kurz ausführen. 1997 gab es einen Ordnungshof einer sozialdemokratischen Vorsitzenden an den LIF-Abgeordneten Smoliner. 2006 gab es einen Ordnungsruf an GR Margulies, ebenfalls von der sozialdemokratischen Vorsitzführung. Im Jahr 2013 erhielten Abg. Werner-Lobo und Abg. Akkilic einen Ordnungsruf in diesem Zusammenhang. Also wie gesagt: Das Wort Rassist wird hier grundsätzlich ... (Abg. Mag. Nina Abrahamczik: Es ist ein Unterschied zwischen Rassismus und Rassist! - Weitere Zwischenrufe bei SPÖ, NEOS und GRÜNEN.) - Bitte? - Rassismus und Rassist. Schauen Sie ... (Zwischenrufe bei SPÖ, NEOS und GRÜNEN.) Präsident Anton Mahdalik (unterbrechend): Sehr geehrte Damen und Herren, Herr Abg. Taucher hat sich auch noch zur Geschäftsordnung gemeldet. Ich würde ersuchen, dem Abg. Blind zuzuhören und nicht so viel zwischenzurufen! Es haben sich andere auch noch gemeldet. Abg. Armin Blind (fortsetzend): Dazu, ob jemand ein Rassist ist oder Rassismus betreibt: Das eine ist ein Substantiv, das andere ist ein Adjektiv. Aber in der Sache ist das das Gleiche. Wenn Sie sich jetzt auf semantische Fragen ausreden wollen: Es geht darum, wie wir hier im Haus miteinander umgehen. (Abg. Mag. Markus Burian: Ganz genau!) Ja, es geht darum, wie wir im Haus umgehen. Wie gesagt, das ist ständige Spruchpraxis, und die Kritik am Vorsitzenden in diesem Zusammenhang halte ich für vollkommen überflüssig. Ich glaube, dass er sich vollkommen an die ständige Praxis hier im Haus hält. Daher ist die Aufregung eher eine gekünstelte, die eher zur Ablenkung vom Thema dient und in der Sache nicht gerechtfertigt ist. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Anton Mahdalik: Zur Geschäftsordnung hat sich Herr Abg. Taucher gemeldet. - Bitte sehr. Abg. Mag. Josef Taucher (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte dezidiert festhalten, dass wir hier in diesem Saal nach objektiven Kriterien diskutieren können. Und ich würde den Vorsitzenden ersuchen, wenn er Kritik übt, dass er diese gleich in den Kontext setzt, worum es geht, und nicht davon spricht, dass die Verwendung des Wortes Rassismus verboten ist. (Zwischenruf von StR Stefan Berger.) Denn dann darf man das nächste Mal vielleicht den Begriff Sexismus nicht mehr verwenden. Dabei handelt es sich um Fachbegriffe, und diese sind zu verwenden. Die sind anzuwenden, wenn es notwendig ist und wenn die entsprechenden Kriterien erfüllt sind. Ich ersuche, dass man das immer im entsprechenden Kontext sieht. Und ich ersuche auch, dass du dir das Wortprotokoll der Rede von Kollegin Costa kommen lässt, damit man das anschauen kann. (Zwischenruf von StR Stefan Berger.) Es geht nämlich wirklich nicht, dass man die Diskussion so abbricht und jemanden zurechtweist, nur weil Fachbegriffe verwendet werden. (Zwischenruf von Abg. Armin Blind.) Lieber Kollege, dir muss ich schon sagen: Ihr seid da schon sehr, sehr sensibel. Ihr werft mir in einer Rede vor, dass ich der Honecker bin, der ein Diktator und ein Mörder war und Leute foltern lassen hat. Das werft ihr mir vor. Und gestern habt ihr euch aufgeregt, weil ich gesagt habe: Baumschule. (Heiterkeit bei SPÖ, NEOS und GRÜNEN.) Ihr seid also schon ein bisschen sehr dünnhäutig! (Beifall bei SPÖ, NEOS und GRÜNEN.) Präsident Anton Mahdalik: Ich werde mir selbstverständlich das Wortprotokoll kommen lassen und mir das durchlesen. Als nächster Redner hat sich Herr Abg. Taborsky gemeldet. - Bitte sehr. Abg. Hannes Taborsky (ÖVP): Meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete! Als ich mir das Thema der Aktuellen Stunde "Die Verleihung der Staatsbürgerschaft darf nicht zum Diskontartikel verkommen - keine Entwertung unserer Staatsbürgerschaft" angesehen habe, habe ich mir die Bundesverfassung angeschaut, um zu sehen, an wen eigentlich das Ganze adressiert ist. Und nachdem das Staatsbürgerschaftsrecht Bundessache ist, habe ich mir gedacht: Das geht ja wohl Richtung Bund und an Bundespolitiker. Da die FPÖ immer viel davon redet, was sie alles in verschiedener Hinsicht leistet, war ich schon gestern ein bisschen verwundert, als der Herr Abgeordnete von den Leistungen der FPÖ im Zusammenhang mit Sicherheitsthemen gesprochen hat. Ich habe mir dann angeschaut, was Ihr Bundespolitiker, nämlich Herr Bundesminister Kickl, zum Thema Staatsbürgerschaft geleistet hat. Und ich bin auf nichts gestoßen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Was hat er zum Migrationsthema geleistet? - Ich lasse jetzt einmal die üblichen zehn Pferde - denn das ist Sicherheitspolitik des Herrn Kickl gewesen - und die zwei Katzen weg. Und der blaue Teppich im Innenministerium war vielleicht designmäßig wichtig. Was aber hat er sonst gemacht? - Er hat eine Tafel in Traiskirchen montieren lassen, und das war es dann. (Abg. Armin Blind: Ihr habt sie abmontiert!) Das war in etwa der Arbeitsnachweis der FPÖ zum Thema Migration. (Beifall bei der ÖVP. - Zwischenruf von StR Stefan Berger.) Dann aber stellen Sie sich hierher und sagen so etwas. Na gut, gucken wir einmal! Also, natürlich ist es so, dass wir auch in Wien eine Debatte zum Thema - unter Anführungszeichen - "Staatsbürgerschaft light" hatten. Und wir haben - falls Sie sich daran erinnern, ich habe mir gedacht, der Abgeordnete hat sich unsere Reden durchgelesen - am 21. Juni 2022 sogar einen Sonderlandtag einberufen. Damals war das natürlich Thema auch in Wien. Es lautete: "Klares Nein zum Wiener Weg der SPÖ - Keine Entwertung der Staatsbürgerschaft!" Dabei ist es darum gegangen - wie meine Vorrednerin schon gesagt hat - wie wir mit Wahlrecht und Staatsbürgerschaftsanliegen umgehen. Ich glaube, die ÖVP hat diesbezüglich wie immer klare Linie bewiesen. Wir haben in der Bundesregierung konsequente Rechtsstaatlichkeit verlangt, und das ist die klare Linie der Volkspartei, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.) Die Staatsbürgerschaft ist das höchste Gut, das unsere Republik zu vergeben hat. Sie ist ein wertvolles Fundament. Genau deshalb darf sie weder politisch instrumentalisiert noch im administrativen Chaos zerredet werden. Für uns gilt der Grundsatz: Die Staatsbürgerschaft steht am Ende eines erfolgreichen Integrationsprozesses und niemals an dessen Anfang. (Zwischenruf von Abg. Mag. Josef Taucher.) Weil uns die konkrete Umsetzung und klare Regeln wichtiger sind als Parolen, gibt es im aktuellen Regierungsprogramm klare Punkte. Meine Vorrednerin, Caroline Hungerländer, hat das schon ausgeführt: Klarheit bei der Leistungsanforderung, verpflichtendes Integrationsprogramm, Fokus auf Leistung und Entbürokratisierung. - Es geht natürlich nicht, dass man jahrelang in dem Verfahren festhängt. Es soll klar sein, ob man die Staatsbürgerschaft bekommt oder nicht. Und es wurden auch Maßstäbe betreffend die Frage der Mangelberufe und die dort benötigten Fachkräfte eingeführt. Es soll nun der Maßstab der Selbsterhaltungsfähigkeit herangezogen werden - und zwar der Kollektivvertrag dafür, um den Menschen bürokratische Hürden zu nehmen. - Das sind vernünftige Maßnahmen, meine sehr verehrten Damen und Herren, wie man ohne Emotionen mit diesem Thema umgeht. (Beifall bei der ÖVP.) Genau dieses Problembewusstsein, meine sehr verehrten Damen und Herren, vermissen wir aber zu einem gewissen Teil in Wien. Während wir im Bund an der ordentlichen Durchsetzung und Effizienz arbeiten, erleben wir in der Wiener Stadtregierung eine Mischung aus administrativer Überforderung bei der zuständigen Magistratsabteilung 35 und dem permanenten Versuch, vom eigenen Vollzugsversagen abzulenken. Es hilft den Menschen in dieser Stadt nicht, wenn die Wiener Politik durch falsche Anreize zusätzliche Pull-Faktoren schafft, während Wien gleichzeitig die höchste Arbeitslosigkeit im Bundesländervergleich aufweist. Diesbezüglich gebe ich ja der FPÖ recht. Es liegt hier einiges ganz einfach im Argen, und die entsprechenden Punkte müssen auf Landesebene geklärt werden. Deswegen sagen wir: Wien muss endlich in die Umsetzung kommen. Einführung von Zuzugssteuern, Integration aktiv einfordern, die Werte unseres Kulturkreises schützen und jene unterstützen, die jeden Tag aufstehen, um diesen Staat durch ihre Steuerleistung zu erhalten. - Das ist der Weg der ÖVP - konsequent, sachlich und lösungsorientiert, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.) Präsident Anton Mahdalik: Bevor ich der nächsten Rednerin das Wort erteile, darf ich auf der Tribüne ganz herzlich den Botschafter des Irak, Herrn Dr. Hisham Al-Alawi, mit Begleitpersonen begrüßen. (Allgemeiner Beifall.) Als nächste Rednerin hat sich Frau Abg. Bernecker-Thiel gemeldet. - Bitte sehr. Abg. Dr. Arabel Bernecker-Thiel (NEOS): Vielen Dank. Ja, eh klar. - Das war's auch schon mit meiner Rede. Damit ist nämlich zu dem Thema der Aktuellen Stunde alles gesagt. (Beifall bei den NEOS.) Natürlich ist die Staatsbürgerschaft kein Diskontartikel, und natürlich wird die Staatsbürgerschaft auch in Zukunft kein Diskontartikel sein. Im Gegenteil, der Erwerb der Staatsbürgerschaft ist ein langer Prozess, und deren Verleihung ist der Höhepunkt eines langen Prozesses und Weges, der mit vielen Hürden gepflastert und mit beträchtlichen Ausgaben verbunden ist. Wir haben das ja heute bereits gehört: Es geht um jahrelange Anwesenheit der Kandidaten, es geht um Unbescholtenheit, es geht um finanzielle Aspekte, um Einkommensgrenzen und so weiter und sofort. Da stehen viel Hoffnung und Leistung dahinter. Das wissen wir alle. Und zwar nicht nur dieser Teil des Raumes, sondern das weiß auch die FPÖ, die ja, wenn ich das gestern richtig verstanden habe, die selbsternannte hellste Kerze auf der Wiener Gemeinderatstorte ist. Um Wissenserwerb geht es der FPÖ offenbar nicht. Worum geht es ihr also dann bei dieser Aktuellen Stunde? - Es geht ihr darum, sich hier eine Plattform zu schaffen - und zwar unter dem Deckmantel eines demokratischen Instrumentes, die sie dann mit antimigrantischen Ressentiments zumüllen kann. Ich will davon kein Teil sein. Ich nehme die Verantwortung dieses Hauses ernst, und ich möchte von dem Bereich reden, für den wir auch tatsächlich Zuständigkeit haben, und das ist die MA 35. (Beifall bei den NEOS.) Ich erinnere mich noch gut, es war im Jahr 2020. Christoph Wiederkehr war Stadtrat. Die ersten Koalitionsverhandlungen waren gerade abgeschlossen, und wir haben uns in einer kleinen Runde getroffen. Er hat berichtet, was sich jetzt alles ändern wird. Was haben wir bekommen? - Wir haben den Auftrag bekommen, uns um Bildung zu kümmern. (Zwischenruf von Abg. Lukas Brucker, MA.) Das ist ein perfektes NEOS-Thema: Transparenz, Integration und die MA 35. Und ich muss ganz ehrlich sagen, damals haben einige von uns ein bisschen verwirrt dreingeblickt, weil wir uns gedacht haben: Das ist eine Aufgabe, in der wir in fünf Jahren keine großen Erfolge feiern können werden, denn die MA 35 hatte damals wirklich keinen guten Ruf. Mir wurde gesagt, ich soll das diplomatischer ausdrücken, aber das tue ich nicht. Ich sage, wie die Sache ist, und ich glaube, mit Diplomatie sind wir heute sowieso schon durch. (Beifall bei den NEOS. - Heiterkeit bei Abg. Dipl.- Ing. Selma Arapovic.) Die Vorwürfe waren: lange Wartezeiten, verschleppte Prozesse, dass man niemanden erreicht hat. Alles war Hardcopy, wenn ein Dokument verloren wurde, dann war es für immer verloren und so weiter und sofort. - Es war dies also wirklich ein großer, wichtiger Aufgabenbereich. Diese Herausforderung haben wir angenommen. Ich kann jetzt rückblickend sagen: Wir haben einiges erreicht. Wir haben große Fortschritte erzielt in den letzten fünf Jahren. Ich nenne nur ein paar Punkte dazu. Wir haben zum Beispiel über 200 neue Mitarbeiter eingestellt. Wir haben ein komplett neues Einschulungskonzept auf die Beine gestellt, das modular ist, das Theorie und Praxis vereint, das aber auch auf Soft Skills Rücksicht nimmt, also auf Kommunikation und Resilienz. Die Digitalisierung wurde vorangetrieben. Bereits seit Oktober 2022 können Staatsbürgerschaftsanträge elektronisch eingereicht werden. Es gibt Schnittstellen mit dem Innenministerium und anderen Stakeholdern, die auch wirklich funktionieren. Die Information wurde verbessert. Es gibt monatliche Informationsveranstaltungen, die tausende Leute erreicht haben, und auf der Website wurden Informationen in einfacher Sprache eingeführt, was natürlich für viele dieser Stakeholder sehr wichtig ist. Es gibt noch weitere Statistiken. Ich will jetzt auf diese aber gar nicht eingehen. Was ich jedoch natürlich nicht machen kann, ist, mich hinzustellen und zu sagen: Die MA 35 - alles ist gut, wir haben alles fertig, wir blicken in eine gloriose Zukunft. - Nein! So ist es natürlich nicht. Es bleibt Work in Progress. Wir werden weiter daran arbeiten. Zum Beispiel wird ein weiterer Ausbau der Digitalisierung kommen. Es werden Online-Terminbuchungen kommen. Transparente Antragsverfolgung ist in der Pipeline. Wir investieren in Räume und Geräte, um auch dem Personal die Arbeit zu erleichtern. Und wichtig ist natürlich der Abbau der bürokratischen Hürden. Das Ziel all dieser Reformen ist es, die Prozesse bei der MA 35 fair, transparent und effizient zu gestalten. Und dabei ist es unser Anspruch - und es ist eigentlich ein Witz, dass ich das hier sagen muss -, dass wir uns natürlich nicht nur an die österreichischen Gesetze halten, sondern auch an die internationalen und europäischen Standards und Good-Practice-Kriterien. Was sicherlich nicht unser Anspruch ist und wogegen wir uns natürlich stellen, sind ideologische oder emotionale Befindlichkeiten, die da hineingrätschen wollen in diese Prozesse, die populistisch oder sogar menschenverachtend sind. - Danke sehr. (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Präsident Anton Mahdalik: Als nächster Redner hat sich Herr Abg. Jaafar Bambouk gemeldet. - Bitte schön. Abg. Jaafar Bambouk, MA (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin sehr begeistert von der FPÖ, denn mit dem Thema der heutigen Aktuellen Stunde schaffen es die Freunde Putins, einen neuen Tiefstand zu erreichen, in Anbetracht dessen ich mir denke: Kann es eigentlich noch tiefer gehen? - Ich sage es Ihnen! (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Ich sage es Ihnen! Die FPÖ schafft es, sich permanent nach unten zu bewegen - und zwar so sehr, dass unten kein Platz mehr ist. Und nach unten wollt ihr auch dieses Land führen. Ihr wollt mit eurer Politik diese Republik zerstören, meine Damen und Herren. (Beifall bei den GRÜNEN. - Zwischenrufe bei der FPÖ.) Da kann man sich zu Recht fragen: Woher kommen dieser Rassismus und diese politische Bodenlosigkeit? In der Frage der Staatsbürgerschaft haben wir in Österreich zwei Probleme. Erstens: Das Staatsbürgerschaftsgesetz hierzulande ist weltweit eines der restriktivsten Staatsbürgerschaftsgesetze, die es gibt. Das heißt, es ist schwieriger, die österreichische Staatsbürgerschaft zu bekommen als fast alle anderen Staatsbürgerschaften auf dieser Erde. Zweitens: Auf Grund genau dieses restriktiven, komplizierten Gesetzes braucht die Verwaltung in Österreich, speziell die MA 35 in Wien, Jahre, um Anträge zu bearbeiten. Und deshalb steht die MA 35 auch jedes Jahr in der Kritik des Verwaltungsgerichtes, des Stadtrechnungshofes und so weiter. Und dafür sind die NEOS verantwortlich. Es gibt in dieser Frage aber auch eine positive Seite: Wir haben es mit einem großen Andrang an Leuten zu tun, die einen Staatsbürgerschaftsantrag stellen. Trotz der großen Schwierigkeit schaffen es also Menschen, sich erfolgreich zu integrieren, sodass sie Staatsbürgerinnen und Staatsbürger dieses Landes werden können, weil sie im Gegensatz zur FPÖ immens an sich arbeiten und sich nach oben entwickeln - und zwar auf allen Ebenen - integrationspolitisch, bildungstechnisch, wirtschaftlich. Das verdient unseren Respekt, meine Damen und Herren! (Beifall bei den GRÜNEN.) Die FPÖ beschwert sich nicht über die ersten zwei von mir genannten Probleme, die wir haben, sondern genau über diese positive Entwicklung. Die FPÖ stößt sich daran, dass sich die Menschen integrieren - und zwar ausreichend integrieren. Die FPÖ ist offenbar neidisch, dass es Menschen gibt, die sich nach oben hin verbessern können, weil diese Menschen - Gott bewahre! - Ausländer sind. Und was tut die FPÖ dann? - Sie haut auf Staatsbürgerinnen und Staatsbürger dieses Landes hin, auf Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die der FPÖ ein Dorn im Auge sind, weil sie es geschafft haben, sich zu integrieren, und weil sie nicht ins Konzept der FPÖ passen, da doch die FPÖ ständig erklärt, dass Ausländer sich nicht integrieren können, weil sie Ausländer sind. Plötzlich sprechen diese Ausländer aber Deutsch! Das Blutprinzip der Staatsbürgerschaft wurde zwar bereits zur Zeit der Monarchie im 19. Jahrhundert eingeführt, ausgebaut wurde dieses rassistische und später krass antisemitische Prinzip aber in Zeiten der nationalsozialistischen Herrschaft mit dem sogenannten Reichsbürgergesetz, das Staatsbürgerinnen und Staatsbürger in zwei Klassen aufgeteilt hat, in Deutsche und Nicht-Deutsche, also Juden, Roma und Sinti. Die FPÖ stammt historisch aus dem VDU, das ist der Verband der Unabhängigen, ein Sammelbecken für alte Nazis. Und im Hinblick auf diese historische Einordnung ist es wichtig, daran zu erinnern, dass es heute unsere Aufgabe ist, nationalsozialistisches Erbe überall, wo es auftritt, zu beseitigen. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Daher sage ich: Es gibt andere Prinzipen als das rassistische Blutprinzip. Es gibt das Geburtsortsprinzip, das in Nordamerika und in Südamerika fast überall angewendet wird, auch in den USA. Dort wird auch Trump gewählt. Sie müssen sich also auch nicht fürchten davor, dass Ausländer plötzlich eingebürgert werden! Mit einem solchen Prinzip würden wir das Problem lösen, dass zum Beispiel in Wien 36 Prozent der Menschen, der Großteil davon hier geboren, von Wahlen und der Demokratie ausgeschlossen sind. Daher bringe ich am Ende meiner Rede zwei Appelle. Mein erster Appell richtet sich an die Menschen ohne Staatsbürgerschaft: Stellt einen Staatsbürgerschaftsantrag! Werdet Bürgerinnen und Bürger dieses Landes. Das ist antifaschistische Praxis, mit der ihr der FPÖ wehtut, meine Damen und Herren! (Beifall bei den GRÜNEN.) Mein zweiter Appell an SPÖ, NEOS und ÖVP: Ihr sitzt gemeinsam in einer Bundesregierung. Setzt euch auseinander mit dem Staatsbürgerschaftsgesetz! Schaut euch ehrlich an, wie schlecht Österreich international abschneidet! Und dann machen wir gemeinsam ein Gesetz, das vielen Menschen eine politische Teilhabe ermöglicht und das Vertrauen ins politische System gibt. (Beifall bei den GRÜNEN.) Präsident Anton Mahdalik: Danke. Als nächster Redner hat sich Herr StR Nepp gemeldet. - Bitte sehr. StR Dominik Nepp, MA: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zuerst auf die Vorredner der Einheitspartei eingehen. Beginnen wir zum Beispiel mit einer Fraktion dieser Einheitspartei, nämlich der ÖVP. Dieses O in Ihrem Namen steht eindeutig für Opportunismus. (Zwischenruf von Abg. Harald Zierfuß.) Als es nämlich damals opportun war, gutmenschlich auf dem Bahnhof zu stehen, waren Sie 2015 vorne dabei. (Zwischenruf von Abg. Mag. Caroline Hungerländer, MSc.) Als es opportun war und Herr Kurz gesagt hat: Wir brauchen mehr Willkommenskultur!, waren Sie vorne dabei. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Als Herr Kurz gesagt hat: Die, die jetzt hierherkommen, sind durchschnittlich alle intelligenter als der Österreicher!, waren Sie vorne dabei. (Zwischenruf von Abg. Hannes Taborsky.) Sie brauchen also nicht ständig mit diesem Ricola-Prinzip hierherzukommen und zu sagen: Wir sagen das schon seit Ewigkeiten, und die FPÖ sagt das später nur nach. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Ich kann mich noch erinnern, gehen wir in der Geschichte weiter zurück. Beim "Österreich zuerst"-Volksbegehren, damals initiiert von der FPÖ, waren Sie Hand in Hand mit Kerzerln in der Hand beim Lichtermeer und haben dagegen protestiert. Hören Sie jetzt also auf, wieder ein bisschen auf harten Macker zu spielen. Sie fallen immer um - und zwar dorthin, wo es gerade bequem ist. (Beifall bei der ÖVP.) Bezüglich der GRÜNEN, zur Frau Kollegin Arslan: Ich meine, es ist schon ein bisschen mutig, einen Burschenschafter wie Armin Blind nach den Grundprinzipien von 1848 zu fragen. (Heiterkeit und Zwischenruf von Abg. Armin Blind.) Sie können froh sein, dass er nicht 15 Minuten lang geantwortet hat! Er hat aber die richtigen Antworten gegeben. Sie wollen das aber anscheinend nicht wahrhaben. Darum auch mein Appell an Sie, dass Sie vielleicht doch ein bisschen zuhören, wenn Sie schon Fragen stellen und herumg'scheiteln! Und ganz ehrlich, dieses Herumg'scheiteln steht den GRÜNEN gar nicht! Denn wenn eine Fraktion nicht einmal definieren und mir erklären kann, was Sie als Frau empfinden ... (Zwischenruf von Abg. Mag. Berivan Aslan.) ... und dass es intern Streitereien bei Ihnen gibt, dann wäre ich mit Fragestunden in Richtung der Freiheitlichen Fraktion vielleicht ein bisschen vorsichtig! (Beifall bei der FPÖ.) Kurz zu NEOS: Wirklich bewundernswert, Frau Arapovic, wie Sie hier die österreichische Staatsbürgerschaft verteidigt haben und diese als hohes Gut gewertet haben. Sie sollten vielleicht in Ihrer eigenen Fraktion darüber ein bisschen reden, angefangen mit Herrn Brandstätter, der, glaube ich, für Sie im EU-Parlament sitzt. Er ist übrigens der faulste Abgeordnete, der eigentlich fast nie da ist, wie die Statistik ergibt. Das ist aber jetzt egal. (Zwischenruf von Abg. Thomas Weber.) Wenn Sie mit Brandstätter reden würden, dann würden Sie sehen, dass der Wunsch auch laut Parteiprogramm der NEOS die Vereinigten Staaten von Europa sind. Das heißt, nach Auflösung der Nationalstaaten gäbe es keine stolze österreichische Staatsbürgerschaft mehr. (Zwischenruf von Abg. Dipl.-Ing. Selma Arapovic.) Eigentlich sind Sie die Fraktion der Staatsverweigerer! (Zwischenruf von Abg. Thomas Weber.) Das müsste man jetzt einmal hier sagen. (Beifall bei der FPÖ. - Weitere Zwischenrufe bei den NEOS.) Kommen wir nun zur SPÖ. Warum wählen wir auch dieses Thema? - Weil es ja ständig von Ihnen, auch auf Parteitagen, Versuche gibt, dieses Thema inhaltlich voranzutreiben: sofortige Verleihung der Staatsbürgerschaft, keine Abschiebungen mehr nach Syrien. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Was haben wir noch? - Sofortiger Familiennachzug, soziale Verpflegung ab dem ersten Tag. Das sind ja ständig Ihre Forderungen! Jetzt kenne ich mich langsam bei Ihnen wirklich aus. Ich habe mir nämlich diese Anträge ausgedruckt und Sie reden dauern von der "Wiener Weg". In Wirklichkeit ist Ihre Politik nicht "Der Wiener Weg", sondern "Der 'Wiener' weg!", so wie es ständig proklamiert wird. (Beifall bei der FPÖ.) Und wie Sie nämlich Wien nachhaltig zum Schlechteren verändern, um jetzt wieder ein bisschen ernst zu werden. Vergleichen Sie nur die Zeit damit, wie es früher einmal war. Als Sie in die Schule gegangen sind, vielleicht bei manchen schon länger zurück als bei anderen, wurde da Deutsch gesprochen? - Ja! Jetzt nicht mehr. Als Sie in die Schule gegangen sind, haben sich da christliche Frauen ein Kopftuch aufziehen müssen, damit sie von muslimischen Männern nicht belästigt werden? War das damals der Fall? (Abg. Astrid Pany, BEd, MA: Ist es heute auch nicht!) - Ist heute der Fall, schauen Sie sich das an. Und leider haben Sie es hier so weit gebracht, meine sehr geehrten Damen und Herren. Deswegen warnen wir vor Ihrer Politik der Willkommenskultur, so kann es nicht weitergehen. Ihnen geht es nicht darum, dass sich jemand mit Österreich identifiziert und dass der dann sagt, er ist stolzer Staatsbürger, der Herr Stumpf hat das schon gesagt, das Einzige, was Sie wollen, ist eben dieses mit dem Wahlrecht verknüpfte Staatsbürgerschaftsrecht. Sie trauen es sich ja nicht zu sagen. Der Bürgermeister sagt immer wieder, er will kein Ausländerwahlrecht. - Nein, will er nicht, weil er da einmal eingefahren ist. Aber jetzt möchte er einfach jedem die Staatsbürgerschaft umhängen, um hier neue Wählerschaft zu lukrieren. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Anton Mahdalik: Bevor ich der nächsten Rednerin das Wort erteile, darf ich auf der Tribüne sehr herzlich die Damen und Herren vom Verwaltungsgericht Wien begrüßen. Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.) Als nächste Rednerin hat sich die Frau Abg. Pany gemeldet. - Bitte schön. Abg. Astrid Pany, BEd, MA (SPÖ): Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, werte Kolleginnen und Kollegen, werte ZuhörerInnen auf der Tribüne und ZuhörerInnen zu Hause! Ich muss vielleicht jetzt kurz einmal was erklären. Wir wurden heute aufgeklärt, dass wir das Wort Rassismus nicht verwenden dürfen. Ich habe mir jetzt kurz die Definition von Rassismus herausgesucht. Rassismus ist die Ideologie, die Menschen auf Grund äußerlicher Merkmale, ihrer Herkunft, Hautfarbe, Sprache oder Religion in Gruppen einteilt und diese hierarchisch bewertet. - Jetzt muss man sagen, wenn man sich alleine den Text des Antrages und all diese Wortmeldungen anschaut, dann muss man hier in diesem Haus sagen dürfen, es handelt sich um rassistische Politik. (Beifall bei SPÖ, NEOS und GRÜNEN.) Das ist keine Beschimpfung, das ist keine Herabwertung, das ist eine Tatsachenfeststellung. Und wenn einem in diesem Ausmaß das Wort verboten wird, dann wären Worte wie, das ist eine frauenfeindliche Politik, das ist eine demokratiefeindliche Politik auch nicht mehr möglich, und um Demokratie geht es schließlich in dieser gesamten Diskussion. Es war mir wirklich wichtig, das abschließend noch einmal klarzustellen. Ich empfinde, liebe FPÖ, eure, Ihre Politik oft als eine rassistische Politik. (Beifall bei SPÖ, NEOS und GRÜNEN.) Wir sprechen heute schon sehr oft davon, dass die Staatsbürgerschaft das höchste Gut ist. Ich empfinde Staatsbürgerschaft auch als ein sehr hohes Gut. Für mich ist Demokratie Meinungsfreiheit, Menschenrechte, das ist für mich das allerhöchste Gut. Und das inkludiert natürlich sämtliche Kinderrechte im selben Ausmaß. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Und weil mir Demokratie so wichtig ist, möchte ich festhalten: Demokratie basiert auf Beteiligung und Beteiligung fördert Zugehörigkeit. Nehme ich Menschen die Möglichkeit zur Beteiligung, werde ich ihnen auch die Möglichkeit zur Zugehörigkeit und zur Integration nehmen. Ich widerspreche dem Herrn Stumpf deutlich, der sagt, Staatsbürgerschaft darf kein Instrument zur Integration sein. Staatsbürgerschaft ist tatsächlich auch ein Instrument zur Integration, es ist ein Instrument der Beteiligung, es ermöglicht Wahlrecht und ist deswegen demokratiefördernd. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Wir reden seit Monaten - ich bin jetzt ein bisschen über ein Jahr im Gemeinderat - immer wieder über Demokratieerziehung, Demokratie in der Schule, Partizipation, Beteiligung. Ja, unsere Schulen machen das, unsere Schulen nehmen diesen Auftrag der Demokratieerziehung wirklich sehr ernst. Wenn ich nur lerne über Demokratie und nicht teilnehmen kann, dann wird dieser Wert für mich nicht so hoch sein, denn erst, wenn ich aktiv demokratisch sein darf, wählen darf und gehört werde in meiner Stimme, wird mir Demokratie letztendlich auch wirklich wichtig sein. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Es braucht die Anwendung der Demokratie. Das hat oft nichts mit Integrationsunwillen zu tun, das wurde heute auch mehrfach besprochen, es hat was mit bürokratischen Hürden und Kosten zu tun. Und ich mag es einfach noch einmal gesagt haben: Eine Person, die in Österreich um die Staatsbürgerschaft ansucht, muss nach Abzug der Fixkosten und Miete 1 308,39 EUR am Konto haben. Das haben Menschen gerade in Mangelberufen oft nicht. Ich war sehr oft auf Staatsbürgerschaftsempfängen und habe dort wirklich sehr berührende Geschichten gehört. Eine davon war die einer Krankenpflegerin, die seit 30 Jahren in Österreich lebt, die war so glücklich, dass sie die Staatsbürgerschaft hatte. Ich habe sie gefragt, warum erst jetzt, und sie sagte: "Weil ich es mir vorher nicht leisten konnte." - Und Sie sprechen von Diskont, und das finde ich wirklich nicht in Ordnung. (Beifall bei SPÖ und NEOS sowie von Abg. Mag. Berivan Aslan und Abg. Mag. Mag. Julia Malle.) Präsident Anton Mahdalik: Die Aktuelle Stunde ist beendet. Bevor wir zur Erledigung der Tagesordnung kommen, gebe ich gemäß § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung bekannt, dass von Landtagsabgeordneten des Klubs der Wiener Freiheitlichen zwei schriftliche Anträge eingelangt sind. Vor Sitzungsbeginn ist von Landtagsabgeordneten des Grünen Klubs im Rathaus, ein Antrag eingelangt. Der Antrag wurde den Fraktionen schriftlich bekanntgegeben, die Zuweisung erfolgt wie beantragt. Die Abgeordneten Deutsch, Rychly, Al-Rawi, Abrahamczik, Ornig, Pipal-Leixner haben am 29. April gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend den Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Gebrauchsabgabengesetz 1966 geändert wird, eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft, Arbeit, Internationales und Digitales zugewiesen. Nach Beratung in der Präsidialkonferenz nehme ich folgende Umstellung der Tagesordnung vor: Postnummern 5, 1, 4, 2 und 3 werden in dieser genannten Reihenfolge verhandelt. Gegen diese Umreihung wurde kein Einwand erhoben, ich werde daher so vorgehen. Bevor wir über die vorliegenden Wahlvorschläge abstimmen, ist über die Art der Abstimmung zu entscheiden. Gemäß § 28 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Wiener Landtag sind Wahlen mittels Stimmzettel vorzunehmen, wenn der Landtag nicht mit einer Zweidrittelmehrheit anderes beschließt. Ich schlage vor, die auf der Tagesordnung unter den Postnummern 5 und 1 vorgesehenen Wahlen durch erheben der Hand vorzunehmen. Ich bitte nun jene Damen und Herren des Landtages, die mit meinem Vorschlag einverstanden sind, um ein Zeichen mit der Hand. - Dieser Vorschlag ist einstimmig angenommen. - Danke schön. Wir kommen nun zur Postnummer 5. Sie betrifft die Wahl eines Ersatzmitgliedes des Bundesrates. Das an fünfter Stelle gereihte Mitglied des Bundesrates, Herr Dr. Christoph Matznetter, hat mit Wirkung vom 25. März 2026 sein Mandat im Bundesrat zurückgelegt. Das an gleicher Stelle gereihte Ersatzmitglied, Herr Wolfgang Markytan, ist mit Wirkung vom 25. März 2026 auf diese Stelle nachgerückt. Der Klub der Sozialdemokratischen Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates schlägt als neues Ersatzmitglied an fünfter Stelle Frau Jasmina Malkoc zur Wahl vor. Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Wahlvorschlag ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig so angenommen. Wir kommen nun zur Postnummer 1. Sie betrifft die Wahl eines Ersatzmitgliedes des Landessportrates. Herr Abg. Anton Mahdalik ist als Ersatzmitglied aus dem Landessportrat ausgeschieden. Der entsprechende Wahlvorschlag des Klubs der Wiener Freiheitlichen lautet auf Herrn Abg. Harald Stark als Ersatzmitglied. Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Wahlvorschlag ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das sind die Stimmen von ÖVP, FPÖ, NEOS und SPÖ gegen die Stimmen der GRÜNEN. Der Vorschlag ist somit mehrheitlich angenommen. Postnummer 4 der Tagesordnung betrifft den Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichtes Wien für das Jahr 2025. Ich darf dazu sehr herzlich den Präsidenten des Verwaltungsgerichtes Wien, Univ.-Doz. Mag. Dr. Dieter Kolonovits bei uns begrüßen. (Allgemeiner Beifall.) Herzlich willkommen. Ich bitte den berichterstattenden Amtsf. StR Czernohorszky die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Präsident Kolonovits, liebe Kolleginnen und Kollegen des Verwaltungsgerichtes, Hohes Haus, ich bitte um Beratung und Zustimmung zum Bericht. Präsident Anton Mahdalik: Danke. - Zu diesem Tagesordnungspunkt hat sich Herr Abg. Taborsky zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm. Abg. Hannes Taborsky (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf zu Beginn nicht nur die Mitglieder dieses Hauses, sondern auch unsere Gäste auf der Besuchergalerie sehr herzlich und ausdrücklich begrüßen, nämlich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verwaltungsgerichtes Wien. (Allgemeiner Beifall.) Sie sind heute hier, weil Sie wissen wollen, ob das, was Sie seit Jahren leisten, aber auch das, was Sie zur Aufrechterhaltung Ihres Leistungsniveaus benötigen, in diesem Haus überhaupt zur Kenntnis genommen wird. Und ich möchte gleich zu Beginn sagen, bei dieser Fraktion, nämlich meiner Fraktion, der ÖVP, kommt es an und unsere Aufmerksamkeit haben Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.) Wenn ein Tätigkeitsbericht eines Gerichtes mit den Worten "Es ergeht erneut der dringende Appell an den Landtag" endet, dann ist das keine parlamentarische Floskel, meine sehr verehrten Damen und Herren, sondern dann ist das ein Hilferuf. Und wenn dieser Appell in einem Bericht steht, der gleichzeitig die höchste Erledigungsquote seit Bestehen des Verwaltungsgerichtes Wien dokumentiert, dann zeigt das ein Doppelbild, das wir nicht übersehen dürfen. Das Wiener Verwaltungsgericht arbeitet auf höchstem Niveau, aber es tut das am Limit und über das Limit hinaus. Ich danke deshalb dem Präsidenten Dr. Kolonovits, allen Richterinnen und Richtern, allen Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern, allen juristischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und allen Kanzleibediensteten des Verwaltungsgerichtes Wien sehr herzlich für ihre außerordentliche Arbeit. (Beifall bei der ÖVP und von Abg. Thomas Weber.) Ich habe vor zwei Jahren an dieser Stelle gesagt, dass ich ja selbst Bundesbeamter bin und als solcher aber auch ein großer Fan der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Daran hat sich nichts geändert, denn ich habe damals schon gesagt, dass, wenn viel über Verwaltungsreform geredet und auch manchmal viel darüber herumphilosophiert wird, die Einrichtung der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Wien eine wirkliche entsprechende Verwaltungsreform war, und dass die Gerichtsbarkeit, so wie es auch in unserer Bundesverfassung steht, drüber schaut über das, was die Exekutive tut, einen durchaus positiven Erfolg gehabt hat, auch in der Qualität dessen, was in der Exekutive passiert. Denn wenn sich die Exekutive überlegen muss, dass ihre Beurteilungen auch einem Gericht standhalten müssen, dann war das ein wirklicher Meilenstein. Und dass das in Österreich umgesetzt wurde, war eines der großen Meilensteine der Umsetzung der Österreichischen Bundesverfassung und auch europäischer Regelungen zu diesem Thema. (Beifall bei der ÖVP.) Was sich aber auch geändert hat, sind die Zahlen - und zwar leider nicht zum Besseren. Zwei davon will ich im Rahmen meiner Darstellung herausgreifen. Erstens, die Zahl 274 Punkte, so hoch war nämlich 2025 die Arbeitsbelastung pro Gerichtsabteilung. Das Gericht selbst hält 180 Punkte für die auf Dauer zumutbare jährliche Belastung. Wir liegen also um mehr als die Hälfte über dem, was als zumutbar gilt, seit fünf Jahren in Folge, mit steigender Tendenz. Zweitens, der Vergleich mit dem Rest der Republik: Im Schnitt aller österreichischen Landesverwaltungsgerichte bekommt eine Richterin oder ein Richter, so die Personalvertretung des Gerichtes, rund 146 Akten pro Jahr zugewiesen, in Wien sind es 208. Aber den drastischen Vergleich, meine Damen und Herren, liefert das Bundesverwaltungsgericht, denn dort stehen für rund 24 000 Akte 220 Richterinnen und Richter und zusätzlich 189 juristische Mitarbeiter zur Verfügung. In Wien stehen für über 20 000 Akte, also einem nur unwesentlich geringeren Anfall, 87 Richterinnen und Richter, 17 Rechtspflegerinnen und 13 juristische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung. Rechnen Sie sich das pro Kopf um, dann verstehen Sie, warum heute Mitarbeiter auf der Galerie sitzen, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.) Noch dramatischer ist es bei den Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern. Bei der Gründung des Verwaltungsgerichtes ist man von 120 Akten pro Vollzeitäquivalent ausgegangen, 2025 waren es 199. Für 2026 prognostiziert das Gericht 330 Akten pro Vollzeitäquivalent, eine Verdreifachung gegenüber der Modellgröße. Wer das zu verantworten hat, der muss sich nicht über Krankenstände wundern, meine sehr verehrten Damen und Herren. Die Personalvertretung des Verwaltungsgerichtes hat klare Forderungen an den Landtag, und ich nenne sie hier, damit Sie auch im Protokoll unseres Hauses stehen. Erstens, keine Einsparungen beim Personalbudget des Verwaltungsgerichtes: Das Budget dieses Gerichtes besteht zum Großteil aus Personalkosten. Die hohe Aktenlast wird nur deshalb noch bewältigt, weil die Bediensteten Mehrleistungen erbringen, und genau dort sollte zuletzt gekürt werden. Der Tätigkeitsbericht selbst hält auf Seite 8 fest, ich zitiere wörtlich, "dass die monetäre Abgeltung der Überstundenleistungen im Berichtsjahr auf Grund der notwendigen budgetären Kürzungen massiv gekürzt wurde und den ordentlichen Gerichtsbetrieb zusätzlich belastet." - Und besonders das Verwaltungs- und Kanzleipersonal, das einen großen Teil der Aktenlast trägt, soll heute Überstundenkürzungen schultern und auch noch erleben, dass Posten nicht mehr aufgewertet werden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wer dort spart, bestraft jene, die das System auf ihren Schultern tragen. (Beifall bei der ÖVP.) Wer dort spart, senkt zugleich die Motivation guter Leute im Magistrat, sich überhaupt beim Gericht zu bewerben. Wir brauchen aber die besten Leute im Rechtsschutz, meine Damen und Herren, und deshalb auch die heutige Initiative und mein Verständnis dafür, dass sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter heute bei uns im Landtag wiederfinden. Zweitens, die Novellierung des § 25 VGWG: Der Wirkungsbereich der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger gehört evaluiert und an die heutige Belastungsrealität angepasst. Wenn aus 120 Akten pro Vollzeitäquivalent 330 werden, dann kann nicht alles beim Alten bleiben. Drittens, Novellierung des VGW-Dienstrechtes: Nur in Wien droht Verwaltungsrichterinnen und -richtern bei zwei aufeinanderfolgenden negativen Beurteilungen ein Amtsverlust. Die ordentliche Justiz kennt das nicht, es ist sachlich nicht gerechtfertigt und belastet das System mit einer Drohgebärde, die mit Rechtsschutz nichts zu tun hat. Viertens, Stärkung der richterlichen Unabhängigkeit: Die Europäische Kommission, GRECO und der Beirat europäischer Richterinnen und Richter mahnen von Wien seit Jahren Reformen ein. Die Stadt verweist auf die Bundesverfassung, aber in Wien wäre freiwillig mehr zu tun. Wien tut es schlichtweg nicht. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Verwaltungsgericht Wien hat 2025 trotz all dieser Bedingungen 19 404 Rechtssachen entschieden, so viel wie noch nie zuvor. Das ist eine außerordentliche Leistung, und sie verdient zweierlei - erstens unseren Respekt und zweitens unsere Verantwortung als Gesetzgeber dafür zu sorgen, dass diese Leistung nicht weiter auf dem Rücken der Gesundheit der Bediensteten erbracht werden muss. Das Gericht richtet einen formellen Appell an den Wiener Landtag, der Dienststellenausschuss richtet konkrete Forderungen an diesen Landtag. Diese Forderungen verdienen eine Antwort, nicht im Sitzungsprotokoll, sondern im nächsten Stellenplan, im nächsten Budget und in den nächsten Novellen der von mir angesprochenen gesetzlichen Bestimmungen. An die Damen und Herren auf der Galerie: Sie haben heute in diesem Haus zumindest einen Teil dieses Hauses gefunden, nämlich die ÖVP, die versteht, dass 274 Punkte in Wirklichkeit 330 Akte pro Vollzeitäquivalent bedeuten und dass dies in einem Gebäude, in dem im Sommer nicht einmal die Verhandlungssäle klimatisiert sind, eine außergewöhnliche Leistung ist. Das sind Menschen, die für den Rechtsstaat dieser Stadt jeden Tag über ihre Grenzen gehen. Sie haben unsere Unterstützung, und Sie haben sie nicht nur heute. - Ein herzliches Dankeschön. (Beifall bei der ÖVP.) Präsident Anton Mahdalik: Als nächster Redner hat sich der Abg. Weber gemeldet. - Bitte sehr. Abg. Thomas Weber (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident des Wiener Landtages, sehr geehrter Herr Präsident des Verwaltungsgerichtes Wien, liebe Kolleginnen und Kollegen des Verwaltungsgerichtes Wien! Schön, dass Sie heute bei uns sind und dieser wichtigen Diskussion beiwohnen, es freut mich persönlich wirklich sehr. Ich möchte Sie auch sehr herzlich hier bei uns im Wiener Landtag begrüßen, denn ich halte es für wichtig, dass wir diesen Austausch der Institutionen zu einer Tradition machen, denn ein funktionierender Rechtsstaat lebt nun einmal nicht nur von klaren Zuständigkeiten, sondern auch davon, dass die unterschiedlichen Entitäten in einem guten, respektvollen und regelmäßigen Austausch miteinander sind, und für unsere Verwaltung und für unsere liberale Demokratie ist natürlich eine unabhängige Gerichtsbarkeit von einem unschätzbaren Wert. Gerade dieser Tätigkeitsbericht ist dafür eine wichtige Grundlage, denn er macht sichtbar, mit welchen Herausforderungen unser Rechtsstaat konfrontiert ist. Er macht sichtbar, welche Entwicklungen es in unserem Rechtsstaat gibt, wenn man den über viele Jahre konsequent verfolgt und auch in den Details liest, so wie ich das auch immer mache. Und er macht somit auch sichtbar, wo es im Rechtsstaat einen politischen Handlungsbedarf gibt. Dabei erfüllen Sie eine ganz zentrale wichtige Funktion, nämlich Entscheidungen der Verwaltung zu überprüfen, Rechte von Bürgerinnen und Bürger zu schützen und auch rechtsstaatliches Handeln zu kontrollieren. Das ist unverzichtbar für eine liberale Demokratie. Darum möchte ich es Ihnen auch nochmals persönlich sagen: Ich bin ein großer, ich will nicht sagen "Fan" des Berichtes, denn man kann kein "Fan" von so einem Bericht sein. Aber ich lese seit 2018 wirklich jede Fußnote sehr genau und finde es sehr spannend, diesen Bericht über eine so lange Zeit zu lesen und so auch die Veränderungen, die dieser Bericht widerspiegelt, zu spüren. Ich würde den Bericht auch allen ans Herz legen, die in diesem Haus seitens der Legislative damit beschäftig sind, weil man wirklich ein feines Gespür für gesellschaftspolitische Vorgänge bekommt. (Beifall bei den NEOS.) Der Tätigkeitsbericht zeigt aus meiner Sicht eindrucksvoll, wenn man das Wort verwenden darf, die Leistungsfähigkeit des Verwaltungsgerichtes, aber gleichzeitig zeigt er auch sehr eindrucksvoll die Belastung des Verwaltungsgerichtes. Auch heuer liegt uns wieder eine Stellungnahme des Amtes der Wiener Landesregierung vor. Die beiden Dokumente gemeinsam, die das gleiche Thema aus unterschiedlichen Blickpunkten betrachten, sind eben dieser institutionelle Dialog, den ich als sehr wichtig erachte und der uns einen Rundumblick auf das Thema gibt. Die Zahlen sind schon erwähnt worden: 20 058 neue Verfahren, ein Anstieg um 2 369 neue Verfahren gegenüber dem Vorjahr. 27 682 Verfahren waren anhängig, alleine im Bereich stationsloser elektrisch betriebener Klein- und Miniroller und Minifahrräder gab es 1 154 Verfahren. Auffällig dabei ist, 60 Prozent dieser Verfahren wurden eingestellt. Und an diesem Beispiel zeigt sich eben sehr deutlich, dass Sie als Verwaltungsgericht mitten in gesellschaftspolitischen Auseinandersetzungen und Veränderungen stehen. Das ist es, was ich gemeint habe, was uns, wenn man den Bericht liest, deutlich zeigt, wo auch gesellschaftliche Brüche und Themen sichtbar werden, um die wir uns als Gesetzgeber kümmern müssen. Diesen hohen Zahlen steht auch eine sehr hohe Erledigungsrate gegenüber, nämlich ein Anstieg um 1 451 oder 8 Prozent, mit anderen Worten, das ist der höchste Erledigungswert seit Bestehen des Verwaltungsgerichtes. Das ist eine beeindruckende Leistung, ein klarer Beweis Ihrer Professionalität, auch wenn es den nicht brauchen würde. Sie sind natürlich in Ihrem Tun hochprofessionell, mit einem enormen Einsatz. Deshalb möchte ich Ihnen allen, die Sie heute hier sind, nicht nur Ihnen, Herr Präsident, allen Richterinnen und Richtern, den Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern, den juristischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und dem Kanzlei- und Verwaltungspersonal auch unseren allerherzlichen Dank und Anerkennung aussprechen, und die spreche ich für alle Fraktionen aus. (Beifall bei NEOS, SPÖ und GRÜNEN.) Der Tätigkeitsbericht spricht auch sehr deutlich die Personalsituation an. Sie halten in Ihrem Tätigkeitsbericht ausdrücklich fest, dass die Arbeitslast pro Richter Vollzeitäquivalent so hoch war wie noch nie seit Bestehen des Gerichtes. Gleichzeitig sagt die Stellungnahme des Amtes der Wiener Landesregierung auch, dass es in den vergangenen Jahren erhebliche zusätzliche Mittel gegeben hat. Zusätzlich wurden weitere Richter und Richterinnen ernannt, deutlich mehr Budgetmittel, zusätzliche Überhänge genehmigt und juristische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgenommen. Aber gleichzeitig zeigt der Tätigkeitsbericht auch, dass die steigenden Geschäftszahlen eben schneller wachsen als die strukturelle Entlastung. Für mich ist es daher besonders wichtig hier zu sagen, ein starker Rechtsstaat braucht starke und gut ausgestattete Gerichte, denn unabhängige Gerichte sind die tragende Säule unserer liberalen Demokratie. Menschen müssen sich darauf verlassen können, dass Entscheidungen in angemessener Zeit getroffen werden, dass Gerichte ihre Arbeit unabhängig und effizient leisten. Genau dieses Vertrauen ist entscheidend für das Funktionieren eines demokratischen Rechtsstaates. Deshalb dürfen wir bei der Ausstattung von Gerichten nicht ausschließlich in Budgetzahlen denken. Natürlich braucht es einen verantwortungsvollen Umgang mit Budgetzahlen. Aber es braucht vor allem aber auch eines, die Sicht auf den Mehrwert, nämlich die Sicht für die Freiheit der Menschen, für die Rechtssicherheit und für das Vertrauen in demokratische Institutionen. Deshalb müssen wir diese Debatte nicht nur sachlich und verantwortungsvoll führen, sondern wir brauchen auch ein gemeinsames Ziel, nämlich die Rahmenbedingungen und die Ressourcen für unabhängige Gerichte klarerweise auch langfristig zu stärken. (Beifall bei den NEOS sowie von Abg. Marina Hanke, BA und Abg. Martina Ludwig-Faymann.) Persönlich freut mich aber auch sehr, dass wir am Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichtes eines sehen, nämlich, dass Reformen wirken. Da möchte ich ein Beispiel hervornehmen, das uns NEOS in den letzten Jahren ein großes Anliegen war, nämlich die MA 35. Dem Bericht entnehme ich, dass die Säumnisbeschwerden bei der MA 35 im Bereich des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetztes massiv zurückgegangen sind, nämlich um fast 62 Prozent. Das zeigt ganz klar, dass unsere Reformen wirken, denn wir haben unter NEOS-Verantwortung in den letzten Jahren die MA 35 komplett modernisiert. (Beifall bei den NEOS sowie von Abg. Marina Hanke, BA und Abg. Martina Ludwig- Faymann.) Wir haben 200 neue Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aufgenommen, wir haben neue Prozesse implementiert, neue Einschulungen, schnellere Abläufe, die komplette Organisationsstruktur der MA 35 neu aufgestellt, die Bezirkszuständigkeiten der Außendienststellen aufgehoben - für schnellere Verfahren, für kürzere Wartezeiten. Und die Ergebnisse sieht man auch ganz konkret, die Wartezeit auf Termine sank von 25 auf 14 Tage, die Verfahrensdauer wurde um ein Drittel gekürzt und die offenen Verfahren gingen um 74 Prozent zurück. Das zeigt eines eindrucksvoll: Moderne Verwaltung entsteht nicht durch Schlagzeilen, sondern durch echte Reformen, und genau das haben wir in unserer Verantwortung geliefert. (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Ein Punkt, den ich auch aus dem Tätigkeitsbericht herausnehmen möchte, ist der Mangel an Amtssachverständigen, den wir auch schon sehr lange in den Tätigkeitsberichten mitnehmen, besonders problematisch im Bereich Psychiatrie und Neurologie. Sie mussten da zusätzlich externe Gutachten vergeben, gerade in Verfahren zu Arbeitsfähigkeit oder Zurechnungsfähigkeit führt das zu Belastungen, höheren Kosten, längeren Verfahren. Das Amt der Wiener Landesregierung verweist dazu in seiner Stellungnahme auf den bundesweiten Fachkräftemangel im psychiatrischen Bereich. Gleichzeitig bleibt natürlich die Herausforderung bestehen und wird uns wahrscheinlich auch zukünftig beschäftigen. Sehr positiv aus dem Tätigkeitsbericht herausnehmen möchte ich Schritte bei der Digitalisierung, bei der Verbesserung der elektronischen Zustellung, voll digitale Aktenführung, auch bei der Infrastruktur, Stichwort Klimatisierung einzelner Verhandlungsräume, Akteneinsichtraum. Und schließlich möchte ich noch einen Punkt herausgreifen: Das ist etwas, was mich zugegebenermaßen immer, wenn ich den Tätigkeitsbericht in die Hand nehme, seit Anfang an, persönlich wirklich sehr schockiert hat, daher ist es immer die Zahl, die im Sicherheitskonzept steht, nach der ich als Erstes suche: 2025 wurden 1 096 gefährliche Gegenstände sichergestellt, darunter sechs Schusswaffen. Was ich aber interessant finde, ist dieser massive Rückgang, den ich in diesem Bericht sehe, nämlich ein Minus von 1 017 gefährlichen Gegenständen und minus 38 abgenommene Schusswaffen. Dazu hätte ich auch konkret eine Nachfrage: Gibt es da eine andere Sicherheitslage, gibt es eine andere statistische Erfassung? Wie ist denn diese Entwicklung zu kommentieren? Das würde mich persönlich auch sehr interessieren. Abschließend möchte ich mich im Namen meiner Fraktion sehr herzlich für den Tätigkeitsbericht und natürlich für Ihre Arbeit generell bedanken. Sie und Ihr gesamtes Team leisten, ich habe es schon gesagt, einen unverzichtbaren Teil an der Rechtsstaatlichkeit, am Rechtsschutz, am Vertrauen der Menschen in unserer Demokratie. Gerade in Zeiten einer zunehmenden gesellschaftlichen Spaltung ist ein starker und funktionierender Rechtsstaat sehr wichtig. Bitte nehmen Sie unseren Dank mit. Ich freue mich, Herr Präsident, auf Ihre Ausführungen. (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Präsident Anton Mahdalik: Als nächster Redner hat sich Herr Abg. Ellensohn gemeldet. - Bitte schön. Abg. David Ellensohn (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident Kolonovits, sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichtes Wien ist kein besonders angenehmer Bericht zum Lesen. Er ist knackig, nicht zu umfangreich, den könnten sich tatsächlich alle reinziehen. Wenn man ihn aufmerksam liest, erkennt man jedes Jahr, aber jetzt wieder besonders, wie der Druck auf dieses Gericht steigt und steigt und steigt. Und das betrifft natürlich den Herrn Präsidenten, aber auch alle MitarbeiterInnen des Verwaltungsgerichts insgesamt. Es sind schon ein paar Zahlen gesagt worden, 2025 waren es nur mehr 27 600 Verfahren, die höchste Arbeitsbelastung. Wer es genau durchliest, ein Richter oder eine Richterin muss ungefähr 150 Prozent an Menge der Arbeitszeit, die vorgesehen ist, leisten. Stellen Sie sich einfach vor, Sie müssen 50 Prozent mehr machen, als Sie momentan tun. Und trotzdem wurden 19 400 Verfahren erledigt, auch ein neuer Höchststand. Da kann man nur gratulieren, dass sich alle so hineinknien und so viel schaffen. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Verwaltungsgerichtes leisten offensichtlich unter enormen Druck, der am Schluss natürlich gesundheitliche Folgen hat, Großartiges. Danke dafür. (Beifall bei GRÜNEN, NEOS und SPÖ sowie von Abg. Lorenz Mayer.) Rechtsstaatlichkeit passiert ja nicht von selbst. Da sind Menschen, das sind Richter, Richterinnen, Rechtspflegerinnen, Rechtspfleger, die Kanzleimitarbeiterinnen, die Kanzleimitarbeiter beschäftigt. Und diese ganze Verwaltungsorganisation, Personal, Digitalisierung, Sachverständige, lange Verfahren beschreiben Sie alles in diesem Bericht sehr deutlich. Und das ist schon ganz kurz und nebenher: Die Sachverständigen fehlen. Wer es genau liest, wir haben ja zwei Berichte und wir haben ja zwei zum Abstimmen. Wir haben den Bericht des Verwaltungsgerichtes und dann haben wir die Stellungnahme der Landesregierung dazu. Ich werde jetzt nicht zu viel verraten, aber die Stellungnahme der Landesregierung werden wir ablehnen. Ich zitiere nur etwas, das die Überlastung gut zeigt. Das Verwaltungsgericht sagt: Wir haben zu wenig Sachverständige, um unsere Arbeit zu machen. Das verschleppt Verfahren, zum Beispiel bei der MA 35. Und ich gönne Ihnen nur eine Antwort zum Mangel an Amtssachverständigen. Das Verwaltungsgericht problematisiert, dass im Berichtsjahr "noch immer kein einziger Facharzt aus dem Gebiet der Psychiatrie und Neurologie zur Verfügung stand. Dies wirkt sich besonders auf Mindestsicherungsverfahren, Begutachtung der Arbeitsfähigkeit oder bei der Zurechnungsfähigkeit von Beschuldigten und so weiter aus." - "Dem Gericht stand trotzdem lediglich eine einzige, vom Magistrat der Stadt Wien finanzierte Psychologin zur Verfügung." - Das ist die Antwort der Landesregierung. Jetzt könnte ja kommen, wir hängen uns hinein, wir werden es machen, wir tun es. Da steht dann einfach: "Diese Festlegung bedarf jedoch einer differenzierten Betrachtung [...]." - Da hat man das Gefühl, da kommt jetzt, das stimmt so nicht, es geht aber weiter mit: "[...] obwohl die geschilderte Problematik dem Grunde nach zutreffend ist." - Es ist also genau so, wie es das Verwaltungsgericht sagt, wir werden es jetzt differenziert betrachten. Und dann kommt: Man findet halt niemanden.- Ist es nicht ausreichend bezahlt, ist es zu anstrengend, ist es eine unangenehme Aufgabe? Ich glaube, dass da sehr viel Arbeit auf eine einzelne Person zukommen wird. Aber die Standardantworten lauten eigentlich: Ja, das wissen wir, dass ihr überlastet seid. Wir wissen, dass es kaum ausgeht. Wir wissen, dass ihr 150 Prozent leisten müsst. Wir wissen, dass dauernd neue Gesetze und Novellen daherkommen, die das Volumen erhöhen. Und wir glauben eh, wir müssen ein bisschen helfen. - Und ein bisschen wird ja jedes Jahr geholfen, aber zu wenig. Und jedes Mal wieder - wir hören es ja nicht das erste Mal und ich lese den Bericht nicht das erste Mal - ist es im Wesentlichen immer das Gleiche. Hier fehlt es wirklich an Personal. Es steht sehr deutlich zu lesen - Sie haben da höfliche Sprache gewählt -, das wird nicht besser, sondern es wird noch viel schlechter werden, durch Pensionierungen, die auch hier anstehen und so weiter. Das heißt, wir müssen damit rechnen, dass beim Verwaltungsgericht dann entweder alle 200 Prozent arbeiten, solange sie halt noch stehen können, oder es wird nicht mehr die ganze Arbeit geleistet. Es ist dringend notwendig, den Wünschen des Verwaltungsgerichtes durch mehr entgegenzukommen als durch nette Sonntagsreden. (Beifall bei den GRÜNEN.) Ein überlasteter Rechtsstaat, der die Aufgaben dann nicht zeitgerecht oder in hoher Geschwindigkeit erledigen kann, ist natürlich nicht für jeden Menschen das gleiche Problem. Es ist wie überall, die, die mehr Geld, selber Zugang haben und sich selber Anwälte und Anwältinnen leisten können, haben weniger Probleme, wenn der Rechtsstaat seine Aufgaben nicht zu 100 Prozent erfüllen kann. Es trifft auch das wieder, wenn es nicht funktioniert, die Leute härter, die weniger gebildet sind, die weniger Kohle haben, mehr die, von denen wir immer schön reden in dem Haus. Deshalb ist dieser Bericht auch ein sozialpolitischer Bericht. Und am meisten sieht man es natürlich bei der MA 35. Von 624 Säumnisbeschwerden, die das Verwaltungsgericht bearbeitet, betreffen wie viel die MA 35? Und wie oft haben wir da darüber schon geredet? - 92 Prozent! 571 von 624 Säumnisbeschwerden betreffen die MA 35. Es ist ein Armutszeugnis für die Stadt. (Beifall bei den GRÜNEN.) 92 Prozent ist eine Zahl, aber das sind ja Leute, es sind ja Menschen, es sind Familien, da warten Leute auf Entscheidungen, Monate, mitunter sogar Jahre, und es funktioniert nicht. Wir reden da nicht, ob das 92 Prozent oder 91 Prozent sind, aber das sind alles Leute, die auf Aufenthaltstitel warten, die auf ihre Staatsbürgerschaftsverfahren warten. Da hängt das ganze Leben in der Luft, der Job, die Wohnung, das Dableiben dürfen, ja oder nein. Das ist etwas, da kann man nicht jedes Jahr sagen, wir tun ein bisschen was, das gehört auf null gestellt. Das darf gar nicht sein, dass bei der MA 35 dauernd Säumnisbeschwerden da sind, wo nachher die Leute nicht wissen, ob sie überhaupt dableiben dürfen, ob sie eine Staatsbürgerschaft kriegen. Stellen Sie sich das einfach persönlich vor, das ganze Leben hängt in der Luft und das Verwaltungsgericht kann die Arbeit nicht in einer Geschwindigkeit erledigen, die die Leute brauchen würden, weil sie zu wenige Personen haben. 571 von 624 Beschwerden. Was mich am meisten daran ärgert, ist, dass wir das jedes Jahr hier sagen. Dann kommt jemand und sagt, da tun wir bisschen was, und nächstes Jahr sind es vielleicht 91 und übernächstes Jahr 93 Prozent. Es ändert sich nichts daran, die Zahlen sind immer die Gleichen. Ein Elend, dass wir uns das anschauen und einfach sagen: Das ist so. - Und dann kommt: Ein bisschen was haben wir probiert. - Ich glaube ja eh, dass sich immer wieder einzelne bemühen, aber da braucht's halt nicht fünf oder sechs oder sieben Leute mehr. Wenn die MA 35 anders arbeiten kann, hat das Verwaltungsgericht auch nicht den Druck. Wenn die MA 35 besser ausgestattet ist, dann geht auch die Überlastung beim Verwaltungsgericht zurück. Aber dieser Flaschenhals MA 35 macht da wieder Probleme, und überall ist es das Gleiche, die Leute kommen langsam oder gar nicht zu ihrem Recht. (Beifall bei den GRÜNEN.) Heute gibt es auch noch einen Antrag, über den wurde noch nicht gesprochen. Interessanterweise wird bei diesem Punkt ein Antrag der Stadtregierung SPÖ-NEOS zu Kindergrundsicherung eingebracht. Wir reden da über überlastete Gerichte und das hat auch was mit Kindern zu tun. Ich sage es noch einmal, MA 35, Familien, Kinder - und da wird jetzt schön was daher geschrieben, was man nicht alles für Kinder machen sollte. Jetzt schauen wir uns einfach die Zahlen an. Österreichweit haben wir über 400 000 Kinder, die als armutsgefährdet gelten oder in Familien leben, die armutsgefährdet sind, in Wien sind es über 100 000. Wenn man die Zahlen anzweifeln möchte, lesen Sie einfach unter wien.gv.at, Bericht Minderjährige, Situation in Wien: 101 000 Kinder leben in Armutshaushalten, in Wien 30 Prozent. Drei von zehn Kindern leben in einem Haushalt, der als armutsgefährdet gilt. Die Zahlen werden nicht besser, sondern schlechter, österreichweit und wienweit. Irgendwie hat man sich daran gewöhnt, das ist ein bisschen so, wie wenn man dann liest, irgendwo auf der Welt sind Hungerkatastrophen und Kriege. In Wien leben Kinder in Armut, das ist so. Und immer wieder höre ich, und das bringt mich zum Verzweifeln: Das wollen wir nicht! So, und jetzt schauen wir einfach, was in der letzten Zeit an Maßnahmen passiert ist, um diese Kinderarmut zu senken. Die Stadt Wien hat gesagt, Moment, wir haben die höchste Kindermindestsicherung Österreichs. Warum haben wir die? - Weil es 2010 das erste Projekt war, das die GRÜNEN in die Koalitionsverhandlungen eingebracht haben. Und weil ich es selber verhandelt habe, weiß ich auch, zu meiner Überraschung gab es Widerstand auf Seiten der Sozialdemokratie, weil es hieß: Wenn man den armen Leuten so viel Geld gibt, da sind so viele, die versaufen das! - Das waren leider die Originaltexte, sehr erschütternd. Aber wurscht, wir haben es durchgesetzt, die höchste Kindermindestsicherung Österreichs. Was hat jetzt die aktuelle Stadtregierung gemacht? - Bei den allerärmsten Familien, die Kindermindestsicherung bekommen, und die Familie ökonomisch so dran ist, dass sie auch noch bei der Miete Zuschüsse von der Stadt bekommt, dort greifen Sie jetzt ein und sagen: Jedes Kind zahlt jetzt ein Viertel von dieser Mindestsicherung Miete, denen nehmen wir einfach ein Viertel weg. - Rechnen wir es einfach hoch, pro Jahr nehmen Sie so einem Kind - und jetzt reden wir wirklich von den Ärmsten in der Stadt, die so arm sind, dass sie neben der Mindestsicherung für die Erwachsenen und der Mindestsicherung für die Kinder auch noch Zuschüsse brauchen, damit sie die Miete stemmen können - 1 000 EUR weg. Nachdem die selten ganz alleine sind, sondern, sagen wir einfach ganz klassisch, Mama, Papa, ein Bub und ein Mädel, sind die zu viert. Das kostet dieser Familie alleine durch das Streichen und das Anrechnen von der Miete, durch das Wegfallen des Eltern-Familien-Zuschlages im Jahr 3 130 EUR. Ergebnis: Kinderarmut steigt. Das ist eine politische Maßnahme von SPÖ und NEOS in diesem Haus, die Kinderarmut in Wien vergrößert. Mehr Kinder leben in armen Familien. (Beifall bei den GRÜNEN). Minderjährige sind bei subsidiär Schutzberechtigten aus der Mindestsicherung rausgeflogen. Es sind 10 000 Personen insgesamt, davon ungefähr 2 500 oder 2 600 Kinder; denen geht es auch schlecht. Auch diese Maßnahme bedeutet, die Kinderarmut in Wien steigt. Wieder eine politische Entscheidung von SPÖ und NEOS in diesem Haus. Dann schauen wir, was der Bund macht, dafür sind Sie nicht zuständig: Die Familienleistungen wurden valorisiert. Wer hat das eingeführt? - Die GRÜNEN während sie damals gemeinsam mit der ÖVP in der Bundesregierung waren. Wer hat gesagt, das machen wir nicht mehr? - Die aktuelle Bundesregierung, wo unter anderem SPÖ und NEOS drinnen sitzen, sagen: Nein, Familienleistungen werden nicht mehr valorisiert, das können wir uns nicht mehr leisten. - Kinderarmut steigt durch die nächste Maßnahme. Eine Verbesserung würde ich übrigens keine kennen, außer den Sonntagsreden. In den Sonntagsreden geht es den Kindern besser, in den Taten nicht. Taten statt Worte, wenn man Kinderarmut bekämpfen will, muss man den Kindern helfen und nicht den Eltern das Geld wegnehmen. (Beifall bei den GRÜNEN.) Wir wissen aber, was das heißt, arme Kinder. Die wohnen schlechter als andere, vielleicht eine schimmlige Wohnung, die haben gesundheitlich schneller mal ein Problem, die sind bildungsmäßig nicht besser, sondern abgehängt, stehen schlechter da, die soziale Dimension ist normal schwächer. Man muss sich vorstellen, da gibt es dann Leute, die, wenn sie zu einem Geburtstag eingeladen werden, nicht hingehen, weil sie kein Geschenk mitbringen können. Dort ist alles schlechter, die ganzen Startbedingungen. 101 000 Kinder leben laut Homepage der Stadt Wien genau so. Jetzt lese ich das alles da durch, und der Antrag sagt natürlich ganz was anderes: "Rasche Umsetzung einer Kindergrundsicherung durch die österreichische Bundesregierung." - Als ob es ganz andere Leute wären. Also, die SPÖ und die NEOS hier fordern die SPÖ und die NEOS drüben, vor allem die SPÖ-Sozialministerin auf, dass sie irgendwas macht. Das finde ich richtig, Sie sollten denen sagen, sie sollen was machen. Es ist nur Ihr eigener Verein. In diesem Papier stehen alle möglichen Sachen drinnen, die man machen muss. Bislang gab es jedoch "kaum Fortschritte, Ergebnisse der angekündigten Erhebungen und Studien liegen nicht vor". So was schreibt man ja normalerweise, wenn man sagt, die Bundesregierung besteht aus anderen Parteien, aber die SPÖ-Wien richtet der SPÖ-Bund aus: Ihr macht's schlechte Arbeit, ihr redet gescheit, ihr tut nicht, was in eurem Papier steht, macht was. - Das stimmt in diesem Antrag leider, dass die SPÖ drüben nicht funktioniert. Wir werden diesem Antrag zustimmen, aber bevor Sie glauben, dass das ein super Antrag ist, erkläre ich Ihnen, warum. In Ihrem Regierungsprogramm auf Bundesebene steht irgendwas von Sozialhilfereform, dort stehen ein paar widersprüchliche Sachen drinnen, mit Kinderrichtsätze werden abgeschafft und ein paar unkonkrete Sätze über die Kindergrundsicherung - nichts Genaues ausgeführt -, dann noch, nach unserer Meinung, ein paar verfassungswidrige Vorschläge. Und dann kommt: Die Kindergrundsicherung braucht es. - Eigentlich müsste man den Antrag ablehnen, denn wenn Sie das, was in diesem Programm vom Bund drinnen steht, so machen und es schlecht auslegen, dann geht das sauber daneben. Da ich aber weiß, was die SPÖ dann macht, dann heißt es: Die GRÜNEN haben aber in Wien gegen die Kindergrundsicherung gestimmt! - Genau das Gegenteil ist wahr. Wir wollen eine Kindergrundsicherung, wir wollen, dass Kinderarmut bekämpft und nicht gemacht wird. Wir haben hier, als wir Verantwortung übernommen haben, die höchste Kindermindestsicherung durchgesetzt. Wir haben, als wir auf Bundesebene in der Regierung waren, die Valorisierung der Familienbeihilfe durchgesetzt, die bei Ihnen, glaube ich, 50 Jahre lang im Programm gestanden ist. Sie machen genau das Gegenteil, Sie kürzen hier die Mindestsicherung über dieses Mitschneiden von Mietanteilen für die Kinder, und Sie haben im Bund die Valorisierung wieder zurückgenommen. Sie machen genau das Gegenteil von dem, was Sie die ganze Zeit sagen. Das ist ein Elend. Es ist zum Verzweifeln, denn ich glaube Ihnen ja, dass viele meinen, man solle was machen. Sie veröffentlichen ja selber die Zahlen über die Situation Minderjähriger in Wien. Lesen Sie es einfach durch. Sie finden es sofort, wenn Sie es googeln. Und Sie haben es schnell durchgelesen: alarmierende Zahlen. So, was könnte man denn machen? - Statt ständig zu erklären, dass Budgetlöcher nur gestopft werden können, wenn man den Familien Geld wegnimmt, den armen Kindern Geld wegnimmt, wenn man irgendwelche Förderungen, die man die letzten Jahre neu gemacht hat, wieder zurücknimmt, könnte man ja vielleicht einmal darüber nachdenken, wer mehr hat. Diese Maßnahmen, die Sie im letzten Jahr hier und auf Bundesebene getroffen haben, haben überall zu steigenden Kinderarmutszahlen geführt. Und jetzt kann man sich schon überlegen: Dieses Land ist ein reiches Land - und es ist ein reiches Land, wurscht wie hoch das Budgetdefizit ist -, und es wäre in der Lage, das Verwaltungsgericht entsprechend auszustatten. Dieses Land wäre in der Lage, wirklich etwas gegen Kinderarmut zu unternehmen, nur muss man dann halt auch den Nerv haben und das durchziehen, wofür es längst eine Mehrheit in diesem Land gibt. Das Tax the Rich oder Vermögenssteuern oder Erbschaftssteuern, wurscht wie man es nennt, ist mehrheitsfähig in diesem Land. Na, logisch ist es das. Wenn wir was machen, wo wir den oberen 2 oder 5 Prozent was wegnehmen und das nutzen, um es den anderen zu geben, damit der Rechtsstaat funktioniert und damit Kinderarmut bekämpft wird, dann ist das natürlich in dem Land mehrheitsfähig. Man muss es nur oft genug, laut genug sagen und den Leuten erklären. Es ist nicht so, dass die Leute glauben, Milliardäre schützen und Kinder in die Armut schicken ist super, sondern es ist umgekehrt, die Kinder gehören geschützt, nicht die Milliardäre, die schauen eh auf sich selbst. (Beifall bei den GRÜNEN.) - Ich sehe hier Verzweiflung. Was könnte Wien machen, damit es nicht wieder heißt - denn das ist dann die nächste Rede - in Wien kann man keine Vermögenssteuer einführen. Stimmt so, zum zweitausendsten Mal, das erklärt der nächste GRÜNE, das haben wir immer wieder, dass wir versuchen, Ihnen das zu erklären. Irgendwann werden Sie es vielleicht auch machen. Eine Leerstandsabgabe würde Geld bringen, berechnet ist es bis auf eine Milliarde in einer Legislaturperiode. Die Zweitwohnsitz- oder Freizeitwohnsitzabgabe würde bis 500, 600 Millionen EUR in die Kassen spielen. Eine Flächenwidmungsgewinn-Abgabe für Leute, deren Grundstückspreise explodieren, weil wir eine U-Bahn oder was anderes hinstellen, würde Geld in die Kassen bringen. Wieso überlegt sich das niemand? Warum gibt es in dieser Stadtregierung keinen Auftrag an die vielen JuristInnen im Haus, sie mögen doch schauen, wie man das umsetzt, statt ständig zu erklären, was nicht geht. Denn was offensichtlich schon geht, ist die Kinderarmut in dieser Stadt zu steigern. Die 101 000 werden das nächste Mal nicht unter 100 000 sein, sondern mehr. Sie machen mehr Kinder arm durch Ihre ganzen Maßnahmen, und Sie suchen eine Ausrede nach der anderen. Und das nervt. Das nervt vor allem die Leute, die selber keines haben. Da darf man sich nicht wundern, dass die verzweifeln und wütend sind und traurig und alles Mögliche und aus dem ganzen demokratischen System aussteigen. Wie wollen wir denn jemandem erklären, dass das eine super Idee ist, wie wir das alles organisieren, wenn die sagen: Ich kriege am 20. vom Monat meinen Kühlschrank nicht mehr voll. Ich kann meinem Kind kein Geschenk mitgeben, wenn es zu einem Geburtstag eingeladen wird. Es ist wirklich ein Elend, es ist eine reiche Stadt, ein reiches Land. Einfach machen, nicht Anträge schreiben. Es ist ja ein Irrsinn, dass die Wiener SPÖ Anträge an die Bundesministerin schreiben muss, damit diese sich irgendwie bewegt. Die nennt das übrigens nicht einmal mehr Kindermindestsicherung, sondern sie redet nur noch von Zukunftssicherung. Da gibt es den nächsten Streit, denn der Herr Babler hätte gerne das Wort gehabt, aber ihr gefällt das nicht, jetzt muss es anders heißen. Mir ist es wurscht, wie das heißt, schauen Sie, dass die Zahl von armen Kindern fällt, bis kein einziges Kind in Armut aufwachsen muss. - Danke schön. (Beifall bei den GRÜNEN.) Präsident Anton Mahdalik: Als Nächster Redner hat sich der Herr Abg. Kowarik gemeldet. - Bitte sehr. Abg. Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ): Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Präsident, Herr Berichterstatter, sehr geehrter Herr Präsident Dr. Kolonovits, meine Damen und Herren auf der Galerie, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach den Ausführungen des Kollegen komme ich zurück zum Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichtes Wien für das Jahr 2025. Dieser Tätigkeitsbericht reiht sich ein in eine Reihe von Tätigkeitsberichten unseres Verwaltungsgerichtes seit dem Jahr - helfen Sie mir - 2014 - glaube ich, gibt es das Gericht, (Zwischenruf.) - danke - und seit diesem Jahr habe ich die Aufgabe für meine Fraktion diesen Tätigkeitsbericht zu kommentieren und auszuführen. Das Traurige an diesen Berichten ist, es wiederholt sich immer wieder eine Sache, auf die ich noch konkret zu sprechen kommen werde. Vieles wurde schon gesagt, in Wirklichkeit empfiehlt es sich zumindest das Vorwort zu lesen, da steht eigentlich schon das Wichtigste drinnen. Die Vollversammlung des Verwaltungsgerichtes Wien hat eben in diesem Vorwort zum Ausdruck gebracht, worum es geht. Natürlich macht es Sinn, sich das in weiterer Folge zur Gänze durchzulesen. Es wird da wie immer gegliedert, zuerst kommt der Personalstand dran. Wir haben schon gehört, bei den Richtern, bei den Landesrechtspflegern, bei den juristischen Mitarbeitern, beim Verwaltungs- und Kanzleipersonal gibt es einen Mangel an Personal, der jetzt nicht neu, sondern seit Bestehen dieses Gerichtes durchgängig ist. Weiters interessant ist auch die Gerichtsorganisation, die Raumorganisation. Wir haben schon gehört, es gibt Klimageräte in drei Verhandlungssälen. Besser wie nix, sage ich, aber ich darf zitieren: "Die Klimatisierung wurde bis dato nicht ausreichend umgesetzt, da eine solche weder in den übrigen Verhandlungssälen, noch in den Arbeitszimmern erfolgte." - Also auch da gibt es einen Nachholbedarf, auch nicht zum ersten Mal im Tätigkeitsbericht ausgewiesen. Was mich immer interessiert - weil es mich selber betrifft, ich bin ja in gewisser Weise auch ein Organ der Justiz in meinem Zivilberuf -, ist Aktenbearbeitung, Aktenverwaltung, die Digitalisierung. Die Digitalisierung ist halt ein zähes Thema, das weiß ich, ist natürlich ein wichtiges Thema und kann sehr viele Synergieeffekte bringen. Das ist aber nicht immer einfach und inzwischen reicht es nicht Jurist zu sein, sondern man muss auch versuchen, sich ein gewisses technisches Verständnis anzueignen. Es gibt hier Fortschritte, das ist erfreulich, es gibt auch einige Sachen, die 2026 eingeführt werden sollen. Also, ich bin neugierig, wie sich das dann im nächsten Bericht darlegt, und habe vor allem auch das große Interesse, ob das wirklich in der tatsächlichen, täglichen Arbeit das bringt, was man sich erhofft. Da gibt es natürlich schon Sachen. Angeführt ist jetzt zumindest die automatisierte Einpflege von Rückscheinen, das macht schon grundsätzlich Sinn, wenn man das dann auch wirklich in der vollen digitalen Aktenführung umsetzen kann. Das ist also eine Hilfe, aber auch gleichzeitig eine Sorge. Das kann ich nachvollziehen. Die richterliche Unabhängigkeit ist auch ein Thema, das nicht zum ersten Mal in unserem Bericht auffällt. Hier wird im Tätigkeitsbericht auf den Bericht der Europäischen Kommission hingewiesen. Darauf wird auch in der Stellungnahme reagiert, die heute auch schon angesprochen wurde. Also, auch nichts Neues. Amtshilfe ist positiv. Wir haben das Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2024 gehabt, da gibt es jetzt eine Erleichterung im Amtshilfeweg. Amtssachverständige wurden auch schon ausgeführt, ein dauerndes Problem, dass wir eben in manchen Bereichen tatsächlich keine bis viel zu wenig haben. Der Geschäftsgang als solcher wurde auch schon angesprochen. Wir haben einen Rekord an neuen Verfahren. Das betrifft also dieses Gericht, die Arbeitsentwicklung ist in Wirklichkeit, vielleicht auch mit gewissen Abstufungen, aber stetig nach oben gegangen. Die Daten sind eindrucksvoll, die Erledigungszahlen sind auch eindrucksvoll. Das sagt ja auch nicht zuletzt, dass die Arbeit im Verwaltungsgericht Wien zumindest bis jetzt gut funktioniert, was ganz wichtig ist. Ich komme noch darauf. Ein Dauerbrenner wurde auch schon angeführt. Das sind die Säumnisbeschwerden, die vor allem die MA 35 betreffen. Meine Damen und Herren, da wurde einerseits gesagt, dass das ein Skandal ist, dass das immer noch der Fall ist, dass dann das Verwaltungsgericht als erste Instanz entscheiden muss. Und das ist natürlich ein rechtsstaatliches Problem, denn man nimmt in Wirklichkeit eine Rechtsschutzinstanz weg, es kann nicht mehr überprüft werden, weil man in der Sache selbst als Gericht dann entscheiden muss. Also, das ist ein Riesenproblem. Wir wissen, das betrifft natürlich vor allem die MA 35. Die Seite 20 ist vielleicht ganz interessant, um sich das wirklich zu vergegenwärtigen. Es wurde schon gesagt, von Seiten der NEOS, da ist tatsächlich was passiert. Ich empfehle die Statistik zu lesen. Ja, die Zahlen sind ein bisschen zurückgegangen. (Zwischenruf von Abg. Thomas Weber.) - Na ja, schauen Sie es sich einmal genauer an auf Seite 20. Ich habe es vor mir liegen, Herr Kollege, ich kann lesen und kann auch die Tabelle interpretieren. Also, im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz ist der Rückgang auffällig, das ist wahrzunehmen, bei der Umsetzung des Staatsbürgerschaftsgesetzes - wir haben gerade vorher die Diskussion über die Staatsbürgerschaft gehabt, wann sie verliehen werden soll beziehungsweise wie das abgewickelt wird - kann man, wie man sieht, unterschiedlicher Meinung sein, tatsächlich sollte aber die Verwaltung funktionieren. Hier haben wir, und das sollte man halt auch dazusagen, im Jahr 2023 auf 2024 einen eklatanten Ansprung gehabt, und darum empfehle ich, dieses Diagramm zu lesen. Jetzt ist es ein bisschen zurückgegangen, aber es sind noch immer über 500 Fälle. Das ist aus meiner Sicht natürlich viel zu viel. Meine persönliche Erfahrung mit der MA 35 in meiner beruflichen Tätigkeit ist - wie soll ich sagen, ich führe das jetzt nicht hier länger aus, weil das vielleicht auch hier nichts zu suchen hat -, es ist noch weiter sehr zäh, ich sage es einmal sehr vorsichtig. Wichtig oder der Sukkus ist der Ausblick beziehungsweise das, was im Vorwort auch auf Seite 3, Punkt 8 ausgewiesen ist. Ich darf das zitieren: "Es geht daher erneut der Appell an den Landtag," - also an uns alle, die wir hier sind - "eine entsprechende budgetäre Sicherung zu unterstützen, da die Gewährleistung eines effektiven Rechtschutzes nicht nur zur Sicherung des Wirtschaftsstandortes, sondern letztlich zur Sicherung des Rechtsstaates notwendig ist." Wir haben schon gehört, und das sind ja immer alle recht vorne dabei, ich habe gestern für den Ausdruck "blablabla" einen Ordnungsruf bekommen - ganz zu Recht im Übrigen, darum verwende ich den Ausdruck jetzt nicht -, aber in Sonntagsreden wird dann halt immer sehr gerne behauptet, wie wichtig der liberale Rechtsstaat ist und wie wichtig unser Rechtsstaat ist. Das wissen wir alle, und das unterstelle ich einmal jedem in dem Raum, dass das den meisten ein Anliegen ist. Es ist schön, wenn man das vor sich herträgt und so auch in Reden zum Ausdruck bringt. Wichtig wäre aber auch das entsprechende Handeln - und das fehlt. Das fehlt, meine Damen und Herren, in Wirklichkeit seit Bestehen dieses Gerichtes. Wer es nicht glaubt, nimmt sich die Tätigkeitsberichte seit 2015 und schaut nach. Es steht immer drin, dass die Personalsituation ausgesprochen unerfreulich ist. Natürlich hat es eine Budgetentwicklung diesbezüglich gegeben - auch das kann man in der Stellungnahme des Amtes der Wiener Landesregierung nachlesen -, no na ned. Es wäre erschreckend, wenn dem nicht so wäre. Auch daran aber sei an dieser Stelle erinnert: Der Umgang des Landes Wien mit seinem Verwaltungsgericht ist einmalig, das möchte ich hier betonen. Schauen Sie in andere Bundesländer! Schon bei der Initiierung und bei der Gesetzeswerdung der Organisationsregeln für unser Gericht war das ein sehr, sehr zäher Weg. Ich erinnere mich daran, dass es auch der Verfassungsgerichtshof war, der dann entscheiden musste, dass die Regeln, die gewählt worden sind - damals auch unter Regierungsbeteiligung der GRÜNEN, das sei hier ausdrücklich angemerkt! -, der Verfassung nicht entsprochen haben. Das macht der Verfassungsgerichtshof, dass er Sachen aufhebt, wenn sie nicht der Verfassung entsprechen. Also das sollte man auch immer mitbedenken, die Schwierigkeit der Verwaltung, vertreten durch die jeweiligen Regierungsparteien, mit einem unabhängigen Gericht. Das zieht sich durch wie ein Strudelteig, wie man in Wien sagt, und liegt uns heute vor. Ich habe Ihnen den Appell vorgelesen. Tatsächlich jedes Mal der Appell, bitte, bitte, sorgt dafür, dass wir entsprechende Mitteln bekommen, dass wir unsere Arbeit anständig erledigen können. Und da sind wir wieder bei den Sonntagsreden, meine Damen und Herren. Ich möchte da schon auch auf etwas Bezug nehmen, weil hier immer von "Demokratie ist so wichtig" die Rede ist. Wir haben das in der letzten Diskussion in der Aktuellen Stunde gehört, da hat die Frau Kollegin der SPÖ, die Letztrednerin, gesagt, ihr ist die Demokratie so wichtig, die Demokratie und Demokratie und Demokratie. Meine Damen und Herren, wenn es Ihnen so wichtig ist, dann handeln Sie auch danach. Dann lesen Sie die Berichte und ziehen Sie die Konsequenzen daraus. Wir haben nur ein Gericht, für das das Land Wien zuständig ist. Das ist das Verwaltungsgericht Wien. Dann sorgen Sie dafür, dass die anständig Geld bekommen, damit sie ihre Arbeit anständig machen können. (Beifall bei der FPÖ.) Das wäre einmal eine Wichtigkeit und da können Sie Ihr Bekenntnis zur Demokratie und zum liberalen Rechtsstaat in die Tat umsetzen und nicht nur davon reden. Sie werfen uns dann vor, das kommt ja immer wieder vor, dass wir die Spalter und was weiß ich noch alles sind, weil wir bei einer Förderung nicht mitgestimmt haben. Ich glaube, gestern ist es mit Herrn Kollegen Reindl durchgegangen, und er hat sich sogar bemüßigt gefühlt, Friedrich Schiller zu zitieren. Er hat das Zitat offensichtlich nicht ganz verstanden, aber soll so sein. Meine Damen und Herren, nehmen Sie zur Kenntnis, wir haben offensichtlich - in einer Demokratie soll das auch so sein, und das ist auch gut so - ein anderes Verständnis vom Mitteleinsatz in unserer Kommune und in unserem Land, von dem wir heute reden. Wir meinen, hier wären wesentlich mehr Mittel unbedingt erforderlich und das sage ich heute nicht zum ersten Mal. Seit ich hier Abgeordneter bin, verfolge ich dieses Gericht und diese Tätigkeitsberichte, also schon mein Leben lang, wenn Sie so wollen. Und jedes Jahr ist es dasselbe Spiel. Jedes Jahr können Sie im Tätigkeitsbericht den Appell an den Landtag und natürlich auch an die Landesregierung nachlesen, anständig für die Mittelversorgung zu sorgen. Wir haben das jedes Jahr. Die Frau Kollegin hat bei der letzten Diskussion in der Aktuellen Stunde gemeint, sie empfindet es als Rassismus, was die FPÖ macht. Ich empfinde es als genant, was Sie hier machen. (Beifall bei der FPÖ.) Sich dann noch hinzustellen und mit dem Finger auf was weiß ich wen zu zeigen - Orbán gibt es nicht mehr, aber der war natürlich immer ein schönes Beispiel oder auf die FPÖ, die sind alle so böse -, und selber macht man genau, also ich möchte nicht sagen das Gegenteil, aber lebt nicht nach dem, was man vor sich herträgt. Das ist in Wirklichkeit zum Genieren, ich sage das einmal so. Was ist die Konsequenz? - Die Konsequenz muss sein, wie gesagt, ich wiederhole mich, und man kann schon sagen, das ist fad, was ich sage, aber es ist halt leider notwendig aus unserer Sicht. Die finanziellen Mittel, und es hängt halt immer an den finanziellen Mitteln, no na ned, das ist alles sehr interessant. Herr Kollege Weber, weil Sie vorher gesagt haben, alles Mögliche zu berücksichtigen. Es hängt halt natürlich am Mitteleinsatz. Denn Mitteleinsatz ist bei einem Gericht natürlich vor allem auch die Personalfrage und die Planstellen, die man hat, um sie zu besetzen. Es ist schwierig genug, dann entsprechend qualifiziertes Personal zu finden, das wissen wir auch alle, aber zuerst brauchen wir einmal das Geld und die Planstellen, denn sonst können wir gar nicht anfangen mit der Arbeit. Das Gericht funktioniert, das ist das Erfreuliche an dem Bericht. Das Gericht ist aber, so interpretiere ich das, ständig am Anschlag. Und ständig am Anschlag zu sein - ich weiß nicht, ob Sie außer als Gemeinderats- und Landtagsabgeordnete noch einen Beruf haben -, hilft nicht bei der positiven Lebenseinstellung und führt natürlich zu Krankenständen und alles, was damit in Zusammenhang steht. Also meine Damen und Herren, reden Sie nicht nur von Demokratie und liberalem Rechtsstaat, sondern sorgen Sie auch dafür, dass unser Verwaltungsgericht Wien anständig arbeiten kann. (Beifall bei der FPÖ.) Zu guter Letzt die Pflichtübung, die ich aber nicht als Pflichtübung sehe, sondern persönlich tatsächlich gerne mache: Mein Dank an das Gericht, an die Mitarbeiter des Gerichtes, die heute zahlreich vertreten sind, was mich sehr freut, die sich selber ein Bild machen können, was hier im Landtag passiert. Das freut mich sehr. Und natürlich an Sie, Herr Präsident, sozusagen als Speerspitze in der Hierarchie des Gerichtes. Danke für Ihre Arbeit und weiterhin viel Erfolg für unseren Rechtsstaat. - Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Prof. Mag. Dr. Gerhard Schmid: Danke, Herr Abg. Mag. Kowarik, für die Wortmeldung. - Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Mag. Seidl. Ich erteile ihr das Wort. - Bitte. Abg. Mag. Alice Seidl, BA (SPÖ): Danke, Herr Präsident. - Sehr geehrter Herr Landesrat, sehr geehrter Herr Präsident des Verwaltungsgerichtes Wien, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wir behandeln gerade den Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichtes Wien und auch die Stellungnahme des Amtes der Wiener Landesregierung dazu. Der Bericht selbst gibt einen umfassenden Einblick in die Arbeit des Gerichtes und zeigt auch, dass diese Arbeit sehr stetig anwächst. Im letzten Jahr gab es da ein Plus von über 8 Prozent bei den anhängigen offenen Rechtssachen auf fast 27 700 Verfahren. Gleichzeitig sehen wir natürlich auch, dass damit Belastungen verbunden sind, die man ernst nehmen muss, und genau das tut das Land Wien auch. In den letzten Jahren wurden laufend zusätzliche Ressourcen bereitgestellt, sowohl personell, als auch was die Räumlichkeiten anbelangt, und auch budgetär. Allein letztes Jahr ist das Budget um rund 2 Millionen EUR aufgestockt worden. Darüber hinaus wurden letztes Jahr zwei neue Richterinnen und Richter ernannt, mit 1. März 2026 nochmals acht zusätzliche Richterinnen und Richter. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: ... in Pension!) Damit will ich jetzt nicht sagen, dass damit jede Herausforderung, vor der das Verwaltungsgericht steht, sofort gelöst wäre. Es zeigt aber wirklich sehr klar, dass das Land Wien die Anliegen des Verwaltungsgerichtes ernst nimmt und auch entsprechend handelt. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Zwei meiner Vorredner haben die MA 35 angesprochen. Ja, es ist korrekt, dass der Großteil der Säumnisbeschwerden der MA 35 zuzuordnen ist. Der hohe Wert an Säumnisbeschwerden hängt aber auch ein bisschen damit zusammen, dass die Zahl der Verfahren natürlich sehr hoch ist. 2025 waren es 173 000 Verfahren und davon haben 0,34 Prozent eine Säumnisbeschwerde ausgelöst. Jetzt muss man auch noch anerkennen, dass die Kapazitäten der MA 35 sehr deutlich ausgebaut worden sind. Bei der Staatsbürgerschaft wurden 2025 über 20 Prozent mehr Verfahren abgeschlossen als im Jahr davor. Das ist für die Tätigkeit eines einzigen Jahres wirklich ein enormer Wert. Auch die Zahl der Säumnisbeschwerden ist gleichzeitig gesunken. Ich finde, man sollte bei aller berechtigten Kritik nicht ausblenden, dass hier wirklich, wirklich viel weitergeht. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Ganz kurz noch zu Kollegen Kowarik: Wenn man sich ein bisschen in den anderen Bundesländern umschaut, dann stimmt es, dass das Landesverwaltungsgericht Wien viel, viel höhere Erledigungszahlen hat. Sehr spannend aber finde ich dabei, dass wenn man sich das Verwaltungsgericht in Salzburg anschaut - nämlich dort, wo die FPÖ zuständig ist -, dort wurden Stellen eingespart. Das nur so als kleines Detail am Rande. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Lassen Sie mich aber wieder zum eigentlichen Thema zurückkommen. Die Verwaltungsgerichte haben eine zentrale rechtsstaatliche Funktion. Sie geben den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, Entscheidungen der Verwaltung überprüfen zu lassen. Gerade das Verwaltungsgericht Wien arbeitet auf hohem Niveau, mit einer hohen Qualität und mit einem ganz großen Engagement der Beschäftigten. Das zeigen einerseits die hohen Erledigungszahlen, aber auch die niedrige Anfechtungsquote, die von 2024 auf 2025 sogar noch einmal gesunken ist und nur noch 4,15 Prozent beträgt. Für uns alle ist klar, ein leistungsfähiges Verwaltungsgericht liegt im Interesse aller Wienerinnen und Wiener. Daher möchte ich mich abschließend in die Danksagungen einreihen und (in Richtung Verwaltungsgerichts-Präsident Univ.-Doz. Mag. Dr. Dieter Kolonovits) auch seitens der sozialdemokratischen Fraktion ein herzliches Dankeschön für Ihre Arbeit im vergangenen Jahr aussprechen. - Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Präsident Prof. Mag. Dr. Gerhard Schmid: Ich danke Frau Abg. Mag. Seidl für ihre Wortmeldung. - Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Mag. Vasold und ich erteile ihr das Wort. - Bitte. Abg. Mag. Stefanie Vasold (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Landesrat, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Präsident und Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Verwaltungsgerichtes! Ich kann mich Kollegin Seidl inhaltlich voll und ganz anschließen und möchte Ihnen für Ihre wichtige Arbeit auch danken. Fast zum Ende der Debatte darf ich noch auf den schon erwähnten Antrag eingehen, den wir bei diesem Tagesordnungspunkt einbringen. Es ist ein Antrag, der sich an die Bundesregierung richtet und in unserem Verständnis durchwegs als Unterstützung für die SPÖ-Sozialministerin zu verstehen ist, auf eine rasche Umsetzung einer Kindergrundsicherung. Im Wesentlichen geht es dabei um zwei Dinge. Das eine sind Sachleistungen und Infrastruktur, und das andere ist eine bundesweit einheitliche, einkommensabhängige, finanzielle Unterstützung außerhalb der Mindestsicherung. Wir wollen also eine Kindergrundsicherung, die eben nicht an der Sozialhilfe oder der Mindestsicherung hängt, sondern als eigenes Instrument auch all jene Kinder erfasst, die armutsgefährdet sind und nicht so wie jetzt ausschließlich jene, die in der Mindestsicherung beziehungsweise Sozialhilfe sind. Wir wollen mit diesem Antrag dem Anliegen Nachdruck verleihen. Sie haben es schon erwähnt, es steht im Regierungsprogramm. Tatsächlich ist es bis jetzt nicht gelungen, bei diesem für uns essenziell wichtigen Thema große Schritte zu machen. Deshalb gibt es ja jetzt auch den Antrag. Und ganz entgegen dem, wie es zuvor formuliert wurde: Es ist uns nicht egal, und wir sind es auch nicht gewohnt, sondern Kinderarmut ist meines Erachtens wahrscheinlich die größte sozialpolitische Ungerechtigkeit und Herausforderung unserer Zeit. Sie hat sehr viel mit Scham und Rückzug zu tun, und sie ist oft nicht auf den ersten Blick sichtbar, weil es sich um kleine Ausschlüsse handelt, die Kinder im Alltag erleben. Es geht um Kinder, die nicht beim Schulausflug mitfahren können. Es geht um Kinder mit zu kleinen Schuhen und mit fehlendem Wintergewand. Es geht um Kinder, die zu Hause weder Platz noch Ruhe haben, um die Hausübung zu machen oder zu lernen. Es geht um Kinder, die keine Geburtstagsfeier machen können und dann sukzessive auch zu keinen anderen Geburtstagsfeiern eingeladen werden. Es geht um Kinder, die nicht im Sportverein sind und sein können, weil es sich die Eltern nicht leisten können. Es geht um Kinder, die nicht auf Urlaub fahren können, was Stück für Stück auch massive Einschnitte in die Freizeit bedeutet. Es geht aber auch um gesundheitliche Fragen. Wir wissen, Armut macht krank. Wir sehen bedauerlicherweise wirklich schon im frühen Kindheitsalter, dass Kinder, die armutsgefährdet oder ausgrenzungsgefährdet sind, an chronischen Erkrankungen, an psychischen Belastungen, an Entwicklungsverzögerungen leiden. Wir sehen das auch im Bildungssystem, wo wir seit Jahrzehnten feststellen, dass Bildung in diesem Land vererbt wird und dementsprechend Kinder, deren Eltern ökonomisch in schwierigen Situationen sind, auch schlechtere Chancen auf dem Bildungsweg haben. Es geht aber auch um Kinder, die sich nicht einmal jeden zweiten Tag ein warmes, gesundes Mittagessen leisten können. Und nein, Kollege Ellensohn, das ist uns nicht egal. Ganz im Gegenteil, wir versuchen wirklich etwas daran zu ändern. Ich glaube, da sind wir uns in dieser Ecke des Raumes eigentlich recht einig. Abgesehen davon, dass Sie natürlich finden, alles was sozialpolitisch in Wien je passiert ist, liegt an den zehn Jahren Regierungsbeteiligung der GRÜNEN und nicht an den 100 Jahren sozialdemokratischer Führung der Stadt. Es können sich alle selber ein Bild machen, wie glaubwürdig das ist (Beifall bei SPÖ und NEOS.), aber ich gestehe ein, uns trennt da weniger als von Karl Mäci Nehammer oder Claudia Bauer, die finden, die sollten sich alle nicht so viele Sorgen und Gedanken machen, sondern einfach ein bisschen mehr Kinder kriegen und dann sieht man schon, wie das mit dem Geld läuft. Sie sagen es richtig, die Kinderarmut nimmt zu. Das ist keine kleine Randerscheinung, sondern es geht laut Armutskonferenz um ein Viertel aller Kinder in Österreich, die armuts- und ausgrenzungsgefährdet sind, 400 000 Kinder in Österreich und 100 000 in Wien. Das ist wirklich keine kleine Zahl, und es bedeutet, dass wir hier wirklich ins Tun kommen müssen. Ich möchte nur schon gerne klarstellen, dass wir in Wien viel tun und das seit vielen Jahrzehnten und auch unabhängig von den zehn Jahren grüner Regierungsbeteiligung. Wir sind, was die Kinderleistungen betrifft, an österreichischer Spitze. Wir haben nicht nur finanziell eine wirklich gute und solide Auszahlung, sondern auch infrastrukturell. Sie wissen es, wir haben einen kostenlosen Kindergarten, wir haben ganztägige Bildungseinrichtungen, wir haben ein kostenloses Mittagessen in den Schulen. Wir haben kostenlose Lernbeihilfe, wir haben Schulsozialarbeit, wir haben wirklich eine unglaubliche Vielfalt an Ferien- und Freizeitangeboten, die ohne finanzielle Belastung stattfinden. Wir haben auch die Wohnbauhilfe, die viele andere Bundesländer nicht haben, und so weiter und so fort. Insofern ist es gewagt, würde ich sagen, sich herzustellen und zu sagen, die SPÖ ruiniert die Kinder und schafft mit ihrer Politik mehr und mehr Kinderarmut. Nichtsdestotrotz sind wir uns einig, dass jedes Kind, das in unserer Stadt von Armut betroffen ist, eines zu viel ist. Wir stellen fest, es sind viele, deshalb muss sich hier etwas bewegen. Der Unterschied zu den GRÜNEN vielleicht, um noch einmal darauf zurückzukommen: Kollege Ellensohn sagt, wurscht, wie hoch das Defizit ist. Das haben wir ja jetzt schon zur Genüge mitgekriegt, dass das Ihr Credo ist. Die von uns grundsätzlich unterstützten Maßnahmen wie die Valorisierung der Familienleistungen. Sie wissen das, natürlich sind wir der Meinung, dass man das tun soll. Wir sind nur der Meinung, man soll es tun, wenn man es auch gegenfinanzieren kann, weil das, was Sie gemacht haben, inhaltlich richtig ist, aber uns jetzt das höchste Defizit dieser Republik bringt und genau der Grund und der Ausgangspunkt dafür ist, dass wir sowohl im Bund, als auch in Wien mit massiven Konsolidierungsbestrebungen zu tun haben. (Zwischenruf von Abg. David Ellensohn.) Und wenn Sie sich hier herstellen und sagen, die Vermögenssteuer ist mehrheitsfähig, dann frage ich mich: Wieso habe Sie es denn nicht gemacht, Kollege Ellensohn? Soweit ich mich erinnern kann, waren Sie in der Bundesregierung. Ich teile sogar Ihre Einschätzung, dass die Vermögenssteuer in diesem Land mehrheitsfähig ist, aber es wird Ihnen möglicherweise in Ihren Jahren der Regierungsbeteiligung nicht entgangen sein, dass sie im Nationalrat nicht mehrheitsfähig ist. (Beifall bei der SPÖ.) Wir bemühen uns auf allen Ebenen, dazu etwas zu machen, aber dass uns die GRÜNEN hier Tag und Nacht, landauf, landab erklären, wie man es eigentlich tun müsste, halte ich schon für gewagt, insbesondere angesichts dessen, dass eben ihre Art, das zu tun, uns wirklich in ein finanzielles und budgetäres Desaster gebracht hat. (Beifall bei der SPÖ.) Kinderarmut zu bekämpfen kostet Geld, das ist, glaube ich, allen Beteiligten klar. Es kostet aber noch viel mehr Geld, sie nicht zu bekämpfen. Es ist eine soziale Frage, es ist eine politische Frage, eine Haltungsfrage. Es ist aber zuletzt auch eine Frage der Folgekosten, wenn man Kinder in Armut aufwachsen lässt. In diesem Sinn glaube ich, die beste Sozialpolitik ist eine präventive Sozialpolitik. Wir unterstützen alle Bemühungen der Bundesregierung, die ja nicht nur aus uns besteht und auch nicht nur aus den NEOS, in dieser Frage Fortschritte zu erzielen. Dementsprechend bitte ich Sie um Unterstützung unseres Antrages. - Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Präsident Prof. Mag. Dr. Gerhard Schmid: Ich danke Frau Abg. Mag. Vasold für ihre Wortmeldung. Bevor wir zur nächsten Wortmeldung kommen, möchte ich sehr herzlich eine hochrangige Delegation der Stadt Belgrad auf der Galerie begrüßen, an deren Spitze den stellvertretenden Gemeinderatspräsidenten von Belgrad, Igor Jovanovic, sowie StR Vladimir Trajkovic und StRin Violeta Filip. - Herzlich willkommen im Wiener Stadion! (Allgemeine Heiterkeit.) - Nein, man ist der Zeit schon ein paar Wochen voraus. (Heiterkeit beim Redner.) Herzlich willkommen im Wiener Rathaus! (Allgemeiner Beifall.) Ich wünsche schöne und beeindruckende Begegnungen hier im Haus, Sie werden bestens von GR Šakic betreut. Alles, alles Gute und einen schönen Aufenthalt in Wien. Vielen herzlichen Dank fürs Kommen. Wir kommen nun im Wiener Rathaus, im Gemeinderats- und Landtagssitzungsaal, zur nächsten Wortmeldung. Zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Mag. Aslan, und ich erteile es ihr. - Bitte. Abg. Mag. Berivan Aslan (GRÜNE): Danke, Herr Präsident! Ich habe mich jetzt nachgemeldet, weil ich mir gedacht habe, ich kann jetzt nicht den Mund halten, während ich nacheinander gehört habe, wie toll alles funktioniert, wie transparent und schön alles ist und weil ich fairerweise den Menschen, die großartige Arbeit leisten und die heute hier sind, auch eine andere politische Perspektive bieten will. In Bezug auf die MA 35, ja, natürlich hat sich da etwas getan in Bezug auf Säumnisbeschwerden. Ja, es gibt schon eine Reduzierung der Beschwerden im Bereich des Aufenthaltsrechtes, aber nicht im Bereich des Staatsbürgerschaftsrechtes. Immerhin betreffen, so wie Kollege Ellensohn das richtig gesagt hat, 92 Prozent der Fälle die MA 35. Ich habe das Gefühl, dass manche hier im Raum, das hat sich heute auch bei der Staatsbürgerschaftsdebatte gezeigt, keine Vorstellung haben, welchen Prozess Betroffene und auch MitarbeiterInnen überhaupt durchmachen müssen. Ich will das anhand eines Beispiels erklären, damit das einmal verständlich ist. Stellen Sie sich vor, Sie beantragen die österreichische Staatsbürgerschaft und jetzt warten Sie fast ein Jahr auf einen Termin, dass Sie überhaupt in der MA 35 eine Person vor den Augen haben, mit der Sie dann überhaupt ein Erstgespräch führen können. Dann geht es weiter, dann erwarten Sie, dass die Behörde die gesetzliche Frist einhält und Ihnen innerhalb von sechs Monaten eine Entscheidung gibt, ob Sie jetzt eingebürgert sind oder nicht. Das passiert in der Regel nicht immer. Was tun Sie als Betroffene? - Sie denken sich, die gesetzliche Frist ist jetzt vorbei, und ich will jetzt eine Säumnisbeschwerde einbringen. Also sagen Sie zur MA 35, liebe MA 35, du hast jetzt wieder drei Monate Zeit, also bitte entscheide, ob du mich jetzt eingebürgert hast oder nicht. Das passiert auch nicht, weil die MA 35 in der Regel diese Fristen einfach verstreichen lässt. Dann kommt Ihr Akt ins Verwaltungsgericht. Wenn wir uns allein schon die ganzen Wartefristen anschauen, sind schon fast eineinhalb Jahre vergangen, und Sie haben noch immer keine Entscheidung, ob Sie eingebürgert sind oder nicht. Wenn ein Mensch schon ein Jahr lang auf ein Erstberatungsgespräch warten muss, dann ist das keine Reform, sondern nur eine Reformankündigung, liebe Kollegen und Kolleginnen. (Beifall bei den GRÜNEN.) Und es passiert auch etwas Fatales: Man nimmt den Menschen einfach einen Instanzenzug weg, man nimmt den Menschen auch das faire Verfahren weg. (Zwischenruf von Abg. Dr. Sascha Obrecht und Abg. Mag. Dr. Michael Trinko.) Man lässt sie im Stich und gleichzeitig überlastet man auch das Verwaltungsgericht. Wissen Sie, warum diese Menschen heute auf der Galerie stehen? Wissen Sie, warum sie heute hier sind? - Nicht, damit Sie die MA 35 schönreden, nicht, damit Sie die Belastung heute schönreden. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Ich habe das nicht!) Der Bericht belegt es. Die Menschen sind heute hier, weil sie am Limit sind. Das Verwaltungsgericht kann diese Situation nicht länger tragen. Das müssen wir einfach zur Kenntnis nehmen. Ich hätte mir jetzt wirklich von Ihnen fairerweise erwartet, dass Sie sich hinstellen und diesen Menschen da oben eine Antwort geben. Das haben Sie nicht gemacht. Einer nach dem anderen ist da gestanden und hat die Situation schöngeredet und hat uns erklärt, wie toll die MA 35 funktioniert. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Bis auf die Opposition natürlich. Aber diese Menschen haben heute keine Antwort von Ihnen bekommen. Solidarisch zu sein, bedeutet in meinem Verständnis, nicht trocken solidarisch zu sein, sondern es bedeutet, konkrete politische Maßnahmen zu setzen. (Beifall bei den GRÜNEN.) Das heißt, mehr Personal, mehr Ressourcen, mehr Budget, nicht nur für die MitarbeiterInnen, sondern auch für die Betroffenen, denn hinter jedem Antrag stecken Perspektiven, steckt eine Zukunft, steckt eine Geschichte. Ich habe mittlerweile Betroffene bei mir, deren Antrag noch nicht einmal bearbeitet wurde und die schon tausende Euros an Anwälte gezahlt haben. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Die haben die falschen Anwälte!) Das ist eine Entwürdigung aller Menschen, die ein Teil dieser Gesellschaft sein wollen, und das ist beschämend. (Beifall bei den GRÜNEN.) Ich habe mich zu Wort gemeldet, um auch euch allen, die in der politischen Verantwortung stehen, zu sagen - da war ich immer fair, ich habe immer die MitarbeiterInnen der MA 35 geschont -, in keine österreichische Einwanderungsbehörde ist so viel Geld geflossen, wie in die MA 35. Keine einzige Einwanderungsbehörde in Österreich ist mit so vielen Ressourcen ausgestattet gewesen. Wenn ein Mensch, ein Betroffener, ein Antragsteller oder eine Antragstellerin nach fünf Jahren noch immer ein Jahr lang auf einen Erstberatungstermin warten muss und ihm auch die Chance der Säumnisbeschwerde weggenommen wird und sein Akt dann beim Verwaltungsgericht landet, dann ist das keine Reform, sondern dann bleibt es auch nach fünf Jahren nur bei einer Reformankündigung. - Danke sehr. Präsident Prof. Mag. Dr. Gerhard Schmid: Ich danke Frau Abg. Aslan für die Wortmeldung. Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abg. Ellensohn, und ich sehe auf Grund der Aufzeichnung, dass die Restredezeit eine Minute beträgt. - Bitte, Herr Abgeordneter. Abg. David Ellensohn (GRÜNE): Danke, dann lasse ich die Begrüßungsformeln weg. Ich könnte es auch tatsächlich berichtigen. GRin Vasold hat gemeint, ich habe gesagt, wurscht, wie hoch das Defizit ist. Ich habe gesagt, wir sind ein reiches Land, unabhängig von der Höhe des Budgetdefizits. Wir sind eine reiche Stadt, unabhängig von der Höhe des Defizits. Das stimmt auf jeden Fall. Und dann noch ganz kurz als Redebeitrag: Es ist wunderbar, wenn uns die SPÖ immer wieder erklärt, dass sie vor 100 Jahren Gemeindebauten gebaut hat, dass Kreisky eingeführt hat, dass ich gratis in die Schule fahren durfte. Das sind alles schöne Sachen, es ist nur lange her. Die Leistung von der Dohnal, alles wunderbar. Was ist im letzten Jahr in dieser Stadt für Kinder besser geworden? - Das ist es, woran Sie sich messen lassen müssen und nicht daran, was man vor 10 oder 20 oder vor 100 Jahren gemacht hat. Sie haben in dieser Stadt die Kinderarmut hochgetrieben, durch Maßnahmen die nicht zwingend sind, denn das Budgetdefizit kann man auch anders beseitigen. Niemand hat Sie gezwungen, auf eine Leerstandsabgabe zu verzichten (Zwischenruf bei der SPÖ.) und stattdessen Kindern, die in armen Haushalten leben, Geld aus der Tasche zu ziehen. Das ist eine politische Verantwortung von Ihnen und von sonst gar niemandem. Es ist sehr traurig, dass das hier ein ums andere Mal von Ihnen verteidigt wird. Kümmern Sie sich um die Kinder und nicht um die reichen Leute. (Beifall bei den GRÜNEN.) Präsident Prof. Mag. Dr. Gerhard Schmid: Ich danke Herrn Abg. Ellensohn für seine Wortmeldung. - Und nun bitte ich den Herrn Präsidenten des Verwaltungsgerichtes, Herrn Univ.-Doz. Mag. Dr. Dieter Kolonovits, um seine Ausführungen. - Bitte, Herr Präsident. Präsident des Verwaltungsgerichtes Univ.-Doz. Mag. Dr. Dieter Kolonovits: Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Stadtrat, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, liebe MitarbeiterInnen des Verwaltungsgerichtes Wien oben auf der Galerie! Im Berichtsjahr 2025 betrug der Eingang an Rechtssachen beim Verwaltungsgericht Wien rund 20 100 Verfahren. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies einen Zuwachs von 2 400 Verfahren. Insgesamt waren im Berichtsjahr 27 700 Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Wien anhängig. Es wurden rund 19 400 Rechtssachen entschieden. Das ist der höchste Erledigungswert seit Bestehen des Verwaltungsgerichtes Wien. Somit wurden im Berichtsjahr pro RichterIn zirka 199 Rechtssachen erledigt und pro Landesrechtspfleger 195 Rechtssachen abgeschlossen. Für diese ganz herausragende Leistung möchte ich mich gleich zu Beginn ganz aufrichtig bei allen MitarbeiterInnen des Verwaltungsgerichtes Wien bedanken. Am liebsten würde ich alle persönlich aufzählen. Das geht zeitlich natürlich nicht, aber ich möchte schon zumindest alle Bedienstetengruppen nennen, die als Teams so gut zusammenarbeiten und dieses Ergebnis erst ermöglichen, auf die Sie und wir alle besonders stolz sein können. Also den Richterinnen und Richtern, den Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, den juristischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und den MitarbeiterInnen in den Geschäftsabteilungen, also in den Kanzleien und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Präsidium, also in der Justizverwaltung, ein aufrichtiges und herzliches Dankeschön dafür! (Allgemeiner Beifall.) Die Sicherstellung eines effektiven Rechtsschutzes in dieser hohen Qualität blieb damit für die Bürgerinnen und Bürger auch im Berichtsjahr gewährleistet, dies jedoch durch einen enormen persönlichen Einsatz über die Belastungsgrenzen hinweg. Als Präsident des Gerichtes ist es mir wichtig, Sie, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, im Rahmen meiner Fürsorgepflicht für die gerade genannten und auch so gelobten MitarbeiterInnen des Verwaltungsgerichtes Wien auf eine Überlastungssituation hinzuweisen. Diese Überlastung belegen nicht nur sehr viele persönlichen Gespräche, die ich mit den MitarbeiterInnen führe, sondern wir haben diese Überlastung im Tätigkeitsbericht auch durch Kennzahlen objektiviert. Einerseits mit dem seit 2015 eingeführten und seit vielen Jahren im Gericht von dafür zuständigen richterlichen Kollegialorganen, nämlich dem Geschäftsverteilungsausschuss und dem Personalausschuss, entwickelten System der Bewertung der Akten in Punkten, je nach Komplexität und Aufwand dieser Akten. Dieses ist auf Seite 18 des Berichtes näher dargelegt. Im Übrigen findet dieses Bewertungssystem bei den anderen Landesverwaltungsgerichten in ähnlicher Form ebenfalls Anwendung. Und andererseits auch im Vergleich mit der durchschnittlichen Aktenbelastung, über alle einlangenden Akten, also die schwierigen und die einfachen, hinweg, im Vergleich mit den anderen Landesverwaltungsgerichten und dem Bundesverwaltungsgericht, die alle in ihren Tätigkeitsberichten auch von einer hohen Belastung sprechen, wo aber das Verwaltungsgericht Wien sehr viel höhere Zahlen aufweist. Sie haben dazu eine Tabelle auf Seite 18 des Berichtes. Diese personelle Überlastung ist im Moment meine große Sorge, daher möchte ich zuerst darüber sprechen. Im Bericht der Vollversammlung ist sie auch ganz zentral im Vorwort auf den Seiten 1 und 3 dargelegt. Dort wird ein dringender Appell an den Landtag formuliert, die notwendige budgetäre Sicherung zu unterstützen, da die Gewährleistung eines raschen und auch effektiven Rechtsschutzes nicht nur zur Sicherung des Wirtschaftsstandortes, sondern letztlich zur Sicherung des Rechtsstaates notwendig ist. Nun zu unseren Kennzahlen, die diese Überlastung zeigen: Den RichterInnen wurden rund 16 900 Akten zugewiesen. Dies bedeutet nach dem Bewertungssystem in Punkten eine Zuweisung für jeden vollbeschäftigten Richter und jede vollbeschäftigte Richterin von 274 Punkten. Letztes Jahr hatten wir 241 Punkte, das heißt, es ist noch einmal ein Anstieg. Hingegen werden 180 Punkte im Jahr vom Personal- und vom Geschäftsverteilungsausschuss als Maßstab, den man bei entsprechender Unterstützung durch das nicht richterliche Personal, einem funktionierenden Arbeitsumfeld als eine auf Dauer zumutbare jährliche Belastung angesehen. Sie sehen, dass die Mehrbelastung deutlich überschritten war und diesem Richtwert nicht entspricht. Dieser Richtwert von 180 Punkten, der eben darauf ausgelegt ist, dass man diese Leistung auf Dauer erbringen kann, wird am Verwaltungsgericht Wien schon seit mehreren Jahren weit überschritten. Dieses Jahr ist die Arbeitslast der einzelnen RichterInnen, berechnet nach dem Punktesystem, so hoch wie noch nie zuvor seit Bestehen des Verwaltungsgerichtes Wien. Die Zuweisung von 16 900 Akten im Berichtsjahr an die RichterInnen bedeutet pro Richterin und Richter die Bewältigung einer Anzahl von 207 Akten, im Vergleich zu 184 Akten im Vorjahr. Das ist eine Steigerung von 12,5 Prozent. Auch im Vergleich zu den anderen Landesverwaltungsgerichten und zum Bundesverwaltungsgericht, die alle eine hohe Belastung haben, zeigt sich, dass das Verwaltungsgericht Wien besonders belastet ist und extrem hohe Eingangszahlen aufweist. Mit der Tabelle auf Seite 18 soll einerseits auf die hohe Arbeitsbelastung des Verwaltungsgerichtes in Österreich hingewiesen und andererseits die massive Mehrbelastung in Wien hervorgehoben werden. Die Eingangszahlen dort in der Tabelle, wenn Sie sich das anschauen, bewegen sich in den Tätigkeitsberichten der anderen Landesverwaltungsgerichte und des Bundesverwaltungsgerichtes zwischen 100 und 134 Akten pro Jahr. In Wien war 2024 der Eingang 187 Akten pro Richterin und Richter und heuer, im Berichtsjahr 2025, noch mehr, nämlich 207 Akten. Das ist augenscheinlich sehr viel mehr als bei den anderen Gerichten. Eine Änderung dieses Trends wird nur durch eine umfangreiche Aufnahme von zusätzlichem richterlichen und nicht richterlichen Personal zu erreichen sein. Andernfalls drohen mittel- bis langfristig gesundheitliche Auswirkungen auf das Personal und damit verbundene Kosten im Zusammenhang mit Dienstunfähigkeiten. Im Berichtsjahr wurden mit Wirksamkeit 1.7.2025 zwei zusätzliche RichterInnen ernannt und im laufenden Jahr rasch mit Wirksamkeit 1.3.2026 acht weitere RichterInnen. Am 1.7.2024 sind zehn neue RichterInnen ernannt worden. Das heißt, in den letzten zwei Jahren sind 20 neue RichterInnen ernannt worden. Die Abwicklung der Ausschreibung und Nachbesetzungen läuft hier mit dem Amt der Landesregierung sehr rasch und sehr effizient. Dafür möchte ich mich beim Herrn Bürgermeister und Landeshauptmann von Wien sowie insbesondere auch beim heute hier anwesenden Herrn Stadtrat für Personal, auch in seiner Funktion als Mitglied der Landesregierung, für die sehr gute und fruchtbringende Zusammenarbeit im Sinne des Gerichtes bedanken. Für die äußerst zügige Durchführung des Auswahl- und Besetzungsverfahrens, das oft nicht einmal sechs Monate beträgt, mit der Unterstützung durch das Amt der Landesregierung, möchte ich mich beim Herrn Magistratsdirektor in seiner Funktion als Landesamtsdirektor sehr herzlich bedanken. Es soll heuer auch die Stelle eines Richters, der im laufenden Jahr per 1.5.2026 als Hofrat zum Verwaltungsgerichtshof ernannt wurde, rasch, voraussichtlich bereits mit 1.8.2026, nachbesetzt werden. Im Berichtsjahr 2025 wurden zwei weitere Kollegen zu Hofräten des Verwaltungsgerichtshofes ernannt. Es wurden also in einem Zeitraum von etwa einem Jahr, drei Richter zu Hofräten des Verwaltungsgerichtshofes ernannt, wozu ich an dieser Stelle auch sehr herzlich gratulieren möchte. Das zeigt auch, welche qualitätsvolle Arbeit am Verwaltungsgericht Wien geleistet wird, dass unsere RichterInnen bei Bewerbungen zum Verwaltungsgerichtshof so exzellent reüssieren. Derzeit verfügt das Gericht über 83 Dienstposten und sechs Überhänge, also 89 Dienstposten. Diese sollen als weiterer positiver Schritt auf 90 Dienstposten systemisiert werden, wofür wir dankbar sind. Das ist jedoch noch immer weit weg von der Dienstpostenanzahl, die auf Grund der eben dargelegten Kennzahlen notwendig wäre. Im Ausblick auf Seite 27 wird daher festgehalten: Im Hinblick auf die im Berichtsjahr den RichterInnen zugewiesenen 22 323 Punkten wären bei der Annahme, dass 180 Punkte pro Richter auf Dauer zumutbar sind, gesamt 124 RichterInnen benötigt. Das Problem ist nämlich, dass der zusätzliche Effekt der erfolgten Nachbesetzungen - die ja geschehen sind, und ich habe sie aufgelistet - die dargelegte Arbeitsbelastung oder den Anstieg der Arbeitsbelastung und andererseits auch die Kapazitäten, die auf Grund von Ruhestandsversetzungen und weiteren Karenzierungen zur Pflege der Kinder- und Elternkarenzen nicht ausreichend kompensieren können. Besonders problematisch schaut es auch bei der Belastung der LandesrechtspflegerInnen aus. Diese haben heuer, im Berichtsjahr 2025, 3 162 Akten zur eigenständigen Erledigung zugewiesen bekommen. Bei etwa 16 vollbeschäftigten Landesrechtspflegern ergibt das eine Belastung von zirka 194 Akten pro vollbeschäftigten Landesrechtspfleger, was einem Zuwachs von 14,8 Prozent entspricht. Im Akteneinlauf der Rechtspfleger ist es aber im laufenden Jahr zu einer massiven Zuspitzung insofern gekommen, dass der Eingang bei den Mindestsicherungsakten so stark zugenommen hat, dass auf Basis einer Hochrechnung aller Eingänge bis Ende April 2026 ein Eingang von etwa 5 608 Akten für die RechtspflegerInnen prognostiziert wird. Dies bedeutet, dass 2026 jede Rechtspflegerin etwa 330 Akten zur Erledigung zugewiesen bekommen wird. Bis Ende April wurden den Rechtspflegern tatsächlich rund 1 600 Akten zugewiesen. Im Hinblick darauf liegt eine akute Überlastungssituation vor. Neben der Erledigung ihrer Akten im Bereich der Mindestsicherung und der Wohnbeihilfe haben diese auch drei RichterInnen gemäß § 25 des Verwaltungsgerichtsgesetzes bei der Zuarbeit zu betreuen. Dies ist bei dieser Überlastung mit eigenen Fällen nur sehr eingeschränkt möglich. Ich habe daher in Jour fixe und Besprechungen mit den RechtspflegerInnen als rasche Abhilfe erwogen, dass die Betreuung der RichterInnen verstärkt durch juristische MitarbeiterInnen übernommen wird, jedenfalls so lange die RechtspflegerInnen mit ihren eigenen Akten so überlastet sind, damit sie eben mehr Kapazität zur Erledigung dieser eigenständigen Akten haben. Derzeit absolvieren zwar sieben Personen die gesetzlich vorgesehene einjährige Ausbildung zum Landesrechtspfleger, diese ist aber frühestens mit 1.3.2027 abgeschlossen. Die RechtspflegerInnen stehen nunmehr vor der Herausforderung, dass sie auch in diese Ausbildung integriert sind und auch Ausbildungsaufgaben für die neuen LandesrechtspflegerInnen übernehmen müssen; was sie auch tun und wofür ich sehr dankbar bin. Die Ausbildung wird hauptsächlich am Verwaltungsgericht Wien organisiert. Es haben sich dankenswerterweise auch RichterInnen und MitarbeiterInnen aus der Justizverwaltung für diese praxisnahe Ausbildung sehr engagiert. Ich habe zumindest für die Überbrückung bis dahin Anträge für zusätzliche juristische Mitarbeiter gestellt. Diese wurden aber auf Grund der budgetären Lage nur teilweise und nicht in ausreichendem Ausmaß bewilligt. Durch zusätzliche juristische MitarbeiterInnen könnte aber flexibel, rasch und kostengünstig Abhilfe geschaffen werden. Es geht hier im konkreten Fall, im Bereich der Landesrechtspfleger, um eine absolute Notmaßnahme, um die budgetäre Bewilligung von sechs zusätzlichen MitarbeiterInnen für ein Jahr, von Mitte 2026 bis Mitte 2027, bis die neu ernannten RechtspflegerInnen ihren Dienst antreten können. Die juristischen MitarbeiterInnen zeichnen sich dadurch aus, dass sie rasch ausgewählt und angestellt werden können. So haben sich für eine ausgeschriebene Stelle etwa aktuell 70 Personen beworben. Sie arbeiten sich rasch ein und sind rasch eine qualifizierte Unterstützung bei der Zuarbeit, also bei Recherchearbeit, Grobprüfung von Akten auf Fristen, Parteistellung, Verbesserungsaufträgen, Konzeption von Zwischenerledigungen, Konzeption von Ausfertigungen für Enderledigungen. Dadurch können die RichterInnen für ihre Kernaufgabe, also insbesondere die öffentlich-mündliche Verhandlung der Rechtssachen und die Verkündung der Entscheidungen unmittelbar nach Schluss der Verhandlung entlastet werden. Gleichzeitig erfolgt eine qualifizierte Ausbildung der juristischen MitarbeiterInnen. Sie machen eine Dienstprüfung für den Magistrat und wechseln regelmäßig als junge, gut ausgebildete, im Magistrat auf Grund ihrer guten Ausbildung gern gesehene MitarbeiterInnen in den Magistrat. Manche von ihnen haben sich dann nach einigen Jahren der Berufserfahrung in der ersten Instanz wieder als RichterInnen beworben und haben sich am Verwaltungsgericht Wien bestens bewährt. So gesehen ist das sowohl für den Magistrat als auch für das Verwaltungsgericht Wien eine Win-win-Situation. Im Tätigkeitsbericht wurde daher auch ganz dringend der Appell für die Aufnahme von zusätzlichen juristischen Mitarbeitern gemacht - und zwar nach einem idealen Betreuungsschlüssel von einem juristischen Mitarbeiter, der zwei RichterInnen betreuen soll, wie es zum Beispiel beim Bundesverwaltungsgericht der Fall ist. Dieses verfügt laut seinem Tätigkeitsbericht 2024 über 189 Planstellen für juristische MitarbeiterInnen bei 220 Dienstposten für RichterInnen. Wir haben derzeit nur 16 juristische MitarbeiterInnen. Im Tätigkeitsbericht wird daher der dringende Appell an das Land Wien gerichtet, deutlich mehr juristische MitarbeiterInnen aufzunehmen, nämlich 41 juristische MitarbeiterInnen, für eine Eins-zu-zwei-Betreuung wie am Bundesverwaltungsgericht Wien für die derzeit vorhandenen RichterInnen. Das ist auf Seite 7 näher dargelegt. Dies wäre natürlich bei der Anstellung von zusätzlichen Richtern entsprechend anzupassen. Es ist auch essenziell, den Betreuungsschlüssel von Kanzleibediensteten zu RichterInnen im Umfang von eins-zu-zwei in den Geschäftsabteilungen zu erhöhen, um die im Vergleich zu allen anderen Landesverwaltungsgerichten extrem hohen Erledigungszahlen aufrechterhalten zu können. Im Hinblick auf die dargestellte prekäre Personalsituation, die dringend zusätzliche finanzielle Mittel erfordert, ist es besonders dramatisch, dass vor etwa zwei Wochen das Verwaltungsgericht Wien für das Budget 2027 über notwendige Sparmaßnahmen im Ausmaß von 5 Prozent seines Budgets informiert wurde. Das bedeutet Einsparungen in der Größenordnung von etwa 1,3 Millionen EUR. Da das Verwaltungsgericht Wien als größten Brocken Personalkosten aufweist und nicht wie andere Dienststellen etwaige Projekte, die hohe Kosten aufweisen, verschieben kann, hätte das dramatische Auswirkungen auf den Dienstbetrieb und könnte nur durch Nichtnachbesetzung von Posten, Streichung von Überstunden und so weiter eingehalten werden. Es würde sich also ganz gravierend auf den Dienstbetrieb auswirken. Ich möchte klarstellen, dass unserem Gericht die insgesamt schwierige budgetäre Lage bewusst ist und wir nach allen Möglichkeiten suchen, um die Effizienz zu steigern, wenn die Personalressourcen nicht im gleichen Ausmaß erhöht werden können, wie die Arbeitslast steigt. Daher appelliere ich an Sie, uns auch im Bereich der Sachmittel jedenfalls zu unterstützen. So wurden etwa zum Beispiel juristische KI-Recherchetools für RichterInnen von juristischen Fachverlagen bereits intensiv getestet. Sie wären eine große Hilfestellung, und es besteht der Wunsch, diese zu bekommen. Sie wurden beantragt, aber derzeit noch nicht genehmigt, wobei ein zentraler Einkauf für alle Dienststellen über die MA 01 - Wien Digital, wie bei der Zurverfügungstellung der juristischen Datenbanken, nur konsequent und die wohl sparsamste Maßnahme wäre, da die Lizenzen typischerweise günstiger werden, wenn eine größere Zahl abgenommen wird. Im Tätigkeitsbericht wurde die Digitalisierung der Aktenbearbeitung angesprochen. Das Verwaltungsgericht Wien ist sich auch bewusst, dass im Bereich der umfassenden Digitalisierung der Verfahren Aufholbedarf besteht. Doch dafür bedarf es auch umfangreicher budgetärer Mittel, damit unser IT-Dienstleister Wien Digital auch die notwendigen Schritte umsetzen kann. Ziel ist es, so rasch wie möglich die volle digitale Aktenführung am Gericht umzusetzen. Weiters sollen die für eine entsprechende digitale Akten- und Verhandlungsführung notwendigen Applikationen und technischen Begleitinstrumente auch mit KI-Unterstützung evaluiert und angepasst werden. Betreffend die Gewährleistung der richterlichen Unabhängigkeit des Berichtes, ist insbesondere auf den Wunsch der Vollversammlung auf eine zeitnahe Novellierung der Vorschriften über die Dienstbeurteilung hinzuweisen. Beim derzeitigen Intervall der Dienstbeurteilung - in den ersten drei Jahren erfolgt sie jährlich und dann kontinuierlich alle drei Jahre - ist eine Annäherung an die Rechtslage in der Justiz angemessen. Einerseits scheint die aktuelle Häufigkeit nicht erforderlich und bindet gerichtsinterne Ressourcen, andererseits ist durch das Dreijahresintervall eine anlassfallbezogene Beurteilung derzeit nicht möglich, obwohl sie manchmal angebracht wäre. Für die effiziente Arbeit und die vom Gesetzgeber vorgesehene Bürgernähe des Verfahrens vor den Verwaltungsgerichten ohne hohe Kosten wäre auch eine Verbesserung bei der Zurverfügungstellung von Amtssachverständigen notwendig. Dies ist im Einzelnen auf den Seiten 14 bis 16 dargelegt und wäre sicher verbesserungswürdig. Für die Effizienz und das Arbeiten ist bei der zunehmenden Hitze die Klimatisierung wichtig. Im Gerichtssaal wurden relativ kostengünstig Klimageräte in drei Verhandlungssälen sowie im Akteneinsichtsraum eingebaut. Diese klimatisierten Verhandlungssäle konnten bestmöglich zur allgemeinen Nutzung auf alle RichterInnen aufgeteilt werden, wobei es natürlich schon eine Herausforderung ist, weil wir ansonsten 21 Verhandlungssäle zur Verfügung haben und da sehr viel organisatorische Arbeit dahintersteckt. Diese Klimatisierung muss jedenfalls so rasch wie möglich in den Verhandlungssälen fortgesetzt werden. Sie kann rasch umgesetzt werden, sie ist kostengünstig, und sie bringt eine deutliche Erleichterung in den Verhandlungen. Hervorheben möchte ich noch, dass am Verwaltungsgericht Wien im Berichtsjahr fast 8 000 Verhandlungen stattgefunden haben. Zum Schluss möchte ich im Ausblick für das laufende Jahr 2026 noch einmal auf den wichtigsten Punkt zurückkommen: die hohe Arbeitslast und die Überlastung im Berichtsjahr und die Notwendigkeit, eine Entlastung zu schaffen. Die Hochrechnung für das Jahr 2026 auf Basis aller Zahlen bis Ende April 2026 prognostiziert nämlich keine Entlastung, sondern - ganz im Gegenteil - einen neuen Höchsteingang an Akten, nämlich 23 500 Akten aus heutiger Sicht, also noch einmal um 3 400 Akten mehr als im Berichtsjahr. Es ist daher dringend notwendig - da keine Entspannung beim Eingang zu erwarten ist -, dass rasch auf die dargelegte personelle Überlastung reagiert wird. Ich bin insofern sehr froh, dass der Bericht heuer im Landtag bereits im Mai besprochen wird und dass jetzt noch rasch und dringend Weichen für Unterstützungsleistungen für das laufende Jahr 2026 möglich sind. Jede Investition zur Abhilfe der Überlastung spiegelt sich in raschen und qualitätsvollen Entscheidungen wider, sei es in komplexen Baubewilligungsverfahren, zum Beispiel für große Wohnbauprojekte oder Anlagengenehmigungen. Jede rasche Entscheidung wirkt sich darauf aus, dass keine höheren Kosten durch Wartezeiten und Stillstand entstehen. Jede rasche Entscheidung sichert öffentliche Ordnung und Sicherheit, sei es im Bereich von Großdemonstrationen oder Gefährdungen des Arbeitsmarktes durch Verstöße gegen das Sozialversicherungsrecht oder das Ausländerbeschäftigungsgesetz. Jede rasche Entscheidung sichert auch die höchstpersönlichen Lebensumstände und damit auch ganz zentral den sozialen Frieden in der Großstadt Wien, wenn Sie nur an die Entscheidungen im Bereich der Mindestsicherung und auch im Bereich des Niederlassungsrechtes und des Staatsbürgerschaftsrechtes denken. Ich könnte noch sehr viele Beispiele aufzählen, die zeigen, dass sich Entscheidungen des Verwaltungsgerichtes Wien auf Grund seiner umfassenden Zuständigkeit in so vielen Lebenssachverhalten der Menschen und Unternehmen in Wien auswirken und faktisch in etwa 96 Prozent der Fälle auch letztinstanzlich sind, weil die Anfechtungsquote bei den Höchstgerichten nur 4 Prozent beträgt. Es spielt daher eine große Rolle, ob gewährleistet ist, ob diese Entscheidungen rasch und qualitätsvoll ergehen können, weil das Gericht ausreichend Personal und Sachmittel hat. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, ich bin sicher, dass Sie wie bisher mit großer Verantwortung die Anliegen des Verwaltungsgerichtes Wien behandeln werden und bedanke mich sehr herzlich für Ihre Aufmerksamkeit. (Allgemeiner Beifall.) Präsident Prof. Mag. Dr. Gerhard Schmid: Sehr geehrter Herr Präsident, ich danke Ihnen für Ihre Ausführungen und bitte Sie, den Dank des Wiener Landtages an Sie persönlich und an alle Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mitzunehmen, aber nicht nur den Dank, sondern vor allem auch den Respekt und die Wertschätzung für die von Ihnen so genau skizzierten Tätigkeitsbereiche und auch die Schwierigkeiten, unter den von Ihnen geschilderten Rahmenbedingungen. Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. Der Herr Berichterstatter, der Herr Landesrat, hat das Schlusswort. - Bitte schön. Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Präsident des Verwaltungsgerichtes, sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte selbstverständlich in die gleiche Kerbe schlagen wie unser Präsident und den Dank und die Wertschätzung auch von meiner Seite, ganz besonders an Sie und das gesamte große Team des Verwaltungsgerichtes übermitteln. Es ist ein Dank und ein großer Respekt vor Ihrer sehr beeindruckenden Leistung in einer sehr zentralen Rechtssicherheitseinrichtung unserer Republik und unserer Stadt. Insofern ist der Bericht des Verwaltungsgerichtes Jahr für Jahr auch ein Bericht über genau diese Leistung, die, wie gesagt, ausgesprochen eindrucksvoll ist. Ich habe auch jedes Jahr den Eindruck, dass dafür große Anerkennung hier im Haus herrscht - und zwar über alle Fraktionsgrenzen hinweg. Ich bitte, das auch mitzunehmen an die Kolleginnen und Kollegen. Es liegt in der Natur der Sache, dass eine Person mit einer sehr zentralen Verantwortung hier nicht Redner ist in so einer Debatte, aber doch erwähnt werden soll, und das ist der Leiter des Amtes der Wiener Landesregierung, unser Landesamtsdirektor, respektive Magistratsdirektor. Ich möchte an dieser Stelle auch das Dankeschön dieses Hauses an ihn richten, weil er, wie der Herr Präsident schon erwähnt hat, in einer sehr, sehr zentralen Funktion als direktes Gegenüber fungiert, in einer Funktion, der er auch mit großer Wertschätzung und mit dem Ziel, auch immer wieder Verbesserungen zu erreichen, nachkommt. Man sieht das an den Zahlen. Es ist bereits von Abg. Seidl kurz erwähnt worden, seit 2014 sind die Gesamtausgaben von zirka 18 Millionen EUR auf 29 Millionen EUR angestiegen. Das gilt natürlich und besonders auch für die Personalausgaben, die von zirka 13 Millionen EUR auf 21 Millionen EUR angestiegen sind. Dass das deutlich mehr als die Inflation ist, liegt an der Tatsache, dass es eben schon immer wieder gelungen ist und auch weiterhin gelingen muss, das möchte ich an dieser Stelle auch klar sagen, auch den Stand an Personal weiterzuentwickeln, ich würde sagen, mit einer Trias von Maßnahmen. Einmal, wie schon erwähnt, mit der sehr, sehr schnellen Nachbesetzung: Wir haben uns da deutlich weiterentwickelt in den letzten zehn Jahren. Zum zweiten durch die Genehmigung von Überhängen, um eben auch auf Situationen von Engpässen schnell reagieren zu können und dann eben durch eine Systematisierung. Mit Mai 2026 sind es dauerhaft 90 Richter und 24 Rechtspfleger. In den letzten zwölf Monaten sind zehn Richter neu angestellt worden. Das ist ein Ausdruck dieser Situation, aber dass es notwendig ist, ist ja heute sehr klar im Raum gestanden. Notwendig deshalb, weil die Anforderungen an Sie immer größer werden. Da möchte ich von dieser Stelle ausgehend schon auch ein Thema ansprechen, das Sie zuletzt angesprochen haben, dass es nämlich hier auch zu einem Thema der immer größeren Belastung oder der immer größeren Anforderung des Landes und damit aber auch des Verwaltungsgerichtes kommt, durch Veränderungen, durch gesetzliche Novellen oder Veränderungen auf Bundesebene. Ich möchte, weil wir gerade mitten in einer Staats- und Verwaltungsreformdiskussion sind, an dieser Stelle auch sagen, dass wir da Schulter an Schulter gehen. Ich selber habe das auch in den Reformarbeitsgruppen für das Land Wien eingebracht. Es soll - und zwar lückenlos, und das war in den letzten Jahren oft spektakulär nicht der Fall - das sogenannte Konnexitätsprinzip herrschen. Das heißt, dass der Aufgabe auch die Finanzierung folgen muss. Wir haben in den letzten Jahren sehr, sehr oft als Land Aufgaben übernommen, die bundesgesetzlichen Änderungen nachgefolgt sind, die Mittel dazu aber nicht. Das ist eine große Herausforderung für das Land, für die Landesverwaltung und nachgeordnet selbstverständlich für das Verwaltungsgericht. Das ist überhaupt keine Kritik an der jeweiligen Änderung der gesetzlichen Reglungen auf Bundesebene. Ein Beispiel wäre etwa das Recht auf Staatsbürgerschaft für NS-Verfolgte oder deren Nachkommen. Das ist ja eindeutig eine ausgesprochen gute Sache. Das kleine Problem an der Umsetzung dieser Sache ist, die einzige Behörde in der Republik Österreich, die das umsetzen muss, ist die MA 35. Damit wäre nur ein Beispiel genannt, weshalb wir an einem Strang ziehend immer auch von anderen Gebietskörperschaften einfordern müssen, dass wenn sich Aufgaben verschieben oder dazukommen, wir dafür sorgen müssen, dass auch die Ressourcen dazukommen. Weil es heute schon sehr intensiv diskutiert wurde und jetzt gerade das Thema der Staatsbürgerschaft im Raum steht: Nicht alle Veränderungen der letzten 25 Jahre in dieser Rechtsmaterie sind so wie das Beispiel des Rechtsanspruches auf Staatsbürgerschaft für die NS-Nachkommen ausschließlich inhaltlich gute. Viele hatten unmittelbar zur Folge, dass diese Verfahren einfach unglaublich komplex werden. Es ist ja heute schon im Raum gestanden - und zwar sowohl für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Behörde, die ich hier auch in Schutz nehmen möchte, als auch eben für das Verwaltungsgericht. Also ich möchte an dieser Stelle auch noch sagen, wir stehen hier Schulter an Schulter, ziehen an einem Strang auch in dieser Reformdiskussion aktuell, um diesem Prinzip "Finanzierung folgt Aufgabe" auch Gehör zu verschaffen. Es kann ja nicht sein, dass immer mehr Aufgaben dazukommen, die Gebietskörperschaften aber die Mittel dafür nicht bekommen. Lange Rede, kurzer Sinn: Ich glaube, es sind genug Worte gewechselt worden, wichtig ist die Zusammenarbeit. Ich möchte mich für die großartige Zusammenarbeit sehr herzlich bedanken, auch für das wertschätzende Erkennen des Gegenübers. An dieser Stelle - wie gesagt, er ist heute nicht da -, möchte ich mich auch für das Feedback zur Kooperation mit dem Herrn Magistratsdirektor bedanken. Noch einmal ein Danke an Sie alle. - Ich bitte um Zustimmung. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Präsident Prof. Mag. Dr. Gerhard Schmid: Ich danke dem Herrn Berichterstatter, dem Herrn Landesrat, für seine abschließenden Worte. Ich bitte nun jene Mitglieder des Landtages, die den vorliegenden Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichtes Wien für das Jahr 2025 zur Kenntnis nehmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ich stelle hier die einstimmige Kenntnisnahme fest. Ich bitte nun jene Mitglieder des Landtages, die die vorliegende Stellungnahme des Amtes der Wiener Landesregierung zum Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichtes Wien für das Jahr 2025 zur Kenntnis nehmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ich sehe hier die Zustimmung bei den NEOS und der SPÖ gegen die Stimmen der ÖVP, der FPÖ und den GRÜNEN. Somit ist diese Kenntnisnahme mehrheitlich erfolgt. Es liegt nun ein Beschluss- und Resolutionsantrag zur Postnummer 4 der Tagesordnung der Abgeordneten Mautz, Vasold, Pany, Gremel, Poljak, Bernecker-Thiel und Burian vor. Es geht um die rasche Umsetzung einer Kindergrundsicherung durch die österreichische Bundesregierung. Wer für diesen Beschlussantrag ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. - Hier sehe ich die Zustimmung bei NEOS, SPÖ und GRÜNEN gegen die Stimmen von ÖVP und FPÖ. Somit ist dieser Antrag mehrheitlich angenommen. Wir kommen nun zur Postnummer 2 der Tagesordnung. Postnummer 2 der Tagesordnung betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Gebrauchsabgabegesetz geändert wird. Berichterstatter dazu ist Herr Abg. Deutsch. Ich bitte ihn, die Verhandlungen einzuleiten. Berichterstatter Abg. Christian Deutsch: Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich ersuche um Zustimmung zu einem Gesetz, mit dem das Gebrauchsabgabegesetz geändert wird. Präsident Prof. Mag. Dr. Gerhard Schmid: Vielen herzlichen Dank, Herr Berichterstatter. Da zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldung vorliegt, kommen wir gleich zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Hier sehe ich die Zustimmung bei der ÖVP, der FPÖ, den NEOS, der SPÖ und den GRÜNEN. Somit ist das Gesetz in erster Lesung einstimmig angenommen. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen, und bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Auch hier stelle ich die einstimmige Beschlussfassung vor. Wir kommen damit gleich zur zweiten Lesung des Gesetzes und bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Auch hier sehe ich die einstimmige Annahme. Das Gesetz ist somit in zweiter Lesung beschlossen. Wir kommen nun zur Postnummer 3 der Tagesordnung. Sie betrifft die erste Lesung der Vorlage des Gesetzes, mit dem die Dienstordnung 1994, die Besoldungsordnung 1994, die Vertragsbedienstetenordnung 1995, das Wiener Bedienstetengesetz, das Wiener Verwaltungsgericht-Dienstrechtsgesetz, das Stadtrechnungshofgesetz, das Ruhe- und Versorgungsgenusszulagegesetz 1995, das Wiener Bedienstetenschutzgesetz 1998 und das Wiener Hinweisgeberinnen- und Hinweisgeber-Schutzgesetz geändert werden (1. Dienstrechts-Novelle 2026). Berichterstatter hierzu ist Herr Landesrat Mag. Czernohorszky. Ich bitte ihn, die Verhandlungen einzuleiten. Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Ich bitte um Zustimmung. Präsident Prof. Mag. Dr. Gerhard Schmid: Gemäß § 30 Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen die Zusammenlegung ein Widerspruch erhoben? - Ich sehe, das ist nicht der Fall. Daher werde ich so vorgehen. Die Debatte ist eröffnet. Zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Schütz. Ich bitte um ihre Wortmeldung. Abg. Angela Schütz, MA (FPÖ): Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben ja schon gestern über die Thematik gesprochen. Wir erwarten uns, dass man Mitarbeiter dieser Stadt, die täglich hervorragende Leistung bringen, fair und der Inflation entsprechend in den Gehaltszahlungen berücksichtigt. Unsere Mitarbeiter sind für die Stadt unverzichtbar. Wir brauchen sie, weil sie diese Stadt am Laufen halten. Was die Gewerkschaft mit der Stadt Wien hier ausgepackelt oder vereinbart hat - ich kann mich heute nur wiederholen, weil ich es gestern eh schon gesagt habe -, ist wirklich erbärmlich. Eine Gehaltserhöhung von 3,3 Prozent für Gehälter, Löhne, Zulagen und Nebengebühren ab Juli dieses Jahres - das muss man wirklich hochrechnen, denn das ist für gerade ein halbes Jahr -, entspricht nicht der Leistung, die diese Mitarbeiter erbringen. Das ist inakzeptabel. (Beifall bei der FPÖ.) Sie haben es gestern hier am Rednerpult selber gesagt: 2005 war etwas ganz anderes vereinbart. Das musste man halt leider umstoßen. Es ist halt so, wie es ist. Das ist aber ein Foul gegenüber den Mitarbeitern, die diese Stadt am Leben halten. Es war genau dasselbe Foul im Bund. Auch dort haben wir es kritisiert und nicht akzeptiert, weil es dort genauso eine Ungerechtigkeit für die Mitarbeiter ist, die diese Stadt am Leben halten. Es ist aber nicht nur, dass Sie mit Ihrer Gehaltserhöhung das 2026er Jahr betreffen. (Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky reicht der Rednerin ein Glas Wasser.) - Danke schön, vielen Dank, Herr Stadtrat. - Es ist nicht nur, dass Sie 2026 ein Gehalt anbieten, von dem man sagt, es ist nicht okay. Man könnte ja sagen: Okay, wir sind in einer schwierigen Situation. Wenn das nur dieses eine Jahr betrifft, dann lassen wir das eben so. Dann können wir alle noch Seite an Seite zusammenrücken. Nein, Sie haben drei Jahre auspaktiert. Sie haben das 2027er und das 2028er Jahr mit einem Fixbetrag mit hineingenommen. Das macht es eigentlich schlimm. Denn was Sie hier für 2027 und 2028 auspaktiert haben, verdient das Wort Gehaltserhöhung nicht. Ich habe es hier schon gestern erwähnt: Keiner von uns weiß, wie sich die Inflation 2027 und 2028 entwickeln wird. Keiner weiß, was auf uns zukommt. Sie aber haben den Mitarbeitern jetzt schon alles weggenommen, was man ihnen wegnehmen kann. Wir wissen, dass Sie Ihren Valorisierungsprozess auch in den nächsten Jahren automatisch vollziehen werden. Die Gebühren werden steigen. Daher haben wir uns erlaubt, wieder einmal den Antrag einzubringen, den wir schon mehrmals eingebracht haben, in der Hoffnung, dass Sie vielleicht doch einmal über Ihren Schatten springen und einmal darüber nachdenken, wie Sie die Bürger belasten. Wir haben uns daher erlaubt, den Antrag auf Abschaffung des Valorisierungsgesetzes wieder einzubringen. Faktum ist, dass die Vermieter dieser Stadt nicht darauf Rücksicht nehmen, dass Sie Ihren Mitarbeitern nicht mehr Gehalt zahlen. Sondern die werden 2027 und 2028 Betriebskosten und Miete entsprechend steigern. Auch die Lebenshaltungskosten, die Kosten für den Schulbesuch der Kinder, für das, was sie fürs Auto brauchen, um zur Arbeit zu kommen, für die Versicherungen et cetera werden sich trotzdem erhöhen. Wir wissen auch nicht, wie sich die Situation in Europa und in der gesamten Welt auf den Energiepreismarkt auswirkt. Auch da können wir uns nicht darauf verlassen, dass die Stadt Wien fair ist und selber eingreift, sondern auch da müssen wir mit Kostensteigerungen rechnen, die uns betreffen werden. Daher ist die Lohnerhöhung, die Sie hier anbieten, einfach inakzeptabel. Jetzt fragt man sich: Warum müssen die Mitarbeiter dieser Stadt das eigentlich ertragen? Warum müssen sie das erdulden? - Ich sage es Ihnen: Weil diese Stadtregierung hier nicht wirtschaften kann. Das ist das Problem, das Sie haben. Sie können nicht wirtschaften. (Beifall bei der FPÖ.) Sie schmeißen das Geld mit beiden Händen beim Fenster heraus, als gäbe es kein Morgen. Nun stehen Sie vor Ihrem budgetären Scherbenhaufen und erwarten sich, dass die Mitarbeiter dieser Stadt das ausbaden. Anstatt ausgabenseitig zu sparen und endlich mit Ihrer verschwenderischen Förderpolitik aufzuhören - den sinnlosen Projekten, für die Sie Millionen haben, den unnützen Subventionen, den teuren Sozialleistungen und dem einschlägigen Kultursponsoring -, sucht man sich einfach einen der größten Posten im Budget dieser Stadt aus, um Einsparungspotenzial zu generieren, und straft die fleißigen Mitarbeiter dieser Stadt, indem man sie um ihre wohlverdiente Gehaltserhöhung bringt. Ich erinnere noch einmal: Sie haben für 2027 und 2028 Fixbeträge vereinbart, einen im August 2027, den anderen im September 2028, gestaffelt nach Gehältern: von 58,30 EUR, 40,40 EUR und 20,60 EUR im nächsten Jahr. Für das Jahr 2027 haben Sie sich noch ein Ding einfallen lassen und haben das noch ein bisschen aufgedröselt. Da sind es 59,20 EUR, 45,20 EUR, 33,20 EUR und 21,20 EUR - lächerliche Summen, mit denen Sie die Mitarbeiter dieser Stadt abspeisen. (Beifall bei der FPÖ.) Diese Reallohnverluste kann kein Mitarbeiter bis zur Pension mehr aufholen. Das sind Almosen, die Sie hier geben. Das ist eine Verhöhnung der Mitarbeiter, die hier eine Leistung abliefern, sich täglich verausgaben und sich krumm und schief arbeiten - vor allem im Krankenhausbereich und in der Pflege -, um die Stadt am Laufen zu halten. Das sind Mitarbeiter, die nicht sagen dürfen, dass sie zu wenig Personal für den Tag haben. Das sind Mitarbeiter, die sich viel gefallen lassen müssen, die sich geduldig alles Mögliche anhören müssen, die teilweise eh schon schlecht bezahlt sind und die Überstunde um Überstunde leisten müssen, um die Personalmisere zu stemmen, die Sie in dieser Stadt verursachen. Das sind Mitarbeiter, die Wertschätzung verdienen würden, indem Sie ihnen ein anständiges Gehalt zahlen. Nicht einmal dazu sind Sie bereit. Dann haben Sie wirklich den Mut, gestern hier herauszukommen und schulterzuckend zu sagen: Na ja, was sollen wir denn tun? Wir müssen ja alle ein bisschen einsparen. Da muss halt jeder seinen Beitrag leisten. Es gefällt uns ja eh auch nicht, aber was sollen wir denn tun? (Abg. Georg Niedermühlbichler: ... Salzburger Kollegen! - Zwischenruf von Abg. Yvonne Rychly.) - Sie strafen fleißige Mitarbeiter dieser Stadt mit indiskutablen Gehaltserhöhungen für drei Jahre, weil Ihre Einheitspartei hier nicht wirtschaften kann, weil Sie das Geld mit vollen Händen verteilen und bei den teureren Posten dieser Stadt, nämlich den Personalkosten, auf Kosten der Mitarbeiter sparen. (Beifall bei der FPÖ.) Und warum? - Weil Sie statt Ihre Ausgaben zu reduzieren und die Verschwendung hintanzuhalten, lieber die Mitarbeiter dieser Stadt über die Klinge springen lassen. Kommen Sie mir jetzt nicht damit: Na ja, wir müssen ja alle unseren Beitrag leisten, und es ist ja überall so. - Ich sage Ihnen eines: Solange diese Stadt und diese Regierung das Geld haben, es weiter mit vollen Händen hinauszuwerfen, solange wir Minister in diesem Land haben, die Millionen in der Welt verschenken können, und solange wir Subventionen für Selbstdarstellungsfilme haben, solange sparen wir mit Sicherheit nicht bei unseren Mitarbeitern. Da werden wir nicht mitspielen. (Beifall bei der FPÖ.) Sie können im Initiativantrag natürlich auch die paar Zuckerl hervorheben, die Sie haben, nämlich das, was eigentlich schon längst überfällig ist, dass Sie nämlich das Schwerarbeitermonat im Bereich der berufsbedingten Pflege an die Schwerarbeiterverordnung anpassen oder die Nebengebühren und Zulagen zukünftig analog zum Gehalt in gleicher Höhe anpassen wollen - allerdings nur dann, wenn es eine prozentuale Erhöhung gibt. Denn wenn es eine Fixwerterhöhung gibt, dann nicht. Das wird ja immer häufiger. Diese Zuckerl werden das Unrecht, das Sie angerichtet haben, aber nicht rechtfertigen. Sie als Sozialdemokraten lassen die Menschen im Stich. Von den NEOS habe ich mir bis jetzt eh nichts anderes erwartet. Ich gehe davon aus, dass es so ist. Von der Sozialdemokratie hätte ich mir aber eigentlich etwas anderes erwartet. Zusammenfassend kann ich nur sagen: Zahlen Sie den Mitarbeitern eine faire Gehaltserhöhung, die ihrer Leistung entspricht und die sie auch verdienen! Sie werden zufriedene und loyale Mitarbeiter haben. Wir werden dem Antrag dann auch zustimmen können. In diesem Fall so jetzt nicht. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Prof. Mag. Dr. Gerhard Schmid: Ich danke der Frau Abgeordneten für ihre Wortmeldung. Als Nächster ist Herr Abg. Mag. Spitzer zu Wort gemeldet. Ich erteile ihm das Wort. - Bitte, Herr Magister. Abg. Mag. Gerhard Spitzer (SPÖ): Herr Präsident, Herr Landesrat! Ich glaube, ich bin der letzte Redner für heute. Ich habe auch nicht vor, es zu verlängern. Jene hier im Haus, die mich kennen, wissen, dass ich mit meinen Wortmeldungen selten Nachfolgewortmeldungen provoziert habe. Ich erspare mir jetzt auch ungefähr die Hälfte der Redezeit, weil meine Vorrednerin - das muss man jetzt fairerweise sagen - schon sehr vieles erwähnt hat, was in diesem Poststück selbst aus ihrer Sicht gut gelungen ist. Das heißt also, ich brauche das nicht noch einmal erwähnen und kann vielleicht auch gleich auf den von Ihnen eingebrachten Antrag eingehen, nämlich auf jenen zur Abschaffung des Valorisierungsgesetzes. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben das ja damals nicht aus Jux und Tollerei beschlossen, weil uns fad war und wir gedacht haben, wir entziehen uns jedes Jahr der politischen Diskussion. Sondern dieses Valorisierungsgesetz hat ja durchaus einen Sinn. Was heißt einen Sinn? Es hat mehrere gute Hintergründe. Zum einen sorgt es in dieser Stadt einfach für Planungssicherheit. Wenn uns in der Stadt bei Schulen, Kindertagesheimen, Spitälern und bei vielen anderen Dingen, die wir für und mit diesen Menschen in der Stadt durchführen, die Kosten davongaloppieren, dann haben wir auf der anderen Seite die Pflicht zu schauen, dass auch die Einnahmen dazu regelmäßig entsprechend steigen. Alles andere wäre fahrlässig. Denn letztlich - da haben Sie auch vollkommen recht - geht es ja um das Geld der Menschen, um das Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Der zweite große Grund - das habe ich ja auch gestern immer wieder gehört: Dieses Valorisierungsgesetz dient ja auch der Vermeidung des sogenannten Gebührenschockes. Wenn ich gestern wieder mehrmals gehört habe, wie unerhört und unfassbar diese Erhöhung des Preises für das Öffi-Ticket ist, dann muss man fragen: Warum war das jetzt ein großer Brocken? - Weil wir diese 365 EUR im Jahr halt knapp 15 Jahre nicht erhöht haben. Hätten wir das kleinweise mitvalorisiert, wäre das jetzt wahrscheinlich überhaupt gar keine Diskussion mehr gewesen. Also auch an die Kolleginnen und Kollegen der Opposition: Man muss sich dann einig werden. Ist es jetzt schlecht, einmal stärker zu erhöhen, oder ist es schlecht, jedes Jahr valorisierend ein wenig zu erhöhen? Drittens geht es ja letztlich auch um die Qualitätssicherung der Daseinsvorsorge in dieser Stadt. Wir sind zu Recht nicht nur auf die tollen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern auch auf unsere städtische Infrastruktur stolz. Ich brauche das jetzt gar nicht näher ausführen. Wenn wir schon bei der Daseinsvorsorge sind, dann darf ich jetzt auch auf die younion, sozusagen die Daseinsgewerkschaft, zurückkommen, die mit der Stadt sehr sozialpartnerschaftlich auch dieses neue Abkommen ausgearbeitet hat, das wir heute beschließen. Ich glaube, wir sind sehr gut beraten, wenn wir nicht versuchen, sozialpartnerschaftliche Abkommen im Nachhinein mit Anträgen hier herinnen auszuhebeln. Denn dann hätte ja die ganze tolle Sozialpartnerschaft überhaupt keinen Sinn. Denn, liebe Kolleginnen und Kollegen - somit bin ich wie versprochen auch schon am Schluss: Wien ist nicht nur eine Stadt der Frauen. Wien ist nicht nur eine Stadt des tollen Klimas, sondern Wien ist zu Recht auch die Stadt einer tollen Sozialpartnerschaft. Die wollen wir weiter so durchführen. - Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Präsident Prof. Mag. Dr. Gerhard Schmid: Vielen herzlichen Dank, Herr Abgeordneter, für die Wortmeldung. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht mehr vor. Ich erkläre daher die Verhandlungen für geschlossen. Der Herr Berichterstatter, Herr Landesrat, hat das Schlusswort. - Bitte schön. Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrte Damen und Herren! Zuerst einmal möchte ich den Verhandlungsgegenstand zum Anlass nehmen, um dem Team der MA 2 zu danken. In aller Regel werden die Poststücke, die sie im Landtag einbringen, nicht diskutiert. Sie sind aber ziemlich viel Arbeit und betreffen die Regelungen für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wie Kollege Spitzer schon gesagt hat, geht es neben vielen anderen Dingen um das Nachvollziehen des Gehaltsabkommens. Ich möchte Ihnen auch von meiner Stelle aus sagen: Ich halte es nicht für besonders sinnvoll, an dieser Stelle sozialpartnerschaftliche Verhandlungen im Nachhinein in Frage zu stellen und zu kritisieren. Sie wissen, es ist ein Nachvollziehen des Gehaltsabschlusses auf Bundesebene. Das haben nahezu alle Bundesländer genauso gemacht. Insofern vielleicht auch noch ein Zitat aus einem der Bundesländer. Es lautet: "Ich danke den Verhandlungspartnern, sie haben in harten Verhandlungen immer das Gespür für das richtige Maß behalten." - Dem habe ich nichts hinzuzufügen. Das ist ein Zitat von Lhptm Kunasek. Vielleicht kann man ihm ja Ihre Rede weiterleiten. - Danke schön. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Präsident Prof. Mag. Dr. Gerhard Schmid: Danke, Herr Landesrat. Wir kommen nur zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. - Ich sehe hier die Zustimmung bei der ÖVP, ich sehe die Zustimmung bei NEOS und SPÖ, und ich sehe die Zustimmung bei den GRÜNEN. Somit ist dieser Antrag einstimmig angenommen. (Abg. Wolfgang Irschik: Mehrstimmig!) - Die FPÖ war dagegen? Gegen die FPÖ, okay. Er ist mehrstimmig gegen die Stimmen der FPÖ angenommen. Das Gesetz ist aber somit in erster Lesung angenommen. Es liegt hier ein Beschluss und Resolutionsantrag der Abgeordneten Schütz und Krauss von der FPÖ zur Post 3 hinsichtlich Abschaffung des Wiener Valorisierungsgesetzes vor. Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag beitreten und zustimmen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ich sehe die Zustimmung bei der ÖVP, und ich sehe die Zustimmung bei der FPÖ gegen die Stimmen von NEOS, SPÖ und GRÜNEN. Das ist somit mehrheitlich abgelehnt. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen, und bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. Da stelle ich ... (Zwischenruf bei den GRÜNEN.) Noch einmal: Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen, und bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen mit der Hand. - Da stelle ich die Einstimmigkeit fest. Somit ist das einstimmig angenommen. Wir kommen damit zur zweiten Lesung. Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung die Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Hier stelle ich die Zustimmung bei ÖVP, NEOS, SPÖ und GRÜNEN fest. Das ist somit gegen die Stimmen der FPÖ mehrheitlich angenommen. Somit ist dieses Gesetz auch beschlossen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, damit ist die Tagesordnung der heutigen Sitzung erledigt. Tag, Stunde und Tagesordnung der nächsten Sitzung werden auf schriftlichem Weg bekannt gegeben. Die Sitzung ist geschlossen. Schönen Nachmittag! Alles Gute! Wiederschauen! (Schluss um 13.22 Uhr.) Landtag, 22. WP 20. Mai 2026 12. Sitzung / 2 Landtag, 22. WP 20. Mai 2026 12. Sitzung / 45